Manybuy AG  -  AGB MANYBUY   (Stand: 01.11.2013)

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Bewertung:

kritische Inhalte!

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Falls ein Käufer einer Ware von einem Verkäufer auf der Plattform des Vertragsanbieters bestellt, muss der Verkäufer binnen 5 Kalendertagen die Bestellung annehmen. Andernfalls gilt die Bestellung automatisch als nicht angenommen. (Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(4)
B
Der Vertragsanbieter gewährt einen Käuferschutz für Verbraucher bei Bezahlung per Vorkasse (exklusive Paypal). Dabei wird der Kaufpreis erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn keine Mängelmitteilung des Käufers innerhalb von 30 Tagen eingeht. (bearbeiten)
(8)
B
Käufer müssen auf der Plattform immer per Vorkasse bezahlen. Falls das Geld nicht binnen einer gesetzten Frist beim Vertragsanbieter eingeht, gilt das Kaufangebot des Käufers als abgelehnt und erledigt. (bearbeiten)
(9)
B
Nach Bestellung und Zahlungseingang hat der Verkäufer 7 Werktage Zeit, das verbindliche Kaufangebot des Käufers anzunehmen. Danach gilt das Kaufangebot automatisch als vom Verkäufer abgelehnt und das Geld wird zurück überwiesen. (bearbeiten)
(1)
C
Verkäufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Angabe zum Verkäuferstatus kann nicht mehr geändert werden. (Hierzu bedarf es einer neuen Anmeldung.) (bearbeiten)
(2)
C
Das Anbieten von pornographischen, rassistischen Waren oder Waren, die gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen ist verboten. (bearbeiten)
(5)
C
Ein Verkäuferaccount ist für nicht gewerbliche Kunden kostenfrei (gilt nicht für die Provision beim Warenverkauf) und jederzeit kündbar. (bearbeiten)
(6)
C
Käufer müssen volljährig sein und sich auf der Plattform vorab registrieren. (bearbeiten)
(7)
C
Manybuy selbst agiert lediglich als reiner Vermittler und wird kein Kaufvertragspartner des Käufers. (bearbeiten)
(10)
C
Das anwendbare Recht des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und Käufer wird in den AGB des Verkäufers geregelt. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Sollte der Vertragsanbieter als Mitstörer (Billigung nach Kenntnisnahme) auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, hat der Verkäufer den daraus entstehenden Schaden und die entstandenen Aufwendungen zu erstatten. (bearbeiten)
[3]
B
Zwischen dem Verkäufer (Kunden) und dem Vertragsanbieter gilt schweizerisches Recht. (bearbeiten)
[4]
B
Der Vertragsanbieter hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern. (bearbeiten)
[5]
B
Zwischen dem Käufer und dem Vertragsanbieter gilt auch schweizerisches Recht. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Hat der Käufer einen externen Käuferschutz (z.B. Paypal), verpflichtet sich der Vertragsanbieter erst dann zur Rückzahlung des Kaufpreises, wenn der (externe) Verkäuferschutz nicht mehr besteht. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zur Höhe der vom Verkäufer zu zahlenden Provision an den Vertragsanbieter wird auf die jeweils geltenden Preistabelle verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Beim Warenkauf gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Verkäufers auf der Plattform. (bearbeiten)

AGB
MANYBUY
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Inhaltsverzeichnis

Prolog

I. Verkaufsbedingungen Verkäufer

1. Geltungsbereich
2. Einstellung von Angeboten
3. Buchung einer Live-Show (Live-Sale)
4. Forderungseinzug (Vorab-Inkasso)
5. Mitteilung über Bestellungen
6. Annahmeerklärung des Kunden
7. Käuferschutz für private Käufer
8. Abrechnung und Zahlung an Kunden
9. Freistellung von Manybuy
10. Vergütung an Manybuy und Vertragslaufzeit
11. Kündigung und Beendigung des Verkäuferaccounts
12 Anwendbares Recht
13. Datenschutz
14. Haftungsausschluss
15. Änderungen der Verkaufsbedingungen


II. Nutzungsbedingungen Käufer

1. Geltungsbereich und Inhalt
2. Bestellung von Waren
3. Bestellbestätigung und Vorab-Inkasso, Angebotsannahme
4. Weiterleitung des Vorab-Inkassos an Verkäufer, Manybuy-Käuferschutz
5. Anwendbares Recht
6. Datenschutz
7. Haftungsausschluss
8. Änderungen der Nutzungsbedingungen



Prolog

Bei manybuy.de und manybuy.com handelt es sich um eine Internetplattform der Manybuy AG, Herrenacker 15, 8200 Schaffhausen/Schweiz [im folgenden: „Manybuy“ genannt], über die Warenverkäufe von privaten und gewerblichen Anbietern [im folgenden „Kunden“ genannt] von diesen beworben und vermittelt werden können. Zu diesem Zweck bietet Manybuy als weiteren Service den Zahlungseinzug über die daraus vermittelten Kaufvertragsabschlüsse für die jeweiligen Kunden im Wege des Vorab-Inkasso sowie auch einen Käuferschutz für private Käufer an, um die damit verbundenen und jeweiligen Interessen der Kunden und ihrer Käufer zu schützen und zu unterstützen. Private und gewerbliche Kaufinteressenten können unter Nutzung von Manybuy die dort jeweils beworbenen Waren bestellen.

Die Nutzung der vorgenannten Leistungen von Manybuy erfolgen nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich wie folgt aufteilen:

• I. Verkaufsbedingungen Verkäufer

• II. Nutzungsbedingungen Käufer






I. Verkaufsbedingungen Verkäufer

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen Verkäufer gelten für sämtliche gewerbliche oder private Verkäufer und Anbieter [= Kunden], die die Verkaufsplattform von Manybuy zum Zwecke der Bewerbung und des Verkaufs von Waren nutzen wollen. Davon abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn Manybuy diesen ausdrücklich zustimmt.

1.2
Kunden haben zu Beginn der Nutzung der Verkaufs- und Werbeplattform von Manybuy sich mittels der auf der Homepage im Anmeldesystem aufgeführten Anmeldeerklärungen anzumelden, wobei die darin aufgeführten Erklärungen vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben werden müssen. Eine Anmeldung ist nur über das dortige Anmeldesystem möglich.

1.3
Voraussetzung dafür, Kunde bei Manybuy zu werden, ist, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohn- oder Geschäftssitz in der EU oder in der Schweiz hat. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum, der Adresse und der jeweiligen Kontoverbindung ist auch die jeweilige E-Mail-Adresse sowie der jeweilige Verkäuferstatus (gewerblich oder privat) anzugeben. Ein einmal angegebener Verkäuferstatus kann für den Kunden nicht geändert werden, sondern muss im Bedarfsfall in Form einer neuen Anmeldung erfolgen. (1)

1.4
Soweit Firmen oder sonstige gewerbliche Unternehmen Kunde bei Manybuy werden wollen, haben sie ferner ihre genaue Handelsform, die Vor- und Zunamen der vertretungsberechtigten und/oder verantwortlichen Person(en), sowie einer etwaigen Handelsregister-Nummer und Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben.

