Opodo SL  -  Allgemeinen Geschäftsbedingungen   (Stand: 04.2012)

...

Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Der Vertragsanbieter ist ausschließlich Vermittler von Reisedienstleistungen. (bearbeiten)
(5)
B
Bei telefonischer Buchung eines Fluges wird ein zusätzliches Serviceentgelt in Höhe von 25 Euro pro Person, bei Mietwagenbuchungen pro Buchung erhoben. (bearbeiten)
(7)
B
Bei Änderungen oder Stornierungen von Reisebuchungen fallen Bearbeitungsentgelte des Vermittlers (z.B. Stornierung eines Linienfluges 50 Euro) sowie ggf. Stornierungskosten beim Reiseanbieter an. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der dargestellten Angebote. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertrag (Vermittlungsvertrag und Reisedienstleistungsvertrag) kommt nicht bei der Buchung sondern erst bei Annahme des Vertragsanbieters durch Mitteilung der Buchungsnummer zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Buchungsvoraussetzung ist die Volljährigkeit. (18 Jahre) (bearbeiten)
(6)
C
Änderungen und Stornierungen (soweit möglich) können beim Vertragsanbieter nur telefonisch erfolgen. (bearbeiten)
(8)
C
Die Webseite von Opodo steht nur zur eigenen nicht-gewerblichen Nutzung zur Verfügung. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Abhängig vom Angebot kommt ein Vertrag mit unterschiedlichen Anbietern zustande. Opodo SL (Spanien) bei der Vermittlung von Flugtickets und Hotelunterkünften mit Versicherungen; Opodo Limited (England) bei der Vermittlung von Flugtickets, Hotelunterkünfte ohne Versicherungen und alles andere. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (von Reisedienstleistungen) gelten zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. (bearbeiten)
<2>
B
Näheres über die Datensicherheit und Datenschutz findet sich in: Datenschutz bei Opodo (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: April 2012)

Die Vermittlung von Flugtickets und Hotelunterkünften inkl. Versicherungen wird von Opodo SL, c/ Villanueva,29, 28001, Madrid, Spain and USt.-ID Nr. ESP B83068940 bereitgestellt.
Die Vermittlung von Flugtickets und Hotelunterkünften exkl. Versicherungen sowie Autovermietungen, Pauschalreisen und allen anderen vermittelten Produkten inkl. oder exkl. Versicherungen wird von Opodo Limited, Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors road, London W6 9RU, Handelsregister-Nummer. 4051797 und USt.-ID Nr. 766445988 bereitgestellt.
[1]
Nachfolgend „Opodo“ genannt.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' oder auch AGB), bevor Sie diese Website benutzen oder die von Opodo bereitgehaltenen Leistungen in Anspruch nehmen. Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Opodo speichern und drucken, indem Sie die Speicher- bzw. Druckfunktion Ihres Browsers nutzen.
Die Nutzung der Website und der von Opodo bereitgehaltenen Leistungen unterliegt den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Etwaige Korrespondenz zu Ihrer Buchung bei Opodo richten Sie bitte entweder schriftlich an Opodo Ltd., Postfach 27 06 30 13476 Berlin, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Inhaltsverzeichnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Ihre Buchung bei Opodo
Abwicklung Ihrer Buchung
Stornierungen und Änderungen
Zahlung
Haftung von Opodo
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
1. IHRE BUCHUNG BEI OPODO
Sämtliche auf der Website dargestellten touristischen Produkte und Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Mit der Darstellung eines Produkts oder einer Leistung übernimmt Opodo keine Garantie für deren jederzeitige Verfügbarkeit. (1)
Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen.
Die Annahme von Opodo (und damit das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages) erfolgt bei Verfügbarkeit der Leistung durch Mitteilung der Buchungsnummer.
(2)
Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf.
Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter (wie etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen oder Reiseveranstalter) und Ihnen.
(3)Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt.
Die Dienste von Opodo beschränken sich auf die Vermittlung der von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte oder Dienstleistungen und enden mit der Übersendung der Reisebestätigung und den sonstigen erforderlichen Bestätigungsunterlagen zur erfolgreichen Vermittlung des Reisevertrages. Als sonstige Bestätigungsunterlagen sind bei der Buchung einer Pauschalreise die Reiseunterlagen inkl. Sicherungsschein und bei einer Mietwagenbuchung der Anbieter HERTZ, Europcar und Alamo die Buchungsbestätigung sowie des Anbieters Autoeurope der verlinkte Voucher der Bestätigungs-E-Mail zu verstehen. Informationen zu etwaigen Änderungen betreffend Start- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen, die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen, Gesundheits- oder Einreisebestimmungen im Zielland gehören hingegen nicht mehr zu der vertraglich geschuldeten Leistung Opodos. Bezüglich dieser Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter.
Etwaige Unstimmigkeiten in den Bestätigungsunterlagen, die Sie im Anschluss an eine Buchung erhalten, sind Opodo unverzüglich per Telefon mitzuteilen.
Opodo empfiehlt dringend, dass Sie sich bei sämtlichen touristischen Produkten und Dienstleistungen durch eine Versicherung absichern, insbesondere da Umstände auftreten können, welche zur akuten Reiseunfähigkeit (z.B. Krankheit) führen und bei denen weder Opodo noch der jeweilige Anbieter haftbar sind.
