RYANAIR LIMITED  -  Allgemeine Beförderungsbedingungen   (Stand: 28.02.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
A
Der Flugsteig schließt 20 Minuten vor Abflug. Danach werden Passagiere für den Flug nicht mehr zugelassen. Ein späterer Flug erfordert eine neu Buchung und muss erneut in vollem Umfang bezahlt werden. (bearbeiten)
(10)
A
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. (bearbeiten)
(4)
B
Alle Fluggäste müssen online (zwischen 15 Tage und 4 Stunden vor Abflug) auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte auf einer A4 Seite ausdrucken. (bearbeiten)
(8)
B
Grundsätzlich erfolgt keine Sitzplatzreservierung. Passagiere die Option 'priority boarding' erworben haben, dürfen vor den anderen 30 Minuten vor Abflug einsteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Nur Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung genannt sind, werden befördert. (bearbeiten)
(2)
C
Kleinkinder unter 24 Monate erhalten aus Sicherheitsgründen keinen eigenen Sitzplatz und unterliegen einer Kleinkindergebühr. (bearbeiten)
(3)
C
Die Beförderung von Fluggäste, die spezieller Betreuung bedürfen, (z.B. Kinder ohne Begleitung, Fluggäste mit Behinderungen, etc) muss im Vorhinein mit dem Vertragsanbieter abgestimmt werden. (bearbeiten)
(5)
C
Pro Person und einfachem Flug wird eine Online-Check-In Gebühr von 6 Euro erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Gepäck und/oder Übergepäck muss spätestens 40 Minuten vor Abflug aufgegeben und ggf. entsprechende Gebühren beglichen sein. Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise 2 Stunden vor Abflug. (bearbeiten)
(9)
C
Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren. (bearbeiten)
(11)
C
Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Gerichtsstand ist Irland. (Notiz: Für Privatpersonen mit Kaufabschluss in Deutschland wahrscheinlich nicht durchsetzbar!) (bearbeiten)
[2]
B
Für den Verlust oder die Beschädigung von z.B. Bargeld, Schmuck, Computer etc. im aufgegebenem Gepäck haftet der Vertragsanbieter ausdrücklich nicht. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Gebühren zu Gepäckstücken und die Regelungen für Handgepäck sind in den Regelungen über aufgegebenes Gepäck und Regelungen über Handgepäck geregelt. (bearbeiten)
<2>
B
Für Leistungen Dritter wie z.B. Zug- oder Bustransfers, Hotelreservierungen, Autoverleih etc. übernimmt der Vertragsanbieter keine Gewährleistung. Diese werden in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters geregelt. (bearbeiten)

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01.11.2012 12:31  (kritischer Vertragsbestandteil 2) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Für den Verlust oder die Beschädigung von z.B. Bargeld, Schmuck, Computer etc. im aufgegebenem Gepäck haftet der Vertragsanbieter ausdrücklich nicht.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Aufgabegepäck darf Folgendes nicht enthalten: Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Fotoapparate, Computer, Medikamente, Brillen,
Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Uhren, Mobiltelefone, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere, Zigaretten,
Tabak oder Tabakprodukte oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.
8.3.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die nach Artikel 8.3 nicht mitgeführt werden dürfen, wird keine Haftung
übernommen.
Verlauf:keine Änderungen

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