1.5
Sobald die vorgenannten Erklärungen angegeben und die Geltung der vorliegenden AGB von dem Kunden anerkannt wurde, erhält der Kunde per E-Mail von Manybuy eine Anmeldebestätigung sowie einen Zugang zu seinem Kundenkonto als Verkäufer [Verkäuferaccount].

2. Einstellung von Angeboten

2.1
Um Angebote bei Manybuy einstellen zu können, sind zunächst die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden zu erfüllen, nämlich ein aktueller PC mit einem aktuellen Browser mit Flash-Unterstützung, vorzugsweise Firefox oder Chrome, eine funktionierende Webcam sowie eine DSL-Internetverbindung mit mindesten 6 Mbit.

2.2
Bei Einstellung eines Angebots ist der Kunde ferner verpflichtet, die jeweils angebotene Ware, deren Anzahl, Größe, Farbe und sonstige Beschaffenheitsmerkmale in Textform aufzuführen sowie den jeweiligen Bruttoendpreis und der jeweiligen vom Käufer zu zahlenden Versandkosten darin mitzuteilen. Preise und Versandkosten sind in Euro anzugeben. Auch das Land des jeweiligen Käuferortes [Versandzone], in das die angebotene Ware vom Kunden verkauft und geliefert werden kann, sind dabei in den im Seller-Center vorgegebenen Rubriken anzugeben. Die Dauer eines Angebots kann befristet und/oder auf ein bestimmtes Kontingent beschränkt werden. Es kann auch jederzeit vom Kunden gelöscht oder geändert werden. Die Gültigkeit auf bestehende Angebote abgeschlossene Kaufverträge bleiben hiervon unberührt. Alle vom Kunden eingestellten Angebote bleiben bis zu einer Bestellannahmeerklärung des Kunden über Manybuy ansonsten freibleibend.

2.3
Ferner hat der Kunde (direkt oder mittels Hyperlink) seine Daten inkl. Anschrift sowie seine Mailadresse und – soweit vorhanden – Fax-Nummer in dem einzustellenden Angebot und sonstige Pflichtangaben aufzuführen.

2.4
Soweit der Kunde gewerblich agiert, sind des weiteren auch seine AGB und seine Widerrufshinweise für Verbraucher (private Käufer) in dem jeweils einzustellenden Angebot direkt oder mittels eines Links aufrufbar bei Manybuy zu hinterlegen.
Die Widerrufshinweise für Verbraucher müssen in diesem Fall ein 30-tägiges Widerrufsrecht beinhalten, das frühestens mit Erhalt der Ware beim Verbraucher zu laufen beginnt und spätestens zu diesem Zeitpunkt in Textform dem jeweiligen privaten Käufer zur Verfügung gestellt sein müssen.

2.5
Zudem hat der Kunde darauf zu achten, dass die von ihm angebotenen Waren für die jeweils beworbenen Länder, in denen er die Ware liefern möchte, verkehrsfähig sind, insbesondere nicht gegen geltende gesetzliche Regelungen verstoßen.
Das Anbieten von pornographischen Waren oder Artikeln, die unter das sog. Jugendschutzgesetz fallen, ist auf der Internetplattform von Manybuy verboten.
Ebenso sind sämtliche rassistische Waren oder Werbungen unzulässig und dürfen weder als Angebot oder Werbung bei Manybuy eingestellt oder über Manybuy verkauft werden.
Dem Kunden ist es ferner untersagt, Waren als Angebot bei Manybuy einzustellen, die gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte.
Der Kunde übernimmt insofern alle ihm als Verkäufer obliegenden Hinweis- und Unterrichtungspflichten gegenüber dem jeweiligen Verkaufsinteressent und ist alleine hierfür verantwortlich.
(2)

2.6
Da Manybuy nicht selber als Verkäufer agiert, sondern lediglich nur als Plattform für die Bewerbung und den Verkauf der Waren der Verkäufer dient, obliegt dem Kunden insoweit die Einhaltung der vorstehend aufgezeigten Regeln sowie auch der damit verbundenen und bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Sollte Manybuy daher im Verletzungsfall diesbezüglich von Dritten als Mitstörer auf Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden, hat der Kunde Manybuy den daraus entstehenden Schaden sowie alle Manybuy zusätzlich entstehenden und angemessenen Aufwendungen zu erstatten. [1]

2.6
Sollte Manybuy feststellen, dass gegen die vorgenannten Regelungen seitens eines Kunden verstoßen wurde, ist Manybuy jederzeit berechtigt, die jeweils von dem Kunden eingestellten Angebote sofort zu löschen sowie auch die Vertragsbeziehung zu dem Kunden aufzukündigen.

3. Buchung einer Live-Show (Live-Sale)

3.1
Über das System von Manybuy hat der Kunde darüber hinaus die Möglichkeit, eine Live-Show bzw. Live-Präsentation zum Zwecke der jeweils von ihm eingestellten und angemeldeten Angebote auf der Manybuy-Plattform öffentlich durchzuführen [Live-Sale]. Hierzu muss der Kunde diese Live-Show im Seller-Center bei Manybuy buchen und den konkreten Live-Show-Termin darin mitteilen. Ferner sind alle Produkte, die in der Live-Show beworben werden sollen, bei der Buchung anzugeben.

3.2
Jeder Kunde kann eine solche Live-Show zum Zwecke des Live-Sales vorerst nur einmal buchen. Erst nachdem eine solche Live-Show erfolgt war, ist ihm eine Neubuchung einer solchen Live-Show möglich.

3.3
Die Buchung einer solchen Live-Show wird dem Kunden hierauf von Seiten von Manybuy auf elektronischem Wege bestätigt. Manybuy kann aber ohne Angabe von Gründen die Buchung ablehnen oder dem Kunden ein anderen freien Termin vorschlagen. Einen Anspruch darauf, einen ganz bestimmten Termin für eine Live-Sale-Veranstaltung bei Manybuy zu buchen oder zu reserviern, hat der Kunde insoweit nicht. Manybuy wird aber gleichwohl immer bemüht sein, die diesbezüglichen Interessen und Wünsche des Kunden zu berücksichtigen.

3.4
Manybuy bleibt unbeschadet der vorstehenden Regelungen berechtigt, eine von Manybuy bereits bestätigte Buchung jederzeit zu stornieren, soweit dieses aus technischen Gründen erforderlich ist oder andere Gründe vorliegen, die Manybuy berechtigen, die Präsentation aus den gleichen Gründen abzulehnen, wie die Einstellung bzw. Fortbestand eines Angebots (siehe oben Punkt 2.6).
Bei der Durchführung einer Live-Show durch den Kunden hat der Kunde im übrigen die gleichen Verpflichtungen zu beachten, die er bei der Einstellung eines Angebots bei Manybuy zu beachten hat.

