Lottoland Ltd  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 28.05.2014)

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Bewertung:

kritische Inhalte!

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Zur Spielteilname sind 2 Verträge durch den Mitspieler erforderlich. 1. Vertrag mit Lottoland Ltd. zur Einrichtung eines Spielerkontos bzw. Erteilung eines Auftrages. 2. Vertrag mit EU Lotto bei jedem Tipp über die Spielregeln und die Auszahlung der Gewinne. (bearbeiten)
(3)
B
Nach Abgabe der Tipps können diese nicht mehr storniert oder geändert werden. (bearbeiten)
(4)
B
Das Guthaben auf einem Spielerkonto wird nicht verzinst. (bearbeiten)
(6)
B
Die Auszahlungen der Gewinne (z.B. Lotto 6 aus 49) wird in den besseren Gewinnklassen so ermittelt, als hätte der Gewinner bei EU Lotto einen normalen Tippschein bei der jeweiligen Lotterie abgegeben. (Verteilung der Gewinne nach Anzahl der Gewinner) (bearbeiten)
(2)
C
Spieler müssen volljährig sein und dürfen nur ein Spielerkonto unterhalten. (bearbeiten)
(5)
C
Lottoland behält sich das Recht vor, Gewinne über 100 Euro erst nach Eingang einer Ausweiskopie des Spielteilnehmers auszuzahlen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[7]
A
Bei Streitigkeiten über einen Tipp oder eines Gewinns kann EU Lotto die Gewinnauszahlung zurückhalten. EU Lotto kann nach eigenem Ermessen die Spieleinsätze erstatten oder den strittigen Tipp mit einem gleichwertigen Tipp für die nächste Ziehung ersetzen. (bearbeiten)
[8]
A
Lottoland und EU Lotto haften dem Mitspieler nicht für Gewinne. (bearbeiten)
[9]
A
Lottoland haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich EU Lotto. (bearbeiten)
[10]
A
EU Lotto haftet unter keinen Umständen für die direkte Auszahlung von Gewinnen an die Mitspieler. (bearbeiten)
[1]
B
[]
Lottoland Ltd ist Betreiber der Webseite und fungiert als Vermittler, indem die Tipps von Spielern an EU Lotto (Buchmacher in Gibraltar) weitergeleitet werden. EU Lotto legt die Gewinnchancen fest und zahlt die Gewinne in Gibraltar an Lottoland zur Auszahlung an die Mitspieler. (bearbeiten)
[2]
B
Der Mitspieler hat die Pflicht, Gewinnzahlungen auf einem Bankkonto in Gibraltar zu empfangen, das auf seinen Namen lautet. Lottoland kann nach eigenem Ermessen auf diese Pflicht des Mitspielers verzichten und Gewinne auch auf ein deutsches Bankkonto überweisen. (bearbeiten)
[3]
B
Guthaben auf einem Spielerkonto (Einzahlungen oder Gewinne) unterliegen keinen besonderen Treuhandvereinbarungen oder Insolvenzschutzmechanismen. (bearbeiten)
[4]
B
Lottoland behält sich das Recht vor, ein Spielerkonto mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung oder Angabe von Gründen nach eigenem Ermesse zu kündigen oder zu sperren. (bearbeiten)
[5]
B
[]
Der Jackpott (6 aus 49) wird nach 13 aufeinanderfolgenden erfolglosen Ziehungen auf untere Gewinnklassen verteilt. Von dieser Verteilung profitieren Gewinner bei EU Lotto explizit nicht. (bearbeiten)
[6]
B
Annuitätenauszahlungen (z.B. USA Powerball) können nicht in eine Abschlagszahlung umgewandelt werden. (Insolvenzrisiko des Betreibers!) (bearbeiten)
[11]
B
Diese AGB, das Rechtsverhältnis zwischen Mitspieler und Lottoland sowie EU Lotto sowie alle Tipps unterliegen dem geltenden Recht in Gibraltar. (bearbeiten)
[12]
B
Lottoland oder EU Lotto geben keine Gewähr über die Zulässigkeit von Online Glücksspielen im Land des Spielers. Die Angebote richten sich ausschließlich an Spieler, die durch das jeweilige Recht nicht an der Teilnahme an Glücksspielen im Internet gehindert sind. (bearbeiten)
[13]
B
Die Rechte und Pflichten von Lottoland und EU Lotto gelten einzeln und isoliert. Umgekehrt können die Rechte und Pflichten des Spielers von beiden Vertragspartner weitergegeben und kombiniert werden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung von Lottoland verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. Mai 2014

Präambel

Bitte lies unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sorgfältig durch, bevor du unsere Leistungen nutzt. Mit deiner Registrierung oder deiner Anmeldung erkennst du unsere AGB und die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Die AGB und die Datenschutzerklärung können jederzeit geändert werden und werden von Lottoland auf der Website veröffentlicht. Die jeweilig neue Fassung tritt mit dem nächsten Kauf oder dem nächsten Besuch bzw. der nächsten Anmeldung auf der Website in Kraft.

Lottoland ermöglicht Mitspielern durch Weiterleitung die Abgabe von Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen staatlicher bzw. offizieller Lotterien, wie z.B. „Lotto 6 aus 49”, „Spiel 77”, „Super 6”, „Glücksspirale”, „Euro Jackpot”, „Euro Millionen”, „Powerball” oder „Mega Millions”.

