SuperVista AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von brillen.de by SuperVista AG   (Stand: 23.08.2018)

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kritische Inhalte!

Der Vertrag wurde auf kritische Inhalte gesetzt, da wichtige Klauseln ohne Kennzeichnung vom Vertragsanbieter verändert wurden.
(09.04.2023, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Mit der Bestellung des Käufers bei einem brillen.de-Partneroptiker kommt zwischen dem Kunden und dem Vertragsanbieter ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Aufgrund der kundenspezifischen Anfertigungen besteht kein Rückgaberecht (gesetzliches Widerrufsrecht). (bearbeiten)
(2)
B
Beim Kauf auf Rechnung gibt der Käufer sein Einverständnis zum Rechnungsversand per E-Mail und zur Bonitätsprüfung sowie zur Abtretung der Kaufpreisforderung an ein Factoring-Unternehmen, welches das Inkasso im Namen des Vertragsanbieters vornimmt. (bearbeiten)
(5)
B
Beim Abschluss des 12-Monats „Mein Brillenvertrag“ verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, sofern der Käufer ihn nicht drei Monate vor Laufzeitende gekündigt hat. Besteht der Vertrag fort, so kann der Kunde sofort eine neue Brille beim zuständigen Partner-Optiker bestellen. (bearbeiten)
(6)
B
Es wird eine Geld-zurück-Garantie ab Rechnungsdatum für 12 Wochen für Produkte des Vertragsanbieters (ausgenommen Kontaktlinsen) angeboten. Dabei kann der Käufer bei Unzufriedenheit seine erworbene, unbeschädigte Brille an den Vertragsoptiker zurückgeben und erhält den Kaufpreis unbar zurück. (bearbeiten)
(7)
B
Etwaige Lieferfristen sind unverbindlich. (bearbeiten)
(9)
B
Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer innerhalb von 12 Wochen ab Rechnungsdatum anstelle einer Gleitsichtbrille ein anderes Produkt auswählen, wie z.B. zwei Einstärken-Brillen oder ein anderes Gleitsichtprodukt. Der Differenzbetrag wird fällig. Eine Preisreduktion ist ausgeschlossen. (bearbeiten)
(10)
B
Brillenkäufe sind versichert. Der Versicherungsschutz besteht für 1 Jahr. Die Versicherung bietet einen Brillenersatz und tritt u.a. ein, wenn die Sehstärke sich in kurzer Zeit verändert oder die Brille unvorhersehbar Totalschaden erleidet. (Anmerkung: Details siehe Markierung - § 10.) (bearbeiten)
(11)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind kundenspezifische Anfertigungen. (z.B. Brillen mit individueller Linsenstäke). Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie des Vertragsanbieters bleibt hiervon unberührt. (bearbeiten)
(3)
C
Bei einer Zahlungsfrist von 14 Tagen und Zahlungsverzug des Käufers ist der Vertragsanbieter berechtigt 5 Euro Mahnkosten zu verlangen und nach Ablauf der Mahnung die Forderung an ein Inkassounternehmen abzugeben. (bearbeiten)
(4)
C
Beim Abschluss der brillen.de Flatrate „Alles Inklusive“ ist die Laufzeit des Vertrags auf 24-Monate begrenzt. (bearbeiten)
(8)
C
Bei einem Vertragsrücktritt des Vertragsanbieters aus Kulanzgründen ist dieser berechtigt, dem Käufer für die vergebliche Anfertigung der Brille eine Aufwandspauschale von bis zu 150 Euro zu berechnen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von brillen.de by SuperVista AG
Vertragsabschluss
Preise
Kauf auf Rechnung
Ratenzahlung
Geld-Zurück-Garantie
Lieferung
Gewährleistung
Zufriedenheitsgarantie
Eigentumsvorbehalt
Brillenversicherung
Widerrufsrecht
Schlussbestimmungen
Frauen mit Gleitsichtbrille
1. Vertragsschluss und Geltung der AGB und Datenschutz

1.1. Mit der Bestellung einer Brille, Brillengläsern oder Kontaktlinsen nach den individuellen Parametern des Käufers bei einem brillen.de-Partneroptiker wird zwischen dem Kunden und der SuperVista AG ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind.

