RYANAIR LIMITED  -  Allgemeine Beförderungsbedingungen   (Stand: 28.02.2011)

...

Bewertung:

wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
A
Der Flugsteig schließt 20 Minuten vor Abflug. Danach werden Passagiere für den Flug nicht mehr zugelassen. Ein späterer Flug erfordert eine neu Buchung und muss erneut in vollem Umfang bezahlt werden. (bearbeiten)
(10)
A
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. (bearbeiten)
(4)
B
Alle Fluggäste müssen online (zwischen 15 Tage und 4 Stunden vor Abflug) auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte auf einer A4 Seite ausdrucken. (bearbeiten)
(8)
B
Grundsätzlich erfolgt keine Sitzplatzreservierung. Passagiere die Option 'priority boarding' erworben haben, dürfen vor den anderen 30 Minuten vor Abflug einsteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Nur Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung genannt sind, werden befördert. (bearbeiten)
(2)
C
Kleinkinder unter 24 Monate erhalten aus Sicherheitsgründen keinen eigenen Sitzplatz und unterliegen einer Kleinkindergebühr. (bearbeiten)
(3)
C
Die Beförderung von Fluggäste, die spezieller Betreuung bedürfen, (z.B. Kinder ohne Begleitung, Fluggäste mit Behinderungen, etc) muss im Vorhinein mit dem Vertragsanbieter abgestimmt werden. (bearbeiten)
(5)
C
Pro Person und einfachem Flug wird eine Online-Check-In Gebühr von 6 Euro erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Gepäck und/oder Übergepäck muss spätestens 40 Minuten vor Abflug aufgegeben und ggf. entsprechende Gebühren beglichen sein. Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise 2 Stunden vor Abflug. (bearbeiten)
(9)
C
Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren. (bearbeiten)
(11)
C
Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Gerichtsstand ist Irland. (Notiz: Für Privatpersonen mit Kaufabschluss in Deutschland wahrscheinlich nicht durchsetzbar!) (bearbeiten)
[2]
B
Für den Verlust oder die Beschädigung von z.B. Bargeld, Schmuck, Computer etc. im aufgegebenem Gepäck haftet der Vertragsanbieter ausdrücklich nicht. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Gebühren zu Gepäckstücken und die Regelungen für Handgepäck sind in den Regelungen über aufgegebenes Gepäck und Regelungen über Handgepäck geregelt. (bearbeiten)
<2>
B
Für Leistungen Dritter wie z.B. Zug- oder Bustransfers, Hotelreservierungen, Autoverleih etc. übernimmt der Vertragsanbieter keine Gewährleistung. Diese werden in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters geregelt. (bearbeiten)

23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 1/18
RYANAIR
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Herausgegeben von:
RYANAIR LIMITED
Corporate Head Office
Dublin Airport
Co Dublin
Irland
Gültig ab: 28. Februar 2011
INHALTSVERZEICHNIS
ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNG
ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
2.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.2 ENTGEGENSTEHENDES RECHT
2.3 ENTGEGENSTEHENDE REGELUNGEN
2.4 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
ARTIKEL 3 – BUCHUNGEN UND DOKUMENTE
3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.2 NAME UND ADRESSE DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
3.3 KONTAKTAUFNAHME
3.4 PERSÖNLICHE DATEN
ARTIKEL 4 — FLUGPREISE, STEUERN; GEBÜHREN UND ABGABEN
4.1 FLUGPREISE
4.2 STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN
4.3 WÄHRUNG
4.4 UMSATZSTEUER (MEHRWERTSTEUER)
ARTIKEL 5 – BESONDERE HILFELEISTUNG
ARTIKEL 6 – CHECK-IN, EINSTIEG UND SITZPLÄTZE
ARTIKEL 7 – VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
ARTIKEL 8 – GEPÄCK
8.1 GEPÄCK
8.2 ÜBERGEPÄCK UND BEFÖRDERUNG BESTIMMTER GEGENSTÄNDE
8.3 ALS GEPÄCK NICHT ANZUNEHMENDE GEGENSTÄNDE
8.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
8.5 RECHT AUF DURCHSUCHUNG
8.6 AUFGEGEBENES GEPÄCK
8.7 HANDGEPÄCK
8.8 ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG VON AUFGEGEBENEM GEPÄCK
8.9 TIERE; FRACHT UND MENSCHLICHE ASCHE
8.10 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE
ARTIKEL 9 – FLUGPLÄNE, STORNIERUNGEN, VERSPÄTUNGEN UND UMLEITUNGEN
9.1 FLUGPLÄNE
9.2 STORNIERUNGEN UND UMLEITUNGEN
9.3 UMLEITUNGEN
9.4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERWEIGERTEN EINSTIEG23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 2/18
Artikel 10 - ERSTATTUNG
10.1 NICHTERSTATTBARKEIT
10.2 UNFREIWILLIGE ERSTATTUNGEN
10.3 TRAUERFÄLLE
ARTIKEL 11 – VERHALTEN AN BORD
11.1 ALLGEMEINES
11.2 ELEKTRONISCHE GERÄTE
ARTIKEL 12 – ZUSATZLEISTUNGEN
ARTIKEL 13 – VERWALTUNGSFORMALITÄTEN
13.1 ALLGEMEINES
13.2 REISEDOKUMENTE
13.3 EINREISEVERBOT
13.4 HAFTUNG DES FLUGGASTES FÜR GELDSTRAFEN, KOSTEN FÜR INGEWAHRSAMNAHME USW.
13.5 ZOLLDURCHUNTERSUCHUNG
13.6 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG
ARTIKEL 14 – HAFTUNG IM SCHADENSFALL
ARTIKEL 15 – FRISTEN FÜR ERSATZANSPRÜCHE UND KLAGEN
15.1 ANZEIGE VON SCHÄDEN
15.2 KLAGEFRISTEN
ARTIKEL 16 – REGELUNGEN DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
ARTIKEL 17 – PUNKT-ZU-PUNKT-FLUGLINIE
ARTIKEL 18 – BAR-, KREDITKARTEN- ODER DEBITKARTENBEZAHLUNG
ARTIKEL 19 – AUSLEGUNG
ANLAGEN
REGELUNGEN VON RYANAIR ZU BESTIMMTEN THEMEN
GEBÜHRENTABELLE
HAFTUNG VON LUFTFAHRTUNTERNEHMEN FÜR FLUGGÄSTE UND DEREN GEPÄCK
REISEDOKUMENTE
AUFGEGEBENES GEPÄCK
HANDGEPÄCK
KINDER, KLEINKINDER UND JUGENDLICHE
FLUGGÄSTE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT ODER SEHBEHINDERUNG, BLINDE FLUGGÄSTE ODER FLUGGÄSTE,
DIE BESONDERE HILFELEISTUNGEN AM FLUGHAFEN BENÖTIGEN
INFEKTIONS- UND HAUTKRANKHEITEN
SCHWANGERSCHAFT
FLUG- UND NAMENSÄNDERUNG
BEVORZUGTE BEHANDLUNG BEIM EINSTIEG (PRIORITY BOARDING)
SITZPLATZRESEVIERUNG
ATOL-INFORMATIONEN
INFORMATIONEN ZUM LUFTFAHRTSUNTERNEHMEN
ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNG
"Wir", "uns" und "unser" bezeichnet die Firma Ryanair mit Hauptgeschäftssitz am Flughafen von Dublin, Co. Dublin, Irland.
"Sie", "Ihr" und "Ihren" bezeichnet jede Person, die auf einem Flug unter unserem Flugliniencode befördert wird, mit Ausnahme der
Besatzungsmitglieder (siehe auch Definition von "Fluggast").
"FLUGLINIENCODE" bezeichnet entweder den zweibuchstabigen Code FR oder den dreibuchstabigen Code RYR, die uns als
Luftfahrtunternehmen ausweisen.
"GEPÄCK" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie bei Ihrem Flug mit sich führen. Sofern nicht anders angegeben, besteht es aus Ihrem
aufgegebenen und Ihrem (nicht aufgegebenen) Handgepäck.
"GEPÄCKIDENTIFIZIERUNGSMARKE" bezeichnet ein Dokument, das allein zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt worden ist.
"BORDKARTE" bezeichnet das Dokument mit dem Titel "Bordkarte" oder "Boarding Pass", das von Ihnen selbst oder jemand anderem in Ihrem
Namen vor dem Flug ausgedruckt wird bzw. ein alternatives Dokument, das von uns selbst oder unseren Abfertigungsagenten an einem von uns
angeflogenen Flughafen ausgestellt wird.
"MELDESCHLUSSZEIT" bezeichnet die von uns festgelegten Zeitpunkte, zu denen Sie Ihre Bordkarte erhalten und gegebenenfalls sämtliche
Visum- und Ausweiskontrollen durchgeführt sowie eventuell anfallende Gebühren für aufgegebenes Gepäck bzw. Übergepäck bezahlt und Ihr
Gepäck aufgegeben haben müssen.
"AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet das Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir eine Gepäckidentifizierungsmarke
ausgestellt haben.
BESTÄTIGUNG/REISEROUTE" bezeichnet den Frame auf unserer Website mit der Überschrift "Reiseroute" mit Angabe der
"Flugbuchungsnummer" und des "Status: Bestätigt" bzw. das Dokument mit der Überschrift "Ryanair-Reiseroute", das an die in der Buchung
angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, mit Angabe der Namen der Fluggäste sowie der Details, Daten, Uhrzeiten und Routen der Flüge, die
Sie bei uns gebucht haben.
"ÜBEREINKOMMEN" bezeichnet das Übereinkommen von Montreal 1999.
"SCHADEN" bezeichnet Tod, Verletzung oder andere körperliche Schädigung eines Fluggastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder anderen
Schaden am Gepäck, die durch oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder durch andere, damit verbundene Leistungen, die wir ausgeführt
haben, entstanden sind.
"REGELUNGEN" bezeichnet die Regelungen im Dokument "Regelungen von Ryanair zu bestimmten Themen", die von Zeit zu Zeit gültig sind (
den Regelungen).
"FLUGGAST" bezieht sich auf eine Person, die wir nach Vorlage der von uns ausgestellten "Bestätigung/Reiseroute" in einem Flugzeug befördern
(siehe auch Definition von "Sie", "Ihr" und "Ihren").
"SZR" bezeichnet ein Sonderziehungsrecht gemäß Definition des Internationalen Währungsfonds. (Der aktuelle Wert dieser Währungseinheit kann
im Finanzteil größerer Zeitungen nachgeschlagen werden.)
"HANDGEPÄCK" bezeichnet alle Gepäckstücke, die Sie nicht aufgegeben haben.23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 3/18
ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
2.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Unter Vorbehalt der Bestimmungen in Artikel 2.2, 2.3 und 2.4 gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur für Flüge oder
Flugabschnitte, bei denen unser Name oder Flugliniencode in der Bestätigung/Reiseroute für diesen Flug oder Flugabschnitt eingetragen ist.
2.2 ENTGEGENSTEHENDES RECHT
2.2.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zu dem anwendbaren Recht im Widerspruch stehen. In einem
solchen Fall genießen die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang.
2.2.2 Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Beförderungsbedingungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sofern diese unabhängig von der unwirksamen Bestimmung selbstständige Wirksamkeit
entfalten können.
2.3 ENTGEGENSTEHENDE REGELUNGEN
Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Beförderungsbedingungen und unseren Regelungen haben die Beförderungsbedingungen Vorrang.
2.4 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Sofern das Übereinkommen oder einschlägige Gesetze nichts anderes vorsehen, unterliegen Ihr Beförderungsvertrag, diese
Beförderungsbestimmungen und unsere Regelungen dem Irischen Recht und die irischen Gerichte sind für die Entscheidung sämtlicher Klagen
oder Verfahren und /oder zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten zuständig.
[1]
ARTIKEL 3 – BUCHUNGEN UND DOKUMENTE
3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1.1 Wir befördern ausschließlich die Fluggäste, deren Namen in der Bestätigung/Reiseroute genannt sind. Sie müssen Ihre Identität nachweisen
und sich an unsere Regelungen über Dokumente halten.
(1)
3.1.2 Für alle Buchungen, die nicht mittels Ryanairs kostenfreie Zahlungsmethode vorgenommen werden, fällt eine Verwaltungsgebühr an. Diese
Gebühr deckt die Kosten unseres Buchungssystems ab und wird pro Person und einfachem Flug gemäß unserer Gebührentabelle
Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr nicht rückerstattbar.
3.1.3 Für Flugbuchungen, die über einen unserer Buchungszentren vorgenommen werden, wird pro Person und einfachem Flug eine CallcenterBuchungsgebühr gemäß unserer Gebührentabelle erhoben. Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist
diese Gebühr nicht rückerstattbar.