4. Forderungseinzug (Vorab-Inkasso)

4.1
Soweit über Manybuy ein Angebot des Kunden durch einen Kaufinteressenten bestellt wird, ist Manybuy berechtigt, den sich daraus ergebenden Kaufpreisanspruch des Kunden inkl. der von ihm zu zahlenden Versandkosten von dem Käufer im Rahmen des Vorab-Inkasso einzuziehen. Insoweit tritt der Kunde die hieraus ihm entstehenden Kaufpreisansprüche ab dem Zeitpunkt des Eingang einer Bestellung eines Kaufinteressenten an Manybuy ab, wobei Manybuy die diesbezügliche Abtretung annimmt [Abtretung der Kaufpreisansprüche des Kunden zum Zwecke des Vorab-Inkasso]. Manybuy ist in diesem Fall berechtigt, im Namen des Kunden die Zahlung bei dem Käufer fällig zu stellen und einzuziehen. Soweit Manybuy in diesem Zusammenhang Zahlungen seitens des jeweiligen Käufers für den Kunden zugehen, ist Manybuy berechtigt, diese mit der durch die jeweilige Verkaufsvermittlung fälligen Verkaufsprovisionen zu verrechnen. Solange der jeweilige Vermittlungsvorgang nicht abgeschlossen und von Manybuy als erledigt erklärt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, die Abtretung dieser seiner Kaufpreisansprüche an Manybuy zu widerrufen.

4.2
Soweit Manybuy den vom jeweiligen Käufer eingezogenen Kaufpreis nicht an diesen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zurückgezahlt hat, wird Manybuy nach Ablauf der in den nachstehenden Bedingungen hierfür jeweils aufgeführten Fristen den Kaufpreis unter Abzug der Manybuy zustehenden Verkaufsprovision auf das vom Kunden angegebene Konto überweisen.

5. Mitteilung über Bestellungen

Sobald eine Bestellung eines Käufers bei Manybuy eingegangen und der sich hieraus ergebende Kaufpreis Manybuy zugegangen ist, wird hiervon der jeweils betroffene Kunde durch Manybuy über das Seller-System unterrichtet unter folgenden Angaben:

• Artikel der Bestellung
• Name und Anschrift des Käufers (inkl. Lieferadresse)
• Bestell-Nummer des Vorgangs

Der Kunde wird hierbei aufgefordert, binnen einer Frist von fünf Kalendertagen mitzuteilen, ob er die Bestellung annimmt und wann er die Ware abgesandt hat unter Angabe

• des Versenders (bspw. DHL, Hermes, etc. )
• der jeweiligen und mittels Hyperlink nachverfolgbaren Versand-Nummer

Ferner hat der Kunde mit der Lieferung der Ware dem Käufer seine Rechnung sowie – falls der Käufer Verbraucher ist – seine AGB nebst Widerrufsbelehrung in Textform beizufügen.

6. Annahmeerklärung des Kunden

6.1
Soweit der Kunde die vorstehend unter Punkt 5 aufgeführten Mitteilungen Manybuy innerhalb der aufgeführten Frist von fünf Kalendertagen mitteilt, wird Manybuy vom Kunden bevollmächtigt, die Annahme der Bestellung gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Erst durch diese Annahmeerklärung kommt es zum verbindlichen Kaufvertragsabschluss zwischen dem Kunden und den jeweiligen Käufer.

6.2
Geht allerdings innerhalb dieser Frist keine entsprechende Erklärung des Kunden über das Seller-System an Manybuy zu, gilt das Angebot des Käufers als „nicht angenommen“. Manybuy wird dieses dann dem Käufer mitteilen und zahlt ihm die jeweilige Kaufpreisvorauszahlung zurück. Ein entsprechender Bestellvorgang ist damit beendet, da das Angebot des Käufers bei Manybuy nicht durch den Kunden angenommen wurde. Dem Kunden ist es hierbei untersagt, die ihm auf diese Weise mitgeteilten Daten des abgelehnten Kaufangebots, insbesondere auch die Daten des Käufers, zu nutzen oder anderweitig zu verwerten.
(3)

7. Käuferschutz für private Käufer

7.1
Soweit ein Angebot eines Kunden von einem privaten Verbraucher bestellt wurde und der Kunde diese Bestellung annimmt, ist Manybuy berechtigt, im Namen des Kunden dem privaten Käufer einen Käuferschutz zu gewähren [Manybuy-Käuferschutz].

7.2
Der vorstehende „Manybuy-Käuferschutz gilt insoweit bei privaten Käufern nur in den Fällen, soweit der Käufer an Manybuy den Kaufpreis im Wege der Vorauskasse durch Banküberweisung, durch Online-Sofortüberweisung oder mittels Kreditkartenzahlung erbringt. Er gilt nicht, soweit der private Käufer bereits einen anderweitigen Käuferschutz (bspw. durch Zahlung über PayPal) gewählt hat.

7.3
Der „Manybuy-Käuferschutz“ beinhaltet das Recht von Manybuy, den für den Kunden eingenommenen Kaufpreis erst dann an diesen weiterleiten zu müssen, falls Manybuy innerhalb der nächsten 30 Tage nicht eine Mitteilung vom Käufer erhält, wonach

a) die Ware nicht oder nicht vollständig ausgeliefert wurde
b) die erhaltene Ware fehlerhaft ist
c) der Kaufvertrag, soweit es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Verbraucher handelt, von ihm widerrufen wird
(4)

7.4
Soweit ein privater Käufer im Rahmen des Manybuy-Käuferschutzes die vorstehend unter 7.3 a) oder b) aufgeführten Mitteilungen jedoch innerhalb von 30 Tagen bei Manybuy über das auf der Plattform von Manybuy vorgegebene Meldesystem mitteilt, leitet Manybuy automatisch eine solche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer weiter mit der gleichzeitigen Aufforderung, hierauf binnen fünf Kalendertagen mitzuteilen, ob

a) im Falle der Nichtbelieferung
b) im Falle der Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware

je nach mitgeteilten Wunsch des Käufers eine Neubelieferung erfolgen wird oder ob der Kaufpreis an den Käufer zurück gezahlt werden soll.

Erfolgt innerhalb dieser Frist von fünf Kalendertagen keine entsprechende Rückantwort des Kunden an Manybuy über das auf der Systemplattform vorgegebene Meldesystem, wird der Kaufpreis von Manybuy an den Käufer zurück überwiesen. Die Vermittlungstätigkeit von Manybuy ist damit für diesen Bestellvorgang für den Kunden und den jeweiligen Käufer beendet und erledigt.

Möchte der Kunde dem diesbezüglich über das System von Manybuy mitgeteilten Wunsch eines privaten Käufers jedoch folgen und entweder

- eine Neubelieferung vornehmen, ist dann nach den vorstehenden Regelungen entsprechend wieder neu zu verfahren

oder statt dessen

- den Kaufpreis den Käufer zurückerstattet lassen, wird Manybuy dieses veranlassen. In diesem Fall ist die Vermittlungstätigkeit von Manybuy bei diesem Bestellvorgang beendet und erledigt.

Lehnt ein privater Käufer im Vorfeld eine Neubelieferung ab und stimmt der Kunde dieser Regelung nicht zu oder lehnt der Kunde eine vom privaten Käufer gewünschte Neubelieferung ab, ist Manybuy in diesem Streitfall je nach Wahl berechtigt, den Kaufpreis entweder an den privaten Käufer zurück zu überweisen oder aber den Kaufpreis auf Kosten des Kunden gerichtlich zu hinterlegen. In beiden Fällen ist danach für Manybuy der Vermittlungsvorgang beendet und erledigt.