Sämtliche Buchungen über unsere Webseite bleiben Personen vorbehalten, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. So ist es nicht möglich, für Personen unter 18 Jahren Reiseleistungen zu buchen und diese in Anspruch zu nehmen, sofern aus den Buchungsangaben hervorgehen würde, dass sie alleinreisend sind. (4)
Touristische Produkte und Dienstleistungen
Bei folgenden touristischen Produkten und Dienstleitungen werden Sie bei Opodo direkt an die jeweiligen Leistungsträger vermittelt:
Flüge
Flüge werden von rund 700 Fluggesellschaften angeboten
Hotels
Die auf der Website beschriebenen Hotelangebote werden durch einen der nachfolgend aufgeführten Anbieter zur Verfügung gestellt (welche diese ihrerseits für das entsprechende Hotel oder dessen Betreiber vermitteln):
- hotel.de
- Hotelbeds
- Hotels.com
- Hotusa
- GTA
Mietwagen
Ihre Vertragspartner im Zusammenhang mit Mietwagen sind:
- Auto Europe (Bitte beachten Sie, dass Auto Europe mit verschiedenen renommierten Mietwagenfirmen zusammen arbeitet. Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie in der Bestätigungs-E-Mail einen Link zu Ihrem Mietwagen-Voucher, den Sie bitte ausdrucken und vor Ort bei der Fahrzeugübernahme vorlegen. Dem Voucher entnehmen Sie weiterhin, bei welcher Mietwagenfirma Sie Ihren Wagen abholen können.)
- Hertz Europe Limited
- Europcar Autovermietung GmbH
- Alamo Rent a Car
Last-Minute- und Pauschalreisen sowie Charterflüge und Ferienhotels/Eigenanreise
Diese Produkte werden angeboten von den verschiedenen Veranstaltern, die bei der jeweiligen Buchung auf der Last-Minute- und Pauschalreise-Seite gut erkennbar sind. Die Traveltainment AG wickelt dabei den technischen Teil der Buchung ab.
Reiseversicherungen
Ihre Vertragspartner für Reiseversicherungen sind:
- Allianz Global Assistance International S.A.
- ACE European Group Limited, Sucursal en Espana
- HanseMerkur Reiseversicherung AG
Für folgende touristische Produkte und Dienstleitungen hat Opodo Partner integriert:
Ferienwohnungen und -häuser werden angeboten von:
- atraveo GmbH
Kreuzfahrten werden angeboten von
- cruiseportal © by Holiday Promotion GmbH
Billigflüge werden angeboten von
- Travelfusion
Skireisen werden angeboten von
- Travel-Trex Reisen GmbH ('Snowtrex')
Bahntarife werden angeboten von
- Deutsche Bahn AG
Kombinierte Bahn- und Hotelreisen werden angeboten von
- Lastminute.com GmbH ('holidayandmore')
Sämtliche vorbenannten Unternehmen sowie alle Fluggesellschaften gelten als Anbieter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Bitte beachten Sie daher die Hyperlinks auf unserer Website, die auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter verweisen. Diese sollten Sie sorgfältig lesen. Im Einzelfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen. <1>
Hinweise für Flugbuchungen
Beachten Sie bitte, dass sämtliche auf unserer Webseite im Namen der Fluggesellschaften veröffentlichten Flugpreise besonderen Bestimmungen unterliegen. So können nach den Tarifbedingungen der Fluggesellschaften Flugtickets häufig nicht auf andere Personen übertragen oder der Flugpreis bei Stornierung nicht erstattet werden.
Um diese besonderen Beförderungsbedingungen einzusehen, klicken Sie bitte auf den Link 'Allgemeine Geschäftsbedingungen anzeigen' auf der Seite 'Zustellung und Zahlung'.
Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen. Nach den Bedingungen der meisten Fluggesellschaften sind diese der Reihenfolge nach zu nutzen. Ist das dann nicht der Fall, kann die Fluggesellschaft die Weiterbeförderung auf den gebuchten Anschlussflügen verwehren.
Sie können zudem nach den jeweiligen Anbieter-AGB dafür verantwortlich sein, in Bezug auf Check-in-Zeiten, nochmalige Bestätigung von Rückflügen und andere Angelegenheiten die Vorgaben der Fluggesellschaften oder anderer Anbieter einzuhalten. Der Check-in bei Auslandsflügen sollte mindestens 120 Minuten vor Abflug erfolgen, bei Inlandsflügen 90 Minuten vor Abflug. Einige Fluggesellschaften verlangen eine Bestätigung Ihrer Flugbuchung bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine solche Bestätigung gegenüber der Fluggesellschaft, wird Ihre Buchung möglicherweise storniert.
Opodo trägt nicht die Kosten für etwaige Transfer-Verbindungen zwischen Flughäfen oder Terminals. Sollte bei Ihrem Zwischenstopp der Anschlussflug von einem anderen Flughafen starten, sind Sie selbst für ausreichende Transferzeiten zwischen den Flughäfen verantwortlich.
Hinweise für Hotelbuchungen
Hotels erheben gegebenenfalls zusätzliche örtliche Steuern, die nicht im Buchungssystem dargestellt werden können. Insbesondere fallen diese lokalen Steuern bei Hotelbuchungen in den USA, Kanada sowie den Vereinigten Emiraten und Rom an.
Zudem wird beim Zeitpunkt der Buchung der tagesaktuelle Wechselkurs verwendet. Durch eventuelle Wechselkursschwankungen ist bei Zahlung vor Ort eine Differenz des zu zahlenden Betrags möglich.
Hinweise für Mietwagenbuchungen
Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung der Fahrername und die Kreditkarte identisch sein müssen und auch nur diese zur Abholung des Fahrzeuges berechtigen. Sie ist dem jeweiligen Vermieter vor Ort vorzulegen.
Vielflieger- und Sonderkonditionenprogramme
Während des Buchungsvorganges haben Sie die Möglichkeit, sofern vorhanden, die Mitgliedsnummer eines Vielflieger- oder Hotelsonderkonditionenprogrammes, an welchem die reisende Person teilnimmt, anzugeben. Bezüglich der Anwendbarkeit und Berücksichtigung dieser Sonderkonditionen beachten Sie bitte die vom jeweiligen Anbieter beschriebenen Voraussetzungen. Darin kann vereinbart sein, dass das Programm für bestimmte Preissegmente oder Buchungsklassen nicht gilt und somit keine Anwendung findet.