3.1.4 Kleinkinder unter 24 Monaten, denen aus Sicherheitsgründen kein eigener Sitzplatz zugewiesen werden kann, unterliegen einer
Kleinkindergebühr. Kleinkinder müssen zum Zeitpunkt des Hin- und des Rückflugs jünger sein als 24 Monate. Diese Gebühr wird pro Person und
einfachem Flug gemäß unserer Gebührentabelle ergehoben.
(2)Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist
diese Gebühr nicht rückerstattbar.
3.1.5 Buchungen für von uns betriebene Flüge sind nicht übertragbar, es sei denn, die Änderung eines oder mehrere Namen in der
Bestätigung/Reiseroute wurde mit uns gemäβ unseren Regelungen abgesprochen und die anfallende(n) Änderungsgebühr(en) wurde
(n)entrichtet (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).
3.1.6 Buchungen für von uns betriebene Flüge gelten ausschließlich für die Flüge, Daten und Strecken, die in der Bestätigung/Reiseroute
angegeben sind, und können nicht für andere Luftfahrtunternehmen verwendet werden. Flüge können jedoch in Übereinstimmung mit unseren
Regelungen und gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr zzgl. der Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis und dem niedrigsten
verfügbaren Flugpreis für die neue Buchung umgeändert werden (Regelungen über Flug- und Namensänderungen).
3.1.7 Sollte der Antritt der Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Fluggastes nicht möglich sein, können die Buchungen
des Fluggastes und von Personen, die unter derselben Buchung reisen, entsprechend rückerstattet oder abgeändert werden, indem wir nach
Vorlage von geeigneten Beweisunterlagen vor dem Reisedatum auf Einschränkungen und Buchungsänderungsgebühren verzichten.
3.2 NAME UND ADRESSE DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Unser Name kann in Form unseres Flugliniencodes oder in anderer Form, wie in der Bestätigung/Reiseroute angegeben, abgekürzt werden.
Unsere Adresse lautet Ryanair Corporate Head Office, Dublin Airport, Co. Dublin, Irland.
3.3 KONTAKTAUFNAHME
3.3.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Fluggast bezüglich Flugplanänderungen, Flugstornierungen oder allgemeine Korrespondenz erfolgt über die EMail-Adresse und gegebenenfalls über SMS an die Mobiltelefonnummer, die vom Fluggast zum Buchungszeitpunkt angegeben wurden.
3.3.2 Wenn Sie uns keine gültige E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, sollten Sie die Flugdaten Ihrer Hin- und Rückflüge 72 bis 24 Stunden vor
geplantem Reiseantritt nochmals überprüfen. Dies erfolgt entweder über die Option "Buchung bearbeiten" auf http://www.ryanair.com/
eine unserer Buchungszentralen.
3.3.3 Beschwerden oder Beanstandungen werden per Mail, Fax oder durch Benutzung des anwendbaren Online-Beschwerdeformulars auf
http://www.ryanair.com/at/fragen/kontakt-zum-kundenservice entgegengenommen. Sofern Sie nicht anders aufgefordert werden, weisen wir Sie
darauf hin, lediglich Kopien der Dokumente vorzulegen, da die Dokumente weder aufbewahrt noch zurȕck gegeben werden.
3.4 PERSÖNLICHE DATEN
Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Abwicklung von Flugbuchungen, Erwerb von
Zusatzleistungen wie Hotelbuchungen und Fahrzeuganmietung, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen wie besonderer Betreuung von
Personen mit eingeschränkter Mobilität, Erleichterung von Einreiseverfahren sowie die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden im
Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Reise. Zu diesem Zweck ermächtigen Sie uns, diese Daten zu verwahren und zu verwenden, und sie
an unsere eigenen Büros, Behörden oder Anbieter der oben genannten Dienstleistungen weiterzugeben. Ihre persönlichen Daten werden nicht
ohne Ihr vorheriges Einverständnis zu Marketingzwecken verwendet.
ARTIKEL 4 — FLUGPREISE, STEUERN; GEBÜHREN UND ABGABEN23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 4/18
4.1 FLUGPREISE
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Flugpreise ausschließlich für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort bis zum
Flughafen am Bestimmungsort. Die Flugpreise schließen keine bodengebundenen Beförderungsleistungen zwischen zwei Flughäfen oder
zwischen Flughäfen und Stadtterminals ein. Der Flugpreis wird gemäß den am Tag der Bezahlung geltenden Preisen für die Reise am
angegebenen Datum für die angegebene Reiseroute berechnet. Etwaige Änderungen der Reisedaten bzw. -route können sich auf den zu
bezahlenden Flugpreis auswirken.
4.2 STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN
4.2.1 Sämtliche vom Staat eingehobene Steuern, von den Flughäfen berechnete Fluggastgebühren sowie von uns verrechnete Abgaben für
Leistungen im Zusammenhang mit einem von uns betriebenen Flug müssen von Ihnen in der am Zeitpunkt Ihrer Buchung geltenden Höhe entrichtet
werden. Wenn Sie die Reise nicht antreten, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich die vollständige Rückerstattung der bezahlten staatlichen
Steuern verlangen. Dafür fällt lediglich eine Erstattungsverwaltungsgebühr gemäß unserer Gebührentabelle an. Alle übrigen Entgelte sind nicht
rückerstattbar.
4.2.2 Steuern, Gebühren und Abgaben für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer
Buchung erhoben werden, soweit zwischen Vertragsschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und für uns nicht
vorhersehbar oder vermeidbar waren. Wenn eine solche Steuer, Gebühr oder Abgabe nach Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht wird, sind Sie
verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen, soweit wir Sie nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren.
Umgekehrt sind Sie, falls Steuern, Gebühren oder Abgaben abgeschafft oder gesenkt werden, sodass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein
geringerer Betrag fällig ist, berechtigt, eine Erstattung des Differenzbetrags von uns zu beantragen, soweit Sie uns nach Kenntniserlangung
hierüber unverzüglich informieren.
4.3 WÄHRUNG
Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in der Währung des Reiseantrittslandes zu entrichten, es sei denn, wir geben zum oder vor dem
Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung vor (etwa weil die lokale Währung nicht konvertierbar ist.) Wir können nach eigenem Ermessen
auch Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.
4.4 UMSATZSTEUER (MEHRWERTSTEUER)
Internationale Flugreisen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Preise und Gebühren für Inlandsflüge innerhalb Italiens, Frankreichs,
Spaniens, Portugals und Deutschlands unterliegen jedoch dem jeweiligen Umsatzsteuersatz. Bei Buchungen dieser Inlandsflüge wird automatisch
ein Umsatzsteuerbeleg ausgestellt.
ARTIKEL 5 – BESONDERE HILFELEISTUNG
5.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5.2 wird Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Beförderung nicht allein
aufgrund dieser Behinderungen verweigert. Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung, bewegungsunfähigen Personen, schwangeren Frauen,
kranken Menschen, blinden Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder anderen Menschen, die spezieller Betreuung
bedürfen, muss im Vorhinein mit uns abgestimmt werden und unterliegt unseren Regelungen
(3)(Regelungen zu diesen Themen
5.2 Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bzw. deren Vertreter sind angehalten, sich am Tag der Buchung bzw. zu dem
Zeitpunkt, an dem das Bedürfnis einer besonderen Hilfeleistung zutage tritt, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, sich mit den Einzelheiten der
gewünschten Hilfeleistung an uns zu wenden. Wir überprüfen, ob sicherheitsrelevante Bedenken gegen die Beförderung des Fluggasts auf dem
betreffenden Flug vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, Ihnen eine vertretbare
Alternativlösung vorzuschlagen. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 sind wir nur dann befugt, Personen die Anbordnahme aufgrund einer
Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu verweigern, wenn andernfalls gegen geltende Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder die Größe
des Flugzeugs oder seiner Türen die Anbordnahme physisch unmöglich machen würde. Nachdem wir den Wunsch nach besonderer Hilfeleistung
angenommen haben, erfolgt die Anbordnahme und Betreuung während der Reise gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006.
Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die Anbordnahme aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität
nachträglich verweigert, so haben diese Person sowie eine eventuelle Begleitperson gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf
Rückerstattung oder Umbuchung auf eine andere Strecke (Darstellung dieser Rechte), vorausgesetzt, dass alle relevanten
Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden (Regelungen über die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bzw. blinder oder
sehbehinderter Menschen).
ARTIKEL 6 – CHECK-IN, EINSTIEG UND SITZPLÄTZE
6.1 Alle Fluggäste müssen online auf www.ryanair.com einchecken und die Bordkarte ausdrucken. Dieser Service ist ab 15 Tage bis zur
Schließung des Check-In, welche vier (4) Stunden vor dem planmäßigen Abflug erfolgt, verfügbar. Jede Bordkarte muss auf einer eigenen A4-
Seite ausgedruckt werden.
(4)
6.2 Mit Ausnahme bestimmter Sonderangebote fällt für alle Buchungen eine Online-Check-In-Gebühr an. Diese Gebühr von 6 GBP bzw. 6 EUR
wird pro Person und einfachem Flug erhoben.
(5)Mit Ausnahme der unten ausgeführten Bestimmungen der Artikel 10.2 oder 10.3 ist diese Gebühr
nicht rückerstattbar.
6.3 Wenn Sie bei der Sicherheitskontrolle oder am Flugsteig keine gültige Bordkarte vorweisen können und die Zeit es zulässt, Ihnen eine andere
Bordkarte auszustellen, wird Ihnen gemäß unserer Gebührentabelle eine Neuausstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Alle Reisenden von
marokkanischen Flughäfen müssen ihre Bordkarte am lokalen Abflugschalter vorlegen.
6.4 Nicht-EU-/-EWR-Bürger müssen ihre Reisedokumente und ihre Bordkarte vor der Sicherheitskontrolle bei unserem Visum-
/Dokumentenschalter prüfen bzw. stempeln lassen.
6.5 Alle gegebenenfalls zu entrichtenden Gebühren für Gepäck und/oder Übergepäck müssen bis spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen
Abflugzeit beglichen sowie aufzugebendes Gepäck an der Gepäckannahmestelle abgegeben worden sein. Die Gepäckannahmestellen öffnen
üblicherweise zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.
(6)
6.6 Sie sind verpflichtet, sowohl bei der Sicherheitskontrolle als auch am Flugsteig ein gültiges Reisedokument vorzulegen, das mit den Daten auf
Ihrer Bordkarte übereinstimmt.
6.7 Sie sollten sich mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig einfinden. Der Einstieg schließt 20 Minuten vor Abflug. Sollten
Sie sich erst nach diesem Zeitpunkt am Flugsteig einfinden, werden Sie für den Flug nicht mehr zugelassen. Wenn Sie in diesem Fall auf einem
späteren Flug reisen möchten, müssen Sie eine neue Buchung vornehmen und in vollem Umfang bezahlen.
(7)
6.8 Mit Ausnahme jener Fluggäste, die uns im Vorhinein davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sie besonderer Hilfeleistungen bedürfen, teilen wir
unseren Fluggästen keine Sitzplätze zu. Wenn Sie allerdings die Option "Bevorzugte Behandlung beim Einstieg" (Priority Boarding) (
die bevorzugte Behandlung beim Einstieg) erworben haben und sich spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flugsteig einfinden,23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 5/18
haben Sie Anrecht auf Einstieg vor allen anderen Passagieren, die diese Option nicht wahrgenommen haben.
(8)Passagiere die “
Sitzplatzreservierungen” erworben haben ( nur verfügbar aus ausgewählten Strecken) konnen diese gezielt auswählen.Bitte beachten Sie hierfür
die gesonderten Bestimmungen (klicken Sie hier für die Bestimmungen bezüglich der Sitzplatzreservierungen)Wir behalten uns das Recht vor, zu
jeder Zeit Sitzplätze zuzuweisen bzw. neu zuzuweisen, selbst nach erfolgtem Einstieg, wenn dies aus betrieblichen und sicherheitstechnischen
Gründen erforderlich ist.
6.9 Es ist den Fluggästen untersagt, heiße Getränke mit an Bord zu nehmen oder mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren. (9)
6.10 Das Rauchen ist im gesamten Bereich aller von uns betriebenen Flugzeuge strengstens verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung
können schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem können alle im Zusammenhang mit dieser Störung entstandenen
Kosten gegen Sie geltend gemacht werden.
6.11 Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verluste oder Kosten, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der oben stehenden Artikel 6.1
bis 6.6 entstehen.
ARTIKEL 7 – VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
7.1.1 Wir dürfen Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks verweigern, wenn wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie ab dem
Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden.
