Media Markt E-Business GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop   (Stand: 21.10.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es besteht die Möglichkeit, Lieferungen zur Abholung an einen Media Markt zu bestellen. (bearbeiten)
(5)
B
Für Waren gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Vertragsanbieter trägt dabei die Rücksendekosten der Waren. (bearbeiten)
(8)
B
Der Widerruf von Waren kann auch in einer Media Markt Filiale in Deutschland abgewickelt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Für den Download von digitalen Inhalten auf www.mediamarkt.de gelten diese AGB nicht. (bearbeiten)
(2)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Auftragsbestätigung (nicht zu vewechseln mit der Bestellbesätigung) per E-Mail oder den Warenversand durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
FSK 18 Waren werden nur persönlich unter Vorlage eines Ausweises ausgeliefert. (bearbeiten)
(6)
C
Für Dienstleistungen gilt auch die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Kunde trägt die anteiligen Kosten bis zum Zeitpunkt seines Widerrufs, wenn die Dienstleistung innerhalb dieser Zeit bereits begonnen hat. (bearbeiten)
(7)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen, entsiegelte Hygieneartikel, entsiegelte Datenträger, Zeitungen und Zeitschriften sowie terminierte Reperaturarbeiten. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Vertragsanbieter nicht gespeichert und ist für den Kunden nicht zugänglich. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Die eingegebenen Zahlungsdaten werden nicht beim Vertragsanbieter gespeichert. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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1 Kommentar


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Ich weiss nicht, wozu diese Klausel dient. Jedenfalls ist das nicht ok aus Sicht der Kunden. Es ist einfach nicht Glaubwürdig, dass der Vertragsanbieter den Vertragstext nicht speichert. Daher kritisch Prio B.

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