Sonderwünsche
Opodo übernimmt keine Garantie dafür, dass der von Ihnen ausgewählte Anbieter einem Sonderwunsch entspricht, wird jedoch derartige Anfragen an den jeweiligen Anbieter unverbindlich weiterleiten. Das betrifft beispielsweise eine Sitzplatzreservierung oder die Beförderung von Tieren. Setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Anbieter vor Buchungsabschluss in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihrem Sonderwunsch entsprochen wird. Eine Nichtgewährung etwaiger Sonderwünsche durch den Leistungsträger rechtfertigt keine kostenfreie Stornierung, es sei denn, diese wird laut den Tarifbedingungen zugesichert.
2. ABWICKLUNG IHRER BUCHUNG
Telefonische Buchung
Bei telefonischer Buchung eines Fluges, wird ein zusätzliches Serviceentgelt in Höhe von 25 Euro pro Person, bei Mietwagenbuchungen pro Buchung erhoben. (5)
E-Tickets
Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung von E-Tickets haben. Opodo kann für Ihre Verstöße gegen solche Vorgaben keine Verantwortung übernehmen und empfiehlt daher dringend, dass Sie sich vor Ihrer Abreise mit den Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie vertraut machen.
Opodo ist darauf angewiesen, dass die von Ihnen getätigten Angaben zutreffend sind. Opodo haftet daher nicht für den fehlgeschlagenen Zugang, der auf falscher E-Mail-Adressangaben oder eines anderen von Ihnen zu vertretenen Grundes basiert. Sie sind daher verpflichtet, uns Änderungen Ihrer E-Mail Adresse oder Telefonnummer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Bitte achten Sie außerdem darauf, dass die bei der Buchung getätigten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen.
Sollten Ihnen E-Tickets aufgrund von Beschränkungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Opodo liegen, nicht zur Verfügung gestellt werden können, obwohl Ihnen die Buchung bestätigt wurde, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen geeigneten Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wählen Sie ohne Absprache eigenständig einen Ersatz, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages.
Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter zum Nachweis Ihrer Buchung die Vorlage Ihrer Buchungsnummer und/oder E-Mail Bestätigung verlangen.
3. STORNIERUNG / ÄNDERUNG
Die Möglichkeit einer Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen und die jeweiligen Voraussetzungen ist von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Beachten Sie bitte, dass bei einigen Anbietern eine Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
So muss bei einigen Anbietern eine Änderung oder Stornierung der gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen schriftlich beantragt werden und es ist ein besonderes Entgelt zu entrichten.
Alle Änderungs- und Stornierungsbegehren können - soweit diese Möglichkeit von dem jeweiligen Anbieter vorgesehen ist - gegenüber Opodo nur ausschließlich telefonisch unter 01805-67 63 61 (0,14 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.) vorgenommen werden. damit wir eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten können. Telefonisch ist unser Kundenservice Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr erreichbar.
Eine Buchung oder Umbuchung über Opodo ist ausgeschlossen, wenn diese weniger als 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Reise/Reiseleistung liegt. Sollten Sie so kurzfristig eine Buchung oder Umbuchung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.
(6)
Für jeden Fall der gewünschten Änderung oder Stornierung einer Buchung, auch wenn sie vom Leistungsträger selbst verursacht sind, behält sich Opodo das Recht vor, ein eigenes Bearbeitungsentgelt zu erheben, es sei denn, die Änderung der Buchung beruht auf einem Verschulden von Opodo und/oder eines Erfüllungsgehilfen.
Das Bearbeitungsentgelt für Änderungs- und Stornierungsbegehren von Linienflug-, oder Versicherungsbuchungen, beträgt 50 Euro pro Person. Das Bearbeitungsentgelt für Änderungen oder Stornierungen von Hertz- und Auto-Europe-Mietwagenbuchungen, beträgt 25 Euro pro Buchung. Bearbeitungsentgelte für Änderungen oder Stornierungen von Buchungen, die mehrere dieser Produkte umfassen sind kumulativ nach obigen Bearbeitungsentgelten des jeweiligen Produkts zu entrichten. Das von Opodo erhobene Bearbeitungsentgelt beinhaltet nicht die Kosten (Bearbeitungs- bzw. Stornierungsentgelt), die möglicherweise von dem jeweiligen Anbieter der Leistung erhoben werden (bitte beachten Sie dazu auch folgenden Absatz).
(7)
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrem Nichterscheinen zum Flug-Check-In ('no show') die Fluggesellschaft den Flugpreis in voller Höhe einbehalten kann.
Beachten Sie, dass bei etwaiger Nicht-Inanspruchnahme der Flugleistung, nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren grundsätzlich erstattungsfähig sind. Diese Erstattung führt Opodo gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- pro Person gerne für Sie durch, kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice.
Wenn eine Mietwagenbuchung nicht vor dem Beginn der Anmietzeit storniert, der Mietwagen nicht abgeholt wird oder der Anmieter nicht den Mietbedingungen entspricht (s. Mietbedingungen im Buchungsprozess), behält sich Opodo das Recht vor, im Namen der Mietwagengesellschaft die vollständige Höhe des Buchungswertes einzubehalten. Bei Hertz-Mietwagenbuchungen, die später als sieben Tage nach Buchung geändert oder storniert werden, fällt seitens Hertz pro Anmietung eine Stornierungsgebühr in Höhe von 45 Euro an. Bei Stornierung oder Änderung einer Auto-Europe-Buchung innerhalb von 48 Stunden vor Übernahme des Wagens wird seitens Auto Europe pauschal der Betrag von drei Tagesmieten fällig bzw. bei Anmietungen von weniger als drei Tagen der volle Mietpreis. Europcar erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, wenn Sie später als 21 Tagen nach dem Buchungsdatum stornieren. Bei Nichterscheinen werden keine Kosten erstattet.