7.1.2 Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen bzw. wir
berechtigten Grund zur Annahme haben, dass folgende Voraussetzungen vorliegen werden:
7.1.2.1 Diese Maßnahme zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen notwendig ist;
7.1.2.2 Ihre Beförderung oder jene Ihres Gepäcks die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Ausmaß das Wohlbefinden anderer
Fluggäste oder der Besatzung beeinträchtigen kann;
7.1.2.3 Ihr Zustand, Ihr Verhalten, Ihre Einstellung oder Ihre Verfassung, sowohl in geistiger oder als auch in körperlichen Hinsicht, einschließlich der
Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch, geeignet ist, sich selbst, andere Fluggäste, Mitglieder der Besatzung oder Eigentum des
Flugunternehmens zu gefährden;
7.1.2.4 Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zur Annahme besteht, dass sich
solches Verhalten wiederholen kann;
7.1.2.5 Sie die Sicherheitskontrolle verweigert haben;
7.1.2.6 Sie Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht bezahlt haben;
7.1.2.7 Sie uns im Zusammenhang mit einem früheren Flug Geld schulden, weil die Zahlung nicht erfolgte, verweigert wurde oder der Betrag uns in
Rechnung gestellt wurde;
7.1.2.8 Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein scheinen, in ein Land einzureisen beabsichtigen, für das Sie nur zum Transit
berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren
Aushändigung an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
7.1.2.9 Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf der Bordkarte genannte Person sind;
7.1.2.10 Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten;
7.1.2.11 Sie auf einem früheren Flug mit uns gegen das Rauchverbot verstoßen haben.
Wenn es uns im Rahmen unseres, in Artikel 7.1.2 genannten Ermessensspielraums angebracht erscheint, Ihnen aufgrund eines der oben
genannten Punkte die Beförderung zu verweigern oder Sie bei einer Zwischenlandung von Bord zu verweisen, dürfen wir die verbleibende
Flugstrecke auf Ihrem Flugschein streichen, und Sie haben kein Recht auf weitere Beförderung. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die
infolge einer solchen Beförderungsverweigerung geltend gemacht werden.
ARTIKEL 8 – GEPÄCK
8.1 GEPÄCK
Gegen eine Gebühr können Sie eine gewisse Anzahl von Gepäckstücken aufgeben (Regelungen über aufgegebenes Gepäck
Handgepäck kostenlos mit an Bord nehmen (Regelungen über Handgepäck). Diese Angaben unterliegen den in den Regelungen angegebenen
Bedingungen und Einschränkungen.
<1>
8.2 ÜBERGEPÄCK UND BEFÖRDERUNG BESTIMMTER GEGENSTÄNDE
Die Beförderung von Gepäck über die festgelegte Höchstanzahl von aufgegebenen Gepäckstücken pro Fluggast hinaus ist gebührenpflichtig,
ebenso wie die Beförderung von Sportgerät, Musikinstrumenten und bestimmter anderer Gegenstände, deren Mitführung wir akzeptieren. Diese
Angaben unterliegen den in den Regelungen angegebenen Bedingungen und Einschränkungen (Regelungen über aufgegebenes Gepäck
8.3 ALS GEPÄCK NICHT ANZUNEHMENDE GEGENSTÄNDE
8.3.1. Folgende Gegenstände dürfen in IhremGepäck nicht enthalten sein:
8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug bzw. Personen oder Gegenstände an Bord zu gefährden, wie in nachstehendem Artikel 8.10
näher ausgeführt;
8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten
ist;
8.3.1.3 Gegenstände, die wir als gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer
Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung ungeeignet einstufen, u.a. in Hinsicht auf des eingesetzten Typs von Flugzeug;
8.3.1.4 Fisch, Wild oder Jagdtrophäen;23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 6/18
8.3.1.5 Farben, Knallkörper, Energiesparlampen, Instrumente mit Verbrennungsmotoren wie etwa Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher
usw.;
8.3.2 Aufgabegepäck darf Folgendes nicht enthalten: Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Fotoapparate, Computer, Medikamente, Brillen,
Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Uhren, Mobiltelefone, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere, Zigaretten,
Tabak oder Tabakprodukte oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.
8.3.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die nach Artikel 8.3 nicht mitgeführt werden dürfen, wird keine Haftung
übernommen.
[2]
8.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
8.4.1 Wenn das Vorhandensein unerlaubter Gegenstände nach Artikel 8.3 und 8.10 in Ihrem Gepäck festgestellt wird, wird die Beförderung und
Weiterbeförderung als Gepäck dieser Gegenstände abgelehnt.
8.4.2 Wir können die Beförderung beliebiger Gegenstände als Gepäck ablehnen, die uns aufgrund ihrer Größe, ihrer Form, ihres Gewichts, ihres
Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus sicherheitstechnischen bzw. betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlergehen anderer Fluggäste
für die Beförderung ungeeignet erscheinen.
8.4.3 Wir können die Beförderung von Gepäckstücken verweigern, das unserer Meinung nach nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten
Behältnissen verpackt ist.
8.5 RECHT AUF DURCHSUCHUNG
8.5.1 Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person und sowie einer
Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck auch in
Ihrer Abwesenheit durchsucht werden mit dem vorrangigen Ziel der Feststellung, ob Ihr Gepäck einen der in Artikel 8.3 oder 8.10 aufgeführten
Gegenstände enthält.
8.5.2 Wenn Sie einer derartigen Aufforderung nicht entsprechen, so können wir Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks ablehnen.
Wenn Ihnen bei einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person bzw. bei der Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks
ein Schaden entsteht, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden ist auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit
zurückzuführen.
8.6 AUFGEGEBENES GEPÄCK
8.6.1 Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück eine
Gepäckidentifizierungsmarke aus.
8.6.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.
8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden aus Gründen der
Sicherheit oder der betrieblichen Abläufe, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug
befördert, so werden wir es an Ihren Aufenthaltsort ausliefern, sofern die anwendbare Gesetzgebung Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung nicht
als erforderlich ansieht.
8.7 HANDGEPÄCK
8.7.1 Pro Fluggast (ausgenommen Kleinkinder) darf nicht mehr als ein Stück Handgepäck mit an Bord genommen werden, dessen Größe und
Gewicht bestimmten Einschränkungen unterworfen ist (Regelungen über Handgepäck). Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird
am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer in unseren Regelungen festgelegten Gebühr (Regelungen über Handgepäck
Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der
Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.
8.7.2 Gegenstände, welche unserem Ermessem nach nicht geeignet sind, im Frachtraum des Flugzeugs befördert zu werden (empfindliche aber
kleine Musikintrumente, Hochzeitskleider, Hutschachteln, usw.) und welche nicht den Voraussetzungen des obigen Art. 8.7.1 entsprechen, können
trotzdem zur Beförderung in der Flugkabine angenommen werden, wenn sie sicher und bequem auf einen extra Sitz verstaut werden können,
welchen Sie für diesen Zweck gekauft haben. Um einen extra Sitzplatz für einen solchen Gegenstand zu buchen, muss das Wort „ITEM SEAT“ als
Nachname und das Wort „EXTRA“ als Vorname eingegeben werde. EXTRA ITEM SEAT wird dann sowohl in der Buchung wie auf der Bordkarte
erscheinen. Die persönlichen Daten des mitreisenden Passagiers müssen während des online Check-In Verfahrens eingegeben werden. Der
Kauf eines extra Sitzplatzes begründet keinen Anspruch auf Beförderung zusätzlichen aufzugebenden Gepäcks oder Handgepäcks. (
über Handgepäck).
8.8 ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG VON AUFGEGEBENEM GEPÄCK
8.8.1 Gemäß Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen zur Abholung
bereitgestellt wurde. Wenn Sie das Gepäck nicht in einem angemessenen Zeitraum abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung
stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Bereitstellung abgeholt worden sein, können wir darüber
verfügen, ohne Ihnen gegenüber dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
8.8.2 Das aufgegebene Gepäck darf ausschließlich dem Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ausgehändigt werden.
8.8.3 Wenn eine Person das aufgegebene Gepäck abholen möchte, ohne jedoch eine Gepäckidentifizierungsmarke vorlegen und/oder das Gepäck
durch eine solche identifizieren zu können, übergeben wir das Gepäck dieser Person nur unter der Bedingung, dass sie uns gegenüber ihr Recht
auf das Gepäck hinreichend nachweisen kann.
8.9 TIERE; FRACHT UND MENSCHLICHE ASCHE
8.9.1 Wir befördern auf unseren Flügen keine Tiere oder Fracht. Ausnahme sind Blindenhunde auf gewissen Strecken (Regelungen über die
Mitnahme von Assistenztieren).
8.9.2 Menschliche Asche darf in der Kabine mitgeführt werden, und zwar zusätzlich zu dem einen erlaubten Stück Handgepäck. Voraussetzung ist
allerdings, dass Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Bestätigung der Feuerbestattung vorweisen können. Sie müssen sicherstellen, dass
die Asche in einem geeigneten Behälter mit Schraubverschluss sicher verwahrt und bruchsicher geschützt ist.
8.10 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE
8.10.1 Folgende Gegenstände dürfen weder in den Sicherheitsbereich noch an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:
8.10.1.1 Schusswaffen: jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern bzw. Verletzungen hervorzurufen,
einschließlich aller Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre usw.), Imitate und Nachbauten von Feuerwaffen, Bauteile von Feuerwaffen
(ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Zielgeräte) sowie Luftpistolen und -gewehre; Signalpistolen, Start- und Schreckschusspistolen,
Spielzeugpistolen aller Art, Druckluft- und CO2-Waffen und -Geräte wie Luftpistolen und -gewehre, industrielle Bolzen- und Nagelschussgeräte,
Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Schlachtschussapparate, Schock- und Betäubungsgeräte wie Elektroschocker,23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 7/18
Taser, Viehtreiber usw., Energiewaffen (Laser), Feuerzeuge in Form von Feuerwaffen;
8.10.1.2 Spitze und scharfe Objekte: spitze oder scharfe Objekte, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Äxte und Beile, Pfeile und
Wurfpfeile, Steigeisen und Hochgebirgsausrüstung wie Eisgerät, Eisspikes, spitze Kletterbehelfe usw., Harpunen und Speere, Eispickel und-äxte,
Schlittschuhe, Messer mit Klingenlänge über 6 cm (inkl. Feststell- und Springmesser), Ritual- und Jagdmesser aus Metall oder einem anderen
Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen, Fleischerbeile, Macheten, offene Rasiermesser und -klingen (ausgenommen
Sicherheitsrasierer oder Einwegrasierer mit Klingen in Kassette), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6
cm, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge über 6 cm, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen
verwendet werden können (etwa Bohrer und Bohraufsätze), alle Arten von Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel,
Lötlampen;
8.10.1.3 Stumpfe Instrumente: jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Tennis-, Baseball- und SoftballSchläger, feste oder biegsame Keulen oder Schlagstöcke (etwa Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke), Cricket-, Golf-, Hockey- und Hurley-,
Lacrosse-Schläger, Kanu- und Kayakpaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Stöcke, Angelruten, Kampfsportausrüstung wie
Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts;
8.10.1.4 Sprengstoffe und brennbare Stoffe: alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen
oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Munition,
Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Sprengstoffe und Explosivkörper, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder
Explosivkörpern, Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände, Granaten aller Art, Gas und Gasbehälter (etwa Butan, Propan,
Acetylen, Sauerstoff) in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich
Kleinfeuerwerk und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen), Überallzündhölzer, Rauchkanister oder Rauchpatronen, Brennbare flüssige Kraftstoffe
(etwa Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol), Farbe in Sprühdosen, Terpentin und Farbverdünner, Alkoholische Getränke
von mehr als 70 % vol.;
8.10.1.5 Chemische und toxische Stoffe: alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder
Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Säuren und Basen
(etwa Batterien, die auslaufen können), ätzende oder bleichende Stoffe (etwa Quecksilber, Chlor), Abwehr- oder Betäubungssprays (etwa Mace,
Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrsprays), radioaktives Material (etwa medizinische oder gewerbliche Isotope), Gifte, infektiöses oder biologisch
gefährliches Material (etwa infiziertes Blut, Bakterien und Viren), spontan entzündliches oder brennbares Material, Feuerlöscher (mit Ausnahme der
von den Brandschutzvorschriften vorgeschriebenen Flugzeugausrüstung).
8.10.1.6 Alle in den Flughafensicherheitsbereich und an Bord mitgenommenen Flüssigkeiten werden entsprechend den EU-Sicherheitsauflagen
kontrolliert.
