benefit service GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.10.2010)

...

Bewertung:

- fair -

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der abrufbaren Infos und Preisnachlässe auf seiner Seite. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. (bearbeiten)
(4)
C
Es wird ein Widerrufsrecht für den Kaufvermittlungsauftrag von 2 Wochen angeboten. (Kommentar: Aus der Kundensicht nutzlos - da der Vermittlungsauftrag kostenfrei und nicht bindend für den Kunden ist!) (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde sichert dem Vertragsanbieter zu, dass er ernsthaft an einem Kauf eines PKW interessiert ist und nicht Testkäufer oder ähnliches im Auftrag anderer ist. (bearbeiten)
(6)
C
[]
Der Vertragsanbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das rechtliche Verhältnis zwischen der benefit service GmbH & Co. KG, Steinweg 2, 59821 Arnsberg - nachfolgend benefit service - und dem Nutzer des benefit service-Angebotes - nachfolgend Auftraggeber genannt - im Rahmen der unter § 2 definierten Leistungen.

§ 2 Leistungen von benefit service

benefit service vermittelt dem Auftraggeber Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. benefit service berät den Auftraggeber in allen Fragen rund um die Angebote und stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und angeschlossenen Kooperationspartnern her. (1)

§ 3 Haftung und Kosten

benefit service übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Korrektheit der abrufbaren Informationen und bekannt gegebenen Preisnachlässe. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf die Leistungen von benefit service und auf die bekannt gegebenen Konditionen besteht nicht. (2)Für Geschäfte mit unseren Kooperationspartnern gelten deren jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. <1>benefit service erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. (3)

§ 4 Erfüllung des Kaufvermittlungsauftrages

Der Auftrag seitens benefit service ist erfüllt, wenn der Auftraggeber vom jeweiligen deutschen Vertragshändler einen Kaufvertrag erhält, in welchem der Vorteilspreis und die Ausstattung des Neuwagens dokumentiert sind. Der Kaufvermittlungsauftrag erlischt mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und dem Erhalt einer Auftragsbestätigung durch den Vertragshändler.

§ 5 Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann den Kaufvermittlungsauftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Im Falle eines Widerrufes entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist die verbindliche Bestellung des Vertragshändlers auf Basis des Kaufvermittlungsauftrages unterschrieben zurückgeschickt hat. Ebenfalls erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn bei Leasing oder Finanzierung die Vertragsunterlagen des Finanzdienstleisters durch den Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist an den Finanzdienstleister unterschrieben zurückgeschickt wurden. (4)

§ 6 Ernsthaftigkeit des Vertragsabschlusses

Der Auftraggeber sichert benefit service hiermit ausdrücklich zu, ernsthaft an dem Ankauf eines entsprechenden PKW persönlich interessiert zu sein. Er sichert weiter zu, nicht als Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler oder im Auftrage eines solchen oder für mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten Testkäufe oder Testanfragen vorzunehmen, durch welchen dem Auftraggeber, dem Lieferanten oder den ausliefernden Händlern ein Schaden – sei es wirtschaftlicher oder immaterieller Art – entstehen kann. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus behält sich benefit service vor, in diesem Falle zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. (5)

§ 7 Datenschutz

Die Datensicherheit ist benefit service sehr wichtig. benefit service gewährleistet dem Auftraggeber einen sehr sensiblen Umgang mit seinen Daten nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten von benefit service gespeichert, bearbeitet und benutzt werden, um Angebote zu erstellen und um die Vermittlungstätigkeit durchführen zu können. benefit service ist ausdrücklich berechtigt, die Daten des Auftraggebers an Autohändler und ggfs. Finanzdienstleister zum Zweck der Angebotserstellung oder Auftragsabwicklung weiterzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen.

§ 8 Änderung der AGB

benefit service behält sich vor, diese AGB zu ändern. (6)

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. [1]

benefit service GmbH & Co. KG
Steinweg 2
59821 Arnsberg

Stand: 01.10.2010

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