Die Website wird von Lottoland betrieben. Lottoland fungiert als Vermittlerin und leitet die Tipps eines Mitspielers an EU Lotto, die als Buchmacherin handelt, weiter. Bei der Abgabe der Tipps in Gibraltar handelt Lottoland namens, im Auftrag sowie auf Anweisung der Mitspieler. EU Lotto trägt das wirtschaftliche Risiko der Tipps, legt in Gibraltar die Gewinnchancen fest und zahlt die Gewinne in Gibraltar an Lottoland zur Auszahlung an die Mitspieler. [1]

Zur Teilnahme an den angebotenen Spielen ist der Abschluss von zwei Verträgen durch den Mitspieler erforderlich:

1. Zum Zeitpunkt der Registrierung oder bei Erteilung eines Auftrages schließt der Mitspieler einen Vertrag mit Lottoland in Bezug auf die Einrichtung und Führung von Spielerkonten, die Weiterleitung von Tipps an EU Lotto in Gibraltar, die Nutzung der Website, die Leistung der Spieleinsätze von Mitspielern an EU Lotto und die Auszahlung der von EU Lotto erhaltenen Gewinne an den Mitspieler.

2. Bei jeder Abgabe eines Tipps durch den Mitspieler schließt der Mitspieler einen Vertrag mit EU Lotto, der die Geschäftsbedingungen für jeden Tipp und die Regeln der verschiedenen, von EU Lotto angebotenen Spiele sowie die Auszahlung der Gewinne regelt.
(1)

Verweise in diesen AGB auf einen Mitspieler, der einen Tipp abgibt, oder auf die Abgabe eines Tipps, beziehen sich, sofern nichts anderes geregelt ist, auf die Weiterleitung des Tipps von Lottoland an EU Lotto im Namen und im Auftrag des Mitspielers in Gibraltar. Soweit der Zusammenhang nicht eindeutig ein anderes Verständnis erfordert, sind in einem bestimmten Genus verwendete Wörter auch in der Bedeutung eines anderen Genus zu verstehen.

Der erste Abschnitt dieser AGB enthält die vertraglichen Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen Mitspieler und Lottoland.

Der zweite Abschnitt dieser AGB enthält die vertraglichen Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen Mitspieler und EU Lotto.

Der dritte Abschnitt und die Einführung zu diesen AGB gelten sowohl für den Vertrag zwischen dem Mitspieler und Lottoland als auch für den Vertrag zwischen dem Mitspieler und EU Lotto.


Definitionen

„An Post National Lottery Company“ oder „APNLC“ – die Gesellschaft, die u.a. die offiziellen irischen Lotterie „Lotto“ (im Folgenden „Irish National Lottery“), „Lotto Plus 1“, „Lotto Plus 2“, „Daily Million“ und „Daily Million Plus“ veranstaltet.

„Bankkonto” – ein vom Mitspieler angegebenes Konto bei einer Geschäftsbank, das im Spielerkonto des Mitspielers hinterlegt ist.

„Camelot Group“ oder „CG“ – die Gesellschaft, die u.a. die offizielle britische Lotterie „Lotto“ (im Folgenden „UK National Lottery“) veranstaltet.

„DailyMillions-Jackpot“ – der von Lottoland in Bezug auf die Gewinnklasse „SuperJackpot“ des EU Lotto-Spiels „DailyMillions“ kommunizierte Maximalgewinn (ohne Aktivierung der Funktion „JackPotPot“), der nur an ausgewählten Ziehungstagen angeboten wird und größer als 1.000.000,00 Euro ist.

„Datenschutzerklärung” – die jeweils von Lottoland veröffentlichte und gültige Erklärung über die Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten, die durch Bezugnahme Bestandteil der AGB ist.

„Deutscher Lotto- und Totoblock” oder „DLTB” – der Deutsche Lotto- und Totoblock bzw. dessen Mitglieder, die u.a. die Lotterie „Lotto 6 aus 49” veranstalten.

„DLTB-Gewinnschein” – ein für die Lotterie „Lotto 6 aus 49”, „Spiel 77”, „Super 6” oder „Glücksspirale” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„DLTB-Jackpot” – der vom DLTB kommunizierte Gesamtbetrag, der vom DLTB in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklassen 1 und/oder 2 für eine bestimmte Ziehung der Lotterie „Lotto 6 aus 49” auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in der jeweiligen Gewinnklasse vorliegen, der Betrag, den der DLTB ausgezahlt hätte, sofern es ein Gewinn in der/den jeweiligen Gewinnklasse(n) für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„EU Lotto” – EU Lotto Ltd, eine Gesellschaft die von der Regierung von Gibraltar offiziell zur Annahme von Tipps auf Lotterien lizenziert ist (Lizenznummer RGL 066). EU Lotto handelt als Buchmacher, legt die Gewinnchancen fest, ist für die Zahlung der Gewinne verantwortlich und übermittelt die Gewinne in Gibraltar an Lottoland zur Weiterleitung an die Mitspieler. Die Handelsregisternummer der EU Lotto ist 109514 (REID Nummer GICO 109514-83).

„Euro Jackpot-Gewinnschein” – ein für die Lotterie „Euro Jackpot” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Euro Jackpot-Jackpot” – der vom DLTB oder einem Mitveranstalter kommunizierte Gesamtbetrag, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der Lotterie „Euro Jackpot” auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den der DLTB oder ein Mitveranstalter ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Euro Millionen-Gewinnschein” – ein für die Lotterie „Euro Millionen” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Euro Millionen-Jackpot” – der von der LAE oder einem Mitveranstalter kommunizierte Gesamtbetrag, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der Lotterie „Euro Millionen” auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den die LAE oder ein Mitveranstalter ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Gewinn” – der dem Mitspieler in Bezug auf einen Lottoland-Gewinntipp auszuzahlende Betrag.

„Gewinnklasse” – die entsprechend der richtig getippten Zahlen, Superzahlen, Sterne, Eurozahlen, Powerballs, Megaballs, Zusatzzahlen etc. ermittelte Gewinnklasse in Bezug auf eine bestimmte Ziehung einer bestimmten Lotterie oder ein entsprechendes EU Lotto-Spiel.

