REWE Markt GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 11.01.2016)

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
A
Mit der Onlinebestellung zur Warenlieferung geht der Kunde noch keinen verbindlichen Kaufvertrag ein. Der Kunde bekommt die Möglichkeit, bei Anlieferung der Ware über Abnahme der Ware ganz oder in Teilen zu entscheiden. (bearbeiten)
(4)
B
Der Kunde kann REWE jederzeit mitteilen, dass er die Lieferung der ausgewählten Artikel doch nicht mehr wünscht. (bearbeiten)
(6)
B
Es besteht ein Mindestbestellwert (ohne Pfand) von 40 Euro. (bearbeiten)
(8)
B
Ab einem Warenverkaufswert von 100 Euro ist die Lieferung frei. (bearbeiten)
(9)
B
Leergut kann (im Umfang der Lieferung) beim Lieferanten (mit der Einlösung des Pfandes) wieder abgegeben werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Eine Bestellung setzt die Volljährigkeit des Kunden voraus. (bearbeiten)
(3)
C
Mehrfachregistrierungen sind unzulässig. (bearbeiten)
(5)
C
[]
Reklamationen werden nur innerhalb von maximal 7 Werktagen entgegen genommen. (bearbeiten)
(7)
C
Es wird eine Servicepauschale für die Lieferung erhoben, die allerdings nur dann anfällt, wenn der Kunde mindestens einen Artikel der Lieferung annimmt. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzbestimmungen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 11.01.2016)

Betrifft REWE Lieferservice

Wenn Sie unter rewe.de den dort angebotenen Service REWE Lieferservice in Anspruch nehmen, gelten hierfür folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Gegenstand des Angebots REWE Lieferservice
1.1 Anbieter: Anbieter des Services REWE Lieferservice ist die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln (nachfolgend „REWE“).

Sofern der Lieferservice für Ihre Postleitzahl von einem REWE-Partnerkaufmann angeboten wird, ist dieser Partnerkaufmann Anbieter im Sinne des REWE Lieferservices. Der Einfachheit halber wird auch der anbietende REWE-Partnerkaufmann nachfolgend nur als „REWE“ bezeichnet.

1.2 Angebot: Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Lieferservice wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Lieferservice bietet REWE an, eine vom Kunden online getroffene und an REWE übermittelte Auswahl von Waren zusammenzustellen und an eine vom Kunden angegebene Adresse zu bringen. Soweit der Kunde möchte, kann er die zusammengestellten und ihm gebrachten Waren bei Anlieferung erwerben. Bei dem REWE Lieferservice handelt es sich um einen an den Endverbraucher gerichteten Service. Er richtet sich ausdrücklich nicht an Großhandelskunden, welche die Waren in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form weiterverkaufen wollen. REWE lehnt daher Zusammenstellungen und Lieferungen ab, wenn es sich bei dem Kunden um einen Großhandelskunden handelt, z.B. wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen bestellt hat. Des Weiteren lehnt REWE die Zusammenstellungen und Lieferungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (1)

1.3 Kein Kaufvertrag im Rahmen der Online-Bestellung bei REWE Lieferservice: Durch Inanspruchnahme des Services REWE Lieferservice kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und REWE zustande. Die Online-Übermittlung der Artikelauswahl durch den Kunden stellt also insbesondere kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sie ist für den Kunden völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf der ausgewählten Artikel. Der Kunde hat vielmehr bis zur Annahme der Ware bei der Lieferung jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren abzusehen. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde bei der Anlieferung entscheidet, die von ihm ausgewählte Ware ganz oder teilweise erwerben zu wollen und wenn er die Ware sodann bezahlt. (2)

Registrierung
2.1 Registrierungserfordernis
Um im Rahmen von REWE Lieferservice die Zusammenstellung und Lieferung zu veranlassen, muss sich der Kunde
auf der Internetseite rewe-online.de registriert und für die jeweilige Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl
eingeloggt haben. Als Kunde registrieren können sich natürliche und juristische Personen.

2.2 Mehrfachregistrierung
Ein Kunde darf jeweils nur ein Kundenkonto auf seinen Namen und eine Lieferadresse anlegen. Mehrfache
Registrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person an einer Lieferadresse sind unzulässig und
können zur Änderung oder Stornierung eines Auftrags führen.
(3)

Änderungen; Stornierung; Sperrung Kundenkonto
3.1 Änderungen: Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie der Button „Bestellung bearbeiten“ noch aktiv ist. Zudem ist der Kunde frei darin, den Erwerb einzelner oder aller Artikel bei der Anlieferung abzulehnen. Änderungen der Lieferfenster können so lange durchgeführt werden, wie der Button „Lieferzeit ändern“ noch aktiv ist.