Dem Nutzer ist es gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung einer Kombi-Städtereise/Kombi Flug & Hotel die gesonderten Veranstalter-AGB von Opodo ihre Anwendung finden.
Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Abänderungswünsche auf etwaige andere, von Ihnen gebuchte Reiseleistungen abzustimmen.
Bei Benutzung eines Reisegutscheins oder im Falle von Preissenkungen gelten für die Buchung die diesbezüglichen Beschränkungen, insbesondere die Reisegutschein-Nutzungsbedingungen, die Ihnen zuvor zur Kenntnis gebracht wurden. Werden derartige Buchungen abgeändert, ist der Wert des Reisegutscheins bzw. der Differenzbetrag aus dem herabgesetzten und dem neuen Preis für das betroffene touristische Produkt oder die Dienstleistung nachzuzahlen.
4. ZAHLUNG
Soweit Opodo (Reise-)Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters der Leistung. In diesen Fällen ist Opodo von dem Anbieter bevollmächtigt, die Forderungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen.
Flüge und Versicherungsleistungen sind unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung vollständig zu bezahlen.
Die Leistungen in Hinsicht auf eine Mietwagenbuchung sind, je nach Angabe entweder unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung oder vor Ort zu zahlen. Bei Ihrer Buchung von Mietwagen sind gegebenenfalls weitere noch nicht im Preis mit angegebene Zahlungen erforderlich (etwa eine zusätzliche Versicherung oder Entgelt für weitere Fahrer oder zusätzlich gefahrene Kilometer). Einzelheiten hierzu sind den Geschäftsbedingungen der Mietwagenanbieter Hertz und Auto Europe zu entnehmen.
In Bezug auf Versicherungsleistungen und Mietwagen sowie teilweise bei Flügen zieht Opodo Ihre Zahlungen ein. Die Zahlungsabwicklung im Falle der Buchung von Mietwagen bei Hertz Europe Limited erfolgt durch Hertz direkt, wenn Sie 'Zahlung vor Ort' wählen.
Zahlungen für Hotelbuchungen sind gemäß den Vorgaben des jeweiligen Hotels zu entrichten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt üblicherweise nach einer der drei folgenden Möglichkeiten: (i) vollständige Zahlung bei Buchung, (ii) Anzahlung bei Buchung und Restzahlung bei Check-Out, oder (iii) vollständige Zahlung erst bei Check-Out. Die einschlägige Abwicklungsmethode entnehmen Sie bitte der Buchungsübersicht auf der Website oder Ihrer E-Mail-Bestätigung.
Zahlungsempfänger ist entweder Opodo oder der Anbieter selbst (etwa die Fluggesellschaft, Hotelbeds), das Hotel oder dessen Vertreter.
Zahlungen für alle anderen touristischen Produkte inklusive der nicht im Namen des Anbieters einzuziehenden Zahlungen für Flüge sowie Dienstleistungen werden von dem jeweiligen Anbieter selbst eingezogen. Bei Pauschalreisen kann es nach den jeweiligen AGB der Veranstalter zu Zahlungsstaffelungen kommen. Opodo wird Ihre Kreditkartendaten erforderlichenfalls an den betreffenden Anbieter oder Fluggesellschaften weitergeben.
Solange nach Zugang der Reisebestätigung keine vollständige Zahlung erfolgt ist, besteht für Opodo oder einen Anbieter keinerlei Verpflichtung, Ihnen E-Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Der Nutzer bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Leistungen zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
Es werden lediglich die auf der Website genannten Zahlungsmittel akzeptiert.
Bei Zahlung im Lastschriftverfahren wird Opodo zwecks Kreditprüfung eine Bonitätsauskunft bei der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Bürgel/BWI), Postfach 50 01 66, 22701 Hamburg, einholen. Aufgrund unseres berechtigten Interesses wird die BWI die in der Bürgel-Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen. Zu dem Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet BWI Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Opodo erhält von BWI lediglich eine Bewertungszahl (Scoringpunkt), die auf die Bonität schließen lässt. Sie werden unterrichtet, wenn wir Ihren Auftrag wegen dieser Auskunft nicht annehmen können.
Des Weiteren behält sich Opodo vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen - einschließlich Abfragen des zuständigen Einwohnermelderegisters - durchzuführen, um Kreditkarten- oder Kontomissbrauch entgegenzuwirken. Sie können daher per E-Mail dazu aufgefordert werden, Opodo einen Nachweis über die Anschrift des Kreditkarteninhabers anhand einer Kreditkartenabrechnung und eine Kopie der Kreditkarte oder eines Kontoauszugs per Fax oder Post zu übersenden, bevor E-Tickets ausgestellt werden. Kommen Sie der Aufforderung nicht fristgemäß nach, behält sich Opodo vor, die von Ihnen gebuchten touristischen Produkte oder Dienstleistungen zu stornieren und damit verbundene Kosten an Sie weiterzuleiten.
Zahlung per Lastschriftverfahren
Die Zahlung kann im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen, wenn der Nutzer über ein in Deutschland registriertes Girokonto verfügt und zwischen Buchungs- und Abflugtag mindestens 6 Bankwerktage liegen. Bei Auswahl dieses Zahlungmittels wird Opodo ermächtigt, von Ihrem Konto den vollständigen Buchungsbetrag umgehend einzuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass auf dem Konto ein ausreichender Gegenwert verfügbar ist.
