Maler Doege  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Falls nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers eintritt, ist der Vertragsanbieter berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen und ausgeführten Leistugnen als Vorkasse zu verlangen. (bearbeiten)
(5)
B
Wenn Zahlungen ganz oder teilweise länger als 4 Wochen im Rückstand sind, ist der Vertragsanbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. (bearbeiten)
(6)
B
Ohne förmliche Abnahme gilt die Leistung nach 12 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen. Als abgenommen gilt die Leistung auch dann, wenn die Räumlichkeiten nach 6 Werktagen in Gebrauch genommen wurden. (bearbeiten)
(7)
B
Offenkundige Mängel sind innerhalb von 12 Tagen nach Abnahme oder Abnahmemitteilung geltend zu machen. (bearbeiten)
(1)
C
Zusätzliche nicht im Leistungsumfang des Angebotes enthaltene Arbeiten werden auf Tagelohnbasis zuzüglich Materialanteil abgerechnet. (bearbeiten)
(2)
C
In Angeboten enthaltene Entwürfe bleiben das Eigentum des Vertragsanbieters. Die Weitergabe bedarf der Autorisierung des Vertragsanbieters. Zuwiederhandlung führen zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 20% der Auftragssumme. (bearbeiten)
(4)
C
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. (bearbeiten)

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07.05.2012 20:26  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von 81.210.144.250


Zusammenfassung: In Angeboten enthaltene Entwürfe bleiben das Eigentum des Vertragsanbieters. Die Weitergabe oder sonstige zweckfremde Verwendung bedarf der Autorisierung des Vertragsanbieters. Zuwiederhandlung führen zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 20% der Auftragssumme.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Von uns erstellte Angebote, Gestaltungsentwürfe, Mustermaterial und
dergleichen bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendungen sind von uns nicht autorisiert. Für den Fall der
Zuwiderhandlung erkennt unser Vertragspartner, unter Verzicht auf die Geltendmachung des Fortsetzungszusammenhangs, die Verpflichtung zur
Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 % der Auftragssumme an.
Verlauf:keine Änderungen

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