7.5
Soweit ein privater Käufer, für den das Verkaufsgeschäft ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und Verbraucher darstellt, Manybuy gegenüber den Widerruf des Fernabsatzvertrages gemäß den obigen Punkt 7.3 c) über das entsprechende Meldesystem bei Manybuy mitteilt, wird Manybuy den erhaltenen Kaufpreis sogleich an den privaten Verkäufer zurück überweisen und dieses dem Kunden ebenfalls mitteilen. Die Vermittlungstätigkeit von Manybuy ist dann bei diesem Bestellvorgang ebenfalls beendet und erledigt.

7.6
Soweit ein privater Käufer einen anderen Käuferschutz als den vorstehend aufgezeigten Manybuy-Käuferschutz gewählt hat (bspw. PayPal), ist Manybuy erst verpflichtet, den eingezogenen Kaufpreis an den Kunden weiterzuleiten, soweit der insoweit vom Käufer gewählte Käuferschutz nicht mehr besteht. [2]
Im Streitfall bleibt Manybuy berechtigt, je nach eigener Wahl den eingezogenen Kaufpreis an den privaten Käufer zurück zu überweisen oder aber den Kaufpreis auf Kosten des Kunden gerichtlich zu hinterlegen. Auch in diesen beiden Fällen ist danach für Manybuy der Vermittlungsvorgang beendet und erledigt.

7.7
Soweit nach den vorstehend aufgeführten Regelungen die jeweiligen Vermittlungsvorgänge von Manybuy erledigt und beendet werden, werden etwaige Ansprüche betreffend das direkte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Käufer hiervon nicht berührt. Der Kunde sowie auch der Käufer bleiben jeweils weiterhin berechtigt, etwaige Ansprüche untereinander direkt zu klären.

8. Abrechnung und Zahlung an Kunden

8.1
Sollte ein privater Käufer sich nicht im Rahmen des Manybuy-Käuferschutzes innerhalb von 30 Tagen im dafür eingerichteten Meldesystem bei Manybuy melden, erfolgt innerhalb einer Frist von weiteren fünf Kalendertagen eine Auszahlung des von Manybuy eingenommenen Kaufpreises an den Kunden unter gleichzeitiger Abrechnung und Verrechnung der Manybuy hierbei zustehenden Verkaufsprovision.
Das gleiche gilt, soweit Manybuy von einem gewerblichen Käufer den Kaufpreis erhalten und ihm die Mitteilung des Kunden über die Belieferung an diesen Käufer nach Ziff.5 der vorstehenden Regelungen fristgerecht erhalten hat.

8.2
Die Höhe der jeweiligen Verkaufsprovision richtet sich an den zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses geltenden aktuellen Preistabelle von Manybuy, die gesondert auf der Manybuy-Plattform hinterlegt und jederzeit vom Kunden in Augenschein genommen werden kann. <1>

8.3
Mit Weiterleitung des Kaufpreises unter Abzug der Manybuy zustehenden Verkaufsprovision ist damit der Vermittlungsvorgang für Manybuy abgeschlossen.

9. Freistellung von Manybuy

9.1
Sollte ein Käufer infolge eines Vertragsabschlusses über die Plattform von Manybuy Ansprüche gegen einen Kunden von Manybuy haben, hat der jeweilige Kunde Manybuy von sämtlichen etwaigen hieraus entstehenden Ansprüchen des Käufers freizustellen. Dies gilt nicht, soweit Manybuy ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß gegen die vorstehend aufgezeigten Pflichten vom Kunden nachgewiesen wird.

9.2
Sollte nach Erledigung der Verkaufsvermittlung von Manybuy über ein daraus entstandenes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer dem Kunden Ansprüche gegen den Käufer zustehen, haftet Manybuy hierfür nicht gegenüber dem Kunden, es sei denn, der Kunde weist Manybuy ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden gegen die vorstehend aufgeführten Pflichten von Manybuy nach.

10. Vergütung an Manybuy und Vertragslaufzeit

10.1
Soweit über die Verkaufsplattform von Manybuy erfolgreich ein Verkaufsabschluss vermittelt wurde, steht Manybuy gegenüber dem jeweiligen Kunden eine Verkaufsprovision zu. Die Höhe der einzelnen Verkaufsprovision richtet sich nach der auf der Manybuy veröffentlichten und zum Zeitpunkt des Abschlusses eines vermittelten Kaufvertrags geltenden aktuellen Preisliste. Die Verkaufsprovision errechnet sich dabei an den vom Käufer zu zahlenden Nettoverkaufspreis des Kunden ohne Umsatzsteuer oder Versandkosten. Manybuy wird diese Verkaufsprovision mit dem im Wege des Vorab-Inkassos eingenommenen Kaufpreises verrechnen und dem Kunden hierüber eine entsprechende Rechnung per E-Mail übersenden.

10.2
Soweit ein Kunde als gewerblicher Verkäufer die Internetplattform von Manybuy nutzt, hat er darüber hinaus für die Einrichtung und das monatliche Nutzungsrecht seines Verkäuferaccounts die ebenfalls ab Beginn der Registrierung des Kunden entstehenden Leistungen gemäß der in der aktuellen Preisliste aufgeführten Vergütungen an Manybuy zu zahlen.
Die bei Beginn der Zusammenarbeit entstehende einmalige Einrichtungsgebühr wird sofort nach Bestätigung der Anmeldung fällig und zahlbar. Sie entfällt, soweit der gewerbliche Kunde sich verbindlich verpflichtet, für die Dauer eines Jahres die Plattform von Manybuy gewerblich nutzen zu können

10.3.
Mit der Anmeldung als gewerblicher Verkäufer erwirbt der Kunde die Möglichkeit, mindestens für die Dauer eines Monats über seinen hierzu eingerichteten Account die Internetplattform von Manybuy zum Zwecke der Einstellung von Angeboten zu nutzen. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, falls der gewerbliche Kunde nicht unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen seinen Account bei Manybuy kündigt. Für diese Nutzungsmöglichkeit hat der Kunde jeweils eine monatliche Grundgebühr zu zahlen, deren Höhe sich ebenfalls nach der zu Beginn des Monats geltenden aktuellen Preisliste von Manybuy richtet und zum Ende eines jeden Monats fällig wird.
Der gewerbliche Kunde kann anstelle der Einräumung eines monatlichen Nutzungsrechts auch ein jährliches Nutzungsrecht bei Manybuy buchen, das sich nach Ablauf in ein monatliches Nutzungsrecht umwandelt, falls der Kunde nicht 14 Tage vor Ablauf des Nutuzungsjahres eine Verlängerung um ein weiteres Jahr oder eine Beendigung seines Accounts zum Ablauf des Nutzungsjahres unter Verwendung des Meldesystems von Manyubuy anzeigt. Im Falle eines solchen Jahresnutzungsrechts ergibt sich die vom Kunden zu zahlende Nutzungsvergütung ebenfalls nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden aktuellen Preistabelle von Manybuy. Die Jahresvergütung ist zum Ende des ersten Monats des gebuchten Nutzungsjahres fällig und zahlbar.

10.4
Alle sonstigen in der Preisliste aufgeführten und vom gewerblichen Kunden bestellten Sonderleistungen werden sofort nach Leistung fällig und zahlbar.

10.5
Auf alle Provisions-, oder Vergütungsforderung von Manybuy ist ferner die zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen.