„Irish National Lottery-Gewinnschein” – ein für die Lotterie „Irish National Lottery”, „Lotto Plus 1“, „Lotto Plus 2, „Daily Million“ oder „Daily Million Plus“ erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Irish National Lottery-Jackpot” – der von der APNLC kommunizierte Gesamtbetrag, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der Lotterie „Irish National Lottery” auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den die APNLC ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Jackpot” – die maximal bei Lottoland möglichen Gewinne in Bezug auf eine zugrundeliegende Ziehung der entsprechenden Gewinnklasse(n) der entsprechenden Lotterien bzw. die Summe daraus.

„Kreditkarte” – eine Debit-, Prepaid-, Lastschrift- oder Kreditkarte bzw. jede Art von Karte mit Zahlungs-, Lastschriften-, Kredit- und/oder ähnlichen Funktionen.

„Lotería de Navidad-Gewinnschein“ – ein für die Lotterie „Lotería de Navidad” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Loterías y Apuestas del Estado“ oder „LAE“ – die spanische Lotto-Gesellschaft, die u.a. die Lotterie „Euro Millionen” mitveranstaltet.

„Lottoland” – Lottoland Ltd, eine Gesellschaft die im Handelsregister (Companies House) unter der Registernummer 109495 gegründet und registriert wurde und ihren Sitz in Gibraltar hat (Adresse: 23 Ocean Village Promenade). Sie dient als Vermittlerin zwischen dem Mitspieler und EU Lotto.

„Lottoland-Gewinntipp” – ein im Auftrag für einen Mitspieler für ein EU Lotto-Spiel erfolgreich an EU Lotto vermittelter Gewinntipp, der direkt oder indirekt, über das Internet, über das Telefon, per SMS, per Fax, per Brief, per E-Mail oder auf sonstige Wiese abgegeben wurde inklusive möglicher Gewinntipps, die von einem Dritten abgegeben wurden.

„Lottoland-SpezialJackpot“ oder „SpezialJackpot“ – der von Lottoland in Bezug auf die höchste Gewinnklasse eines EU Lotto-Spiels kommunizierte Maximalgewinn (ohne Aktivierung der Funktion „JackPotPot“), sofern dieser den Jackpot übersteigt, der für die dem EU Lotto Spiel zugrunde liegenden Lotterie veröffentlicht wurde.

„Mega Millions-Gewinnschein” – ein für die US-Lotterie „Mega Millions” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Mega Millions-Jackpot” – der von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter kommunizierte Gesamtbetrag in US-Dollar, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der US-Lotterie „Mega Millions” gemäß der offiziellen Regeln über 30 gleiche jährliche Beträge auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den das Mega Millions Consortium, die MUSL oder ein Mitveranstalter in 30 gleichen jährlichen Beträgen im Falle der sogenannten Annuitäten Option” ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Mitspieler” – ein angemeldeter Benutzer.

„MUSL” – die Multi-State Lottery Association, die u.a. die Lotterien „Mega Millions” und „Powerball” mitvertreibt bzw. -veranstaltet.

„Powerball-Gewinnschein” – ein für die US-Lotterie „Powerball” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„Powerball-Jackpot” – der von der MUSL oder einem Mitveranstalter kommunizierte Gesamtbetrag in US-Dollar, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der US-Lotterie „Powerball” gemäß der offiziellen Regeln über 30 ansteigende (d.h. mit 4% p.a.), jährliche Beträge auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den die MUSL oder ein Mitveranstalter in 30 ansteigenden, jährlichen Beträgen im Falle der sogenannten „Annuitäten Option” ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Quote” oder „Gewinnquote” – der Betrag, den der Veranstalter einer einem EU Lotto-Spiel zugrunde liegenden Lotterie in Bezug auf einen Gewinnschein einer Ziehung in einer jeweiligen Gewinnklasse auszuzahlen hat oder bereits ausgezahlt hat.

„Spieleinsatz” – der vom Mitspieler im Hinblick auf ein bestimmtes Spiel pro Virtuellem Tippschein eingesetzte Betrag inklusive etwaiger Tippscheingebühren.

„Spielerkonto” – das Konto des Mitspielers, über das der Mitspieler seine Tipps durchführen und bezahlen kann.

„Tipp” – eine Wette auf den Ausgang eines bestimmten realen Ereignisses, bspw. das Ergebnis einer Lotterie.

„Tippscheinnummer” – die einem bei Lottoland gespielten Tippschein zugeordnete Nummer.

„UK National Lottery-Gewinnschein” – ein für die Lotterie „UK National Lottery” erfolgreich abgegebener und angenommener Gewinnschein in Bezug auf eine bestimmte Ziehung.

„UK National Lottery-Jackpot” – der von der Camelot Group kommunizierte Gesamtbetrag, der in Bezug auf alle Gewinne der Gewinnklasse 1 für eine bestimmte Ziehung der Lotterie „UK National Lottery” auszuzahlen ist, oder, sofern keine Gewinne in Gewinnklasse 1 vorliegen, der Betrag, den die Camelot Group ausgezahlt hätte, sofern es einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 für die entsprechende Ziehung gegeben hätte.

„Virtueller Tippschein” oder „Tippschein” – der elektronische Schein auf der Website zum Tippen auf eine jeweilige Lotterie.

