PICARD Lederwaren GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
[]
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen. Dies erfolgt über eine Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware. (bearbeiten)
(2)
C
Bei Lieferungen außerhalb der EU oder Zahlungen von außerhalb der EU können zusätzliche Kosten der Geldübermittlung entstehen. (bearbeiten)
(3)
C
Die Selbstabholung von Waren ist nicht möglich. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. (Anmerkung: 2 Jahre Gewährleistungsfrist für Neuware und 1 Jahr für gebrauchte Waren.) (bearbeiten)
(5)
C
Der Käufer wird gebeten, offensichtliche Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hierüber zu informieren. (bearbeiten)
(6)
C
Wenn Waren nach Vorgaben des Käufers erstellt werden, trägt der Käufer dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt den Verkäufer diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei und übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (bearbeiten)
(7)
C
Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(8)
C
Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
(Anmerkung: Es fehlen wesentliche Informationen zum Widerrufsrecht des Verkäufers.) (bearbeiten)
[3]
B
Bei geschuldeten Reparaturleistungen muss der Käufer die Versandkosten und das Versandrisiko übernehmen. (bearbeiten)
[2]
C
Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. (bearbeiten)

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20.12.2021 19:23  (kritischer Vertragsbestandteil 3) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: Bei geschuldeten Reparaturleistungen muss der Käufer die Versandkosten und das Versandrisiko übernehmen.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Besondere Bedingungen für Reparaturleistungen
Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden, so gilt hierfür Folgendes:

9.1 Reparaturleistungen werden am Sitz des Verkäufers erbracht.

9.2 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

9.3 Der Kunde hat dem Verkäufer alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt. Insbesondere hat der Kunde dem Verkäufer eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.

9.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Verkäufers zu versenden. Der Verkäufer empfiehlt dem Kunden hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Verkäufer dem Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann.

9.5 Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird der Verkäufer für die Sache eine Transportversicherung abschließen.

9.6 Der Kunde kann die zu reparierende Sache auch selbst an den Sitz des Verkäufers verbringen und wieder von diesem abholen, wenn sich dies aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers ergibt oder wenn die Parteien hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. In diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen zur Kosten- und Gefahrtragung bei Versand und Rückversand der Sache entsprechend.

9.7 Die vorgenannten Regelungen beschränken nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden im Falle des Kaufs einer Ware vom Verkäufer.

9.8 Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet der Verkäufer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Verlauf:keine Änderungen

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