10.6
Kunden, die nicht gewerblich Waren über die Plattform von Manybuy verkaufen wollen [private Verkäufer], müssen hierfür bei Einrichtung ihres Verkauferaccounts außer der vorstehend unter Ziff. 10.1 aufgeführten Verkaufsprovision keine zusätzliche Vergütung für die Nutzung der Plattform von Manybuy zahlen. Manybuy ist aber berechtigt, die Nutzung der Plattform durch einen privaten Verkäufer jederzeit ohne Angaben von Gründen einzustellen und zu beenden

11. Kündigung und Beendigung des Verkäuferaccounts

11.1
Eine Kündigung und Beendigung eines eingerichteten Verkäuferccounts eines Kunden ist sowohl für gewerbliche Verkäufer als auch für Manybuy unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats möglich, soweit nicht eine längere Mindestnutzungsdauer vereinbart wurde.

11.2
Für nicht gewerbliche Verkäufer als Kunden bestehen sowohl für diese als auch für Manybuy keinerlei Kündigungsfristen. Der für private Kunden eingerichtete Verkäuferaccount kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt und beendet werden.
(5)

11.3
Kündigungen haben entweder über das hierfür bei Manybuy vorgesehene Meldesystem auf elektronischen Wege oder aber schriftlich zu erfolgen.

11.4
Soweit zum Zeitpunkt einer Kündigung ein über Manybuy vermittelter Kaufvertragsabschluss noch nicht von Manybuy abgeschlossen und abgerechnet wurde, bleibt Manybuy zur vertraglich hierfür vorgesehenen Abwicklung dieses Vermittlungsvorgangs berechtigt. Dies gilt nicht, soweit einer der Vertragsparteien aus einem wichtigen Grund, den der jeweils andere Vertragsteil schuldhaft zu vertreten hat, die Zusammenarbeit fristlos aufkündigt.

12 Anwendbares Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen Manybuy und dem Kunden gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). [3]

13. Datenschutz

13.1
Alle personenbezogenen Daten, die Manybuy im Rahmen der Nutzung der über Manybuy angebotenen Leistungen in Erfahrung bringt, werden von Manybuy grundsätzlich vertraulich behandelt. Manybuy beachtet hierbei das geltende Datenschutzrecht. Die für die jeweiligen Vertragsvermittlungen und deren Abwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen dieser Vertragsabwicklung auch an Dritte gegeben, deren Dienste Manybuy zur Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass sich Manybuy zur Erbringung von Zahlungsdienstleitungen eines hierfür zugelassenen und zertifizierten Zahlungsdienstleisters bedient.

13.2
Manybuy ist daher berechtigt, die Kundendaten an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderung oder deren Zurückzahlung erforderlich ist.

13.3
Die Adressdaten von Kunden werden ferner für interne Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange der Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Kunden können die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an Manybuy per E-Mail, Post widersprechen bzw. ihre Einwilligung widerrufen.

Die Kontaktdaten hierzu lauten:

Manybuy AG
Herrenacker 15
CH-8200 Schaffhausen/Schweiz
E-Mail: info@manybuy.com
Fax: 0041 415100691

14. Haftungsausschluss

14.1
Manybuy bemüht sich stets, dass die von Manybuy angebotenen Leistungen ohne Unterbrechung verfügbar sind und fehlerfrei erfolgen können. Gleichwohl kann es nicht ausgeschlossen werden, dass aus technischen Gründen, insbesondere bei Überlastung des Servers oder sonstigen Einschränkungen im Rahmen der Internetnutzung oder des E-Mail-Verkehrs sowie in allen anderen Fällen der höheren Gewalt, es zu Störungen und/oder Unterbrechungen kommen kann. Dies gilt insbesondere auch bei Wartungen oder der Einführung von neuen Nutzungsmöglichkeiten oder sonstigen Leistungen auf der Internetplattform von Manybuy. Aus den vorgenannten Gründen kann daher Manybuy die ständige und uneingeschränkte Verfügbarkeit der angebotenen Dienste nicht gewährleisten, es sei denn, dass dieses auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Manybuy zurückzuführen wäre.

14.2
Soweit ein Kunde Angebote einstellen oder in anderer Weise die Werbeplattform von Manybuy nutzen will, ist der Kunde für die Kompatibilität der hierfür von ihm selbst verwendeten technischen Einrichtungen alleine verantwortlich. Das gleiche gilt, soweit der Kunde Daten in das System von Manybuy einstellt. Die Sicherung derartiger Daten ist alleine Aufgabe und Pflicht des Kunden.

14.3
Eine anderweitige Haftung von Manybuy ist ausgeschlossen. Im übrigen ist im Falle einer Haftung der hieraus Manybuy entstehende Schaden auf denjenigen Schaden zu begrenzen, der als vorhersehbar und vertragstypisch anzusehen ist.

14.4
Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen von Manybuy gelten jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Mängel, für die Manybuy eine Garantie erklärt hat oder bei arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Manybuy. Auch zwingende gesetzlichen Haftungsansprüche wie bspw. nach den Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

15. Änderungen der Verkaufsbedingungen

15.1
Manybuy behält sich das Recht vor, Änderungen auf der Internetplattform von Manybuy einschl. der hier vorliegenden Verkaufsbedingungen und sonstigen Bedingungen jederzeit vornehmen zu können. Soweit Vergütungsansprüche von Manybuy fällig werden, gelten die zu diesem Zeitpunkt der Fälligkeit in Kraft getretenen Verkaufsbedingungen, es sei denn, dass diese Bedingungen gesetzlich unzulässig sind oder aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht mehr angewendet werden dürfen. [4]

15.2
Für den Fall, dass eine Regelung in den vorstehenden Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollte oder wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt vielmehr – soweit rechtlich zulässig – diejenige wirksame Bestimmung, die Manybuy mit dem jeweiligen Kunden vereinbart hätte, wenn beide zum Zeitpunkt des Beginns der geschäftlichen Zusammenarbeit Kenntnis von der Unwirksamkeit dieser Bestimmung gehabt hätten.

II. Nutzungsbedingungen Käufer

1. Geltungsbereich und Inhalt

1.1
Durch die Internetverkaufsplattform Manybuy erhalten private und gewerbliche Kaufinteressenten die Möglichkeit, die dort von einzelnen Verkäufern beworbenen Waren von diesen käuflich zu bestellen und zu erwerben. Soweit Kaufinteressenten sich hierzu der Verkaufsvermittlungsplattform von Manybuy bedienen, gelten hiermit die nachstehenden Nutzungsbedingungen von Manybuy, die im jeweiligen Angebot um die Verkaufsbedingungen der jeweiligen Verkäufer ergänzt werden. <2>

1.2
Kaufinteressenten [im folgenden „Käufer“ genannt] haben zu Beginn der Nutzung der Verkaufs- und Werbeplattform von Manybuy sich mittels der auf der Homepage von Manybuy im Anmeldesystem aufgeführten Anmeldeerklärungen als Käufer anzumelden und registrieren zu lassen, wobei die darin aufgeführten Erklärungen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Eine Anmeldung ist nur über das dortige Anmeldesystem möglich.