1.2. Da die optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und nach Anfertigung für die SuperVista AG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten - mit den nachfolgenden Maßgaben - gleichwohl.

1.3. Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die SuperVista AG jederzeit widersprechen.
(1)

2. Preisangaben und Brillenversicherung

Alle angegebenen Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer und – soweit nicht anders angegeben - die steuerfreie Brillenversicherung, deren Prämie im angegebenen Preis enthalten ist und die nach den Bedingungen des Versicherers obligatorisch ist. Maßgeblicher Verkaufspreis für den Käufer ist der Gesamtpreis, der sich aus der Bestellung beim Partneroptiker ergibt und den der Partner-Optiker dem Käufer gerne aufschlüsselt und erläutert.

3. Kauf auf Rechnung, Factoring und Inkassoverfahren

3.1 Der Verkäufer bietet dem Käufer auch die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ an (ausgenommen Kontaktlinsen). In diesem Fall gibt der Käufer der SuperVista AG mit der Angabe seiner e-Mail-Adresse sein Einverständnis, dass ihm die Rechnung für die bestellte Brille per e-Mail geschickt werden darf. Dies gilt auch für Mahnungen im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung. Weiterhin gibt er sein Einverständnis, dass seine dem Kaufvertrag zugrunde liegenden persönliche Daten (Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) für eine Bonitätsprüfung verwendet werden und die Kaufpreisforderung zur Finanzierung des Kaufs an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden, welches auch das Inkasso im Namen der SuperVista AG vornimmt. (2)

3.2 Die SuperVista AG bietet dem Käufer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung an, sofern die Rechnung innerhalb von fünf Tagen ab dem Rechnungsdatum beim Käufer eingeht; ansonsten verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend. Zahlt der Käufer nach dieser Frist und hat er die verspätete Zahlung zu vertreten (Zahlungsverzug), so ist die SuperVista AG berechtigt, € 5,00 für Mahnkosten als Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann die SuperVista AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, wodurch für den Käufer weitere Kosten entstehen können. (3)

3.3 Die Bezahlung der Kontaktlinsen erfolgt per Einzug vom Bankkonto. Mit Abgabe der Bestellung erteilt der Käufer der SuperVista AG ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet. Die Kontobelastung erfolgt frühestens 2 Tage nach Versand der Ware. Die Zahlung per Bankeinzug setzt eine entsprechende Bonität voraus. Ein Anspruch auf Zahlung per Bankeinzug besteht nicht.

4. Ratenzahlungsverträge, Vertragslaufzeiten

4.1. Auch bei Nutzung der Zahlungsart „Ratenzahlung“ wird die Kaufpreisforderung der SuperVista AG in der Regel an ein Factoring-Unternehmen oder deren Partnerbank abgetreten. Bei der Wahl dieser Zahlungsart muss der Käufer bei der Bestellung der Brille der Weitergabe seiner persönlichen Daten (mindestens Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) an ein Factoring-Unternehmen zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung zustimmen. Wünscht er dies nicht, so besteht die Möglichkeit einer Einmalzahlung per Vorkasse.

4.2. Beim Abschluss der brillen.de Flatrate „Alles Inklusive“ ist die Laufzeit des Vertrags auf 24-Monate begrenzt. Es besteht nach Ablauf der Vertragszeit die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen, mit dem sofort wieder eine neue Brille beim zuständigen Partner-Optiker bestellt werden kann. (4)

4.3. Beim Abschluss des 12-Monats „Mein Brillenvertrag“ verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, sofern der Käufer ihn nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit durch eine Mitteilung an meinbrillenvertrag@brillen.de gekündigt hat. Besteht der Vertrag fort, so kann der Kunde sofort eine neue Brille beim zuständigen Partner-Optiker bestellen. (5)

4.4. Kommt es im Rahmen der Abwicklung des Ratenkaufs zu einer Rücklastschrift, kann die fällige Rate nach einer diesbezüglichen Information per e-Mail nachüberwiesen werden. Erfolgt keine Zahlung wird die ausstehende Rate im Folgemonat zzgl. einer Bearbeitungs- und des Rücklastschriftentgelts mit der nächsten Rate zusammen eingezogen. Kommt es erneut zu einer Rücklastschrift, wird das SEPA-Lastschrifteinzugsmandat eingestellt und der Käufer ist verpflichtet alle weiteren Raten selbst zu überweisen.