Im Falle einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe wird Opodo die Rückbelastungskosten in Höhe von 25 Euro an Sie weiterberechnen und gegebenenfalls eine andere Zahlungsmethode (Kreditkarte) verlangen. Diese Rückbelastungskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren des jeweiligen Geldinstitutes und dem damit verbundenen Mehraufwand für Opodo zusammen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Bei Zahlung im Lastschriftverfahren behält sich Opodo vor, etwaige Rückerstattungen bis zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Zahlungseingangs des Buchungsbetrages zurückzubehalten.
Zahlung mit Kreditkarte
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen erfolgen. Opodo behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über entsprechende Kosten benachrichtigen. Opodo behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung an Sie weiterzuberechnen, sofern diese von Ihnen verschuldet worden sind. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte behält sich Opodo die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers vor.
Bei Flugbuchungen mit der Kreditkarte erfolgt der Einzug zum Teil direkt von der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei etwaigen Problemen bei der Bezahlung kontaktieren wir Sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Buchungsvorgang bzw. innerhalb von 24 Stunden per E-Mail, sofern Ihre Abreise in den nächsten 48 Stunden ab Buchungsvorgang erfolgt. Opodo haftet nicht für Schäden, die auf Ihr Verschulden bei einer fehlgeschlagenen Zahlung zurückzuführen sind. Sollte es wegen der von Ihnen verschuldeten Zahlungsverzögerung zu Preiserhöhungen bezüglich des Tarifs kommen, muss dieser, bevor es zu einer Buchungsbestätigung kommt, von Ihnen erneut akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Beträge für die Flugbuchung(en) sowie für etwaige andere Produkte und für die Opodo Servicegebühr auf Ihrer Kreditkartenabrechnung jeweils gesondert ausgewiesen werden.
Im Falle einer von Ihnen verschuldeten fehlgeschlagenen Kreditkartenbuchung wird seitens Opodo, sofern es zu einer Buchung mit derselben oder einer anderen Kreditkarte oder einem anderen Zahlungsmittel kommt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro für den dadurch verursachten Mehraufwand berechnet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen auf die gleiche Weise wie die vorangegangene Zahlung, und zwar jeweils an diejenige Person, die zuvor die Zahlung geleistet hat.
5. HAFTUNG VON OPODO
Opodo ist bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
Sämtliche auf der Website präsentierten Reise- oder sonstigen Leistungen sind nur begrenzt verfügbar.
Opodo haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Opodo auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Opodo haftet in diesen Fällen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
Ansprüche des Nutzers gegen Opodo auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Nutzer Kenntnis von dem den Anspruch auslösendem Ereignis bekommen hat.
Alle Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens Opodo.
Für die Durchführung der von den Anbietern erbrachten touristischen Produkte und Leistungen ist jede Haftung von Opodo ausgeschlossen. Opodo übernimmt keine Garantien für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten und von Opodo vermittelten touristischen Produkte und Leistungen.
6. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Die Hinweise auf dieser Website zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen richten sich an Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Trifft dies auf Sie nicht zu, wenden Sie sich bitte hinsichtlich der für Sie einschlägigen Erfordernisse an die für Sie zuständige Botschaft. Grundsätzlich sind Sie jedoch selbst für die Einhaltung der jeweilig geltenden Bestimmungen verantwortlich. Die Informationen über diese Bestimmungen gehören nicht zur vertraglichen Leistungspflicht von Opodo.
Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und auf den Seiten der Botschaften des jeweiligen Reiselandes.
7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Ihre Nutzung der Website
Die Website steht dem Nutzer nur zur eigenen nicht-gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Die über die Website bezogenen Leistungen dürfen vom Nutzer nicht weiterverkauft oder -vermittelt oder sonst gegen Entgelt an Dritte weitergereicht werden. (8)Die Website ist ausschließlich in gesetzlich zulässiger Weise und vertragsgemäß zu nutzen, insbesondere unter Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragsgemäß in diesem Sinne ist lediglich die Reservierung und Buchung von Reise- oder anderen Leistungen sowie jede andere rechtmäßige Nutzung der auf der Website installierten Funktionen.
Insbesondere gilt folgendes:
a) Sie sind für die sorgfältige und vertrauliche Verwahrung des von Ihnen gewählten Passwortes verantwortlich und haben zu gewährleisten, dass unter Ihrem Namen oder Ihrem Konto auf der Website keine unberechtigten Handlungen vorgenommen werden.
b) Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Buchungen für allein reisende Minderjährige sind nicht möglich.
c) Sie versichern, dass sämtliche Informationen, die Sie über Ihre Person oder Mitreisende zur Verfügung stellen, der Wahrheit entsprechen.
d) Die Website darf nicht für Spekulationszwecke, oder falsche oder betrügerische Buchungen genutzt werden.
e) Drohungen, Nötigungen, Diffamierungen, sowie die Übermittlung von pornographischem, rassistischem oder in anderer Weise irgendwie rechtswidrigem Material sind ausdrücklich verboten.
f) Die Website und deren Inhalt dürfen von dem Nutzer nicht verändert, vervielfältigt, weitergegeben, verkauft, veröffentlicht oder in irgendeiner Art wiedergegeben werden. Zulässig ist jedoch die Anfertigung einzelner Kopien der Seite für Ihre private, nicht-gewerbliche Nutzung.
Der Nutzer verpflichtet sich, Opodo, deren verbundene Unternehmen, Partnerunternehmen und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten für rechtliche Maßnahmen) freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen oder sonst rechtswidrigen Nutzung der Website und ihrer Inhalte durch den Nutzer beruhen.