1.3
Voraussetzung dafür, als Käufer für die Verkaufsplattform von Manybuy registriert und zugelassen zu werden, ist, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohn- oder Geschäftssitz in der EU oder in der Schweiz hat. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse ist auch die jeweilige E-Mail-Adresse sowie der jeweilige Verkäuferstatus (gewerblich oder privat) anzugeben. Ein einmal angegebener Käuferstatus kann für einen angemeldeten Käufer nicht geändert werden, sondern muss im Bedarfsfall in Form einer neuen Anmeldung und Registrierung erfolgen.
(6)

1.4
Soweit Firmen oder sonstige gewerbliche Unternehmen als Käufer für die Verkaufsvermittlungsplattform von Manybuy zugelassen und registriert werden wollen, haben sie ferner ihre genaue Handelsform, die Vor- und Zunamen der vertretungsberechtigten und/oder verantwortlichen Personen(en), sowie einer etwaige Handelsregister-Nummer anzugeben. Firmen und gewerblich tätige Unternehmen können sich dabei nur als „gewerbliche Käufer“ bei Manybuy registrieren lassen.

1.5
Sobald die vorgenannten Erklärungen angegeben und die Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen von dem Käufer anerkannt wurde, erhält der Käufer per E-Mail von Manybuy eine Anmeldebestätigung sowie einen Zugang zu seinem Käuferkonto auf der Vermittlungsplattform von Manybuy [Käuferaccount].

1.6
Durch die Zulassung und Registrierung erhält der Käufer das Recht, die Vermittlungsplattform von Manybuy kostenlos als Käufer zu nutzen. Erst wenn der Käufer hierbei kostenpflichtig angebotene Waren von dort werbenden Verkäufern bestellt und auslöst, entstehen für ihn Zahlungsverpflichtungen gegenüber den jeweiligen Verkäufern. Kaufvertragsbeziehungen kommen dabei ausschließlich nur zwischen ihm und den jeweiligen Verkäufer, deren Waren er bestellt hat, zustande. Manybuy selbst agiert hierbei lediglich nur als reiner Vermittler und wird kein Kaufvertragspartner des Käufers. (7)

1.7
Bei einer ausgelösten Bestellung ist Manybuy jedoch aufgrund der mit den dort jeweils werbenden Verkäufern geschlossenen Vereinbarungen berechtigt, im Wege des Vorab-Inkassos für diese den aus der Bestellung eines Käufers insgesamt zu zahlenden Kaufpreis vom Käufer einzuziehen und entgegenzunehmen [Vorab-Inkasso des werbenden Verkäufers durch Manybuy]. Erst wenn eine entsprechende Zahlung an Manybuy als Vertreter der jeweiligen Verkäufer eingegangen ist, wird Manybuy die Bestellung an den oder die entsprechenden Verkäufer der von dem Käufer bestellten Waren weiterleiten. Zudem wird einem Käufer, der als privater Käufer [Verbraucher] bei Manybuy registriert ist, im Namen der Verkäufer über Manybuy die Möglichkeit eines kostenloses Manybuy-Käuferschutzes ermöglicht, falls der Käufer kein anderes Käuferschutzsystem eines anderen Anbieters (bspw. PayPal) zur Bezahlung des Kaufpreisvorschusses wählen sollte [Manybuy-Käuferschutz]. Die hierbei zu beachtenden Regelungen werden nachstehend aufgeführt und sind damit verbindlicher Inhalt der vorstehenden Nutzungsbedingungen und ergänzend insoweit die weiteren einzelnen Geschäftsbedingungen der Verkäufer.

2. Bestellung von Waren

Ein Käufer hat durch die Nutzung der Vermittlungsplattform Manybuy die Möglichkeit, bei allen für seinen Wohn- oder Geschäftssitz dort aktuell angebotenen Waren von Verkäufern über seinen registrierten Bestellaccount zu bestellen und von diesen zu kaufen. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:

2.1.
Durch „Anklicken“ eines gewünschten Lieferangebots eines Verkäufers auf der Vermittlungsplattform von Manybuy wird dessen Angebot zunächst in den Warenkorb des Bestellaccounts des Käufers gelegt. Die entsprechenden Angebote der dort werbenden Verkäufer sind sämtlichst freibleibend. Es ist dabei für einen Käufer möglich, Waren nicht nur von einem Verkäufer, sondern gleichzeitig von verschiedenen anderen dort werbenden Verkäufer in seinen „Warenkorb“ zu legen und zusammen zu bestellen. Im Falle einer Bestellung werden die sich daraus ergebenden Kaufpreiszahlungsverpflichtungen in einer Gesamtsumme zusammengefasst und sind vom Käufer als Gesamtsumme an Manybuy im Wege des Vorab-Inkasso zu zahlen, wodurch sich der Käufer Mehrfachüberweisungen erspart.

2.2
Möchte der Käufer eine Bestellung auslösen, hat er unter Nutzung seines Käuferkontos bei Manybuy den in seinem Bestellaccount aufgeführten Button „zur Kasse“ anzuklicken. Dort wird ihm der Inhalt seiner Bestellung nochmals - aufgeschlüsselt nach etwaigen verschiedenen Verkäufern einschließlich der daraus ergebenden Gesamtkaufpreissumme inklusive der jeweiligen von ihm zu zahlenden Versandkosten - aufgezeigt und zusammengefasst. Erst durch das Auslösen des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“, löst er eine verbindliche Bestellerklärung gegenüber den jeweiligen Verkäufern aus, die Manybuy für diese entgegennimmt.

2.3
Mit der Bestellung hat der Käufer zusätzlich die Lieferadresse sowie auch die Art der von ihm vorzunehmenden Bezahlung mitzuteilen. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Käufer hierbei zur Wahl

a) Vorauskasse durch Banküberweisung
b) Online-Sofortüberweisung
c) Kreditkarte (MASTER oder VISA)
d) Zahlung per PayPal (nur für private Käufer)

2.4
Eine verbindliche Bestellung des Käufers erfordert ferner, dass der Käufer bestätigt, sich über die vorstehenden Nutzungsbedingungen und der sie ergänzenden Verkaufsbedingungen des jeweiligen Verkäufers informiert hat und die Bestellung gemäß den dort jeweils enthaltenen Regelungen erfolgen soll.

3. Bestellbestätigung und Vorab-Inkasso, Angebotsannahme

3.1
Nach einer gemäß den vorstehenden Regelungen unter Punkt 2 ausgelösten verbindlichen Bestellung des Käufers [Angebot] erhält dieser auf elektronischem Wege von Manybuy die Bestätigung über den Eingang der abgesandten Bestellung (die noch einmal im Detail aufgelistet wird) nebst der Mitteilung der hierzu vergebenen Bestellnummer. Durch diese Bestätigung wird das Angebot des Käufers jedoch noch nicht angenommen.

