Vitalis Immobilien  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da die Angaben des Vertragsanbieters auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren. (bearbeiten)
(2)
B
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision. (bearbeiten)
(3)
B
Provisionshöhe bei Miete: 2 Monats-Kaltmieten (zuzüglich MwSt.) für Häuser und Wohnungen; 3 Monats-Kaltmieten (zuzüglich MwSt.) bei gewerblichen Räumen. (bearbeiten)
(4)
B
Provisionshöhe bei Kaufobjekten: 3% vom Kaufpreis (zzgl. MwSt.) in Baden-Würtemberg; 5% vom Kaufpreis (zzgl. MwSt.) in Hessen und Rheinland-Pfalz. (bearbeiten)
(5)
C
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird; (bearbeiten)
(6)
C
Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch. (bearbeiten)
(7)
C
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dem Vertragsanbieter dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. (bearbeiten)
(8)
C
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne seine Anwesenheit, ist der Kunde verpflichtet, ihm sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen. (bearbeiten)

Vitalis Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf
Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.
(1)
2. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit
schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision,
die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden
hätte.
(2)
3. Der Makler ist berechtigt für den Verkäufer/Vermieter provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Die Provision für den Nachweis oder Vermittlung ist auf den jeweiligen Fragebogen bzw. Exposé angegeben.
4a. Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- oder
Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im
Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.
4b. Provision im Erfolgsfalle bei Mietobjekten
Bei Häusern und Wohnungen (leer oder möbiliert) beanspruchen wir bei Vertragsabschluß eine Provision in Höhe von 2 Monats-Kaltmieten
zzgl. 19% MwSt. = 2,38 Monats-Kaltmieten, bei gewerblichen Räumen 3 Brutto-Monatsmieten zzgl. 19 % MwSt. = 3,57 BruttoMonatsmieten.
(3)
4c. Provision im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten (Häuser, Wohnungen und Grundstücke)
Baden-Württemberg: 3% vom Kaufpreis zzgl. 19 % Mwst. = 3,57%.
Hessen / Rheinland-Pfalz: 5% vom Kaufpreis zzgl. 19 % Mwst. = 5,95%.
(4)
4d. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.
4e. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird;
gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag durch Anfechtung hinfällig wird
oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.
(5)
4f. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.
4g. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das
nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.
(6)
5. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies
unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige,
ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
(7)
6. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für
die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwändungsersatzes sind vom
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von i.H.v. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7. Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren
Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/
oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die
Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
(8)
8. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Darmstadt.
9. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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