8.10.2 Das aufgegebene Gepäck darf keinen der folgenden Gegenstände enthalten: Dynamit, Schießpulver, Explosivstoffe einschließlich
Detonatoren, Zünder, Munition. Imitate und nachbauten von Feuerwaffen und Spielzeugpistolen aller Art.. Gase: Propan, Butan Brennbare
Flüssigkeiten wie Benzin, Diesel oder Methanol, brennbare Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder,
Feuerwerkskörper, Fackeln oder andere pyrotechnische Materialien Oxydationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Kits zur
Ausbesserung von Kfz-Karosserien Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut und radioaktives Material wie
medizinische und gewerbliche Isotope Ätzende Stoffe wie Quecksilber, Fahrzeugbatterien oder Treibstoffsystemkomponenten von Fahrzeugen, die
Treibstoff enthalten haben.
8.10.3 Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und
Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.
ARTIKEL 9 – FLUGPLÄNE, STORNIERUNGEN, VERSPÄTUNGEN UND UMLEITUNGEN
9.1 FLUGPLÄNE
9.1.1 Die auf Ihrer Bestätigung/Reiseroute oder anderswo verzeichneten Flugzeiten können sich zwischen dem Buchungsdatum und dem
Reisedatum ändern.
9.1.2 Bei Annahme Ihrer Buchung informieren wir Sie über die zu diesem Zeitpunkt geltenden voraussichtlichen Flugzeiten. Diese sind auch auf
Ihrer Buchung/Reiseroute angegeben. Es kann vorkommen, dass die geplanten Flugzeiten geändert werden müssen, nachdem Sie Ihren Flug
gebucht haben. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden wir versuchen, Sie auf diesem Wege über alle etwaigen Änderungen zu
informieren. Sollten wir, mit Ausnahme der in Artikel 9 unten 2 dargestellten Situationen, die geplante Abflugzeit zwischen dem Zeitpunkt Ihrer
Buchung und dem Reisedatum um mehr als drei Stunden verschieben und dies für Sie unannehmbar ist und wir ferner nicht in der Lage sind, Sie
auf einen anderen, für Sie annehmbaren Flug umzubuchen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller Kosten, die Ihnen für den geänderten Flug
entstanden sind. Darüber hinaus sind wir aller weiteren Haftung enthoben.
9.2 STORNIERUNGEN UND UMLEITUNGEN
9.2.1 Wenn wir einen Flug streichen, nicht in angemessenem Rahmen planmäßig durchführen oder eine Flugstrecke einstellen, werden wir –
sofern vom Übereinkommen oder der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht anders vorgeschrieben – Ihrem Wunsch entsprechend:
9.2.1.1 Sie zur nächstmöglichen Gelegenheit auf einen anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein Platz zwischen den gleichen
Streckenpunkten verfügbar ist, oder aufgrund einer speziellen Vereinbarung und unter Ausschluss darüber hinausgehender Verpflichtungen ohne
zusätzliche Kosten auf einem oder mehreren unserer planmäßigen Flüge buchen, und zwar (i) über einen anderen von uns angeflogenen
Flughafen zu Ihrem Zielflughafen oder (ii) von einem anderen von uns angeflogenen Flughafen zu Ihrem Zielflughafen oder (iii) von Ihrem
Ausgangsflughafen zu einem anderen von uns angeflogenen Flughafen im selben Land wie Ihr ursprünglicher Zielflughafen oder (iv) von einem
anderen von uns angeflogenen Flughafen zu einem anderen Zielflughafen im selben Land wie Ihr ursprünglicher Zielflughafen; oder
9.2.1.2 Sie auf derselben Strecke zu Ihrem Bestimmungsflughafen an einem späteren, mit Ihnen vereinbarten Datum befördern, vorbehaltlich der
Verfügbarkeit von Sitzplätzen; oder
9.2.1.3 Ihnen nach den Bestimmungen in Artikel 10.2 die Kosten rückerstatten.
9.2.2 Wenn Ihr Flug storniert wurde oder um mehr als zwei Stunden verspätet ist, erkundigen Sie sich am Abfertigungsschalter oder Flugsteig
nach dem Text, aus dem Ihre Rechte hervorgehen, besonders im Hinblick auf Entschädigung und weitere Unterstützung (Darstellung dieser
Rechte).
9.3 UMLEITUNGEN
Wenn wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht in der Lage sind, auf dem Zielflughafen zu landen, und umgeleitet werden, um
auf einem anderen Zielflughafen zu landen, gilt die Luftbeförderung als beendet, wenn das Flugzeug auf diesem anderen Zielflughafen landet, es sei
denn, das Flugzeug fliegt zum ursprünglichen Zielort weiter. Wir werden in diesem Fall jedoch einen alternativen Transport organisieren, entweder
von uns selbst oder über ein anderes, von uns angegebenes Transportmittel, um Sie ohne zusätzliche Kosten an den Zielort zu bringen, der aus
Ihrer Bestätigung/Reiseroute hervorgeht.
9.4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERWEIGERTEN EINSTIEG23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 8/18
Sollten wir nicht in der Lage sein, einen zuvor bestätigten Sitzplatz im Flugzeug zur Verfügung zu stellen, werden die Fluggäste, denen der Einstieg
auf diese Weise verweigert worden ist, nach dem anwendbaren Recht entsprechend entschädigt. 9.2.2 Wenn Ihnen der Einstieg verweigert wird,
erkundigen Sie sich am Abfertigungsschalter oder Flugsteig nach dem Text, aus dem Ihre Rechte hervorgehen, besonders im Hinblick auf
Entschädigung und weitere Unterstützung (Darstellung dieser Rechte).
Artikel 10 - ERSTATTUNG
10.1 NICHTERSTATTBARKEIT
Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Artikeln 4.2, 10.2 und 10.3 sind alle Beträge, die für von uns selbst betriebene Flüge bezahlt
worden sind, nicht erstattungsfähig.
10.2 UNFREIWILLIGE ERSTATTUNGEN
10.2.1 Wenn wir einen Flug streichen, nicht in angemessenem Rahmen planmäßig durchführen oder eine Flugstrecke einstellen, werden wir Ihnen
die Kosten für jeden ungenutzten, auf Ihrer Bestätigung/Reiseroute ausgewiesenen Flugabschnitt erstatten, sofern vom Übereinkommen oder der
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Darstellung dieser Rechte) nicht anders vorgeschrieben.
10.3 TRAUERFÄLLE
Wenn im Zeitraum von 14 Tagen vor geplantem Reiseantritt ein nahes Familienmitglied (Ehe- oder Lebenspartner, Mutter, Vater, Bruder,
Schwester, Kind, Großelternteil, Enkelkind) verstirbt und Sie so bald wie praktisch möglich, aber auf jeden Fall vor dem geplanten Reisedatum und
unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde, einen entsprechenden Erstattungsantrag stellen, werden wir Ihnen die Kosten gemäß Artikel 10.2
rückerstatten.
ARTIKEL 11 – VERHALTEN AN BORD
11.1 ALLGEMEINES
Sind wir der Ansicht, dass von Ihrem Verhalten an Bord eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Eigentum an Bord ausgeht, Sie die
Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung, einschließlich der Anweisungen betreffend
Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch nicht Folge leisten, oder Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder
Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendige Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu
ergreifen. Wir können Sie zu jedem Zeitpunkt von Bord verweisen und Ihre Weiterbeförderung verweigern sowie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord
Strafanzeige gegen Sie erstatten.
11.2 ELEKTRONISCHE GERÄTE
Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Laptop-Computern, Aufnahmegeräten,
Radiogeräten, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion wie funkferngesteuertem Spielzeug und Walkie-Talkies usw. an
Bord verbieten oder beschränken. Der Einsatz von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist hingegen erlaubt.
ARTIKEL 12 – ZUSATZLEISTUNGEN
Auf unserer Website unter http://www.ryanair.com/ oder anderen Medien angepriesene Leistungen, die sich nicht auf Flugleistungen beziehen
(etwa Zug- oder Bustransfers, Hotel- oder Hostelreservierungen, Autoverleih), werden von Dritten erbracht und unterliegen den
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Wir übernehmen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung
oder andere Gewährleistungen für diese Dritte, und im besonderen Maße nicht für falsche oder unvollständige Angaben über verspätete oder
stornierte Transfers.
<2>
ARTIKEL 13 – VERWALTUNGSFORMALITÄTEN
13.1 ALLGEMEINES
13.1.1 Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, alle für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze,
Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Reisebedingungen der Staaten zu befolgen, die angeflogen, von denen aus geflogen wird oder die Sie
durchreisen.
13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die einem Fluggast aus seiner Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der
Nichtbefolgung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Bedingungen, Regeln oder Anweisungen entstehen.
13.2 REISEDOKUMENTE
Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Dokumente vorzulegen, die seitens
der betreffenden Staaten vorgeschrieben sind, und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht
vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese und andere, in unseren Regelungen dargestellten Bestimmungen nicht befolgen oder
Ihre Dokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen (Regelungen über Reisedokumente).
13.3 EINREISEVERBOT
Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung etwaiger Strafen oder Bußgelder, die uns von dem betreffenden Land
auferlegt werden, sowie der Kosten für Ihre Beförderung aus diesem Land verpflichtet. Der bis zur Abweisung oder verweigerten Einreise für die
Beförderung bezahlte Flugpreis wird von uns nicht erstattet.
13.4 HAFTUNG DES FLUGGASTES FÜR GELDSTRAFEN, KOSTEN FÜR INGEWAHRSAMNAHME USW.
Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußgelder zu bezahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die Gesetze, Vorschriften,
Anordnungen, Forderungen oder andere Reisebedingungen der betreffenden Staaten nicht befolgt haben oder die erforderlichen Dokumente nicht
vorweisen können, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die bezahlten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Zur Deckung
solcher Zahlungen oder Auslagen sind wir berechtigt, den Wert Ihrer nicht genutzten Beförderungsberechtigungen, wie in Ihrer
Bestätigung/Reiseroute angegeben, oder Ihre Geldmittel, die sich in unserem Besitz befinden, zu verwenden.23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 9/18
13.5 ZOLLDURCHUNTERSUCHUNG
Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zoll- und andere Regierungsbeamte oder Flughafenpersonal beizuwohnen. Wir
übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden, die Ihnen aus der Durchsuchung oder der Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen.
13.6 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG
Sie sind verpflichtet, sich und Ihr Gepäck den durch die Behörden, die Flughafengesellschaften oder durch uns vorgenommenen
Sicherheitsdurchsuchungen zu unterziehen.
ARTIKEL 14 – HAFTUNG IM SCHADENSFALL
14.1 Auslandsreisen, wie Sie in dem Übereinkommen definiert sind, unterliegen der Haftungsordnung des Übereinkommens sowie der Verordnung
Nr. 2027/97 des Europäischen Rats (in der geänderten Fassung der Verordnung Nr. 889/2002). Eine Zusammenfassung dieser Bestimmungen
finden Sie in der Anlage zu den vorliegenden Beförderungsbedingungen. Zusätzlich wird unsere Haftung auch in den vorliegenden
Beförderungsbedingungen festgelegt.
14.2 Es bestehen keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Verletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR
haften wir verschuldensunabhängig, es sei denn, wir können beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder
verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht wurde. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen können wir durch den Nachweis
abwenden, dass wir und unsere Agenten alle nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder ihnen
nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
14.3 Wir werden unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem die Identität der schadenersatzberechtigten Person
durch Anscheinsbeweis glaubhaft gemachtworden ist, eine Vorschusszahlung leisten, die die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse decken
soll und im Verhältnis zu dem erlittenen Schaden steht. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR pro Fluggast. Die
Vorauszahlung stellt jedoch keine Anerkennung der Rechtspflicht dar und kann mit einer späteren Abfindung verrechnet werden. Die hierunter
geleisteten Vorschusszahlungen sind nicht erstattungspflichtig, es sei denn:
14.3.1 Wir beweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht
worden ist; oder
14.3.2 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, nicht die anspruchsberechtigte Person war; oder
14.3.3 Es wird später bewiesen, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder
mitverursacht hat.
14.4 Gemäß Artikel 14.2 und 14.3 lauten unsere Haftungsbestimmungen wie folgt:
14.4.1 Unsere Haftung für einen Schaden wird durch jedwede Fahrlässigkeit Ihrerseits verringert, die gemäß anwendbarem Recht den Schaden
verursacht oder mitverursacht hat.
14.4.2 Wir haften nicht für Schäden an Handgepäck, es sei denn, sie sind durch unser Verschulden entstanden.
14.4.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von staatlichen Vorschriften durch uns oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus
ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.
14.4.4 Unsere Haftung für die Beschädigung von Gepäck ist auf 1.131 SZR (oder Gegenwert) pro Fluggast beschränkt, es sei denn, Sie haben
spätestens beim Check-In einen höheren Wert angegeben und den entsprechenden Zuschlag entrichtet.