„Website” – das Portal von Lottoland, erreichbar unter www.lottoland.com. Dazu gehören auch verbundene oder mobile Websites, die von Lottoland unter gleicher oder anderer Domain bzw. unter gleicher oder anderer Marke betrieben werden, etwaige von Lottoland betriebene Subdomains (*.lottoland.com) oder Top Level Domains (www.lottoland.*) wie beispielsweise www.lottoland.co.uk, die Applikationen („Apps“) von Lottoland sowie auf Seiten oder Apps Dritter die jeweils eingebundenen iframes oder vergleichbare von Lottoland direkt veröffentlichte Inhalte.



ERSTER ABSCHNITT – SPEZIFISCHE AGB DER LOTTOLAND

1. Mitspieler

1.1.

Der Mitspieler versichert, dass
er volljährig und mindestens 18 Jahre alt ist (die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen ist in vielen Ländern strafbar);
er sich bewusst ist, dass der getätigte Spieleinsatz verloren werden kann;
er die Website nicht gewerbsmäßig oder im Namen oder im Auftrag Dritter nutzen wird;
er zum Zeitpunkt der Abgabe seines Tipps kein Mitarbeiter von Lottoland oder EU Lotto ist;
er eine natürliche Person ist; und
er nur ein Spielerkonto bei Lottoland unterhält.
(2)
1.2.

Mitspieler müssen sich vollständig registrieren, um Tipps abgeben zu können. Lottoland behält sich das Recht vor, jeder Person den Abschluss der Registrierung zu verweigern.
1.3.

Bei Registrierung, beim Kauf und/oder vor der Auszahlung von Gewinnen können Mitspieler zur Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift, ihres Geschlechts, ihres Geburtsdatums, ihrer E-Mail Adresse, ihrer Zahlungsmittelinformationen sowie anderer für die Durchführung von Lottoland erbrachter Dienstleistungen relevanter oder notwendiger Informationen aufgefordert werden. Mit der Angabe erteilt der Mitspieler Lottoland die Erlaubnis zur Überprüfung der gemachten Angaben, insbesondere zur Überprüfung seines Alters auch durch darauf spezialisierte Dienstleister. Lottoland ist für aufgrund von vom Mitspieler nicht gemachten, nicht korrekten, nicht vollständigen oder abgelaufenen Angaben unterlassene Gewinnauszahlungen nicht verantwortlich. Lottoland ist nicht dazu verpflichtet unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben, um mit dem Mitspieler in Kontakt zu treten, um entsprechend falsche, unvollständige oder ungültige Angaben vervollständigen oder ändern zu lassen.
1.4.

Der Mitspieler hat sicherzustellen, dass die in Bezug auf seine Zahlungsmitteldaten gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig und korrekt sind und diese nicht verloren, gesperrt oder gestohlen oder wurden.
1.5.

Der Mitspieler hat Lottoland sofort zu informieren, wenn eine Kreditkarte oder ein vergleichbares Zahlungsmittel, das angegeben wurde, verloren, gestohlen oder gesperrt wurde. Gleiches gilt wenn entsprechende Passwörter oder vertrauliche Informationen an Dritte weitergegeben wurden.
1.6.

Mitspieler hat Änderungen in Bezug auf gemachte Angaben, einschließlich Angaben zu Kreditkarten und Bankkonten, Lottoland unverzüglich mitteilen, indem die jeweiligen Angaben im Spielerkonto geändert werden.

2. Spielerkonto und Passwort

2.1.

Bei der Registrierung gibt der Mitspieler einen Spielernamen, seine E-Mail Adresse und ein Passwort an. Der Mitspieler kann seine Angaben jederzeit über sein Spielerkonto verwalten.
2.2.

Es darf nur ein Spielerkonto pro Mitspieler unterhalten werden. Verstößt der Mitspieler gegen diese Regelung, kann und wird Lottoland ohne vorherige Ankündigung die entsprechenden Spielerkonten schließen und die zugehörigen Tipps für ungültig erklären und etwaige Gewinne nicht auszahlen.
2.3.

Lottoland ist berechtigt, unterschiedliche Mindest- und Höchstbeträge für Einzahlungen und Einsätze während eines bestimmten Zeitraumes für einen bestimmten Mitspieler festzulegen.
2.4.

Die Spielerkontodaten (Spielerpassnummer, Spielername und Passwort) sind vom Mitspieler an einem sicheren Ort aufzubewahren um den Zugriff Unbefugter zu verhindern. Der Mitspieler ist für alle Aktivitäten und Transaktionen, die über sein Spielerkonto laufen, verantwortlich.
2.5.

Mitspieler sind nicht befugt, die Spielerkonten von Dritten zu nutzen.
2.6.

Bei Verdacht auf Betrug oder rechtswidrige Nutzung des Spielerkontos hat der Mitspieler Lottoland zu informieren und erforderliche Schritte (wie bspw. die Änderung seines Passwortes) vorzunehmen.
2.7.

Jeder Mitspieler kann sein Spielerkonto sperren („Selbstausschluss“). Die Beauftragung zur Sperre kann per Fax, per E-Mail, telefonisch unter der im Bereich Kontakt angegeben Telefonnummer oder auf der Website im Bereich Mein Spielerkonto erfolgen. Der Mitspieler kann den Zeitraum, über den er sich selbst ausschließen möchte, frei wählen. Wird kein bestimmter Zeitraum angegeben, schließt Lottoland den Mitspieler für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten von der Nutzung aus. Voraussetzung für die Sperre ist, dass der Mitspieler keine offenen bzw. laufenden Tipps im Bereich Meine Spiele hält.
2.8.

Die erneute Aktivierung von Spielerkonten, die Gegenstand eines Selbstausschusses sind, kann erst nach Ablauf der beantragten Sperrfrist erfolgen. Hierzu hat der Mitspieler den Spielerservice von Lottoland zu kontaktieren.
2.9.