3.2 Stornierung und Ablehnung von Bestellungen; Sperrung von Kundenkonten: Der Kunde kann REWE jederzeit mitteilen, dass er die Lieferung der ausgewählten Artikel doch nicht mehr wünscht. (4)REWE behält sich bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für sonstiges missbräuchliches Verhalten vor, einzelne Belieferungen abzulehnen. Gleiches gilt für die Sperrung von Kundenkonten.

3.3 Wie lange ist die Reklamationszeit? Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Reklamationen ausschließlich in einem Zeitraum von maximal 7 Werktagen entgegen nehmen können. (5)

Leistungen von REWE
4.1 Zusammenstellung und Lieferung: REWE stellt die vom Kunden online getroffene Artikelauswahl zusammen und liefert sie an die vom Kunden angegebene Adresse (bis zur Wohnungstür).

4.2 Lieferzeiten, erneute Zustellung: Sollte die Lieferung nicht erfolgreich sein, weil REWE den Kunden oder einen volljährigen Vertreter/Empfangsboten nicht an der vom Kunden angegebenen Adresse antrifft, wird REWE, sofern möglich und zumutbar, versuchen, den Kunden telefonisch zu kontaktieren, um einen neuen Liefertermin am selben Tag zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, zumutbar oder erfolgreich, storniert REWE die Lieferung.

4.3 Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: REWE ist zur Einhaltung des Jugendschutzes verpflichtet. Um zu gewährleisten, dass keine Waren an Jugendliche abgegeben werden, die unter das Abgabeverbot des Jugendschutzgesetzes fallen, wird der ausführende Lieferdienst eine Alterskontrolle vor Abgabe der Waren durchführen, sofern die gelieferten Waren von einem offensichtlich Minderjährigen entgegen genommen werden. Sofern der Nachweis der Volljährigkeit des Empfängers nicht oder nicht zweifelsfrei erbracht werden kann, wird der Lieferdienst die Abgabe der unter das Jugendschutzgesetz fallenden Waren verweigern.

4.4 Keine Lieferung ins Ausland: Lieferungen finden nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

4.5 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel: REWE stellt die Waren nach der Artikelauswahl des Kunden zusammen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Lieferzeitraum im ausgewählten REWE Markt verfügbar sind. REWE wird dem Kunden Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.

4.6 Auswahl von loser Ware: Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L /– 1 m² oder 1 m³ auf die tatsächlich abgewogene Menge bezieht.

4.7 Auswahl von nicht kalibrierter Ware: Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.

4.8 Mengenbegrenzung, haushaltsübliche Mengen: REWE behält sich vor, die Zusammenstellung und Lieferung von bestimmten Waren (z.B. bestimmte Getränkekisten) auf eine bestimmte Menge zu begrenzen. Der Kunde erhält spätestens bei Hinzufügen einer größeren Menge zum Warenkorb einen Hinweis auf die artikelspezifische Mengenbegrenzung. Auch wenn keine artikelspezifische Mengenbegrenzung erfolgt, werden bei Zusammenstellung und Lieferung der Waren nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. Dies bedeutet, dass sich REWE vorbehält, die Artikelauswahl des Kunden zu kürzen, wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen gewählt hat. Als haushaltsunüblich geltend insbesondere Getränkekistenbestellungen von insgesamt mehr als sieben (7) Kisten. Sofern nicht eine geringere artikelspezifische Mengenbeschränkung entgegensteht, kann der Kunde also insgesamt max. 7 Getränkekisten ohne die Möglichkeit weitere Getränkebehältnisse zu bestellen. Sollte die haushaltsübliche Menge bei der Bestellung überschritten werden und REWE daher die Artikelauswahl des Kunden kürzt, wird REWE den Kunden darüber informieren.

Mindestbestellwert; Servicepauschale; Warenpreise; Unterschriftsleistung
5.1 Mindestbestellwert: Es besteht ein Mindestbestellwert (ohne Pfand) von vierzig (40) Euro. Dies bedeutet, dass REWE die Zusammenstellung und Lieferung der Waren nur durchführt, wenn der Warenverkaufswert (ohne Pfand) vierzig (40) Euro oder mehr beträgt. (6)