3.2
Voraussetzung für eine Annahme des Bestellangebots des Käufers und die damit verbundene Belieferung der Ware durch den jeweiligen Verkäufer ist, dass der Käufer hierauf zunächst die unter der vergebenen Bestellnummer sich ergebende Gesamtkaufpreiszahlung gemäß der vorstehend unter Punkt 2.3 aufgeführten und gewählten Zahlungsmodalitäten im Wege des Vorab-Inkasso an Manybuy vornimmt. Manybuy ist insoweit von allen auf der Vermittlungsplattform werbenden Verkäufern berechtigt worden, die lt. Angebot eines Käufers von diesem zu zahlende Kaufpreissumme in deren Namen im Wege des Vorab-Inkasso anzufordern und entgegenzunehmen. Insoweit können für die weitere Bearbeitung des Käuferangebots nur entsprechende Zahlungen an Manybuy für diesen vermittelten Bestellvorgang berücksichtigt werden.
Soweit eine Banküberweisung durch den Kunden erfolgen soll (gemäß vorstehenden Punkt 2.a)), werden ihm im Rahmen des Vorab-Inkasso die Daten für die Überweisung (Gesamtpreis inkl. Bestellnummer) und die Frist des Zahlungseingangs mitgeteilt; sollte innerhalb der hierzu gesetzten Frist von Manybuy kein entsprechender Zahlungseingang festgestellt werden, gilt das Angebot des Käufers als abgelehnt und erledigt. (8)

3.3
Soweit bereits mit der Bestellung eine Direktzahlung an Manybuy erfolgt ist (gemäß vorstehenden Punkt 2.b) -d)) oder eine vereinbarte Banküberweisung (gemäß vorstehenden Punkt 2 a))durch den Kunden bei Manybuy innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist rechtzeitig eingegangen ist, wird Manybuy das verbindliche Bestellangebot des Käufers und dessen Daten sodann an den jeweiligen Verkäufer weiterleiten und ihn über den entsprechenden Zahlungseingang informieren. Sobald der Verkäufer die Zustimmung zur Annahme des Angebots sowie den Versand der entsprechenden Waren an den Käufer Manybuy über das Center-System mitgeteilt hat, wird Manybuy dieses dem Käufer mitteilen und gleichzeitig für den jeweiligen Verkäufer die Annahme des Angebots des Käufers erklären [Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer]. Mit der entsprechenden Annahmeerklärung erhält der Käufer sogleich über Manybuy die Mitteilungen des jeweiligen Verkäufers, wann er die Ware an den Käufer abgeschickt hat unter Angabe

• des Versenders (bspw. DHL, Hermes, etc. )
• der jeweiligen und mittels Hyperlink nachverfolgbaren Versand-Nummer

3.4
Sollte der Verkäufer jedoch nicht innerhalb von 7 Werktage Manybuy nach erfolgter Anzeige der Bestellung und des im Wege des Vorab-Inkasso erfolgten Zahlungseingangs die vorstehend unter Punkt 3.3. vom jeweiligen Verkäufer zu erteilenden Erklärungen und Mitteilung über das Manybuy-System mitteilen, gilt in diesem Moment die Annahme des diesen Verkäufer betreffenden Käuferangebots als abgelehnt. Manybuy wird hiervon den Käufer unterrichten und ihm den im Wege des Vorab-Inkasso hierfür gezahlten Kaufpreis zurücküberweisen. Damit ist der dadurch betroffene Bestellvorgang erledigt und beendet.
Soweit eine Käuferbestellung zusätzlich auch Bestellungen an andere Verkäufer enthält, wird hierdurch die Bestellung für diese anderen Verkäufer von der vorstehenden Regelung jedoch nicht berührt.
(9)

4. Weiterleitung des Vorab-Inkassos an Verkäufer, Manybuy-Käuferschutz

4.1
Sobald der Verkäufer über das Seller-System von Manybuy angezeigt hat, dass er die Ware an den Käufer versendet hat, ist Manybuy berechtigt, den im Wege des Vorab-Inkasso für den Verkäufer für diese Warensendung entgegengenommen Kaufpreisvorschuss zur Begleichung seiner Kaufpreisforderung an ihn weiterzuleiten.

Damit ist für Manybuy die Vermittlungstätigkeit für den Verkäufer für diesen Bestellvorgang beendet und abgeschlossen. Sollte der Käufer insoweit gleichwohl noch Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag haben, bleiben etwaige derartige direkte Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer hiervon unberührt.

4.2
Sollte es sich bei einem Käufer um einen Verbraucher [privater Käufer] handeln, bieten sämtliche Verkäufer auf der Vermittlungspattform von Manybuy Vebraucher einen zusätzlichen Käuferschutz an [Manybuy-Käuferschutz].
Dieser „Manybuy-Käuferschutz“ gilt insoweit bei privaten Käufern nur in den Fällen, soweit der Käufer an Manybuy den Kaufpreis im Wege der Vorauskasse durch Banküberweisung, durch Online-Sofortüberweisung oder mittels Kreditkartenzahlung erbringt. Er gilt dagegen nicht, soweit der private Käufer bereits einen anderweitigen Käuferschutz (bspw. durch Zahlung über PayPal) gewählt hat.

4.3
Der „Manybuy-Käuferschutz“ beinhaltet das Recht von Manybuy, den für den Verkäufern eingenommenen Kaufpreis erst dann an diesen weiterleiten zu müssen, falls Manybuy innerhalb der nächsten 30 Tage ab Zahlungseingang bei Manybuy keine Mitteilung vom Käufer über das Käufer-Meldesystem von Manybuy erhält, wonach

a) die Ware nicht oder nicht vollständig ausgeliefert wurde
b) die erhaltene Ware fehlerhaft ist
c) der Kaufvertrag, soweit es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Verbraucher handelt, von ihm widerrufen wird

4.4
Soweit ein privater Käufer im Rahmen des Manybuy-Käuferschutzes die vorstehend unter 4.3 a) oder b) aufgeführten Mitteilungen jedoch innerhalb von 30 Tagen bei Manybuy über das auf der Plattform von Manybuy vorgegebene Meldesystem mitteilt, leitet Manybuy automatisch eine solche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer weiter mit der gleichzeitigen Aufforderung, hierauf binnen fünf Kalendertagen mitzuteilen, ob

c) im Falle der Nichtbelieferung
d) im Falle der Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware

je nach mitgeteilten Wunsch des Käufers eine Neubelieferung erfolgen wird oder ob der Kaufpreis an den Käufer zurück gezahlt werden soll.

Erfolgt innerhalb der Frist von fünf Kalendertagen keine entsprechende Rückantwort des Verkäufers an Manybuy über das auf der Systemplattform vorgegebene Meldesystem, wird der Kaufpreis von Manybuy an den Käufer zurück überwiesen. Die Vermittlungstätigkeit von Manybuy ist damit für diesen Bestellvorgang für den Verkäufer und den jeweiligen Käufer beendet und erledigt.

Möchte der Verkäufer dem diesbezüglich über das System von Manybuy mitgeteilten Wunsch eines privaten Käufers folgen und entweder

- eine Neubelieferung vornehmen, ist dann nach den vorstehenden Regelungen entsprechend wieder neu zu verfahren

oder statt dessen

- den Kaufpreis den Käufer zurückerstattet lassen, wird Manybuy dieses veranlassen. In diesem Fall ist die Vermittlungstätigkeit von Manybuy bei diesem Bestellvorgang beendet und erledigt.

Lehnt ein privater Käufer im Vorfeld eine Neubelieferung ab und stimmt der Verkäufer dieser Regelung nicht zu oder lehnt der Verkäufer eine vom privaten Käufer gewünschte Neubelieferung ab, ist Manybuy in diesem Streitfall je nach Wahl berechtigt, den Kaufpreis entweder an den privaten Käufer zurück zu überweisen oder aber den Kaufpreis auf Kosten des Verkäufers gerichtlich zu hinterlegen. In beiden Fällen ist danach für Manybuy der Vermittlungsvorgang beendet und erledigt.