Mitspieler können ihre Spielerkonten auf der Website im Bereich Mein Spielerkonto oder über den Spielerservice dauerhaft löschen lassen. Voraussetzung für die Löschung des Spielerkontos ist, dass der Mitspieler keine offenen bzw. laufenden Tipps im Bereich Meine Spiele hält.
2.10.

Unter Meine Spiele können Mitspieler jederzeit eine Übersicht ihrer abgegebenen, aktiven und abgelaufenen Tippscheine aufrufen. Ein Spielauftrag gilt erst dann als angenommen, wenn in der Übersicht der Status Nimmt teil oder ein Status mit gleicher Bedeutung angezeigt wird. Die Spielauftragsbestätigung und der entsprechende Status Abgegeben oder ein Status mit gleicher Bedeutung in der Übersicht bestätigen nur den Erhalt des Spielauftrages, nicht dessen Annahme. Erst mit einem Status wie Nimmt teil in der Übersicht gilt der Spielauftrag als von Lottoland angenommen.

3. Weiterleitung von Tipps

3.1.

Der Mitspieler erteilt Lottoland durch Ausfüllen und Abgabe des jeweiligen virtuellen Tippscheins auf der Website, per SMS, per Telefon, per Fax, per Brief oder per E-Mail die Anweisung zur Weiterleitung der Tipps an EU Lotto.
3.2.

Nach Ausfüllen des Tippscheins durch den Mitspieler wird der Tippschein in den Warenkorb des Mitspielers gelegt.
3.3.

Mit Eingabe seiner Zahlungsdaten bzw. mit Klick auf den entsprechenden Button im Warenkorb gibt der Mitspieler seine Tipps ab.
3.4.

Nach Abgabe der Tipps können diese nicht mehr storniert oder geändert werden. (3)
3.5.

Lottoland bestätigt den Empfang des Auftrags per E-Mail. Der Bearbeitungsstatus der jeweiligen Tipps kann jederzeit auf der Website im Bereich Meine Spiele eingesehen werden.
3.6.

Lottoland entscheidet bis zum Zeitpunkt der Ziehung über die Annahme. Nimmt Lottoland den Auftrag zur Abgabe eines Tipps an, wird Lottoland den Tipp gemäß diesen AGB an EU Lotto vermitteln. Nimmt Lottoland einen Auftrag zur Abgabe eines Tipps nicht an, wird der jeweilige Spieleinsatz erstattet.

4. Zahlungen

4.1.

Spielen auf Kredit ist nicht möglich.
4.2.

Gewinne werden in der Referenzwährung überwiesen. Lottoland hat das Recht, bei Überweisungen eventuell anfallende Gebühren zu Lasten des Empfängers berechnen zu lassen. Der Mitspieler hat die Pflicht, Zahlungen auf einem Konto in Gibraltar zu empfangen, das auf seinen Namen lautet. Lottoland kann nach eigenem Ermessen auf diese Pflicht des Mitspielers verzichten und Gewinne auf z.B. ein deutsches Bankkonto überweisen. [2]
4.3.

Mit einem Lastschriftauftrag bzw. einer Einzugsermächtigung erteilt der Mitspieler Lottoland oder deren Beauftragten die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegeben Bankkonto.
4.4.

Im Falle einer Rücklastschrift bei einer vorausgegangenen Zahlung per Lastschrift kann Lottoland die Annahme weiterer Zahlungen per Lastschrift verweigern. Gegen einen Mitspieler bestehende offene Forderungen, ggf. inklusive der Lottoland entstandenen, angemessenen Gebühren, können von Lottoland an ein Inkassounternehmen abgetreten werden.
4.5.

Zahlungen per Banküberweisung werden dem Spielerkonto eines Mitspielers nach Eingang auf dem Bankkonto von Lottoland gutgeschrieben. Die Spielerpass-Nummer des Mitspielers ist bei allen Banküberweisungen anzugeben.
4.6.

Wird eine Zahlung gutzuschreibender Geldbeträge von dem Spielerkonto eines Mitspielers an Lottoland eingestellt, unterbrochen, rückbelastet oder aus einem anderen Grund nicht abgeschlossen oder werden solche Zahlungen im Nachhinein storniert oder wird diesbezüglich ein Diebstahl oder Betrug offenkundig, ist Lottoland zur Abbuchung der entsprechenden Beträge einschließlich von Lottoland etwaig entstandenen Gebühren berechtigt.
4.7.

Das Guthaben auf einem Spielerkonto wird nicht verzinst. (4)
4.8.

Der von dem Mitspieler eingezahlte und gutgeschriebene Geldbetrag bzw. das auf dem Spielerkonto befindliche, auszahlbare Guthaben befindet sich auf einem auf den Namen von Lottoland lautenden Bankkonto und unterliegt keinen besonderen Treuhandvereinbarungen oder Insolvenzschutzmechanismen. [3]
4.9.

Lottoland kann das Spielerkonto mit den angemessenen Beträgen belasten, die den Kosten entsprechen, die Lottoland durch die Ausführung von Anweisungen des Mitspielers oder durch die Ausführung eines Auftrages entstanden sind.
4.10.

Gewinne sind in vielen Ländern steuerfrei bzw. nicht steuerbar. Entstehen dennoch etwaige Steuern, Abgaben und Gebühren auf Gewinne, so gehen diese zu Lasten des Mitspielers. Für deren ordnungsgemäße Entrichtung ist der Mitspieler vorrangig selbst verantwortlich. Sollte Lottoland etwaige Steuern in Bezug auf die Gewinne eines Spielers direkt an die Behörden eines Landes entrichten müssen so ist Lottoland berechtigt, diese vom Spielerkonto abzuziehen bzw. vom Mitspieler einzufordern.
4.11.