Fragen zu Ihrer Buchung, Beanstandungen
Bestehen vor Inanspruchnahme der touristischen Produkte oder Dienstleistungen Fragen zu Ihrer Buchung, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Über Beanstandungen, die einen Anbieter betreffen und während Ihres Aufenthalts auftreten, unterrichten Sie bitte unverzüglich den jeweiligen Anbieter.
Treten während Ihres Aufenthalts sonstige Rückfragen zu Ihrer Buchung auf, setzen Sie sich bitte mit dem Opodo Kundenservice unter Angabe der Buchungsnummer und sonstigen zweckdienlichen Informationen bis spätestens einen Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Inanspruchnahme des touristischen Produktes bzw. der Leistung in Verbindung. Werden weitere Informationen erforderlich, sind uns diese schriftlich zur Verfügung zu stellen. Dies ist erforderlich, damit die Anbieter und auch wir Ihre Rückfragen prüfen und etwaige Unannehmlichkeiten schnellstmöglich abstellen können.
Ihre Rücksichtnahmepflichten
Bei der Inanspruchnahme von touristischen Produkten und Dienstleistungen haben Sie Ihr Verhalten so anzupassen, dass Sie andere nicht beeinträchtigen, sie in Gefahr bringen oder ihnen Schaden zufügen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass ein Anbieter (wie etwa die Fluggesellschaft oder deren Personal) oder Opodo den mit Ihnen bestehenden Vertrag entschädigungslos kündigt und Sie von der weiteren Inanspruchnahme des betroffenen touristischen Produktes oder der Dienstleistung mit sofortiger Wirkung ausschließt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, etwaigen Schaden zu ersetzen, der aus einem solchen Vorgang entsteht.
Allgemeine Informationen auf der Website
Opodo bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Institutionen, Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.
Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004 betreffend Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
Wenn Sie einen Flug von einem in der Europäischen Union gelegenen Flughafen antreten oder dort landen und die Fluggesellschaft über eine Betriebsgenehmigung verfügt, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu, wenn Ihr Flug annulliert wurde, verspätet ist oder Sie aus anderen Gründen nicht befördert wurden. Weitere Informationen finden Sie indem Sie oben rechts auf 'Kundenservice' klicken in unseren FAQs unter dem Stichwort 'EU'.
Sperrung des Zugangs
Opodo ist berechtigt, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und den Zugang zu der Website und/oder den Online-Diensten zu sperren.
Software
Opodo, deren verbundene Unternehmen oder die Partnerunternehmen sind Inhaber sämtlicher Schutzrechte an Software, die Opodo zum Download auf der Website bereithält. Die unberechtigte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Software ist ausdrücklich untersagt. Die Nutzung der Software kann einer besonderen Lizenzvereinbarung und deren Bedingungen unterliegen. Soweit eine solche Vereinbarung nicht besteht, überträgt der Inhaber der Software hiermit dem Nutzer ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Software zum Zwecke des Zugriffs, der Darstellung und der vertragsgemäßen Nutzung der Website in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt. Jegliche Vervielfältigung der Software auf irgendeinen anderen Server oder Datenträger zum Zwecke weiterer Vervielfältigungen ist ausdrücklich verboten.
Links zu anderen Websites
Diese Website enthält gegebenenfalls weitere Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen. Opodo hat auf deren Gestaltung und Inhalte keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. Opodo distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Websites. Bitte richten Sie sämtliche Bedenken, die Sie im Zusammenhang mit einer solchen Website haben, an den Betreiber der jeweiligen Seite.
Höhere Gewalt
Opodo haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Opodo oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
Währungsumrechnungen
Auf der Website werden Wechselkurse verwendet, die Opodo aus unterschiedlichen Quellen erhält und die nicht immer täglich aktualisiert werden können. Die Nutzer sollten den angegebenen Wechselkurs bei Buchung einer Reise- oder sonstigen Leistung auf dessen Aktualität überprüfen.
Änderungen der Website
Opodo behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Website oder ihren Inhalten vorzunehmen, insbesondere betreffend die Auswahl der Anbieter, Features, Informationen, Datenbanken oder deren Inhalte.
Urheberrecht und Marken
Opodo ist Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen Schutzrechte an der Website und deren Inhalt. Sämtliche Inhalte stehen ausschließlich Opodo und deren verbundenen Unternehmen zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet. Die Bezeichnung Opodo und alle Marken, Logos und Grafiken von Opodo auf der Website sind geschützte Marken von Opodo und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Andere Unternehmens-, Produkt- und Geschäftsbezeichnungen auf der Website können Marken der jeweiligen Inhaber sein.
Der Nutzer erhält keinerlei Rechte oder Lizenzen zur Nutzung dieser Marken.

Reisegutscheine
Wenn Sie bei Vornahme einer Buchung einen Reisegutschein (E-Voucher) einsetzen, gelten die besonderen Reisegutschein-Nutzungsbedingungen. Mit der Eingabe der Reisegutschein-Nummer bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind.
Datensicherheit
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Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Opodo behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie Ihr Einverständnis zu den Änderungen.
Vollständigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die vorstehend bezeichneten anderen Bestimmungen enthalten grundsätzlich alle Vereinbarungen des zwischen Ihnen und Opodo bestehenden Vertrages. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben jedoch gesetzlichen Vorrang.
Reiseschiedsstelle
Sollte es zu unserem Bedauern zu Streitigkeiten in Hinsicht auf die Vermittlerleistung von Opodo kommen, verweisen wir auf die für Sie kostenlose Schlichtung der Reiseschiedsstelle. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Link: Reiseschiedsstelle
Die Website, Anwendbares Recht
Diese Website wird betrieben von Opodo Limited, eingetragener Sitz in Waterfront, Hammersmith Embankment, Chancellors Road, London, W6 9RU, Großbritannien, eingetragen im Gesellschaftsregister von England und Wales unter Register-Nr. 4051797, englische USt-IDNr. 766445988, Vertretungsberechtigter: Javier Pérez-Tenessa de Block;
und Opodo SL, c/ Villanueva,29, 28001, Madrid, Spain and USt.-ID Nr. ESP B83068940 .
