URBAN SPORTS GMBH  -  ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT BEI URBAN SPORTS CLUB   (Stand: 20.11.2019)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Die Leistungen können ausschließlich nach Registrierung und Anmeldung eines vollständigen Nutzerprofils mit einem Profilbild, welches eine eindeutige Identifizierung ermöglicht, in Anspruch genommen werden. (bearbeiten)
(9)
B
Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Stornofrist für gebuchte Termine wird die Rechnung dennoch fällig zuzüglich einer Stornopauschale in Höhe von 15 Euro. (bearbeiten)
(10)
B
Bei Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und es fällt eine pauschale Schadensersatzgebühr in Höhe von 15 Euro an. (bearbeiten)
(13)
B
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit getroffen. Die Kündigunsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Mitgliedsmonats (im Tarif M, L und XL) bzw. drei Monate zum Ende eines Mitgliedsmonats (im Taif S). (bearbeiten)
(14)
B
Mitglieder können die kostenpflichtige Mitgliedschaft bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr pausieren. Kündigungsfristen starten in diesem Fall zum Ende der Pause. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter stellt seinen Mitgliedern eine Smartphone App zur Verfügung. (bearbeiten)
(2)
C
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform des Vertragsanbieters sowie für den durch die Registrierung abgeschlossenen Mitgliedsvertrag. (bearbeiten)
(3)
C
Wichtige Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Monate vorab zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch in dieser Zeit als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Die Profildaten müssen vollständig und korrekt sein. Die Angabe eines Postfaches als Adresse ist nicht zulässig. (bearbeiten)
(6)
C
Mitglied kann nur eine natürliche und volljährige Person sein. (bearbeiten)
(7)
C
Angebote des Vertragsanbieters können an Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen gebunden sein. (bearbeiten)
(8)
C
Mitgliedschaftsgebühren sind jeweils zum 1. Tag des Mitgliedsmonats im voraus fällig (bearbeiten)
(11)
C
Die Mitgliedschaft kann vom Vertragsanbieter fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde zweimal hintereinander in Zahlungsverzug gerät oder falsche Nutzerangaben getätigt wurden oder die Nutzung seines Mitgliedskontos Dritten überlässt. (bearbeiten)
(12)
C
Der Nutzer stellt den Vertragsanbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Nutzung des Nutzers an den Vertragsanbieter gestellt werden. (bearbeiten)
(15)
C
Der Vertragsanbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis komplett auf einen Dritten übertragen. Dies wird dem Kunden 4 Wochen vorab mitgeteilt und der Kunden hat in dieser Zeit ein Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Verbindliche Regelungen zum Widerruf des Nutzers werden in diesem Vertrag nicht getroffen.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die AGB von Drittanbietern verwiesen, die Ihre Leistungen auf oder über die Plattform des Vertragsanbieters anbieten. (bearbeiten)

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25.05.2021 09:24  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) erstellt von 77.182.84.181


Zusammenfassung: Angebote des Vertragsanbieters können an Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen gebunden sein.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
URBAN SPORTS CLUB KANN DIE ERBRINGUNG VON EIGENLEISTUNGEN UNTER BEDINGUNGEN STELLEN. HIERZU GEHÖRT Z.B. EIN VORBEHALT, DASS SICH EINE AUSREICHENDE ANZAHL VON MITGLIEDERN FÜR EINE LEISTUNG ANMELDEN UND ERSCHEINEN (Z.B. FUSSBALL- UND VOLLEYBALLSPIELE). IN DIESEN FÄLLEN WIRD URBAN SPORTS CLUB IM ANGEBOT AUF DEN VORBEHALT HINWEISEN UND DIE VORAUSSETZUNGEN DER BEDINGUNG (Z.B. DIE GEFORDERTE MINDESTTEILNEHMERZAHL) NENNEN. HABEN SICH BIS ZU EINER IM JEWEILIGEN ANGEBOT GENANNTEN FRIST NICHT AUSREICHEND MITGLIEDER ANGEMELDET ODER ERSCHEINEN NICHT AUSREICHEND MITGLIEDER, GILT DIE BEDINGUNG FÜR DIE ERBRINGUNG DER EIGENLEISTUNG ALS NICHT ERFÜLLT. IN DIESEM FALL WIRD URBAN SPORTS CLUB SÄMTLICHE ANGEMELDETE TEILNEHMER HIERÜBER UNVERZÜGLICH INFORMIEREN UND FÜR DAS JEWEILIGE ANGEBOT GGF. VEREINBARTE GESONDERTE ENTGELTE FÜR ZUSATZLEISTUNGEN (§ 9 ABS. 2) UNVERZÜGLICH ZURÜCKERSTATTEN. IN ANDEREN ALS IN DEN IN § 15 ABS. 1 ODER ABS. 2 GENANNTEN FÄLLEN HAFTET URBAN SPORTS CLUB NICHT FÜR ENTSTANDENE AUFWENDUNGEN DES MITGLIEDS

4. EINIGE EIGENLEISTUNGEN KÖNNEN NUR GEGENÜBER EINER BESCHRÄNKTEN ZAHL VON MITGLIEDERN ERBRACHT WERDEN. DIE ANMELDUNG ZU DIESEN EIGENLEISTUNGEN IST NUR MÖGLICH, SOWEIT DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL NICHT ERREICHT IST. IN EINEM SOLCHEN FALLE WIRD URBAN SPORTS CLUB IM ANGEBOT AUF DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL SOWIE DIE ANZAHL DER BEREITS ANGEMELDETEN MITGLIEDER HINWEISEN. SOBALD DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL ERREICHT IST, WIRD URBAN SPORTS CLUB IM PORTAL DARAUF HINWEISEN, DASS WEITERE ANMELDUNGEN NICHT MÖGLICH SIND. IN ANDEREN ALS IN DEN IN § 15 ABS. 1 ODER ABS. 2 GENANNTEN FÄLLEN STEHT URBAN SPORTS CLUB GEGENÜBER DEN MITGLIEDERN NICHT DAFÜR EIN, DASS ANGEMELDETE MITGLIEDER DIE IHNEN ZUSTEHENDE EIGENLEISTUNG AUCH WAHRNEHMEN.
Verlauf:keine Änderungen

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