5. Geld-zurück-Garantie

Die Geld-zurück-Garantie gilt ab Rechnungsdatum für 12 Wochen für Produkte der SuperVista AG (ausgenommen Kontaktlinsen) mit Kaufdatum ab 01.02.2019. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Käufer bei Unzufriedenheit seine erworbene, unbeschädigte Brille an den Vertragsoptiker zurückgeben und erhält den an die SuperVista AG gezahlten Kaufpreis durch diese unbar erstattet. Unsere STEINER-Vision Angebote beinhalten eine 60-Tage-Frist.
(6)

6. Lieferfristen /Teillieferung

Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion in Shanghai und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt. (7)

Kauft der Käufer mehrere Artikel, so ist die SuperVista AG zur Lieferung von Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und zumutbar ist und selbständig wirtschaftlich verwendbar.

7. Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadenersatz

7.1 Die Übergabe der gemessenen Parameter des Käufers an die deutschen Produktionsmaschinen erfolgt digital, so dass Fehler so gut wie ausgeschlossen sind. Sind die Brillen dennoch mangelhaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches, so behält sich die SuperVista AG das Recht auf zweimalige Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware/Ersatzlieferung) vor. Bei Ersatzlieferung akzeptiert der Käufer den Tausch in gleiche oder höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften (z. B. Lieferung des Nachfolgemodells, Modell aus gleicher Serie o.ä.). Im Falle der fehlgeschlagenen Nachbesserungen bestehen das Recht auf Minderung oder Rücktritt fort.

7.2. Die Feststellung der Sehfähigkeit des Käufers ist rein subjektiv und vom Verkäufer nicht überprüfbar. Eine Haftung auf Schadensersatz der Verkäuferin tritt daher nur ein, wenn sie selbst oder ihr Partneroptiker als Erfüllungsgehilfe ein Verschulden bei der Feststellung der Parameter trifft, welche der Bestellung zugrunde liegen.

7.3. Im Falle eines von der SuperVista AG kulanzhalber akzeptierten Rücktritts vom Vertrag ist diese berechtigt, dem Käufer für die vergebliche Anfertigung der Brille eine Aufwands-Pauschale von bis zu € 150,00 zu berechnen.

Das Entsprechende gilt beim Kauf von Gleitsichtbrillen für den Fall der persönlichen Unverträglichkeit des Käufers.
(8)

7.4. Für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Zufriedenheitsgarantie

Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer innerhalb von 12 Wochen ab Rechnungsdatum anstelle einer Gleitsichtbrille ein anderes Produkt der SuperVista AG auswählen, wie zum Beispiel zwei Einstärken-Brillen (je eine für Nah- und Fernsicht) oder ein anderes Gleitsichtprodukt. Die SuperVista AG ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer den etwaigen Differenzpreis zu berechnen; eine Preisreduktion für diese Ersatzlösung ist ausgeschlossen. (9)
Unsere STEINER-Vision Angebote beinhalten eine 60-Tage-Frist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gekaufte Ware/ die bestellten Brillen Eigentum der SuperVista AG, auch wenn diese bereits dem Käufer oder Besteller übergeben worden sind und dieser diese – auch als notwendiges Heilmittel - schon benutzt.

9.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag inklusive Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten, Zinsen, etc.) Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung, tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder die Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab.