Lottoland kann ein Spielerkonto auflösen, wenn seit dem letzten Login des Mitspielers mehr als ein Jahr verstrichen ist. Vor der Auflösung eines Spielerkontos wird sich Lottoland bemühen, den Mitspieler mittels E-Mail oder über Telefon zu kontaktieren. Kann Lottoland den Mitspieler nicht innerhalb von vier Wochen kontaktieren, erlischt der Anspruch des Mitspielers auf das Guthaben auf seinem Spielerkonto. Lottoland ist in diesem Fall berechtigt, das Restguthaben einer wohltätigen Organisation zu spenden.

5. Rechte von Lottoland

5.1.

Lottoland ist berechtigt, Spielerkonten und Mitspieler zu sperren, wenn Lottoland Grund zur Annahme hat, dass ein Mitspieler die in Punkt 2. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ferner ist Lottoland berechtigt, Spielerkonten und Mitspieler zu sperren, wenn Lottoland Grund zur Annahme hat, dass
der Mitspieler falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit seinem Spielerkonto, einer Zahlungsmethode oder anderweitig in Verbindung mit der angebotenen Leistungen gemacht hat;
der Mitspieler mehr als ein Spielerkonto unterhält;
der Mitspieler an betrügerischen Handlungen beteiligt ist; oder
der Mitspieler eine andere wesentliche Bestimmung dieser AGB verletzt hat. Darüber hinaus ist Lottoland berechtigt, Spielerkonten und Mitspieler zu sperren, oder wenn Lottoland Grund zur Annahme hat, dass (i) Kontoverbindungs- oder Kreditkartendaten unrichtig waren oder geworden sind oder die Kreditkarte als verloren oder gestohlen gemeldet oder betrügerisch verwendet wird, (ii) Lottoland eine negative Bonitätsprüfung für einen Mitspieler erhält oder die eingezogene Lastschrift eines Mitspielers vom Mitspieler rückbelastet wird oder (iii) der Mitspieler Dritten die Tippabgabe unter Verwendung seines Spielerkontos gestattet.
5.2.

Während des Zeitraumes der Sperrung eines Spielerkontos ist der Mitspieler an der Nutzung und dem Zugriff seines Spielerkontos gehindert. Ferner kann Lottoland den der Sperrung zugrunde liegenden Sachverhalt prüfen und ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den betreffenden Mitspieler zur Vorlage von Lottoland vernünftigerweise verlangten Ausweisdokumenten aufzufordern.
5.3.

Gelangt Lottoland zu der Ansicht, dass ein zur Sperrung berechtigter Grund vorliegt, ist Lottoland zur dauerhaften Löschung des bestreffenden Spielerkontos berechtigt. Dies kann entweder nach Ablauf aller offenen Tipps geschehen oder dadurch, dass diese für ungültig erklärt werden. Wenn der Spieleinsatz von einem Mitspieler unter 18 Jahren geleistet wurde ist der Spieleinsatz von Lottoland auf das Bankkonto dieser Person zurück zu überweisen und das Spielerkonto zu schließen.
5.4.

Gelangt Lottoland zu der Ansicht, dass ein zur Sperrung berechtigter Grund nicht vorliegt ist die Sperrung der Spielerkontos aufzuheben.
5.5.

Schließt Lottoland einen Mitspieler von der Nutzung aus einem anderen Grund aus, wird der jeweilige Mitspieler per E-Mail unter Verwendung seiner angegebenen E-Mail Adresse darüber informiert. In diesem Fall erstattet Lottoland dem Mitspieler das auf dem Spielerkonto ausgewiesene, auszahlbare Guthaben nach Abzug der Spieleinsätze und anfallenden Gebühren sowie der Abrechnung der Gewinne aller zukünftigen, noch offenen und bereits vom Mitspieler gekauften Tipps auf das Bankkonto des Mitspielers.

6. Gewinne

6.1.

Mitspieler können sich auf ihren jeweiligen Spielerkonten über ihre Gewinne informieren. Darüber hinaus kann Lottoland die Mitspieler auf deren Wunsch per E-Mail, SMS, Telefon oder auf andere Weise über ihren jeweiligen Gewinn informieren. Die Information über Gewinne kann in Euro (EUR), englischen Pfund (GBP) oder US-Dollar (USD) erfolgen.
6.2.

Lottoland überweist die Gewinne nach Bekanntwerden der jeweiligen Quoten und Erhalt durch EU Lotto auf das Spielerkonto des Mitspielers. Der Mitspieler kann seine Gewinne als Spieleinsätze für künftige Tipps verwenden oder den Gewinn auf sein Bankkonto überweisen lassen. Lottoland behält sich das Recht vor, höhere Geldbeträge ab 100 Einheiten der jeweiligen Referenzwährung aus Sicherheitsgründen erst nach Eingang einer Kopie mit Vorder- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokuments, dessen Angaben mit dem vom Mitspieler zum Zeitpunkt der Tippabgabe angegebenen Namen oder Geburtsnamen und Geburtsdatum übereinstimmen, an den Mitspieler zu überweisen. (5)
6.3.

