URBAN SPORTS GMBH  -  ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT BEI URBAN SPORTS CLUB   (Stand: 20.11.2019)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Die Leistungen können ausschließlich nach Registrierung und Anmeldung eines vollständigen Nutzerprofils mit einem Profilbild, welches eine eindeutige Identifizierung ermöglicht, in Anspruch genommen werden. (bearbeiten)
(9)
B
Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Stornofrist für gebuchte Termine wird die Rechnung dennoch fällig zuzüglich einer Stornopauschale in Höhe von 15 Euro. (bearbeiten)
(10)
B
Bei Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und es fällt eine pauschale Schadensersatzgebühr in Höhe von 15 Euro an. (bearbeiten)
(13)
B
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit getroffen. Die Kündigunsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Mitgliedsmonats (im Tarif M, L und XL) bzw. drei Monate zum Ende eines Mitgliedsmonats (im Taif S). (bearbeiten)
(14)
B
Mitglieder können die kostenpflichtige Mitgliedschaft bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr pausieren. Kündigungsfristen starten in diesem Fall zum Ende der Pause. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter stellt seinen Mitgliedern eine Smartphone App zur Verfügung. (bearbeiten)
(2)
C
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform des Vertragsanbieters sowie für den durch die Registrierung abgeschlossenen Mitgliedsvertrag. (bearbeiten)
(3)
C
Wichtige Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Monate vorab zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch in dieser Zeit als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Die Profildaten müssen vollständig und korrekt sein. Die Angabe eines Postfaches als Adresse ist nicht zulässig. (bearbeiten)
(6)
C
Mitglied kann nur eine natürliche und volljährige Person sein. (bearbeiten)
(7)
C
Angebote des Vertragsanbieters können an Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen gebunden sein. (bearbeiten)
(8)
C
Mitgliedschaftsgebühren sind jeweils zum 1. Tag des Mitgliedsmonats im voraus fällig (bearbeiten)
(11)
C
Die Mitgliedschaft kann vom Vertragsanbieter fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde zweimal hintereinander in Zahlungsverzug gerät oder falsche Nutzerangaben getätigt wurden oder die Nutzung seines Mitgliedskontos Dritten überlässt. (bearbeiten)
(12)
C
Der Nutzer stellt den Vertragsanbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Nutzung des Nutzers an den Vertragsanbieter gestellt werden. (bearbeiten)
(15)
C
Der Vertragsanbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis komplett auf einen Dritten übertragen. Dies wird dem Kunden 4 Wochen vorab mitgeteilt und der Kunden hat in dieser Zeit ein Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Verbindliche Regelungen zum Widerruf des Nutzers werden in diesem Vertrag nicht getroffen.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die AGB von Drittanbietern verwiesen, die Ihre Leistungen auf oder über die Plattform des Vertragsanbieters anbieten. (bearbeiten)

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25.05.2021 11:05  (wichtiger Vertragsbestandteil 12) erstellt von 77.182.84.181


Zusammenfassung: Der Nutzer stellt den Vertragsanbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Nutzung des Nutzers an den Vertragsanbieter gestellt werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
DAS MITGLIED STELLT URBAN SPORTS CLUB VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN FREI DIE ANDERE MITGLIEDER, PARTNER ODER SONSTIGE DRITTE GEGENÜBER URBAN SPORTS CLUB WEGEN RECHTSWIDRIGER NUTZUNG DER PLATTFORM DURCH DAS MITGLIED ODER WEGEN DER VON DEM MITGLIED ZU VERANTWORTENDEN VERLETZUNG VON PFLICHTEN AUS DEN JEWEILS GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ÜBER FREMDLEISTUNGEN ODER AUS VERTRÄGEN ÜBER EIGENLEISTUNGEN GELTEND MACHEN. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH KANN AUCH DIE KOSTEN DER RECHTSVERTEIDIGUNG UMFASSEN. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH SETZT VORAUS, DASS DIE ANSPRÜCHE GEGENÜBER URBAN SPORTS CLUB KAUSAL AUF DER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG ODER DER VERTRAGLICHEN PFLICHTVERLETZUNG DURCH DAS MITGLIED BERUHEN UND DEM MITGLIED ZURECHENBAR SIND. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH BESTEHT NICHT, WENN DAS MITGLIED DIE RECHTSWIDRIGE NUTZUNG ODER DIE VERTRAGLICHE PFLICHTVERLETZUNG NICHT ZU VERTRETEN HAT.
Verlauf:keine Änderungen

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