14.4.5 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Beförderungsbedingungen, richtet sich Ihr Anspruch auf
erstattungsfähigen kompensatorischen Schadensersatz wegen nachgewiesenen Verlusten und Unkosten nach den Vorschriften des
Übereinkommen.
14.4.6 Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck entstanden sind. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Gepäck an anderen
Personen oder Sachen, einschließlich unserem Eigentum, verursacht.
14.4.7 Wir sind haftbar für Schäden durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck unter der Voraussetzung, dass die
Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung durch ein Ereignis verursacht wurde, dass sich an Bord oder während des Zeitraums zugetragen
hat, in dem sich das aufgegebene Gepäck in unserer Obhut befand. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem
Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir übernehmen keinerlei
Haftung für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 oben nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen oder die wir als gefährlich
oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit sowie aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit als zur
Beförderung ungeeignet erachten, u.a. in Hinsicht auf des eingesetzten Typs von Flugzeug. Hinsichtlich des Handgepäcks, einschließlich
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, haften wir nur für Schäden, die wir oder unsere Agenten und Partner schuldhaft verursacht haben.
Hinweise zu Gegenständen, die nicht in der Kabine bzw. dem Frachtraum mitgeführt werden dürfen , erhalten Sie in Artikel 8.10.
14.4.8 Wir übernehmen keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen
Zustand oder die Verschlechterung desselben zurückzuführen sind.
14.4.9 Die vorliegenden Beförderungsbedingungen und die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten in gleichem Maße
für unsere Mitarbeiter und Vertreter wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns, unseren Mitarbeitern, Vertretern und anderen, mit uns in
Verbindung stehenden Personen gefordert werden kann, ist auf die Höhe unserer Haftung, sofern eine solche überhaupt gegeben ist, beschränkt.
14.4.10 Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen,hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende
Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.
14.5 Nach Artikel 22 des Übereinkommens sind wir für Schäden aus Verspätungen, die Sie selbst oder Ihr Gepäck bei der Luftbeförderung
erfahren, nicht haftbar, sofern wir beweisen können, dass unsere Mitarbeiter und Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung
ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung bei
Verspätungsschäden wie folgt begrenzt:
14.5.1 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen auf 4.694 SZR pro Fluggast
14.5.2 Für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Gepäck auf 1.131 SZR pro Fluggast
ARTIKEL 15 – FRISTEN FÜR ERSATZANSPRÜCHE UND KLAGEN23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 10/18
15.1 ANZEIGE VON SCHÄDEN
15.1.1 Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum
Abholzeitpunkt gilt als Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert
wurde.
15.1.2 Wenn Sie wegen eines Schadens an einem aufgegebenen Gepäckstück einen Anspruch geltend machen oder Klage einreichen möchten,
müssen Sie die schriftliche Reklamation so bald wie möglich einreichen. Bei Schäden an aufgegebenem Gepäck muss die schriftliche Anzeige
innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum, an dem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, eingehen, bei Verspätungen innerhalb von
21 Tagen.
15.2 KLAGEFRISTEN
Jeglicher Anspruch auf Schadenersatz verfällt, wenn die Klage nicht binnen einer Frist von zwei Jahren eingereicht worden ist, gerechnet vom Tag
der Ankunft des Flugzeugs oder von dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder von dem Tag, an dem die Beförderung
abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.
ARTIKEL 16 – REGELUNGEN DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks unterliegt auch unseren eigenen Regelungen, die für Sie bindend sind. Diese Regelungen betreffen
Ryanairs Gebühren, die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber den Fluggästen und ihrem Gepäck, die Reisedokumente, das aufgegebene
Gepäck und das Handgepäck (einschließlich Sportgerät und/oder Musikinstrumente), die Beförderung von Kindern, Kleinkindern und Jugendlichen,
die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, blinden oder sehbehinderten Fluggästen, schwangeren oder kranken Personen und
Assistenztieren sowie Flug- und Namensänderungen, die bevorzugte Behandlung beim Einstieg (Priority Boarding), ATOL-Informationen und
Informationen zum Luftfahrtunternehmen (Zu den Regelungen).
ARTIKEL 17 – PUNKT-ZU-PUNKT-FLUGLINIE
Ryanair ist eine "Punkt-zu-Punkt"-Fluglinie. Aus diesem Grund bieten wir keinen Transfer von Fluggästen oder Gepäck auf andere von uns selbst
oder anderen Luftfahrtunternehmen betriebenen Flüge an.
ARTIKEL 18 – BAR-, KREDITKARTEN- ODER DEBITKARTENBEZAHLUNG
Aufgrund der hohen Sicherheits- und Verwaltungskosten akzeptieren wir kein Bargeld zur Bezahlung des Flugpreises oder der Steuern, Abgaben
und Gebühren für Übergepäck und Sportgerät. An manchen Flughäfen kann die Bargeldzahlung örtlich begrenzt möglich sein; häufig werden auch
gängige Debitkarten des jeweiligen Landes akzeptiert. Fluggäste, die beabsichtigen, diese Entgelte am Flughafen zu bezahlen, sollten sich mit dem
Flughafen in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ob dort Bargeld bzw. Debitkarten entgegengenommen werden. Fluggästen, die Ihren
Flug mit einer Kreditkarte bezahlen, die in einer anderen Währung als der des Abfluglandes belastet wird, wird der Betrag in der Währung des
Ausstellungslandes der Kreditkarte in Rechnung gestellt, einschließlich einer Gebühr für "Fremdnutzer"; Sie können sich aber vor der Zahlung nach
dem tatsächlichen Betrag in Ihrer Kartenwährung erkundigen, der Ihnen verrechnet wird.
ARTIKEL 19 – AUSLEGUNG
Die Artikelüberschriften in den vorliegenden Beförderungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und Gliederung und sind nicht zur
Auslegung des Textes gedacht.
ANLAGEN
REGELUNGEN VON RYANAIR ZU BESTIMMTEN THEMEN
GEBÜHRENTABELLE
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie optionale Gebühren vermeiden können
Bei italienischen, französischen, spanischen, portugiesischen und deutschen Inlandsflügen unterliegen alle Gebühren der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(Britische Pfund (GBP) oder Euro (EUR) bzw. entsprechender
Betrag in der Landeswährung)
Buchung über
http://www.ryanair.com/
Buchung über Buchungszentrale*
oder amFlughafen
GBP EUR GBP
Administrationsgebühren – pro Passagier/ pro neuer Einzelflug –
bezogen auf die Kosten, die durch das Buchungssystem von Ryanair
entstehen. Es fallen KEINE Gebühren an für: 1.Besitzer einer Ryanair
Geldkarte 2. Besitzer einer Prepaid Mastercard in allen Märkten
(Ausnahmen siehe unten ‡)
6 6 6
Gebühr für bevorzugte Behandlung beimEinstieg (Priority
Boarding)* – pro Fluggast und einfachem Flug
5 5 623.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 11/18
Neuausstellungsgebühr für Bordkarte n/a n/a 60
Sitzplatzresevierung 10 10
Flughafen nicht
verfügbar
10
Buchungszentrale
Kleinkindgebühr – pro Kleinkind und einfachem Flug (unter 2 Jahre bei
Hin- und Rückflug)
20 20 20
Kleinkinderausrüstung* (Kindersitz/Reisebett) – pro
Ausrüstungsgegenstand und einfachem Flug – max. Gewicht pro
Gegenstand 20 kg (1 Kinderwagen pro Kind kann kostenfrei
mitgenommen werden.)
10 10 20
Sportgerät* – pro Stück und einfachem Flug – max. Gewicht pro Stück
20 kg
(30 kg bei Fahrräder)
50 50 60
Musikinstrumente* – pro Stück und einfachem Flug –max. Gewicht pro
Stück 20 kg
50 50 60
Flugänderung – pro Fluggast und einfachem Flug 50 50 75
Namensänderung – Pro Flugggast pro Reservierung. 110 110 160
Gepäckgebühren - (Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke
aufgeben)
Gebühren gelten pro Gepäckstück und einfachemFlug
1. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison (Okt-Mai) †
15 15 60
1. Gepäckstück- 15kg – Nebensaison (Okt-Mai) Ausgewählte Flüge** † 20 20 80
1. Gepäckstück - 15kg – Hochsaison (Jun - Sept) & (21 Dez 2012- 4. Jan
2013)
25 25 100
1. Gepäckstück- 15kg – Hochsaison (Jun - Sept) & (21. Dez 2012- 4. Jan
2013) - Ausgewählte Flüge**
30 30 120
1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison (Okt-Mai) † 25 25 75
1. Gepäckstück- 20kg - Nebensaison (Okt-Mai) Ausgewählte Flüge** † 30 30 90
1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison – (Jun-Sept & 21. Dez 2012-4. Jan
2013)
35 35 105
1. Gepäckstück- 20kg - Hochsaison (Jun-Sept) & (21. Dez 2012-4. Jan
2013) - Ausgewählte Flüge**
40 40 130
2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison (Okt-Mai) † 35 35 105
2. Gepäckstück- 15kg - Nebensaison (Okt-Mai) - Ausgewählte Flüge** † 40 40 120
2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison (Jun-Sept) & (21. Dez 2012-4. Jan
2013)
45 45 135
2. Gepäckstück- 15kg - Hochsaison (Jun-Sept) & (21. Dez 2012 -4. Jan
2013) - Ausgewählte Flüge**
50 50 15023.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 12/18
Zuschlag für Übergepäck pro kg
Diese Gebühr kann nur am Flughafenschalterentrichtet werden.
Online nicht
verfügbar
Online nicht
verfügbar
20
Auscheck-Gebühr: Je Passagier/Je einfachen Flug
Dieser
Service ist
nicht am
Flughafen
verfügbar
Dieser
Service ist
nicht am
Flughafen
verfügbar
15
Verwaltungsgebühr für Rückerstattung staatlicher Steuern – pro
Fluggast
17 20 17
Buchungsgebühr - gilt für alle Reservierungen, die an Flughäfen /
durch Call-Center abgewickelt werden.
n/a n/a 20
Sauerstoff Reservierungsgebühr: pro einfachem
Flug/reservierungen
Online nicht
verfügbar
Online nicht
verfügbar
100
Gebühr für die spezielle Erklärung von wertvollemGepäck – bewirkt
eine höhere Haftungsgrenze des Luftfahrtunternehmens
Online nicht
verfügbar
Online nicht
verfügbar
100
* Die Online-Buchung folgender Leistungen ist bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug noch möglich, selbst wenn Sie bereits online
eingecheckt haben: aufgegebenes Gepäck, bevorzugte Behandlung beim Einstieg, Sportgerät, Musikinstrumente sowie Ausrüstung für Kleinkinder.
** Höhere Gepäckgebühren fallen bei allen Flügen auf den folgenden Strecken an: internationale Flüge von/auf die Kanarischen Inseln
(ausgenommen spanische Inlandsflüge) , auf allen internationalen Griechenland Strecken (auβer Thessaloniki SKG), auf allen internationalen
Zypern Strecken.
† Gültig ab dem 05 Januar 2012
‡ Flüge aus den folgenden Ländern sind ausgeschlossen: Groβbritannien, Irland, Deutschland, Italien & Spanien
HAFTUNG VON LUFTFAHRTUNTERNEHMEN FÜR FLUGGÄSTE UND DEREN GEPÄCK
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der
Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal 1999 anzuwenden sind.
Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Personenschäden bis zu einer Höhe von 113.100
SZR (Sonderziehungsrecht) kann das Luftfahrtunternehmen keinen Einwand gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag
hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft
gehandelt hat.
Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten
Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese
Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR.
Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden
bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR begrenzt.
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden
bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 1.131 SZR begrenzt.
Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR. Bei
aufgegebenem Gepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern das Gepäck nicht bereits vorher schadhaft war. Bei Handgepäck
haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.
Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens an der Gepäckannahmestelle eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag
von 100 EUR bzw. 100 GPB entrichtet.
Beanstandungen beimReisegepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Gepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich
Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Gepäck muss der Fluggast binnen sieben (7) Tagen, bei verspätetem Reisegepäck
binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 13/18
Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder
Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens
angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.
Klagefristen
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei (2) Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag,
an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
Grundlage dieser Informationen
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die
Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
REISEDOKUMENTE
Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Fluggasts sicherzustellen, dass seine Reisedokumente den Anforderungen von Ryanair sowie den
Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen an jedem Zielort entsprechen. Bedenken Sie auch Folgendes:
Jeder Fluggast an Bord eines Ryanair-Fluges muss ein gültiges Reisedokument vorweisen können. Dies gilt auch für Kleinkinder.