5.2 Servicepauschale; Getränkekisten: Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE grds. für die Inanspruchnahme des REWE Lieferservice eine Servicepauschale, die im vom Kunden ausgewählten Lieferfenster angezeigt wird. Sollte der Bestellzeitpunkt des Kunden mit einer Aktion von REWE zusammenfallen, in der die Liefergebühr von REWE übernommen wird, so zeigt REWE dies dem Kunden vor Abschluss der Bestellung an. Die Servicepauschale ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft; die Zahlung der Servicepauschale erfolgt dann im Rahmen der Bezahlung der Waren bei der Lieferung. Wenn der Kunde sich entschließt, die ihm gelieferten Artikel nicht zu erwerben, muss er die Servicepauschale nicht entrichten. (7)

Bei einem Warenverkaufswert inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von unter einhundert (100) Euro ist die zu zahlende Servicegebühr (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) abhängig von dem gewählten Lieferfenster und kann der Übersicht aktuell verfügbarer Lieferzeiten im Checkout entnommen werden. Bei einem Warenverkaufswert von einhundert (100) Euro oder mehr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die Lieferung frei. (8)

Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen für Getränkekisten:

1 Getränke-Sechserpackgebinde (0,75l, 1l oder 1,5l) oder 6 einzelne Flaschen = 1 Kiste

4 Getränke-Sechserpackgebinde (0,5l oder 0,33l) Bier oder Softdrink = 1 Kiste

1 Getränke-Viererpackgebinde (0,75l, 1l oder 1,5l) oder 4 einzelne Flaschen = 1 Kiste

4 Getränke-Viererpackgebinde (0,5l oder 0,33l) Bier oder Softdrink = 1 Kiste

1 Verkaufseinheit 12x1l Milch oder Saft = 1 Kiste

Für die ersten zwei Kisten wird kein Getränkeaufschlag erhoben. Ab der dritten (3) Kiste wird ein Getränkeaufschlag von einem Euro fünfzig (1,50) pro Kiste berechnet. Der Getränkeaufschlag wird während des Bestellabschlusses im Shop ausgewiesen.

5.3 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer: Die auf der Internetseite rewe.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Zusammenstellung und Lieferung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde an der von ihm angegebenen Lieferadresse schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl auf der Internetseite www.rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.4 die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder die Grundpreise in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³. Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Unterschriftsleistung: Wenn der Kunde sich bei Lieferung entschließt, die Ware zu erwerben, bestätigt er mit seiner Unterschrift beim Lieferanten den Kaufvertragsabschluss, die Richtigkeit der gelieferten Ware, der Pfandwerte von etwaig zurückgenommenem Leergut und der etwaig eingelösten Coupons/Vorteilskarten etc.

Zahlungsweise / Bonitätsprüfung
6.1 Zahlungsweise, Abrechnung: Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Pfand) und der Servicepauschale erfolgen im Lastschriftverfahren, auf Rechnung, mit Kreditkarte oder PayPal nach Abschluss des Kaufvertrages bei Lieferung der Ware und Abrechnung etwaiger Pfandrückgaben, Gutscheine etc. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilen Sie uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, durchzuführen (siehe Ziffer 6.3 dieser AGB) und eventuelle Gebühren des Kreditinstituts weiter zu belasten. Dies gilt insbesondere für nicht genehmigte Rücklastschriften. Pro Rücklastschrift wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 3,00 € berechnet.

Der Kunde erhält parallel per E-Mail eine Kopie des endgültigen Kassenbons, auf dem auch das zurückgegebene Leergut aufgeführt ist. REWE behält sich vor, die Registrierung des Kunden und damit den Zugang zum Online-Shop zu sperren, sofern es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei der Bestellung selbst mehrfach ein unsachgemäßes Vorgehen vorliegt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken. Rückzahlungen erfolgen auf dem gleichen Weg, wie wir die Zahlungen des Kunden erhalten haben.

Beim Kauf auf Rechnung gelten neben vom Vorstehenden folgende Besonderheiten: Der Kaufpreis ist mit der Lieferung und Übergabe der Waren an den Kunden fällig. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags an der Haustür des Kunden. Alle notwendigen Informationen und Überweisungsträger werden dem Kunden per Email an die hinterlegte Email-Adresse übersandt. Sollte dem Kunden die Rechnung nicht per Email zugegangen sein, so kann der Kunde die Bankverbindung im Kundenservice unter folgender Telefonnummer +49 (0)221 - 177 39 777 oder per Email unter info@rewe-online.de erfragen.

Es ist nicht möglich, den offenen Rechnungsbetrag in Teilen oder in Gänze im einem REWE-Markt zu bezahlen.

Die Rechnung wird elektronisch versandt. Mit Kenntisnahme der AGB stimmt der Kunde dem elektronischen Versand zu. Eine Zustellung per Post oder Fax ist nicht möglich.

