VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG   (Stand: 03.03.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Produktspezifische Regelungen gelten vorrangig zu diesen AGB. (bearbeiten)
(2)
C
Preiserhöhungen von Abos werden dem Kunden drei Monate vorab mitgeteilt. Ohne Widerspruch oder Kündigung innerhalb von 6 Wochen stimmt der Kunde der Preisänderung automatisch zu. (bearbeiten)
(3)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Annahmebestätigung per E-Mail (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) oder der Auslieferung der Ware durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für gebrauchte Ware.) (bearbeiten)
(5)
C
Sämtliche Inhalte des Vertragsanbieters sind urheberrechtliche geschützt. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
(Anmerkung: Es fehlen verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Nutzers.) (bearbeiten)

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27.02.2021 11:24  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von Andreas (**)


Zusammenfassung: Preiserhöhungen von Abos werden dem Kunden drei Monate vorab mitgeteilt. Ohne Widerspruch oder Kündigung innerhalb von 6 Wochen stimmt der Kunde der Preisänderung automatisch zu.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen zu Preisanpassungen insofern berechtigt, dass wir die Preise herabsetzen und erhöhen dürfen. Eine Preiserhöhung kann nur im angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Versandkosten oder bei unseren digitalen Produkten auch aufgrund von Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen Mittel) vorgenommen werden. Wir werden sie über Preisanpassungen informieren. Preiserhöhungen werden, wenn keine längere Frist in der Änderungsmitteilung bestimmt ist, mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung bei Ihnen wirksam. Sie sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch und sind Sie auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.
Verlauf:keine Änderungen

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