Für Reisen nach Marokko - wird ein gültiger Reisepass benötigt.Ein Ausweis wird nur akzeptiert ,wenn es eine Reisegruppe von mehr als 8
Personen ist und diese über einen Reiseanbieter ein Tour gebucht haben.Ausserdem müssen die Personen einen ofiziell -und von der
marokanischen Einwanderungsbehörde genehmigten- gültigen Hotelgutschein besitzen.
Für Reisen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts
gültiger Reisepass erforderlich.
Sofern ein Visum erforderlich ist, müssen Kinder/Kleinkinder immer in Begleitung des Erwachsenen reisen, der auf dem Visum genannt ist.
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, müssen Fluggäste auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges
Visum) oder einen gültigen EU/EWR-Personalausweis mit sich führen. Sämtliche Strafen, Bußgelder oder anderweitige Kosten, die aus der
Nichterfüllung dieser Auflagen entstehen, müssen vom Fluggast selbst übernommen werden bzw. werden ihm in Rechnung gestellt.
Führerscheine, Aufenthaltsdokumentationen, Familienbücher, Seefahrtbücher, Militärausweise usw. werden von Ryanair NICHT akzeptiert.
Die Daten der Reisedokumente sämtlicher Fluggäste (auch die von Kindern und Kleinkindern) müssen beim Online-Check-In angegeben werden.
Alle Fluggäste müssen ihr gültiges Reisedokument zusammen mit ihrer Online-Bordkarte für alle Flüge beim Sicherheitspersonal und am Flugsteig
vorweisen.
AUF RYANAIR-FLÜGEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH FOLGENDE DOKUMENTE ALS REISEDOKUMENTE AKZEPTIERT:
Gültiger Reisepass (siehe * und ** unten)
Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer
Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen
akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien,
Ungarn, Zypern)
Gültiger deutscher Kinderausweis
Ein gültige 'Certificato di Nascita' dokument samt Lichtbild (nur nutzbar für Kinder under16 Jahren), die durch den Vermerk "VALIDO PER
L'ESPATRIO" als Reisedokument zugelassen ist; der Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, dass dieses Dokument den
Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen im Zielland entspricht – siehe ** unten.
Gültige italienische AT- oder BT-Karte (nur für Flüge innerhalb Italiens)
Gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung
mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951)
Gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UNKonvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass)
Gültiges Sammelreisedokument (ausgestellt von einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat)
* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen.
**Wenn ein Kind im gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen beim Online-Check-In die Daten des Reisedokuments
des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Daten des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden.
AUFGEGEBENES GEPÄCK
Jeder Fluggast darf bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben, wofür die jeweils geltende Gebühr für aufgegebenes Gepäck (wahlweise bis zu einer
Gepäckgrenze von 15 kg oder 20 kg) entrichtet werden muss. Aufzugebende Gepäckstücke können auch nach erfolgter Flugbuchung bis zu 4
Stunden vor dem planmäßigen Abflug über die Option "Buchung bearbeiten" unter http://www.ryanair.com/de/manage-your-booking
werden. Die Gepäckaufgabegebühr wird pro Person und einfachen Flug berechnet. Bei der Online-Buchung fällt eine geringere Gebühr an. Es
entstehen höhere Gebühren, wenn aufgegebenes Gepäck über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Ticketschalter am Flughafen gebucht wird.
Auf Flügen von/zu den Kanarischen Inseln**, ausgewählten Ski-Strecken***, anderen ausgewählte Strecken**** sowie auf allen Flügen im Juli und
August fallen ebenfalls höhere Gebühren an. Die Gebühren können von Zeit zu Zeit variieren. Es gilt jeweils die Gebühr, die zum Zeitpunkt der
Buchung und/oder Bezahlung für die gewählte Gepäckgrenze in Kraft war.
Eine vollständige Auflistung aller derzeit geltenden Gebühren für aufgegebenes Gepäck finden Sie in unserer Gebührentabelle
Das Zusammenlegen oder Aufteilen von Gepäckgrenzen ist nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn Fluggäste mit einer gemeinsamen Buchung
reisen. Ebenso wenig ist bei Reisen mit zwei aufzugebenden Gepäckstücken das Zusammenlegen einzelner Gewichtsgrenzen erlaubt. (Für jedes
einzelne Gepäckstück gilt die gebuchte Gepäckgrenze.)
Es ist nicht erlaubt aufgegebenes Gepäck von 15kg auf Gepäck von 20kg zu erweitern.
Jedem Fluggast, dessen aufgegebenes Gepäckstück die persönliche Gepäckgrenze überschreitet, wird das Übergewicht in Höhe der am Tag des
Reiseantritts geltenden Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr liegt derzeit bei 20 GBP/20 EUR pro kg (bzw. dem entsprechenden Betrag in
der jeweiligen Landeswährung).
Auf Flughäfen mit SB-Terminals müssen Sie spätestens 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Gebühren für aufgegebenes Gepäck
und/oder Übergepäck bezahlt und Ihr Gepäck an einer Gepäckannahmestelle aufgegeben haben.
Für Kleinkinder gibt es keine persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme von Handgepäck. Allerdings wird ein vollständig
zusammenklappbarer Kinderwagen pro Kind kostenlos transportiert. Weitere Ausrüstungsgegenstände wie Autokindersitze und Reisebetten
können bis zu einem maximalen Gewicht von 20 kg pro Gegenstand zusätzlich zum persönlichen Gepäck aufgegeben werden. Für online
eingebuchte Kleinkinderausstattung (Kindersitze und Reisebetten) mit einem Höchstgewicht von je 20 kg fällt pro Stück und einfachem Flug eine23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 14/18
Gebühr von 10 GBP/10 EUR an. Für über die Ryanair-Buchungszentrale oder am Flughafen eingebuchte Ausrüstung muss ein höheres Entgelt
von 20 GBP/20 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug entrichtet werden. Bei Kleinkinderausrüstung, die das zulässige Höchstgewicht von 20
kg überschreitet, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.
Mobilitätshilfen werden kostenlos befördert.
Großes Sportgerät wie große Angelruten, Golfschläger, Fahrräder* (max. Gewicht 30 kg), Scooter, Fechtausrüstungen, Sprungstäbe, Surfbretter,
Bodyboards, Snowboards, Skier usw. sowie große Musikinstrumente wie Harfen oder Drum-Kits sind für den Transport durch
Luftfahrtunternehmen mit kurzen Flughafenaufenthalten wie Ryanair prinzipiell ungeeignet. Es ist jedoch möglich, Gegenstände dieser Art bei
Online-Buchung über Ihre persönliche Gepäckgrenze hinaus bis zu maximal 20 kg pro Gegenstand gegen eine zusätzliche ermäßigte Gebühr pro
Gegenstand und einfachem Flug im Frachtraum des Flugzeugs zu befördern. Wenn der Gegenstand am Flughafen gekauft oder über eine
Ryanair-Buchungszentrale eingebucht wurde, fällt eine höhere Gebühr von 60 GBP/60 EUR pro Gegenstand und einfachem Flug an. Bei
Sportgerät und Musikinstrumenten, die das zulässige Höchstgewicht von 20 kg überschreiten, wird jedes über das Höchstgewicht hinausgehende
Kilogramm anhand der jeweils geltenden Übergepäckgebühr verrechnet.
Alle scharfen Objekte im aufgegebenen Gepäck müssen sicher verpackt sein, um Verletzungen des Personals bei der Durchsuchung und
Abfertigung Ihres Gepäcks zu vermeiden.
*Fahrräder MÜSSEN zum Schutz in einem Karton oder einer Tasche untergebracht werden.
Kleinere Musikinstrumente wie Gitarren, Violinen oder Violas, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck jedoch
überschreiten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der
Buchung von Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen
Handgepäckstücks.
Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als Vorname "EXTRA"
an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des begleitenden
Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden.
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair keine Gegenstände mit einem Einzelgewicht von mehr als 32 kg oder Gesamtabmessungen von mehr als
81 cm (Höhe), 119 cm (Breite) und 119 cm (Tiefe) befördern. Diese Einschränkungen gelten nicht für Mobilitätshilfen.
Ryanair übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus einem dem Gepäckstück anhaftenden Mangel oder aus der Beschaffenheit oder
Schadhaftigkeit des Gepäckstücks ergeben. Wir haften demnach nicht für unzureichend verpackte, verderbliche, schadhafte oder zerbrechliche
Gegenstände.
Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten
(Beförderungsbedingungen).
HANDGEPÄCK
Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen
von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. Handtaschen, Aktentaschen, Laptop-Computer, Fotoapparate, Einkäufe von Flughafengeschäften
usw. müssen in diesem einen erlaubten Handgepäckstück verstaut werden.
Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer Gebühr von 50
GBP/50 EUR Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Wenn Sie sich wegen Ihres Handgepäcks unsicher sind, erkundigen Sie sich noch vor der
Sicherheitskontrolle bei der Gepäckannahmestelle.
(10)
Kleinere Musikinstrumente wie Gitarren, Violinen oder Violas, deren Maße die zulässigen Höchstabmessungen für Handgepäck überschreiten,
können in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein eigener Sitzplatz gebucht und der anfallende Preis bezahlt wurde. Bei der Buchung von
Zusatzplätzen für Ausrüstung gibt es keine zusätzliche persönliche Gepäckgrenze und kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen
Handgepäckstücks. Wenn Sie einen Zusatzplatz für Ausrüstung buchen möchten, geben Sie bei der Buchung als Nachname "ITEM SEAT" und als
Vorname "EXTRA" an. Ihre Buchung und Online-Bordkarte tragen dann den Vermerk "EXTRA ITEM SEAT". Die Daten des Reisedokuments des
begleitenden Fluggastes müssen beim Online-Check-In angegeben werden.
Außerdem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen in Artikel 8 unserer Beförderungsbedingungen vollständig einzuhalten
(Beförderungsbedingungen).
KINDER, KLEINKINDER UND JUGENDLICHE
Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjährige unter 16 Jahren müssen immer von einem Passagier über
16 Jahren begleitet werden. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung.
(11)
Aus gesetzlichen Gründen dürfen Kinder, die zum Reisezeitpunkt zwischen 8 Tagen und einschließlich 23 Monaten alt sind, nicht auf einem
eigenen Sitzplatz reisen, sondern müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen untergebracht werden. Die Gebühr für die Beförderung von
Kleinkindern beträgt 20 GBP/20 EUR (bzw. dem entsprechenden Betrag in lokaler Währung) pro Kleinkind und einfachem Flug. Pro Erwachsenem
ist nur ein Kleinkind zulässig.
Baby- und Kindersitze dürfen nicht in der Kabine transportiert werden. Für Kleinkinder dürfen keine Zusatzplätze gebucht werden. Für Kleinkinder
gibt es keine eigene persönliche Gepäckgrenze. Wenn das Kleinkind vor dem Rückreisetag sein zweites Lebensjahr vollendet, so müssen die
entsprechenden Preise, Steuern, Gebühren und Abgaben für diesen Teil der Reise bezahlt werden.
In Spanien oder Frankreich ansässige Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen,
benötigen für Flüge zwischen EWR-Staaten neben einem gültigen nationalen Personalausweis ein (bei der Polizei vor Ort zu beziehendes)
Formular, mit dem die Eltern schriftlich in die Reise einwilligen. Dieses Formular muss bei der Passkontrolle vorgelegt werden.
Portugiesische Flugstrecken: Portugiesische Staatsangehörige und in Portugal ansässige Staatsbürger anderer Staaten unter 18 Jahren, die ohne
Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal in ein Nicht-Schengen-Land ausreisen oder von einem Nicht-SchengenLand erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reiseerlaubnis. Diese muss von beiden Elternteilen oder einem Erziehungsberechtigten
unterschrieben sein, wobei die Unterschrift notariell beglaubigt, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz in Portugal haben, oder
von der portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land beglaubigt sein muss, in dem Eltern oder
Erziehungsberechtigte ihren Wohnsitz haben. Eine solche Reiseerlaubnis ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer anderen Person als
ihrem Vater, ihrer Mutter oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In diesem Fall muss der Name der begleitenden Person deutlich auf
der Reiseerlaubnis vermerkt sein. Ausländischen, allein reisenden Minderjährigen unter 18 Jahren kann die Einreise in Portugal verweigert werden,
wenn niemand im Land Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.
Lettische Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten reisen, müssen folgende Dokumente mit
sich führen: einen gültigen Reisepass und ihre Geburtsurkunde sowie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung ihrer Eltern oder ihres
Erziehungsberechtigten, mit der sie sich einverstanden erklären, dass das Kind ohne sie reist.