Sofern (i) Tipps nach dem jeweiligen Annahmeschluss oder nach dem Beginn der jeweiligen Ziehung abgegeben und/oder fälschlicherweise angenommen wurden, (ii) Lottoland ein wesentlicher Fehler in Bezug auf einen Tipp oder eine Ziehung auffällt und nicht in der Lage ist, den Mitspieler zu kontaktieren um den Fehler zu beheben oder den Tipp vor dem Annahmeschluss zu bestätigen, (iii) der Tipp von einem Mitspieler abgegeben wurde, der Angaben in Bezug auf sein Spielerkonto oder andere Leistungen gemacht hat, die nicht korrekt, vollständig oder abgelaufen sind, (iv) der Tipp von einem Mitspieler abgegebenen wurde, der an Aktivitäten beteiligt ist, die auf betrügerische Aktivitäten in Bezug auf die Abgabe von Tipps, das Betreiben des Spielerkontos oder andere in Zusammenhang mit angebotenen Leistungen schließen lassen, (v) der Tipp von einem Mitspieler getätigt wurde, der minderjährig oder ein Angestellter von Lottoland ist, (vi) der Mitspieler mehr als ein Spielerkonto unterhält, (vii) in Zusammenhang mit der entsprechenden Ziehung Betrug, technische und/oder menschliche Fehler oder ungerechtfertigte Einflußnahme festgestellt wurde oder (viii) die Ziehung von einem Veranstalter und/oder Mitveranstalter für ungültig erklärt wird, obliegt es Lottoland, über die Gültigkeit und die damit einhergehenden Gewinnansprüche der jeweiligen Tipps zu entscheiden.
6.4.

Lottoland leitet ausschließlich die Gewinne weiter, die EU Lotto für den Mitspieler an Lottoland ausgezahlt hat. Lottoland ist daher zur Gutschrift von Gewinnen auf dem Spielerkonto oder zur Befolgung von Anweisungen von Mitspielern zur Überweisung ihrer Gewinne auf ein Bankkonto nur verpflichtet, wenn und soweit (i) Lottoland einen Gewinn von EU Lotto überwiesen erhalten hat und (ii) überhaupt eine Gewinnberechtigung des Mitspieler besteht.
7. Andere Rechte

Lottoland behält sich das Recht vor,
die Gewinne eines Mitspielers gegen unbezahlte, von diesem Mitspieler für Tipps geschuldete Spieleinsätze aufzurechnen;
ein Spielerkonto mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen von Lottoland ohne Angabe von Gründen zu kündigen, abzuändern oder zu sperren; oder
den betreffenden Mitspieler zur Vorlage von Ausweisdokumenten aufzufordern damit Lottoland die Gültigkeit der Angaben des Spielerkontos sowie den Anspruch des Mitspielers auf die Gewinne gemäß diesen AGB prüfen und feststellen kann. Lottoland kann Gewinne bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückhalten.
[4]


8. Website, Links und Banner

8.1.

Lottoland behält sich das Recht vor, jeden Aspekt der Website und deren Inhalt oder die verfügbaren Leistungen oder Produkte zu ändern, zu berichtigen, auszusetzen oder einzustellen. Entsprechende Änderungen wirken nicht rückwirkend. Sofern sie aktuell laufende Tipps betreffen, werden diese für ungültig erklärt und der Spieleinsatz dem Spielerkonto gutgeschrieben.
8.2.

Lottoland haftet nicht für Links oder Werbebanner von Dritten.
8.3.

Mitspieler dürfen die Website nicht durch das Einbringen von Viren, trojanischen Pferden, Würmern oder sonstigem schädlichen oder zerstörerischen Material missbrauchen. Lottoland haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Denial-of-Service-Angriffe, Viren oder durch sonstiges schädliches Material entstehen, das die Computergeräte, Computerprogramme, Daten oder das sonstige Material des Mitspielers aufgrund der Nutzung der Website oder einer damit verbundenen Website seitens des Mitspielers beschädigt oder infiziert.
8.4.

Obwohl Lottoland sich bemüht sicherzustellen, dass die Informationen auf dieser Website richtig sind, garantiert Lottoland nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Website kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten oder die Informationen können veraltet sein.
8.5.

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8.6.

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9. Datenschutz

Lottoland befolgt alle gesetzlichen Auflagen in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Mitspielern. Die Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. <1>



ZWEITER ABSCHNITT – SPEZIFISCHE AGB DER EU LOTTO

10. Spiele

EU Lotto nimmt Tipps entgegen, die von Lottoland auf Anweisung und Rechnung des Mitspielers weitergeleitet werden und über Lottoland angewiesen worden sind.

Mitspieler tippen bei EU Lotto auf den Ausgang der Ziehungen
der von den Mitgliedern des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten oder mitveranstalteten Lotterien „Lotto 6 aus 49”, „Spiel 77”, 
„Super 6”, „Glücksspirale” und „Euro Jackpot”;
der von der LAE mitveranstalteten Lotterie „Euro Millionen”;
der von dem US-amerikanischen Mega Millions Consortium, der MUSL bzw. den Mitveranstaltern veranstalteten Lotterien „Mega Millions” und „Powerball”;
der von der englischen Camelot Group veranstalteten Lotterie „UK National Lottery“;
der von der irischen An Post National Lottery Company veranstalteten Lotterien „Irish National Lottery“, „Lotto Plus 1“, „Lotto Plus 2“, „Daily Million“ und „Daily Million Plus“; sowie
der von der spanischen Loterías y Apuestas del Estado veranstalteten Lotterie „Lotería de Navidad“.
10.1. LOTTO 6aus49

10.1.1.

LOTTO 6aus49 ist ein EU Lotto-Spiel mit Bezug auf das deutsche „Lotto 6 aus 49“. „Lotto 6 aus 49“ wird vom DLTB veranstaltet. Bei „Lotto 6 aus 49“ werden sechs Zahlen („Gewinnzahlen“) aus den Zahlen 1 bis 49 und eine „Superzahl“ aus 10 Zahlen (0-9) gezogen. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.1.2.

