Social Business Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH  -  Nutzungsbedingungen   (Stand: 03.2012)

...

Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Einnahmen aus Partnerprogrammen (Provisionen durch Umsatz auf Partnershops) werden zu 90% an die jeweiligen Organisationen weitergeleitet, die von den Nutzern der Webseite bestimmt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Es besteht Klarnamenzwang bei der Registrierung (echte Identität) und der Nutzer erlaubt dem Vertragsanbieter, seinen Name und Avatar in Zusammenhang mit seinen getätigten Spenden öffentlich anzuzeigen. Diese Erlaubnis kann vom Nutzer schriftlich rückgängig gemacht werden. (bearbeiten)
(7)
B
Gesammelte Spenden können vom Nutzerkonto wieder abgezogen werden, wenn z.B. der Kunde bestellte Produkte beim Affiliate Partner wieder zurückgibt, die Gelder nicht innerhalb von einem Monat einer Organisation zugeordnet (gespendet) werden oder der Nutzer seine Spende nicht auf facebook postet. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist eine gemeinnützige Gesellschaft und verpflichtet sich, etwaige Gewinne für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Ziel des Vertragsanbeters ist die Diskussion über gemeinnütziges Engagement in der Gesellschaft zu fördern. (bearbeiten)
(2)
C
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem registrierten Nutzer 14 Tage vorab versendet und gelten ohne Widerspruch in dieser Zeit als akzeptiert. (bearbeiten)
(4)
C
Voraussetzung für das Verteilen von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen ist eine Registrierung auf boost-project.com. (bearbeiten)
(5)
C
Das Mindestalter für die Anmeldung als Nutzer beträgt 14 Jahre. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können, muss der Nutzer sich per facebook connect anmelden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen sowie die Nutzungsbedingungen für Organisationen sowie die Nutzungsbedingungen für Teamchefs. (bearbeiten)

Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Website boost-project.com wird von dem Social Business Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH (Ohlauer Straße 43, 10999 Berlin) betrieben.

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH und registrierten Nutzern sowie Website-Besuchern. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer/Besucher beim Besuch der Website boost-project.com und bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten.

Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen sowie die Nutzungsbedingungen für Organisationen.
Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen für Teamchefs.
<1>

§ 2 Allgemeines

Die Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH (nachfolgend „boost“ oder „Gesellschaft“) ist eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft mit Sitz in Berlin. boost verfolgt gemeinnützige Ziele und verpflichtet sich, etwaige Gewinne für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Das Ziel von boost ist es, die Diskussion über gemeinnütziges Engagement in der Gesellschaft zu fördern und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen (nachfolgend „Organisationen“) zu erwirtschaften. Dies geschieht in Kooperation mit Unternehmen, Privatnutzern (nachfolgend „Nutzer“) und Organisationen. (1)Nutzer können registrierte Nutzer wie auch Website-Besucher sein.

Auf der Website www.boost-project.com können Privatnutzer wohltätige Organisationen unterstützen, indem sie diese in den sozialen Medien bewerben und ihnen von Unternehmen stammende Gelder zuordnen. Geldquellen können sowohl Spenden von Firmen sein als auch Einnahmen aus sogenannten Partnerprogrammen von Online-Shops und anderen Online-Dienstleistern (Affiliate Marketing).

Die folgenden Nutzungsbedingungen können von Seite der Gesellschaft ohne Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Registrierte Nutzer werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail über die geänderten Bedingungen informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Nutzer, wird das Nutzerkonto inklusive aller persönlichen Daten gelöscht und das Nutzungsverhältnis endet. (2)

§ 3 Leistungsbeschreibung

boost stellt eine Internet-Plattform zur Verfügung, über die finanzielle Mittel durch Nutzer an Organisationen verteilt werden können. Finanzielle Mittel können Unternehmensspenden oder Einnahmen aus Affiliate Marketing sein. Um die öffentliche Diskussion über soziale Zwecke und gemeinnützige Organisationen zu fördern, besteht eine enge Anbindung an das soziale Netzwerk facebook, in dem Nutzer ihre Unterstützung für eine Organisation durch eine facebook-Mitteilung („Post“) kundtun können, was auch einen Einfluss auf die Höhe der Zuwendung für die gewählte Organisation haben kann.

Um Einnahmen durch Affiliate Marketing zu erwirtschaften, stellt boost ein Webverzeichnis mit Partnershops zur Verfügung. Sofern ein Nutzer über einen dort dargestellten Link bei einem Partnershop einkauft, erwirtschaftet boost eine Provision, die zu 90% an Organisationen weitergeleitet wird. Über die Zuordnung der Mittel an Organisationen entscheiden die Nutzer der Website und gegebenenfalls auch deren Netzwerk in den Social Media. (3)

Unternehmen bietet boost eine Möglichkeit ihre Unternehmensspenden durch eine große Vielzahl von Internetnutzern verteilen zu lassen.