Kroatische Flugstrecken: Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Kroatien ein- oder aus
Kroatien ausreisen, müssen folgende Dokumente mit sich führen: einen gültigen Reisepass oder einen von der zuständigen Regierungsbehörde
ausgestellten Personalausweis sowie eine schriftliche, von Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Genehmigung. Diese muss von23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 15/18
einer kroatischen Botschaft, einem kroatischen Konsulat oder einer lokalen Behörde beglaubigt sein. Falls die Beglaubigung nicht durch die
Botschaft bzw. das Konsulat erfolgte, ist eine beeidigte Übersetzung ins Kroatische erforderlich.
Griechenland-Strecken: Kinder mit griechischer Staatsbürgerschaft, die unter 18 Jahre alt sind und ab Griechenland ohne ihre(n)
Erziehungsberechtigten fliegen, müssen folgendes mit sich führen: - Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zusammen mit einer
schriftlichen „Verantwortungserklärung“ des/der Erziehungsberechtigten, die es dem Kind erlaubt alleine zu reisen. Die schriftliche
„Verantwortungserklärung“ muss von dem/den Erziehungsberechtigten und von der griechischen Polizei abgezeichnet werden, damit diese gültig
ist.
Ein Altersnachweis ist erforderlich. Sie sind demnach verpflichtet, ein gültiges Reisedokument für das Kleinkind am Flugsteig vorzuweisen.
BEI NICHTEINHALTUNG DIESER BESTIMMUNGEN ZU KINDERN, KLEINKINDERN UND JUGENDLICHEN BEHALTEN WIR UNS DAS RECHT
VOR, IHRE BUCHUNG OHNE RECHT AUF RÜCKERSTATTUNG ZU STORNIEREN UND IHNEN DEN EINSTIEG ZU VERWEIGERN.
FLUGGÄSTE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT ODER SEHBEHINDERUNG, BLINDE FLUGGÄSTE ODER FLUGGÄSTE, DIE BESONDERE
HILFELEISTUNGEN AM FLUGHAFEN BENÖTIGEN
(Hinweis entsprechend der Verordnung (EG) 1107/2006: Beförderung von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter
Mobilität)
Beschränkungen bei der Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair pro Flug nur insgesamt vier Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, blinde oder sehbehinderte Fluggäste,
entweder in Begleitung eines Blindenhundes oder allein, oder Fluggäste, die besonderer Hilfeleistung am Flughafen oder an Bord bedürfen,
befördern. Diese Beschränkung dient dazu, die Sicherheit der Fluggäste mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität sowie die Sicherheit der
übrigen Fluggäste zu gewährleisten, insbesondere bei Notfallevakuierungen.
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich aller Sicherheitsvorkehrungen an Bord obliegt immer dem Flugkapitän.
Liste der angebotenen Hilfeleistungen
Buchung besonderer Hilfeleistungen
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können die gewünschten Hilfeleistungen direkt bei der Flugbuchung über die Ryanair-Website reservieren.
Die angeforderten Hilfeleistungen werden bestätigt und auf der Flugbestätigungsseite im Internet, auf der nach der Buchung per E-Mail
zugesandten Reiseroute und auf der Online-Bordkarte vermerkt. Bei Ankunft am Flughafen sind diese Fluggäste angehalten, sich an den eigens
eingerichteten Schalter bzw. Passagiere, die besondere Betreuung benötigen, werden gebeten, bis spätestens 1 Stunde und 40 Minuten vor
geplanter Abflugzeit am Flughafen einzutreffen, um die erforderliche Unterstützung und die gesamten Vor-Abflugverfahren zu erhalten. Die Checkin-/ Gepäckaufgabe-Schalter schließen 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Bereich für besondere Hilfeleistungen zu wenden. Bewahren Sie
Ihre Bordkarte oder die Bestätigung, die Sie am Ausgangsflughafen erhalten haben, auf, um sie bei Ankunft am Zielflughafen vorweisen und die
reservierten Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Weniger als 36 Stunden vor geplantem Abflug bzw. nach dem Check-In können besondere Hilfeleistungen nicht mehr online gebucht werden. Falls
noch Plätze verfügbar sind, ist es jedoch möglich, diese Leistungen zu den üblichen Bürozeiten bis 12 Stunden vor Abflug bei Ihrer örtlichen
Ryanair-Buchungszentrale über die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen zu reservieren. Wir werden jedoch nach Möglichkeit versuchen,
auch jenen Fluggästen entgegenzukommen, die uns ihre Bedürfnisse nicht im Vorhinein kommuniziert haben, und Informationen über die
betreffenden Fluggäste an den zuständigen Anbieter besonderer Hilfeleistungen weiterzugeben.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, die uns ihre Behinderung mitgeteilt haben, sollten sich spätestens 30 Minuten vor Abflug am Flugsteig
einfinden. Sie werden zusammen mit ihren Reisebegleitern an Bord geleitet, nachdem der reguläre Einstieg beendet ist. Einige Sitze sind im
Flugzeug speziell gekennzeichnet und können daher nicht für Sitzplatzreservierung und Bevorzugtes Einsteigen reserviert werden.
Reisen mit einer Begleitperson
Fluggäste, die nicht selbstständig reisen können, müssen in Begleitung einer nicht behinderten Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist. Wir
halten uns hierbei an die Richtlinien des britischen Verkehrsministeriums über den Zugang zum Reiseverkehr für Menschen mit Behinderungen:
(UK Department for Transport - Access to Air Travel for Disabled People: Code of Practice (Juli 2008) (Zu den Richtlinien)
Richtlinien
Behinderte Fluggäste müssen von einer nicht behinderten Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden, wenn der behinderte Fluggast
offensichtlich nicht selbstständig handeln kann und ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. In der Praxis sind dies Personen, die ohne fremde Hilfe
nicht in der Lage sind, ihren Sitzgurt zu öffnen, sich in einen Flugzeugsitz zu setzen, aus dem Sitz aufzustehen und einen Notausgang zu
erreichen, die Schwimmweste zu holen und anzulegen, eine Sauerstoffmaske aufzusetzen oder die Sicherheitsunterweisungen sowie
Anweisungen des Flugpersonals bei Notfällen zu verstehen.
Ein Fluggast gilt als selbstständig, wenn er:
Toiletten ohne fremde Hilfe nutzen kann
Nahrung ohne fremde Hilfe zu sich nehmen kann
Erforderliche Medikamente ohne fremde Hilfe zu sich nehmen und medizinisch notwendige Maßnahmen durchführen kann
Reist ein behinderter bzw. in seiner Mobilität eingeschränkter Fluggast in Begleitung einer anderen Person, werden alle vertretbaren Anstrengungen
unternommen, damit diese Begleitperson einen Sitzplatz neben dem auf Unterstützung angewiesenen Fluggast erhält.
Sitzplatzvergabe für behinderte bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste:
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (EU-OPS 1.260) muss unser Bordpersonal bei der Zuteilung von Sitzplätzen sicherstellen,
dass der Zugang zur Notfallausrüstung sowie die Evakuierung des Flugzeugs im Notfall nicht behindert werden.
Fluggäste, auf die Folgendes zutrifft, dürfen daher keinen Sitzplatz im Bereich eines Ausgangs erhalten, da sie dort den freien Zugang zu
den Notausgängen beeinträchtigen, das Bordpersonal bei seinen Aufgaben behindern und den Zugang zur Notfallausrüstung oder eine
Evakuierung des Flugzeugs erschweren könnten: Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere Personen mit motorischen oder
sensorischen Behinderungen, sowie Fluggäste, deren Körpergröße bzw. -fülle sie daran hindert, sich schnell zu bewegen.
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Sitzplatzzuweisung in der Kabine bleibt dem Purser überlassen.
Blinde oder sehbehinderte Fluggäste
Blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die nicht alle in den Richtlinien oben genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen in Begleitung einer nicht
behinderten Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen ohne Begleitperson reisen.23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 16/18
Auf blinde oder sehbehinderte Fluggäste, die in Begleitung einer sehfähigen Person (über 16) reisen und keiner besonderen Hilfeleistung bedürfen,
trifft die oben genannte Beschränkung bezüglich Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität nicht zu. (Dabei gilt das Prinzip, dass pro begleiteter
Person eine Begleitperson erforderlich ist.)
Die Mitnahme eines Assistenzhundes an Bord ist auf bestimmten Flugstrecken gestattet. Dabei gelten die unten genannten Bedingungen.
Blinden- oder Assistenzhunde, die Fluggäste begleiten, werden auf genehmigten Flugstrecken kostenlos transportiert, vorausgesetzt, sie erfüllen
die Vorschriften für die Beförderung von Haustieren.
Die Hunde reisen in der Kabine und müssen auf dem Boden bei den Füßen des Fluggastes sitzen. Maximal vier Blinden- oder Assistenzhunde sind
pro Flug zugelassen.
Auf den folgenden Flugstrecken sind Blindenhunde zugelassen:
Alle Flüge zwischen Irland und Großbritannien
Alle Flüge zwischen den englischen Flughäfen Bristol, Birmingham, Doncaster, East Midlands, Leeds, London Gatwick, Luton und
Stansted, Manchester und Newcastle und dem europäischen Festland bzw. europäischen Inseln* (Genehmigung über
besondere Hilfeleistungen erforderlich)
Alle Flüge zwischen Großbritannien** und Schweden oder Norwegen (Genehmigung über Ryanair-Hotline für besondere
Hilfeleistungen erforderlich)
Alle Flüge zwischen Dublin und Schweden oder Norwegen (Vorabgenehmigung und Benachrichtigung mindestens 10 Tage vor Abflug
erforderlich – weitere Informationen)
Alle Inlandsflüge
Alle Flüge zwischen dem europäischen Festland und den europäischen Inseln*
Alle Flüge zwischen dem europäischen Festland bzw. den europäischen Inseln* und Norwegen oder Schweden
Flüge vom europäischen Festland bzw. europäischen Inseln nach Dublin Airport (Vorabgenehmigung und Mitteilung mindestens 10 Tage
vor Abflug erforderlich – weitere Informationen); Vorabgenehmigung und Benachrichtigung mindestens 10 Tage vor Abflug sind erforderlich.
Wenden Sie sich die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen, um die Vorkehrungen zu bestätigen.
Auf den folgenden Flugstrecken sind Blindenhunde NICHT zugelassen:
Flüge von und nach Marokko
Flüge zwischen irischen Flughäfen (außer Dublin, siehe oben) und dem europäischen Festland bzw. den europäischen Inseln*
Flüge zwischen den britischen Flughäfen Glasgow Prestwick, Edinburgh, Belfast City, Leeds, Teeside, Bournemouth, Newquay, Aberdeen
Fluggäste, die einen Blinden- bzw. Assistenzhund mit an Bord nehmen möchten, sollten uns vorab, vorzugsweise am Tag der Buchung, darüber
informieren. Zum Zeitpunkt der Flugbuchung kann dies online oder über die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen erfolgen, zu späteren
Zeitpunkten nur über die Hotline.
Bedenken Sie, dass bei unterlassener Vorabbenachrichtigung der Dienst bei Ihrer Ankunft am Flughafen möglicherweise nicht zur Verfügung steht,
sodass Sie Ihren gebuchten Flug unter Umständen nicht wahrnehmen können.
*Zu den Inseln zählen Malta, Sardinien, Korsika, Sizilien, Ibiza, Mallorca und die Kanarischen Inseln.
*Bristol, Birmingham, Doncaster, East Midlands, Leeds, London Gatwick, Luton und Stansted, Manchester und Newcastle
Taube oder hörbehinderte Fluggäste
Taube oder hörbehinderte Fluggäste, die alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen ohne Begleitperson reisen.
Auf taube oder hörbehinderte Fluggäste, die keiner besonderen Hilfeleistung, trifft die oben genannte Beschränkung bezüglich Fluggästen mit
eingeschränkter Mobilität nicht zu.
Betreuung während des Flugs
Unser Bordpersonal stellt Ihnen gerne Wasser zur oralen Einnahme von Medikamenten zur Verfügung. Es ist unserem Personal jedoch nicht
erlaubt, medizinische Maßnahmen wie Injektionen durchzuführen.
Aus Sicherheitsgründen darf das Bordpersonal keine Fluggäste heben und diesen nicht bei der Körperpflege behilflich sein.
Falls Sie auf diese Art von Unterstützung angewiesen sind, müssen Sie in Begleitung einer nicht behinderten Person reisen, die mindestens 16
Jahre alt ist.
Erforderliche medizinische Geräte bzw. Arzneimittel
Fluggäste, die aus medizinischen Gründen während des Flugs Injektionen vornehmen müssen (beispielsweise Diabetiker), dürfen Spritzen mit an
Bord nehmen. Sie werden allerdings aufgefordert, beim Check-In oder der Sicherheitskontrolle ein entsprechendes ärztliches Attest vorzuweisen.
