YogaRaum Nieder-Olm  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.04.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Eine Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. (bearbeiten)
(5)
B
Die Kündigungsfrist bei einer 12monatigen Mitgliedschaft beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für eine 3monatige Mitgliedschaft beträgt 1 Monat. Ungekündigte Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um die gebuchte Vertragsdauer. (bearbeiten)
(7)
B
Eine Ruhezeit für Laufzeitverträge ist einmal pro Kalenderjahr für die Dauer von einem Monat ohne Begründung möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vertragsanbieter bestätigt werden. Dadurch verlängert sich die Grundlaufzeit entsprechend. (bearbeiten)
(1)
C
Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen. Eine Kündigung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(2)
C
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit entsprechend vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der Laufzeit kündbar sind und sich ungekündigt automatisch verlängern. (bearbeiten)
(3)
C
Online-Wochentickets berechtigen den Erwerber in der jeweiligen Woche (Montag - Sonntag) an dem definierten Online-Angebot teilzunehmen. Eine Kündigung ist hier nicht möglich. (bearbeiten)
(6)
C
Die Kündigung eines Laufzeitvertrages bedarf der Schriftform. (bearbeiten)
(8)
C
Das Aussetzen eines Laufzeitvertrages ist unter bestimmten Umständen (ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Bescheinigung eines vorübergehenden Auslandsaufenthalt durch Arbeitgeber etc.) möglich. (bearbeiten)
(9)
C
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. (bearbeiten)
(10)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen: https://www.yogaraum-nieder-olm.de/impressum/ (bearbeiten)

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01.09.2020 11:56  (wichtiger Vertragsbestandteil 8) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Das Aussetzen eines Laufzeitvertrages ist unter bestimmten Umständen (ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Bescheinigung eines vorübergehenden Auslandsaufenthalt durch Arbeitgeber etc.) möglich.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Ein Aussetzen des Vertrages ist auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über Sportunfähigkeit, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind ebenso auf schriftlichen Weg an den YogaRaum Nieder-Olm zu richten und bedürfen der Bestätigung für ihre Wirksamkeit.

(3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote des YogaRaum Nieder-Olm nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
Verlauf:keine Änderungen

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