Die Gesellschaft behält sich vor, das Leistungsangebot im Sinne der Gesellschaftsziele zeitweise oder dauerhaft zu ergänzen. Zukünftige Angebote und Leistungen unterliegen ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen.

§ 4 Registrierung

(1) Voraussetzung für das Verteilen von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen ist eine Registrierung auf boost-project.com. (4)Bestimmte Funktionalitäten der Website stehen nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können, muss der Nutzer sich per facebook connect anmelden und der Gesellschaft erforderliche Rechte einräumen, nach denen der Nutzer bei der Anmeldung, oder sobald diese gebraucht werden, explizit gefragt wird. [1]boost garantiert, diese Rechte nicht zu missbrauchen und alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen (siehe hierzu auch die Datenschutzerklärung).
(2) Das Mindestalter für die Anmeldung als Nutzer beträgt 14 Jahre. (5)
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung ausschließlich wahre Angaben zu machen, insbesondere was das Alter und die Identität betrifft.
(4) Mit der Registrierung erlaubt der Nutzer boost, seine über die Plattform getätigten Spenden mit Name und Avatar öffentlich anzuzeigen. Sofern der Nutzer dies nicht wünscht, hat er boost schriftlich hierauf explizit aufmerksam zu machen (bspw. per E-Mail an datenschutz@boost-project.com).
(6)
§ 5 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer darf weder auf boost-project.com noch in den Mitteilungen, die über die boost-Applikation in soziale Medien übermittelt werden, Inhalte der folgenden Art einstellen oder auf solche verlinken:
Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen
Jugendgefährdende, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sittenwidrige Inhalte
Inhalte die vulgäre Sprache oder obszöne, aggressive oder despektierliche Ausdrücke beinhalten
Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
Irreführende Inhalte
Inhalte die Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte)
Inhalte die einer registrierten Organisation oder einem Partnerunternehmen oder -shop gewollt Schaden zufügen
Aufrufe zu Boykotten, rechtswidrigen oder unfriedlichen Handlungen
(2) Sollte der Nutzer Inhalte auf der boost-Website finden, die seiner Ansicht nach nicht rechtmäßig sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, hat er boost hierauf aufmerksam zu machen, z.B. per E-Mail (an feedback@boost-project.com) oder postalisch (an Boost Engagement FBX gemeinnützige GmbH, c/o Rheingau Founders (Aufgang C), Ohlauer Straße 43, 10999 Berlin).
(3) Nutzer dürfen keine Maßnahmen vornehmen, die eine übermäßige Belastung der boost-Website darstellen oder die Stabilität oder Verfügbarkeit der IT-Systeme gefährden könnten.
(4) Der Nutzer hat boost umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sicherheit der boost-Plattform oder seines persönlichen Zugangs gefährdet ist.
(5) Sofern ein Nutzer gegen die genannten Pflichten verstößt, behält boost sich vor, den Nutzer von der Nutzung der Website auszuschließen und sein Konto zu löschen. In diesem Fall werden vom Nutzer ungenutzte Spenden nach eigenem Ermessen auf die Konten anderer Nutzer aufgeteilt. Des Weiteren behält boost sich vor, Schadenersatz geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erstatten.
§ 6 Herkunft der Spendenmittel und Zuordnung zu Nutzern

