benefit service GmbH & Co. KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.10.2010)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Der Vertragsanbieter vermittelt Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. (bearbeiten)
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(2) C |
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der abrufbaren Infos und Preisnachlässe auf seiner Seite. (bearbeiten)
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(3) C |
Der Vertragsanbieter erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. (bearbeiten)
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(4) C |
Es wird ein Widerrufsrecht für den Kaufvermittlungsauftrag von 2 Wochen angeboten. (Kommentar: Aus der Kundensicht nutzlos - da der Vermittlungsauftrag kostenfrei und nicht bindend für den Kunden ist!) (bearbeiten)
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(5) C |
Der Kunde sichert dem Vertragsanbieter zu, dass er ernsthaft an einem Kauf eines PKW interessiert ist und nicht Testkäufer oder ähnliches im Auftrag anderer ist. (bearbeiten)
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(6) C |
Der Vertragsanbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] C |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Es wird auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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03.11.2014 11:18 (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von Holger (****)
Zusammenfassung: | Der Vertragsanbieter erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | C (nennenswert) |
Textmarkierung: | benefit service erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. |
Verlauf: | keine Änderungen |