4.5
Soweit ein privater Käufer, für den das über Manybuy vermittelte Verkaufsgeschäft ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und Verbraucher darstellt, über das Meldesystem von Manybuy den Widerruf des Fernabsatzvertrages gem. den vorstehenden Punkt 4.3 c) über das entsprechende Meldesystem gegenüber Manybuy mitteilt, wird Manybuy den erhaltenen Kaufpreis sogleich an den privaten Verkäufer zurück überweisen und dieses dem Verkäufern ebenfalls mitteilen. Die Vermittlungstätigkeit von Manybuy ist dann bei diesem Bestellvorgang ebenfalls beendet und erledigt.
Hinweis: Durch diese Regelungen bleibt ein gesetzliches Widerrufsrecht eines privaten Käufers gegenüber einen gewerblichen Verkäufer unberührt und kann nach den dortigen Bestimmungen insoweit unbeschadet der vorstehenden Regelungen vom Käufer direkt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Soweit der Käufer in diesem Zusammenhnag Ware an den Verkäufer zurücksenden will, hat der Käufer diese Ware ausschließlich nur an den in den AGB und/oder Widerrufsbelehrungen des Verkäufers dort aufgeführte Retourenadresse zuzusenden. Manybuy ist als Vermittlungsplattform weder für die Annahme von Warenrücksendungen der Kunden zuständig noch bevollmächtigt und lehnt daher die Entgegennahme derartige Warensendungen ab.

4.6
Soweit ein privater Käufer einen anderen Käuferschutz als den vorstehend aufgezeigten Manybuy-Käuferschutz gewählt hat (bspw. PayPal), gelten die vorstehenden Regelungen über den Manybuy-Käuferschutz nicht.

4.7
Im Streitfall zwischen Verkäufer und Kunden bleibt Manybuy berechtigt, je nach eigener Wahl den eingezogenen Kaufpreis an den privaten Käufer zurück zu überweisen oder aber auf Kosten des jeweiligen Verkäufers gerichtlich zu hinterlegen. Auch in diesen beiden Fällen ist danach für Manybuy der Vermittlungsvorgang beendet und erledigt.

4.8
Soweit nach den vorstehend aufgeführten Regelungen die jeweiligen Vermittlungsvorgänge von Manybuy erledigt und beendet werden, werden etwaige Ansprüche betreffend das direkte Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer hiervon nicht berührt. Der Verkäufer sowie auch der Käufer bleiben weiterhin berechtigt, etwaige Ansprüche untereinander direkt zu klären.

5. Anwendbares Recht

5.1
Soweit ein Käufer die Vermittlungsplattform von Manybuy nutzt, gilt für ein etwaiges hierdurch zwischen ihm und Manybuy entstehendes Vertragsverhältnis schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). [5]

5.2
Die Geltung des Rechts für die über die Internettplattform von Manybuy vermittelten Kaufvertragsabschlüsse zwischen einem Käufer und Verkäufer richten sich im übrigen nach den Bestimmungen des jeweilig vom Verkäufer beworbenen Angebots und der damit verbundenen Bestimmungen. (10)

6. Datenschutz

6.1
Alle personenbezogenen Daten, die Manybuy im Rahmen der Nutzung der über Manybuy angebotenen Leistungen in Erfahrung bringt, werden von Manybuy grundsätzlich vertraulich behandelt. Manybuy beachtet hierbei das geltende Datenschutzrecht. Die für die jeweiligen Vertragsvermittlungen und deren Abwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen dieser Vertragsabwicklung auch an Dritte gegeben, deren Dienste Manybuy zur Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass sich Manybuy zur Erbringung von Zahlungsdienstleitungen eines hierfür zugelassenen und zertifizierten Zahlungsdienstleisters bedient.

6.2
Manybuy ist daher berechtigt, die Daten von Verkäufern und angemeldeten Käufern an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderung oder deren Zurückzahlung erforderlich ist.

6.3
Die Adressdaten von Verkäufern und registrierten Käufern werden ferner für interne Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange der Verkäufer und Käufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Verkäufer und Käufer können die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an Manybuy per E-Mail oder Post widersprechen bzw. ihre Einbilligung widerrufen.

Die Kontaktdaten hierzu lauten:

Manybuy AG
Herrenacker 15, CH-8200 Schaffhausen/Schweiz
E-Mail: info@manybuy.com
Fax: 0041 415100691

7. Haftungsausschluss

7.1
Manybuy bemüht sich stets, dass die von Manybuy angebotenen Leistungen ohne Unterbrechung verfügbar sind und fehlerfrei erfolgen können. Gleichwohl kann es nicht ausgeschlossen werden, dass aus technischen Gründen, insbesondere bei Überlastung des Servers oder sonstigen Einschränkungen im Rahmen der Internetnutzung oder des E-Mail-Verkehrs sowie in allen anderen Fällen der höheren Gewalt, es zu Störungen und/oder Unterbrechungen kommen kann. Dies gilt insbesondere auch bei Wartungen oder die Einführung von neuen Nutzungsmöglichkeiten oder sonstigen Leistungen auf der Internetplattform von Manybuy. Aus den vorgenannten Gründen kann daher Manybuy die ständige und uneingeschränkte Verfügbarkeit der angebotenen Dienste nicht gewährleisten, es sei denn, dass dieses auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Manybuy zurückzuführen wäre.

7.2
Soweit ein Käufer die Werbeplattform von Manybuy zum Zwecke der Bestellung nutzen will, ist der Käufer für die Kompatibilität der hierfür von ihm selbst verwendeten technischen Einrichtungen alleine verantwortlich. Das gleiche gilt, soweit der Käufer Daten aus seinem Bestellaccount von Manybuy sichern möchte. Die Sicherung derartiger Daten ist alleine Aufgabe und Pflicht des Käufers.

7.3
Eine anderweitige Haftung von Manybuy ist ausgeschlossen. Im übrigen ist im Falle einer Haftung der hieraus Manybuy entstehende Schaden auf denjenigen Schaden zu begrenzen, der als vorhersehbar und vertragstypisch anzusehen ist.

7.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen von Manybuy gelten jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Mängel, für die Manybuy eine Garantie erklärt hat oder bei arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Manybuy. Auch zwingende gesetzlichen Haftungsansprüche wie bspw. nach den Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8. Änderungen der Nutzungsbedingungen

8.1
Manybuy behält sich das Recht vor, Änderungen auf der Internetplattform von Manybuy einschl. der hier vorliegenden Nutzungsbedingungen und sonstigen Bedingungen jederzeit vornehmen zu können.

8.2
Für den Fall, dass eine Regelung in den vorstehenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollte oder wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt vielmehr – soweit rechtlich zulässig – diejenige wirksame Bestimmung, die Manybuy mit dem jeweiligen Käufer vereinbart hätte, wenn beide zum Zeitpunkt des Beginns der geschäftlichen Zusammenarbeit Kenntnis von der Unwirksamkeit dieser Bestimmung gehabt hätten.

Stand: 01.11.2013

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