(1) Spenden an Organisationen können aus zwei Quellen stammen: a) Unternehmensspenden oder b) Einnahmen aus Affiliate Marketing.
a) Unternehmen spenden an boost und beauftragen die Gesellschaft damit, die Spenden basierend auf Nutzerentscheidungen an Organisationen weiterzuleiten. Die Unternehmensspenden werden in Form von „Spendenbudgets“ auf die virtuellen „Spendenkonten“ registrierter Nutzer verteilt, was den Nutzern ermöglicht, die Spenden an eine Auswahl registrierter Organisationen zu verteilen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Zuteilung von Unternehmensspenden und hat hierauf auch keinen unmittelbaren Einfluss.
b) Sofern ein Nutzer auf der boost-Website auf einen Link zu einem Shop, mit dem ein Partnerprogramm besteht, klickt, darüber zum Shop gelangt und anschließend einen Einkauf tätigt oder einen Vertrag abschließt, verdient die Gesellschaft im Regelfall eine Provision (durch sogenanntes Affiliate Marketing). Diese Provision spendet boost zu 90% an registrierte Organisationen. Die Spenden werden registrierten boost-Nutzern auf ihre Spendenkonten als Spendenbudgets gutgeschrieben, so dass diese einen Einfluss auf die Verteilung der Spenden haben. Es können nur tatsächlich ausgeschüttete Provisionen gespendet werden.
(2) Die Verteilung einer Spende an eine registrierte Organisation, die durch einen Einkauf zustande gekommen ist, geschieht nach Möglichkeit durch den Nutzer, der den Einkauf oder Vertragsabschluss getätigt hat. Um dies zu ermöglichen, muss der Nutzer auf der Website eingeloggt sein, wenn er von der boost-Seite auf die Shop-Seite geht, um dort einzukaufen. In diesem Fall wird dem Nutzer die durch seinen Einkauf erwirtschaftete Provision zu 90% auf seinem Spendenkonto als Spendenbudget gutgeschrieben.
(3) Sofern ein Nutzer nicht eingeloggt ist, wenn er von der boost-Seite auf eine Shopseite geht und dort einkauft, und er vor seinem Einkauf keine Organisation voreingestellt hat, so werden die durch ihn verursachten Spenden anderen registrierten Nutzer zur Verfügung gestellt. Sofern der Nutzer nicht eingeloggt ist, aber einen Spendenempfänger vor seinem Einkauf voreingestellt hat, wird die eingenommene Provision zu 90% Nutzern gutgeschrieben, die die voreingestellte Organisation unterstützen.
(4) Teilweise ist die Zuordnung von Provisionseinnahmen aus technischen, vertraglichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich. Zum Beispiel dürfen Provisionen aus Bücherkäufen nicht dem Käufer zugeordnet werden, da dies als ideelle Rückvergütung angesehen wird und somit gegen die Buchpreisbindung verstößt. Provisionen aus Bücherkäufen und anderen Transaktionen, bei denen die Zuordnung auf den Käufer entweder technisch nicht möglich ist oder aus vertraglichen/rechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, werden den Spendenkonten anderer Nutzer zugeordnet.
§ 7 Verteilung von Spenden an Organisationen

(1) Auf boost-project.com registrierte Nutzer können über die Website Gelder an gemeinnützige Organisationen verteilen, sofern ihr Spendenkonto einen positiven Saldo aufweist. Geldbeträge werden dem Spendenkonto in der Regel in Form von Spendenbudgets gutgeschrieben. Wie viel Prozent seines Spendenbudgets letztendlich an die von ihm gewählte Organisation weitergeleitet wird, kann davon abhängen, ob der Nutzer seine Unterstützung für die Organisation in einem verbundenen sozialen Netzwerk postet und wie stark sein Netzwerk hierauf reagiert.
(2) boost kann die Erfordernisse zur Verteilung von 100% eines Spendenbudgets jederzeit variabel anpassen. Ziel ist es, einer Mehrheit an Nutzern problemlos zu ermöglichen, 100% ihrer Spendenbudgets an die von ihnen gewählte Organisation zu verteilen und gleichzeitig möglichst viel, aber nicht störende Diskussion über soziale Zwecke auszulösen.
§ 8 Abzüge vom Spendenkonto

(1) Wenn Einnahmen durch Affiliate Marketing erwirtschaftet wurden, kann sich das angezeigte Spendenbudget bzw. die verteilte Spende wieder verringern oder komplett aufgehoben werden, wenn bspw. bestellte Produkte wieder zurückgegeben werden oder der Kunde den beim Affiliate-Partner geschlossenen Vertrag widerruft.
(2) Um sicherzustellen, dass Gelder nicht unnötig lange bei boost verbleiben sondern so zeitnah wie möglich an eine Organisation verteilt werden, kann boost Guthaben vom Spendenkonto eines Nutzers abziehen, wenn dieses nicht innerhalb eines Monats nach Eingang verteilt wurde. Das Geld wird in diesem Fall den Spendenkonten anderer Nutzer gutgeschrieben.
(3) Sofern sich ein Nutzer im Spendenvergabeprozess aktiv entscheidet, sein Spendenbudget nicht voll auszunutzen, bspw. durch die Entscheidung nicht auf facebook zu posten, wird das übrige Budget vom Spendenkonto des Nutzers abgezogen und wird den Spendenkonten anderer Nutzer gutgeschrieben.
(4) Ungenutztes Spendenbudget kann ferner abgezogen werden, wenn der Nutzer eine Woche nach der Verteilung eines Teils des Spendenbudgets nicht das volle Spendenbudget ausgeschöpft hat. Das offene Budget wird in diesem Fall anderen Nutzerkonten gutgeschrieben.
(5) Die Zuordnung ungenutzter Spendenbudgets auf Konten anderer Nutzer soll der Incentivierung von Engagement und sozialem Diskurs dienen. boost bemüht sich, die ungenutzten Spendenbudgets in diesem Sinne möglichst fair auf andere Nutzerkonten aufzuteilen.
(7)
§ 9 Spendenempfänger

