Neckermann Reisen  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Neckermann Reisen Reise und Zahlungsbedingungen   (Stand: 09.2007)

...

Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab und weist der Veranstalter darauf hin, gilt die Reisebestätigung als neues Angebot, an das sich der Veranstalter10 Tage zu halten hat. (bearbeiten)
(3)
B
Eine Anzahlung (normalerweise 20%, bei Schiffsreisen 15% des Gesamtpreises) wird innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung fällig; der Rest 30 Tage vor Reiseantritt (bearbeiten)
(6)
B
Der vereinbarte Preis im Reisevertrag kann aus für den Anbieter nicht vorhersehbaren Kosten vor Reiseantritt erhöht werden. Übersteigt die Preiserhöhung 5%, hat der Kunde ein Rücktritts- oder Wandlungsrecht. (bearbeiten)
(7)
B
Bei Rücktritt fallen Pauschalkosten an, die sich zwischen Flugreisen, Bahn- und Busreisen sowie Schiffsreisen und der Zeitspanne vor Reisebeginn unterscheiden. Für Flugreisen steigt z.B. die Rücktrittspauschale von 20% bis 30 Tage vor Reiseantritt auf 65% ab 6 Tage vor Antritt. (bearbeiten)
(2)
C
Wenn die Reisedokumente nicht bis spätestens 5 Tage vor Antritt eingetroffen sind, bittet der Vertragsanbieter um umgehende Benachrichtigung. (bearbeiten)
(4)
C
Sind die Reisepreise nicht bis zum Reiseantritt bezahlt, berechtigt dies den Veranstalter zur Auflösung des Reisevertrages und zur Erhebung von Rücktrittsgebühren. (bearbeiten)
(5)
C
Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen 4 Jahren) können ohne Anspruch auf einen Sitzplatz mitgenommen werden. (Linienflüge ausgenommen). Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, fallen Kosten wie bei Kindern ab 2 Jahren an (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Neckermann Reisen
Reise und Zahlungsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen
erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Katalog genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte
dem Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre
Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch
uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an
dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung
erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
(1)
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen
Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
(2)
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die
auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger)
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle € aufgerundet) von
dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
(3)Sofern wir die
Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch
machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis
erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall
wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre
auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es
läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
(4)
2.3. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen
am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den
vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine
Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu erheben.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt
ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn
Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur
Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in
Seite 1 von 6 Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-BettZimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne Anspruch auf
einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei
Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine
erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten
bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 J.
im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht
befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt.
(5)Wenn nicht anders
ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im
Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder
in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben,
wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise
für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte
den jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine
solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im
Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die
Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der
Verlängerungswoche in unserem Katalog.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. 1. Absatz ein Flug oder eine
Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem
anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als
5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
(6)
Seite 2 von 6 4.4 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen
Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter
Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung
von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik GmbH
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster
Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere
Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog
ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die
wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro
Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
außer Care, hier berechnen wir 70 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
außer Care, hier berechnen wir 90 %
5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.5. bei Reisebuchungen aus dem Katalog TOC Lebensart Urlaub für Alleinreisende
a) bei Flugpauschalreisen, Busrundreisen, Schiffsreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1
bis 5.3.4 genannten Regelungen.
b) bei Skisafaris
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 30. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.6. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder
5.3.7 ist; in diesem Fall gelten die dort
vereinbarten Pauschalen
5.3.7. bei Reisebuchungen aus dem Katalog Nordamerika
a) bei Flugpauschalreisen, Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis
5.3.4 genannten Regelungen.
Seite 3 von 6 b) bei Wohnmobilen und Motorrädern
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
(7)
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten
genannt.
e) Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog gebucht und
kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt
und addiert.
5.3.8. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf
volle EURO.
5.3.9. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und
Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter
Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir
bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei
Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer
Mitreisender in Ferienwohnungen € 33 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor
Reiseantritt € 60.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 33,- je Person, bei
Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen (bei City- &
Events gemäß jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für
den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für
Änderungen/Stornierungen € 120,- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage
möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen
Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen
dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre
Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen
Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung
Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in
unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIAVersicherungsgesellschaft AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der
Schadensregulierung nicht befaßt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die
Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
werden unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
Seite 4 von 6 erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach
Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des
Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren
Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner
Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder
beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die
Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine
Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.)
und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des
dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer
Flughafenstation.
10.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend
machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn
Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei
verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
10.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene
Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren
in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres
Seite 5 von 6 Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie
nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.
Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen
beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte
beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber
informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über
den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite www.neckermann-reisen.de abrufbar.
13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
13.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den
deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten
erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und
unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser
Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Thomas Cook AG, Abteilung DMS,
Zimmersmühlenweg 55, 61440 Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir
die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen
und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
Ist Ihre Reise kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung
sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit anderen Konzerndienstleistungsunternehmen
und ggf. mit der Schufa und der Fa. Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre
schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften.
Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und
Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA
Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei
Drucklegung.
12.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Stand September 2007
Seite 6 von 6

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