Das zwischen Ihnen und Opodo abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

IATA-BESTIMMUNGEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN UND WEITERE WICHTIGE HINWEISE
ALLE PASSAGIERE, DEREN ENDGÜLTIGES REISEZIEL ODER ZWISCHENSTOPP IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ABKOMMEN DIE GESAMTE REISE EINSCHLIESSLICH ALLER TEILABSCHNITE IN EINEM LAND BETREFFEN KÖNNEN; DIESE ABKOMMEN SIND ALS MONTREALER KONVENTION BEKANNT BZW. ALS DEREN VORLÄUFER WARSCHAUER KONVENTION, EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS WARSCHAUER KONVENTIONSSYSTEM). DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT WIRD FÜR DIESE PASSAGIERE VON DEM JEWEILS GELTENDEN ABKOMMEN ZUZÜGLICH BESONDERER FRACHTVERTRÄGE ALS TEIL DER ANWENDBAREN TARIFE GEregelt und ggf. EINGEschränkt.
HINWEIS zu Haftungsbeschränkungen
Ihre Reise kann unter die Montrealer Konvention bzw. das Warschauer Konventionssystem fallen; in diesem Fall regelt und ggf. beschränkt die jeweilige Konventionen die Haftung der Fluggesellschaft bei Todesfall oder Personenschäden, Beschädigung oder Verlust von Gepäck sowie Verspätungen.
Wenn die Montrealer Konvention gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:
Es gibt keine finanziellen Obergrenzen bei Todesfall oder Personenschäden.
Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäckstücken liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 1.000 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 1.200,- bzw. US$ 1.470,-) pro Passagier.
Bei Folgeschäden aufgrund Verzögerungen Ihrer Reise liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 4.150 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 5.000,- bzw. US$ 6.000,-) pro Passagier.
EU-Verordnung Nr. 889/2002 schreibt vor, dass Fluglinien der Europäischen Union die Bedingungen der Montrealer Konventionsgrenzen auf sämtliche Flugbeförderungen von Passagieren und deren Gepäck anzuwenden haben. Viele Nicht-EU-Fluglinien haben sich ebenfalls bei der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck entschieden, diese Regelungen einzuhalten.
Wenn das Warschauer Konventionssystem gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:

16.600 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20.000,- bzw. US$ 20.000,-) bei Todesfall oder Personenschäden, falls das Den Haager Protokoll zu der Konvention gilt, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 10.000,- bzw. US$ 10.000,-), wenn nur die Warschauer Konvention alleine anwendbar ist. Viele Fluggesellschaften haben freiwillig auf diese Haftungsbeschränkungen in ihrer Gesamtheit verzichtet, und US-amerikanische Vorschriften fordern für alle Reisen zu, von oder mit Zwischenstopp in den USA eine Obergrenze nicht unter US$ 75.000,-.
17 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20,- bzw. US$ 20,-) pro kg bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck, und 332 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 400,- bzw. US$ 400,-) bei nicht aufgegebenem Gepäck.
Die Fluglinie kann ebenfalls für Folgeschäden von Verspätungen haftbar sein.
Weitere Information bezüglich der für Ihre Reise geltenden Obergrenzen erhalten Sie von der Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise die Beförderung durch verschiedene Fluggesellschaften umfasst, sollten Sie sich bezüglich der geltenden Haftungsobergrenzen an jede Fluggesellschaft einzeln wenden.
Ungeachtet dessen, welche Konvention für Ihre Reise gilt, können Sie eine höhere Haftungsobergrenze bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck in Anspruch nehmen, falls Sie bei der Gepäckabgabe eine gesonderte Erklärung zum Wert Ihres Gepäcks abgeben und die gegebenenfalls anfallenden Zusatzgebühren entrichten. Wenn der Wert Ihres Gepäcks die geltende Haftungsobergrenze überschreitet, sollten Sie wahlweise vor Antritt der Reise das Gepäck vollständig versichern lassen.
Klagefrist: Jede Schadensersatzklage vor Gericht muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Ankunftsdatum des Flugzeugs eingereicht werden bzw. zwei Jahre ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Gepäckbezogene Ansprüche: im Fall einer Beschädigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft erfolgen, bei einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem es dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde.
Verweis auf Bedingungen, die durch Bezugnahme Teil des Vertrags werden
Ihr Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, über die Ihr Flugtransport erfolgt - ob international, national oder als Inlandsteil einer internationalen Reise -, unterliegt diesem Hinweis; allen Verweisen oder Belegen der Fluggesellschaft; sowie den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der Fluggesellschaft und der damit verbundenen Gesetze, Vorschriften und Verfahrensweisen (Vorschriften) sowie allen anwendbaren Gebühren.
Falls die Beförderung durch mehrere Fluggesellschaften erfolgt, können für jede Fluggesellschaft unterschiedliche Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbare Gebühren gelten.
Die Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbaren Gebühren jeder Fluggesellschaft werden aufgrund dieses Hinweises durch Bezugnahme Teil Ihres Beförderungsvertrags.
Die Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem:
Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Personenschäden oder Todesfall von Passagieren.
Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren und Gepäck, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren.
Vorschriften zur Abgabe einer Erklärung bei höherem Gepäckwert und zur Zahlung gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Gebühren.