(Ein formloser Schreiben des behandelnden Arztes ist ausreichend.) Sie müssen dieses Attest stets bei sich tragen.
Informationen zur Mitnahme medizinischer Ausrüstung erhalten Sie im Abschnitt Besondere Hilfeleistungen der FAQs auf www.ryanair.com
über Ihre Ryanair-Buchungszentrale vor Ort.
Zur Mitnahme von Medikamenten in Ihrem Handgepäck bringen Sie bitte ein entsprechendes Rezept mit, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle
zu vermeiden.
Fluggäste, die neben ihrem zugelassenen Handgepäck bzw. aufgegebenen Gepäck auf die Mitnahme von bestimmten medizinischen Geräten
bzw. Arzneimitteln angewiesen sind, werden gebeten, sich an die Ryanair-Hotline für besondere Hilfeleistungen zu wenden.
Informationen bei einer eventuellen Verweigerung der Beförderung
Sollte es uns nicht möglich sein, einen behinderten oder in seiner Mobilität eingeschränkten Fluggast zu befördern, werden wir ihn über die
entsprechenden Gründe in Kenntnis setzen.
Batteriebetriebene Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Elektrische Rollstühle dürfen im Frachtraum des Flugzeugs nur dann mitgeführt werden, wenn sie mit einer Gel- bzw. Trockenzellenbatterie
betrieben werden, die Batterie abgetrennt wird und die Abmessungen des zusammengeklappten Rollstuhls 81cm (Höhe) x 119 cm (Breite) x 119
cm (Tiefe) nicht überschreiten. Der Fluggast muss uns anweisen, wie die Batterie abgetrennt werden kann, und sicherstellen, dass offen liegende
Kontakte gegen Kurzschluss geschützt sind. Mit Nasszellen betriebene Rollstühle können nicht befördert werden.
Rollstühle dürfen nicht in der Kabine transportiert werden.
Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Elektromobile, Rollatoren oder Gehgestelle werden kostenlos befördert. Das Höchstgewicht von 32 kg pro
Einzelgegenstand gilt nicht für Mobilitätshilfen.23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 17/18
Krankenbahren sind auf Ryanair-Flügen nicht zugelassen.
Wir empfehlen unseren Fluggästen, eine angemessene Reiseversicherung für ihre Mobilitätshilfe abschließen, da das Übereinkommen von
Montreal 1999 nur eine beschränkte Haftung des Luftfahrtunternehmens vorsieht.
Sauerstoff
Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair den Fluggästen nicht erlauben, eine eigene Sauerstoffversorgung mit an Bord zu nehmen. Wenn auf einem
Flug Sauerstoff benötigt wird, muss dieser möglichst am Tag der Flugbuchung direkt bei Ihrer Ryanair-Buchungszentrale vor Ort reserviert werden,
spätestens jedoch sieben (7) Tage vor Abflug. Für diese Leistung wird eine Gebühr gemäß der Ryanair-Gebührentabelle erhoben. Aus
Sicherheitsgründen kann nur ein Sauerstoffversorgungsgerät pro Flug zur Verfügung gestellt werden. Fluggäste, die eine Sauerstoffversorgung
benötigen, müssen ein schriftliches Attest in englischer Sprache des behandelnden Arztes mit sich führen, in dem bestätigt wird, dass der
Fluggast reisetauglich ist, kein Bedarf an ständiger Sauerstoffversorgung über einen Zeitraum von mehr als 120 Minuten bei 4 l/min (hohe
Flussrate) oder 240 Minuten bei 2 l/min (niedrige Flussrate) besteht und der von uns bereitgestellte Sauerstoff für den Fluggast geeignet ist.
Fluggäste ohne dieses Attest werden nicht befördert.
INFEKTIONS- UND HAUTKRANKHEITEN
Alle Luftfahrtunternehmen sind berechtigt, Fluggästen mit Krankheiten, die sich während des Flugs verschlimmern oder schwerwiegende Folgen
nach sich ziehen können, die Beförderung zu verweigern (Informationen zur Flugeignung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), PDF, 84 KB
Besteht der Verdacht, dass ein Fluggast an einer Infektions- oder Hautkrankheit leidet, kann das Luftfahrtunternehmen die Vorlage eines ärztlichen
Attests verlangen. Fluggästen, die an einer sichtbaren Hautkrankheit (siehe unten für eine beispielhafte, unvollständige Liste) leiden, wird
empfohlen, ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, mit dem ihre Flugtauglichkeit bestätigt wird.
Fluggäste, die an einer der folgenden Krankheiten leiden, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Flugtauglichkeit bescheinigt:
Röteln: Fluggäste können vier (4) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten.
Masern: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten des Ausschlags die Genehmigung für den Flug erhalten.
Mumps: Fluggäste können die Genehmigung für den Flug erhalten, nachdem alle Schwellungen abgeklungen sind. Normalerweise ist dies
nach sieben (7) Tagen der Fall, es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern.
Windpocken: Fluggäste können sieben (7) Tage nach Auftreten der letzten neuen Pustel die Genehmigung für den Flug erhalten.
SCHWANGERSCHAFT
Sobald eine unkompliziert verlaufende Schwangerschaft in die 28. Woche geht, sind werdende Mütter verpflichtet eine „Fit to Fly“-Bestätigung
(Bestätigung zur Flugtauglichkeit), ausgestellt von ihrer Hebamme oder ihrem Arzt, mitzuführen Klicken Sie hier, um die Bestätigungsvorlage
herunterzuladen. Das vollständig ausgefüllte Bestätigungsformular muss auf ein Datum, das maximal zwei Wochen vor Flugantritt zurückliegt,
datiert sein und entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorgelegt werden.
Ryanair behält sich das Recht vor, einer werdenden Mutter, die sich in einer Schwangerschaft ab der 28. Woche befindet, die Flugreise zu
verweigern, wenn diese keine vollständig ausgefüllte „Fit to Fly“-Bestätigung (Bestätigung zur Flugtauglichkeit) ihrer Hebamme oder ihres Arztes
entweder am Gepäckaufgabeschalter oder am Flugsteig vorlegen kann.
Bei unkomplizierten Schwangerschaften ist eine Flugreise in den folgenden Schwangerschaftswochen nicht gestattet:
· Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft mit einem Kind, ist eine Flugreise nach Ende der 36. Schwangerschaftswoche nicht
gestattet
· Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft mit Zwillingen, Drillingen, etc., ist eine Flugreise nach Ende der 32.
Schwangerschaftswoche nicht gestattet
FLUG- UND NAMENSÄNDERUNG
Änderungen an Flugdaten, -zeiten und -routen können (bei Sitzplatzverfügbarkeit) bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang
Sie noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale vorgenommen werden. Spezielle Online-Tarife
können nicht wahrgenommen werden, wenn die Buchungsänderung am Flughafen oder über die Buchungszentrale vorgenommen werden.
Bei Online-Änderungen fällt eine Änderungsgebühr pro Person und einfachem Flug von 50GBP/50 EUR an, bei Buchungsänderungen am
Flughafen oder über die Buchungszentrale 75GBP/75EUR pro Person und einfachem Flug. Hinzu kommen Kosten in Höhe der Preisdifferenz
zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis für die neue Buchung zum Zeitpunkt der Änderung.
Beachten Sie, dass bei geringerem Gesamtpreis für den neuen Flug keine Rückerstattung der Differenz erfolgt.
Der Name eines Fluggastes kann online gegen eine Gebühr von 110 GBP/110 EUR oder am Flughafen bzw. über die Buchungszentrale gegen
eine Gebühr von 160 GBP/160 EUR geändert werden. Namensänderungen sind bis zu 4 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit online (solang
Sie noch nicht eingecheckt sind*)oder (während der Geschäftszeiten) über eine Buchungszentrale möglich. Namensänderungen müssen sich
immer auf die gesamte Flugroute des betreffenden Fluggastes beziehen.
Sollten Sie eine Ӓnderung in Ihrer Buchung wünschen, die nicht alle Passagiere betrifft, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren lokalen
Reservierungsservice (während der Ӧffnungszeiten). Dies gilt auch wenn Sie einen Inlandsflug in einen internationalen Flug umändern möchten.
In Deutschland können Bezahlungen per ELV nur bis zu 10 Tage vor Abflug akzeptiert werden.
*Passagiere, die bereits online eingecheckt sind, aber dennoch Änderungswünsche bezüglich der Reisedaten, der Flugrouten oder der
Passagiernamen haben, müssen eine Reservierungszentrale bis zum Vortag des Abflugdatums kontaktieren (je nach Öffnungszeiten) , um aus
den angeforderten Flugbuchungen ausgecheckt zu werden. Hierbei wird eine Auscheck-Gebühr in Höhe von 15€/15£ je Flug/je Passagier erhoben.
Nachdem Sie ausgecheckt sind, kann die Buchung über Buchung bearbeiten geändert werden. Namensänderungen sind nicht mehr möglich,
wenn einer der Flugsektoren in dieser Buchung bereits geflogen wurde. Dieser Service ist nicht am Flughafen verfügbar23.04.12 Beförderungsbedingungen
www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen 18/18
BEVORZUGTE BEHANDLUNG BEIM EINSTIEG (PRIORITY BOARDING)
Der Service des Bevorzugten Einsteigens erlaubt es Passagieren Teil der ersten ins Flugzeug einsteigenden Gäste zu sein und somit jeden
verfügbaren Sitz wählen zu können, mit Ausnahme der als Reservierten Sitzreihe ausgewiesenen Sitze in den Reihen 1,2,16 & 17.
Das Bevorzugte Einsteigen kann online erworben werden gegen eine Gebühr von £5/€5 pro Person/ einfacher Flug (lokale Währung entsprechend)
während des Buchungsprozesses (für alle Passagiere bei einer Flugreservierung) or nach dem Buchen innerhalb von Buchung bearbeiten.
Alternativ kann es sonst auch am Flugscheinschalter des Flughafen erworben werden oder via des Callcenters für £6/€6 pro Person/ einfacher
Flug.
Fluggäste, die besondere Hilfeleistungen gebucht haben, werden nach Abschluss des allgemeinen Einstiegs an Bord geleitet. Einige Sitze sind im
Flugzeug speziell gekennzeichnet und können daher nicht für Sitzplatzreservierung und Bevorzugtes Einsteigen reserviert werden
SITZPLATZRESEVIERUNG
Es ist auf allen Ryanair Flügen möglich einen Sitzplatz zu reservieren
Ein reservierter Sitzplatz in Reihe 2 und den Reihen 1,16 & 17 (Notausgang) kann im voraus online gebucht werden oder über unser Call Center für
10£/10€ pro einfachen Flug.Sitzplatzreservierungen können nicht am Flughafen erworben werden. Der Service „bevorzugtes Einsteigen“ ist in der
Sitzplatzreservierungsgebühr enthalten
Um an einem Notausgang zu sitzen (Reihe 1,16 oder 17) müssen Sie:
· 16 Jahre alt sein oder Älter
· Gewillt sein anderen zu helfen im Falle eines Notfalls
· nicht mit Kindern reisen
· keine Sitzgurtverlängerung benutzen
Die Sitzplatzreservierungsgebühr ist nicht erstattbar,auch wenn der Kunde nicht in der Lage ist seinen reservierten Platz zu nutzen für die
obengenannten Gründe
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität,blind oder sehbehindert oder die spezielle Assistenz benötigen,haben schon spezielle Sitzplätze und
sollten daher keine Sitzplatzreservierungen erwerben.
In der Reihe 2 dürfen maximal 2 Kleinkinder sitzen (eines auf jeder Seite des Ganges).
Kunden die einen Sitzplatz reserviert haben,die jedoch Ihre Flugdaten/route oder den Passagiernamen ändern möchten,können dies Online
via Call Center tun. Jedoch wird der reservierte Sitzplatz nicht auf den neuen Flug/Passagier übertragen auch hier wird die Gebühr nicht
zurückerstattet.
ATOL-INFORMATIONEN
Direkt bei einem Luftfahrtunternehmen gebuchte Flüge sind vom Schutz durch ATOL ausgenommen, selbst dann, wenn Sie Übernachtungen von
einem Drittanbieter gebucht haben, zu dem Sie über einen Link auf der Website eines Flugunternehmens gelangt sind. Bei Bezahlungen per
Kreditkarte kommen Sie möglicherweise in den Genuss eines gewissen finanziellen Schutzes. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren
Kreditkartenanbieter.
INFORMATIONEN ZUM LUFTFAHRTSUNTERNEHMEN
Alle auf der Website http://www.ryanair.com/ angebotenen Flüge werden von Ryanair Limited betrieben.

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