6.2. Einlösung von Leergut-Pfand und Gutscheinen: Die Abgabe von bepfandetem Leergut (nicht aber Pfandbons) und Gutscheinen ist grundsätzlich möglich, außer die REWE Geschenkkarte, diese kann beim REWE Lieferservice nicht eingelöst werden. Hinsichtlich des Leerguts jedoch nur, soweit es sich um sortierte und saubere Ware handelt, auf der das Pfandsiegel erkennbar ist und die nach Art und Größe/Volumen der Verpackung aus dem Sortiment des ausgewählten REWE Markts stammt. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Leergut nur in der Menge zurückgenommen wird, wie es in der aktuellen Lieferung bestellt und ausgeliefert wurde. Der Kunde hat immer die Möglichkeit, bepfandetes Leergut in allen REWE-Märkten abzugeben und das Pfand auszulösen. (9)

6.3. Bonitätsprüfung: Sofern REWE in Vorleistung tritt, also beim Kauf auf Rechnung oder bei Wahl des Lastschriftverfahrens, holt REWE zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft ein. Dazu übermittelt REWE die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Schutzwürdige Belange der Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Nähere Informationen über die SCHUFA Holding AG finden Sie unter www.meineschufa.de. Sie können jederzeit Auskunft bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

Haftung
7.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet REWE für
alle darauf zurückzuführenden und vorhersehbaren Schäden unbeschränkt.

7.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet REWE für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Falle von einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet REWE für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von REWE, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Soweit die Haftung von REWE nach dieser Ziffer ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7.3 Die weitere Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Einbindung von PAYBACK in REWE Lieferservice
8.1 Einsatz der PAYBACK Karte und von PAYBACK eCoupons/Papier-Coupons sowie PAYBACK eGutscheinen

Sofern Sie Mitglied bei PAYBACK sind und Sie Ihre PAYBACK Karte auf Ihrem REWE-Online Konto hinterlegt haben, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Einkauf PAYBACK-Punkte zu sammeln. Gleichzeitig können Sie eCoupons, Papier-Coupons oder eGutscheine beim Bezahlvorgang einlösen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.rewe.de. Hierbei werden Daten erfasst und weitergegeben. Wir weisen sowohl auf unsere Datenschutzbestimmungen sowie auf die weitergehenden Datenschutzbestimmungen von PAYBACK hin. <1>

8.2. Besondere Voraussetzungen für den Einsatz der PAYBACK eGutscheine

Pro Einkauf kann nur ein PAYBACK eGutschein eingesetzt werden. Nach Abzug weiterer von REWE gewährter Rabatte, muss auch nach Abzug des PAYBACK eGutscheins ein positiver Rechnungsbetrag bestehen bleiben. Würde die Einlösung des PAYBACK eGutscheins zu einem negativen Betrag führen, ist der Gutschein nicht abzugsfähig. Der bereits aktivierte eGutschein behält jedoch seine Gültigkeit und kann beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.

8.3. Aktivieren und Einlösen mehrerer eCoupons oder Papier-Coupons

Es besteht die Möglichkeit, mehrere PAYBACK eCoupons zu aktivieren. Die Auswahl der einzulösenden eCoupons kann der Kunde jedoch nicht beeinflussen. Es wird stets die für den Kunden am besten passende Kombination eingelöst.

Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar, wird der PAYBACK eCoupon oder PAYBACK Papiercoupon nicht eingelöst. Der eCoupon oder Papiercoupon behält seine Gültigkeit.

Der Einsatz eines entsprechenden PAYBACK eCoupons oder PAYBACK Papier-Coupons ist nicht möglich, sofern der Kunde seine Vorbestellung im Markt bereits im Vorfeld schon storniert hat oder dem eCoupon oder dem Papier-Coupon entsprechende Waren nicht abnimmt.

PAYBACK eCoupons und PAYBACK Papier-Coupons haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf dem jeweiligen Coupon angegeben ist. Der entsprechende Coupon kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Abholung der Waren, und damit die Fakturierung, bis zum angegebenen Tag der Gültigkeit erfolgt. Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Gültigkeitsdatum, kann der Coupon nicht eingelöst werden.

Anwendbares Recht; Gerichtsstand
9.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung,
Ausführung oder Abwicklung des REWE Lieferservices zwischen dem Kunden und REWE entstehen, gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstandvereinbarung: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. REWE ist dann aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Hinweise nach dem Batteriegesetz
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer beschränkt auf die Entsorgung üblicher Mengen sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Hinweise auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte
kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen
wirksam.

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