(1) Als Spendenempfänger kommen nur Organisationen in Frage, die von einem deutschen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind und einen Zuwendungsbeleg (Spendenbescheinigung) ausstellen können.
(2) Zur Überprüfung des steuerlichen Status der Organisation ist boost auf die von der Organisation eingereichten Unterlagen angewiesen.
§ 10 Preise

Die Nutzung von boost-project.com ist für Nutzer kostenlos. boost verpflichtet sich, 90% der durch Affiliate Marketing zustande gekommenen Einnahmen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen weiterzuleiten. Spenden von Unternehmen werden zu 100% an Organisationen weitergeleitet.

§ 11 Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis zwischen boost und einem registrierten Nutzer kann von beiden Seiten jederzeit per schriftliche Mitteilung (z.B. per E-Mail) fristlos gekündigt werden. Der Nutzer hat die Möglichkeit seine Kündigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Sofern die Kündigung von der Gesellschaft ausging, hat der Nutzer die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Sollte der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung reagieren, werden alle personenbezogenen Daten des Nutzers gelöscht.
(2) boost kann Nutzern einzelne oder alle Funktionalitäten der boost-Website sperren, insbesondere die Möglichkeit Inhalte auf der boost-Website einzustellen oder zu ändern. boost ist zudem berechtigt, alle auf der boost-Website eingestellten Inhalte zu überprüfen, zu sperren oder zu löschen, bspw. wenn der Verdacht besteht, dass Rechte von Dritten, Gesetze oder Nutzungsbedingungen (insbesondere § 5) verletzt wurden.
§ 12 Haftungsausschluss

(1) boost bemüht sich darum, den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb von www.boost-project.com sicherzustellen, garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit der Internetplattform. Die Gesellschaft haftet nicht für Übertragungsverzögerungen, Ausfälle oder sonstige technische Störungen.
(2) boost bemüht sich, alle Einnahmen möglichst fehlerfrei den Nutzerkonten und anschließend den Organisationen zuzuordnen. Diese Zuordnung ist jedoch teilweise aus technischen oder vertraglich-rechtlichen Gründen nicht möglich. Sofern dies der Fall ist, bemüht boost sich, die Allokation so gerecht wie möglich vorzunehmen. boost haftet nicht für fehlerhaft zugeordnete Einnahmen / Spenden, auch dann nicht, wenn diese durch technische Fehler, bspw. in der Programmierung der Internetseite, zustande gekommen sind.
(3) Angaben zur Höhe von Provisionen, die Shops zahlen, entsprechen approximierten Durchschnittswerten. Die Provisionshöhen können vom Shop angepasst werden und variieren abhängig von Produktkategorien. boost übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten Provisionssätze. Es werden nur tatsächlich erwirtschaftete Provisionen anteilig auf Spendenkonten gutgeschrieben.
(4) boost haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der von den Organisationen bzw. deren Repräsentanten eingegeben Informationen. Insbesondere haftet boost nicht für Inhalte, die gegen das geistige Eigentum (z.B. Urheberrechte oder Markenrechte) oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen.
(5) boost haftet nicht für die Inhalte verlinkter Seiten und distanziert sich ausdrücklich von diesen. Ferner haftet boost nicht für eventuelle Schäden, die durch den Gebrauch verlinkter Internetseiten entstehen.
(6) boost ergreift Maßnahmen, um alle personen- und organisationsbezogenen Daten bestmöglich zu schützen. Die Gesellschaft haftet jedoch nicht für den unbefugten Zugriff auf Daten durch Dritte, z.B. durch „Hacker“.
(7) boost übernimmt keine Haftung für körperliche, wirtschaftliche oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der Internetseite entstehen, sofern der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft entsteht.
(8) boost ist nur Vermittler von Kunden an Unternehmen und haftet somit weder für die von Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen noch für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Unternehmen. Das Verhältnis zwischen Nutzer und Partnerunternehmen ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Unternehmen geregelt. boost haftet nicht für entgangene Provisionen.
(9) Nutzer haben boost von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen schadlos zu halten, die durch einen Missbrauch des Angebots von boost und den Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können.
§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen vollständig oder teilweise unvollständig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben die übrigen Klauseln in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zwischen den Parteien vereinbarte wirksame Regelung, die der Ursprungsregelung nach Möglichkeit am Nächsten kommt.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Berlin, März 2012

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