Die Geschäftsbedingungen und Haftungsobergrenzen der Fluggesellschaft gelten auch für die Tätigkeit der Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Fluggesellschaft, einschließlich aller Personen, die der Fluggesellschaft Ausrüstung liefern oder Dienstleistungen erbringen.
Haftungseinschränkungen einschließlich der Fristen, innerhalb derer Passagiere Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen bzw. Klage einreichen müssen.
Vorschriften zu Rückbestätigungen oder Reservierungen; Check-In-Zeiten; Inanspruchnahme, Dauer und Gültigkeit von Flugbeförderungsleistungen; sowie das Recht der Fluggesellschaft, eine Beförderung abzulehnen.
Rechte der Fluggesellschaft und Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaft bei Verspätung oder Nichterbringung einer Leistung, einschließlich Flugplanänderungen, Wechsel zu alternativen Fluggesellschaften oder Flugzeugen und Umleitung, und, soweit von anwendbaren Gesetzen vorgeschrieben, die Verpflichtung der Fluggesellschaft, Passagiere über die Identität der abwickelnden Fluggesellschaft oder des Ersatzflugzeugs zu informieren
Das Recht der Fluggesellschaft, allen Passagieren die Beförderung zu verwehren, die anwendbare Gesetze nicht einhalten oder nicht sämtliche erforderlichen Reisedokumente vorlegen.
Weitere Informationen zu Ihrem Beförderungsvertrag sowie zur Anforderung einer Kopie davon erhalten Sie dort, wo Flugtickets der Fluggesellschaft vertrieben werden. Viele Fluggesellschaften bieten diese Informationen auch auf ihren Webseiten an. Soweit durch anwendbares Recht vorgeschrieben haben Sie Anspruch darauf, den gesamten Text Ihres Beförderungsvertrags am Flughafen und den Vertriebsstellen der Fluggesellschaft einzusehen, und auf Anfrage von jeder Fluggesellschaft kostenfrei eine Kopie postalisch oder durch andere Versandarten zu erhalten.
Falls eine Fluggesellschaft Flugbeförderungsleistungen verkauft oder Gepäck annimmt, dabei aber die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft angibt, tut sie dies nur in der Eigenschaft als Beauftragte der anderen Fluggesellschaft.
SIE KÖNNEN IHRE REISE NICHT ANTRETEN, FALLS SIE NICHT ALLE ERFODERLICHEN REISEDOKUMENTE WIE REISEPASS UND VISUM BESITZEN.
MANCHE REGIERUNGEN KÖNNEN IHRER FLUGGESESSCHAFT VORSCHREIBEN, INFORMATION ZU PASSAGIERDATEN HERAUSZUGEBEN ODER DEN ZUGRIFF DARAUF ZU GESTATTEN.
NICHTBEFÖRDERUNG:
Flüge können überbucht werden, daher besteht in geringem Maße die Gefahr, dass kein Platz für den Flug verfügbar ist, obwohl Ihre Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, falls Ihnen die Beförderung mit dem gebuchten Flugzeug umständehalber verwehrt wird. Soweit von anwendbarem Recht vorgeschrieben muss die Fluggesellschaft zuerst nach Freiwilligen suchen, ehe jemand zwangsweise die Beförderung mit dem Flugzeug verwehrt wird. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich der vollständigen Regelungen für Auszahlung des Schadensersatzes bei Nichtbeförderung (Denied Boarding Compensation - DBC) sowie Informationen zu den Boarding-Prioritäten der Fluggesellschaft.
GEPÄCK:
Ein die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
Aufgegebenes Gepäck:
Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann. Fluggesellschaften berechnen oft darüber hinausgehende Gepäckmengen mit einer Gepäckgebühr. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
Handgepäck:
(nicht aufgegebenes Gepäck): Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Handgepäck als Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann Es wird empfohlen, Handgepäck auf ein Minimum zu beschränken. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise über mehrere Fluggesellschaften abläuft, kann jede davon unterschiedliche Gepäckvorschriften festlegen (Hand- und aufgegebenes Gepäck).
BESONDERE GEPÄCKHAFTUNG BEI REISEN IN DIE USA:
Bei Inlandsflügen innerhalb der USA schreiben die Bundesgesetze vor, dass die Haftungshöchstgrenze einer Fluggesellschaft für Gepäck bei mindestens US$ 3300,00 pro Passagier liegt bzw. dem aktuell von 14 CFR 254.5 vorgeschriebenen Betrag.
CHECK-IN-ZEITEN:
Die auf dem Flugplan/Bestätigung angegebene Zeit ist die Abflugzeit des Flugzeugs. Die Abflugzeit ist nicht die Zeit, zu der Sie einchecken müssen, noch die Zeit, zu der Sie zum Einstieg bereit stehen müssen (Boarding-Zeit). Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen den Einstieg verwehren, wenn Sie zu spät kommen. Die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Check-In-Zeiten sind der späteste mögliche Zeitpunkt, zu dem Passagiere noch für den Mitflug akzeptiert werden können; die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Boarding-Zeiten sind der späteste Zeitpunkt, an dem Passagiere sich am Einstiegtor einfinden dürfen, um noch mitgenommen zu werden.
GEFAHRGÜTER:
Aus Sicherheitsgründen dürfen Gefahrgüter nicht in aufgegebenem oder Handgepäck enthalten sein, falls dies nicht ausdrücklich gestattet worden ist. Zu Gefahrgütern gehören unter anderem: komprimierte Gase, ätzende Mittel, Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten und Materialien, radioaktives Material, oxidierende Materialien, Giftstoffe, ansteckende Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten. Aus Sicherheitsgründen können noch weitere Einschränkungen gelten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft.
WENDEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN IHRE FLUGGESELLSCHAFT.
Übersetzungen und weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf der Website der IATA:
www.iatatravelcentre.com/tickets

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