Malereibetrieb René Voß  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungs- und Zahlungsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen   (Stand: 02.2008)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Die Gewährleistung des Vertragsanbieters beginnt mit der Abnahme seiner Leistung. Soweit nichts anderes vereinbart, übernimmt der Vertragsanbieter für alle Leistungen an Bauwerken eine Gewährleistung von 5 Jahren, für sonstige Leistungen von einem Jahr. (bearbeiten)
(7)
B
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertragsanbieter folgende Vorauszahlungen (Bruttoauftragssumme) fordern: 30% nach Auftragserteilung, 30% nach Ausführungsbeginn, Rest nach Abnahme. (bearbeiten)
(8)
B
Es gibt abweichende Zusatzvereinbarungen zur Beauftragung (des Vertragsanbieters) für Subunternehmer, wie z.B. Vertragspreise sind Festpreise, spätere Materialkostenerhöhungen trägt der Subunternehmer, Abschlagsrechnungen innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto, etc. (bearbeiten)
(1)
C
Die Aufträge des Vertragsanbieters werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Vom Vertragsanbieter abgegebene Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. (bearbeiten)
(2)
C
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart vereinbart ist. Bei Mehrung oder Minderung erfolgt eine Änderung der Einheitspreise. (bearbeiten)
(4)
C
Abweichend von der VOB/Teil B ist die Gewährleistung für Mängelbeseitigungsleistungen auf zwei Jahre befristet. (bearbeiten)
(5)
C
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle sowie vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zur Benutzung zu überlassen. (bearbeiten)
(6)
C
Fertigstellungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit dem Vertragsanbieter ausdrücklich vereinbart wurden. Vom Auftraggeber vorgegebene Einzelfristen sind nur bindend, wenn sie vom Vertragsanbieter betätigt wurden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Abweichend von der VOB/Teil B ist der Vertragsanbieter berechtigt, seine übernommene Leistung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
C
Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gilt die VOB/Teil B und nachrangig das Werkvertragsrecht des BGB. (bearbeiten)

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