Winkelmann und Hinkeldein GbR  -  AGB  

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Bewertung:

- fair -

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Großartige, wundervolle AGB! (Kommentar: sollte unbedingt selbst gelesen werden.) (bearbeiten)

AGB

Wir glauben eigentlich nicht an allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Rechte der Kunden werden durch die Bestimmungen des BGBs definiert. AGB dienen dann meist nur dazu, diese einzuschränken – deshalb nennt man sie oft auch das “Kleingedruckte”. Paradoxerweise wollen viele Kunden gerne AGB haben, daher hier:

1. Die Gedanken sind frei!
2. Die Verwendung von Fleur de Sel im Nudelwasser wird als Beleidigung aller Meeresgötter gewertet.
3. Wie auch Segelboote gehorchen Naturprodukte gewissen Schwankungen. Der Kunde versichert, nicht die Durchschnittsgröße der Salzkörner zu messen.
4. Rechtsstreitigkeiten zwischen Salzprojekt und Kunden werden per Duell beigelegt.
4.1 Die Wahl der Waffen obliegt dem Kunden

4.1.1 Bei Streitwerten unter 25.000 Euro hat die Waffenwahl aus folgender abschließenden Liste zu erfolgen:

4.1.1 (a) Wasserpistole
4.1.1 (b) Seifenblasenpustefix
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist oder Aliens die Gerichtsbarkeit übernehmen.
(1)

(aus Impressum kopiert)
Winkelmann und Hinkeldein GbR

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