10. Brillenversicherung

Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der SuperVista AG eine Brille erworben haben (im Folgenden„versicherte Person“ genannt), die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden „versicherte Person“ genannt).
Versicherungsnehmer ist die SuperVista AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).
Versicherer ist die focus Assekuradeur GmbH (im Folgenden „Versicherer“ genannt).

Welche Sachen sind versichert?
Wir, der Versicherungsnehmer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille der SuperVista AG (im Folgenden „Brille“) nach Maßgabe dieser Bedingungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)
Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Rechnungsdatum, spätestens ab Übergabe,
a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder
(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.
(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.


Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,
a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;
b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;
c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;
d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;
e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;
g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Terrorismus; durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
h) und durch Verlust oder Diebstahl der Brille.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Rechnungsdatum der erworbenen Brille.
Erhält die versicherte Person Ersatz vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.
b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Rechnungsdatum, spätestens aber
- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung diese Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.


In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?
a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Rechnung wird nur für eine Ersatzbrille gezahlt, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.
b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.
c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten zur fachgerechten Wiederherstellung der Brille durch den Versicherungsnehmer. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erfolgt di
(10)e Versicherungsleistung wie im Falle des Totalschadens (s. oben). Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Schadensfall ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.

Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall
Versichert ist Ihr Interesse als versicherte Person im Falle der Beschädigung oder des Totalschadens der Brille oder die Dioptrienverschlechterung.
Im Versicherungsfall wird der Versicherer Sie von den Kosten für die
a) fachgerechte Reparatur der beschädigten Brille durch den Versicherungsnehmer oder
b) Neubeschaffung einer auf Grund eines Totalschadens vollständig zerstörten Brille (Lieferung einer Ersatzbrille) durch den Versicherungsnehmer oder
c) Neubeschaffung (Lieferung einer Ersatzbrille) bzw. Anpassung einer auf Grund einer Dioptrienverschlechterung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille durch den Versicherungsnehmer durch Übernahme der zu diesem Zweck anfallenden Kosten freistellen.

Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?
Die Versicherung übernimmt 75% der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die anfallenden Versandkosten sowie 25% des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.

Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)?
Bitte suchen Sie im Versicherungsfall den brillen.de Partneroptiker eigenständig auf.
Schäden sind von Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem brillen.de Partneroptiker der SuperVista AG zu melden. Darüber hinaus ist im Falle der Verschlechterung der Dioptrienzahl dies durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. des Augenoptikers nachzuweisen. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die auf Grund einer Dioptrienveränderung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille ist dem brillen.de Partneroptiker zu übergeben.

Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz geregelt ist, verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/ Welche Obliegenheiten treffen Sie?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch insoweit auf uns über, soweit wir Leistungen erbracht haben.
Sie haben einen etwaigen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns und bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie oder der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, sind wir nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann.
Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet worden, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.

Welches Gericht ist zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

Welches Recht findet Anwendung?
Es findet deutsches Recht Anwendung.

11. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. Bsp. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Die Frist beginnt ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw hat.
b) (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
c) (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
d) ( im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

SuperVista AG
Mittenwalder Str. 9
12529 Schönefeld (bei Berlin)
E-Mail: widerruf@brillen.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie der SuperVista AG bleibt hiervon unberührt.

Ende der Widerrufsbelehrung.
(11)

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz der SuperVista AG in Schönefeld bei Berlin. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Schönefeld Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.


SuperVista AG — Mittenwalder Str. 9 — 12529 Schönefeld
E-Mail: service@brillen.de Website: www.brillen.de
Sitz der Gesellschaft: Schönefeld (bei Berlin) Amtsgericht Cottbus HRB 11.527
Vorstand: Matthias Kamppeter (Vors.), Markus Fränkle LLM, Volker Grahl, Florian Schirmer, Ludwig Lutter
Aufsichtsrat: Daniel Thung (Vors.)
Augenoptik-Meisterin: Dipl.-Ing. (FH) Nicole Zemsch
USt.-Id.-Nr.: DE291219087 St.-Nr. 049/100/02274
Eingetragen bei der Handwerkskammer Potsdam.

Stand 23.08.2018

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