SUSHI Mobility GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Lieferungen sind nur nach Deutschland möglich und erfolgen erst nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages. (bearbeiten)
(5)
B
Der Kunde trägt die Verantwortung für Änderungen der Produkteigenschaften oder Motoreinstellungen des E-Bikes sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr. (bearbeiten)
(7)
B
Der Käufer wird gebeten, offensichtliche Transportschäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und auch sofort den Vertragsanbieter zu kontaktieren. (bearbeiten)
(8)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Kosten für die Rückversand der Waren wird vom Kunden übernommen. Ausgenommen vom Widerruf sind kundenspezifische Anfertigungen oder entsiegelte Hygieneartikel. (bearbeiten)
(1)
C
Diese AGB können in Zukunft geändert werden. In dem Fall wird die Zustimmung des Kunden eingeholt. (bearbeiten)
(2)
C
Durch Klick auf den Bestellbutton gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit Zahlungsanweisung durch den Vertragsanbieter bei Zahlungen per Kreditkarte, PayPal oder SOFORT Überweisung zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Eine Abholung ist nicht möglich und es wird nicht an Packstationen ausgeliefert. (bearbeiten)
(6)
C
Die Fahrräder werden im vormontierten Zustand geliefert. Der Kunde muss Lenker, Vorderrad, Sattelstange und Pedale selbst anbringen. (bearbeiten)
(9)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für gebrauchte Waren.) (bearbeiten)
(10)
C
(Anmerkung: Details für Probefahrten siehe Markierung.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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07.04.2021 18:37  (wichtiger Vertragsbestandteil 10) erstellt von Hans (****)


Zusammenfassung: (Anmerkung: Details für Probefahrten siehe Markierung.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Allgemeine Bedingungen für eine Probefahrt mit SUSHI Bikes
1. Nutzung von SUSHI Bikes

1) Die Probefahrt soll dem Probefahrer die Möglichkeit geben, das SUSHI Bikes im Hinblick auf Funktion, Fahreigenschaften, Bedienungskomfort, Verwendungsmöglichkeiten etc. – d. h. die Gebrauchsfähigkeit – kennen zu lernen und sich damit über den Kauf dieses Fahrrads schlüssig zu werden.

2) Der Probefahrer hinterlegt für die Dauer der Fahrt seinen Personalausweis bei dem SUSHI Bike Ambassador.

3) Der Probefahrer versichert, dass seine Fahreignung frei von drogen-, alkohol- oder krankheitsbedingten Einschränkungen ist, welche die Fahrt beeinflussen könnten, und dass er mit der Bedienung des eingesetzten Fahrradtyps vertraut ist.

4) Der Probefahrer verpflichtet sich, das SUSHI Bikes pfleglich und sachgemäß zu behandeln und zu bedienen und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

5) Im Falle eines Schadenseintritts oder eines Unfalls, an dem das dem Probefahrer zur Verfügung gestellte SUSHI Bike beteiligt ist, verpflichtet sich der Probefahrer, den SUSHI Ambassador unverzüglich, soweit möglich auch noch unmittelbar von der Unfallstelle, zu informieren und, falls möglich, eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen. Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, hat der Probefahrer am Unfallort einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Die unverzügliche Informationsverpflichtung gilt auch bei einer Entwendung, bei sonstigem Untergang (z. B. Beschlagnahme) sowie bei einem technischen oder sonstigen Defekt (z. B. Panne) des SUSHI Bikes.

2. Rückgabe des SUSHI Bikes

Das SUSHI Bike ist vom Probefahrer am Ende der vereinbarten Nutzungszeit am Ort der Übergabe in sauberem Zustand zurückzugeben. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, haftet der Probefahrer für sämtliche Schäden, die der SUSHI Mobility GmbH („SUSHI Bike“) und dem SUSHI Ambassador aus der Vorenthaltung des Besitzes entstehen. Darüber hinaus sind SUSHI Bike und der SUSHI Ambassador berechtigt, für den Zeitraum der Vorenthaltung des SUSHI Bikes über den Rückgabezeitpunkt hinaus eine angemessene Nutzungsentschädigung vom Probefahrer zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Haftung des Probefahrers

1) Der Probefahrer haftet gegenüber SUSHI Bikes und dem SUSHI Ambassador vorbehaltlich Absatz 2 für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden (einschließlich Untergang, Abhandenkommen und Beschlagnahme), die vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe entstehen.

2) Abweichend von Absatz 1 haftet der Probefahrer für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern dies vereinbart ist.

3) Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund normaler Abnutzung. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die nicht durch eine vereinbarte Fahrradversicherung abgedeckt sind.

4) Der Probefahrer stellt SUSHI Bike und dem SUSHI Ambassador von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des SUSHI Bikes frei. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter aufgrund von Unfällen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung von SUSHI Bike oder des SUSHI Ambassadors für den Schaden eintritt.
Verlauf:keine Änderungen

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