RYANAIR LIMITED  -  Allgemeine Beförderungsbedingungen   (Stand: 28.02.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
A
Der Flugsteig schließt 20 Minuten vor Abflug. Danach werden Passagiere für den Flug nicht mehr zugelassen. Ein späterer Flug erfordert eine neu Buchung und muss erneut in vollem Umfang bezahlt werden. (bearbeiten)
(10)
A
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. (bearbeiten)
(4)
B
Alle Fluggäste müssen online (zwischen 15 Tage und 4 Stunden vor Abflug) auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte auf einer A4 Seite ausdrucken. (bearbeiten)
(8)
B
Grundsätzlich erfolgt keine Sitzplatzreservierung. Passagiere die Option 'priority boarding' erworben haben, dürfen vor den anderen 30 Minuten vor Abflug einsteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Nur Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung genannt sind, werden befördert. (bearbeiten)
(2)
C
Kleinkinder unter 24 Monate erhalten aus Sicherheitsgründen keinen eigenen Sitzplatz und unterliegen einer Kleinkindergebühr. (bearbeiten)
(3)
C
Die Beförderung von Fluggäste, die spezieller Betreuung bedürfen, (z.B. Kinder ohne Begleitung, Fluggäste mit Behinderungen, etc) muss im Vorhinein mit dem Vertragsanbieter abgestimmt werden. (bearbeiten)
(5)
C
Pro Person und einfachem Flug wird eine Online-Check-In Gebühr von 6 Euro erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Gepäck und/oder Übergepäck muss spätestens 40 Minuten vor Abflug aufgegeben und ggf. entsprechende Gebühren beglichen sein. Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise 2 Stunden vor Abflug. (bearbeiten)
(9)
C
Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren. (bearbeiten)
(11)
C
Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Gerichtsstand ist Irland. (Notiz: Für Privatpersonen mit Kaufabschluss in Deutschland wahrscheinlich nicht durchsetzbar!) (bearbeiten)
[2]
B
Für den Verlust oder die Beschädigung von z.B. Bargeld, Schmuck, Computer etc. im aufgegebenem Gepäck haftet der Vertragsanbieter ausdrücklich nicht. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Gebühren zu Gepäckstücken und die Regelungen für Handgepäck sind in den Regelungen über aufgegebenes Gepäck und Regelungen über Handgepäck geregelt. (bearbeiten)
<2>
B
Für Leistungen Dritter wie z.B. Zug- oder Bustransfers, Hotelreservierungen, Autoverleih etc. übernimmt der Vertragsanbieter keine Gewährleistung. Diese werden in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters geregelt. (bearbeiten)

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01.11.2012 13:17  (wichtiger Vertragsbestandteil 10) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen
von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. Handtaschen, Aktentaschen, Laptop-Computer, Fotoapparate, Einkäufe von Flughafengeschäften
usw. müssen in diesem einen erlaubten Handgepäckstück verstaut werden.
Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer Gebühr von 50
GBP/50 EUR Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der
Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.
Verlauf:keine Änderungen

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