Mitspieler können zwischen dem „Normalspiel“ (oder „Normal“) und dem „Systemspiel“ (oder „System“) wählen. Sofern der Mitspieler das Normalspiel wählt, hat er sechs Zahlen pro Tippfeld und eine Superzahl pro Tippschein zu tippen. Sofern der Mitspieler beim Systemspiel die Variante „Vollsystem“ auswählt hat er zwischen 7 und 13 Zahlen pro Tippfeld und eine Superzahl pro Tippschein zu tippen. Die Variante „Vollsystem“ zeichnet sich dadurch aus, dass alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Zahlen als jeweils eigener Tipp teilnehmen. Sofern der Mitspieler beim Systemspiel die Variante „Teilsystem“ auswählt hat er eine bestimmte Anzahl von Zahlen zwischen 7 und 26 Zahlen pro Tippfeld und eine Superzahl pro Tippschein zu wählen. Die Variante „Teilsystem“ zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmte Kombinationen der gewählten Zahlen als eigener Tipp teilnehmen. Die Kombinationen, welche in den LOTTO 6aus49 „Teilsystemen“ als eigenständiger Tipp gelten gleichen denen der offiziellen „Lotto 6 aus 49“-Teilsysteme.
10.1.3.

Die Superzahl ist die letzte Ziffer der Tippschein-Nummer auf dem Virtuellen Tippschein.
10.1.4.

Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als gesonderter Tipp („Normal”) oder als Kombinationen von Tipps („System”).
10.1.5.

Die Preise für die Teilnahme werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.1.6.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben. Der Annahmeschluss von LOTTO 6aus49 gilt auch für die Spiele Spiel77 und Super6.
10.1.7.

Es gibt 9 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von zwei Zahlen und der Superzahl (Gewinnklasse 9)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 8)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Superzahl (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Superzahl (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Superzahl (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen und der Superzahl (Gewinnklasse 1)
10.1.8.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden, welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist. Im Systemspiel können analog zu den offiziellen „Lotto 6 aus 49“-Systemen pro Tippfeld mehrere verschiedene Gewinnklassen gewonnen werden.
10.1.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in der Gewinnklasse 9 auszuzahlende Gewinn entspricht 5,00 Euro.
10.1.10.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 8 auszuzahlende Gewinn entspricht der vom DLTB bezüglich eines DLTB-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Hat der DLTB in einer Gewinnklasse für eine Ziehung von „Lotto 6 aus 49” keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden Lottoland-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von Lottoland auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung von „Lotto 6 aus 49” sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen berechnet. Mitspieler mit Lottoland-Gewinntipps in den Gewinnklassen 3 bis 8 werden folglich insofern besser gestellt, als dass die Auszahlung an sie geringer gewesen wären, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen DLTB-Gewinnschein gekauft.
10.1.11.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und 2 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der DLTB-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von DLTB auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden DLTB-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse sowie dem DLTB-Jackpot ab. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklasse 1 oder 2 werden folglich in der Regel insofern gleich gestellt, als dass die Auszahlung an sie jener Quote gleicht, die sie erhalten hätten, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen DLTB-Gewinnschein gekauft.
10.1.12.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Der Betrag wird von EU Lotto auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten des DLTB veröffentlichten DLTB-Jackpots für die Gewinnklasse 1 der jeweiligen Ziehung von „Lotto 6 aus 49” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet 10.1.11. Satz 2 höchstens dem DLTB-Jackpot für die jeweilige Gewinnklasse und Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
(6)

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 3.333.333,33 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 EUR.
10.1.13.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 gekauft hätte. Der Betrag wird von EU Lotto auf Basis der vom DLTB veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten des DLTB veröffentlichten Jackpots für die Gewinnklasse 2 und für die jeweilige Ziehung von „Lotto 6 aus 49“ kalkuliert.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und keine vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 bei einer theoretischen Gewinnquote von 3.000.000,00 EUR für einen einzelnen DLTB-Gewinnschein. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 3.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von jeweils 1.500.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 2 und einen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von 3.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 1.500.000,00 EUR.
10.1.14.

Hat es in dreizehn aufeinanderfolgenden Ziehungen von „Lotto 6 aus 49” keinen DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben, mit der Folge, dass der DLTB zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an die DLTB-Gewinnscheine in niedrigeren Gewinnklassen verpflichtet ist, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.1.9., 10.1.10., 10.1.11. und 10.1.12. genannten Regelungen mit der Annahme angewendet, dass es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an DLTB-Gewinnscheine in niedrigeren Gewinnklassen gegeben hätte. [5]
10.1.15.

Wird vom DLTB kein DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse 2, aber einer oder mehrere Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 veröffentlicht, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.1.10., 10.1.11., 10.1.12. und 10.1.13. genannten Regelungen, mit der Annahme angewendet, dass es keine Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 2 an DLTB-Gewinnscheine in der Gewinnklasse 1 gegeben hätte.
10.1.16.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.1.11., 10.1.12. und 10.1.14. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz“ wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz“ kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ und mindestens ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne der Option „ZahlenSchutz“ vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.1.12. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ werden als erstes und ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz“ als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.1.17.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.1.6. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.1.11. bis 10.1.16. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.1.11. bis 10.1.16. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 100.000,00 EUR.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 600.000,00 EUR.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 1.500.000,00 EUR.


Der gemäß 10.1.11. bis 10.1.16. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. Der Anspruch auf die monatliche Sofortrente ist vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet.

Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 55.555,55 EUR über 360 Monate.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 50.000,00 EUR über 600 Monate.

Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 250.000,00 EUR über 120 Monate.
Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.2. Spiel77

10.2.1.

Spiel77 ist ein EU Lotto-Spiel, das nur in Verbindung mit dem EU Lotto-Spiel LOTTO 6aus49 gespielt werden kann. Spiel77 basiert auf der Zusatzlotterie „Spiel 77”, die vom DLTB veranstaltet wird. Bei „Spiel 77” wird vom DLTB per Zufallsgenerator eine siebenstellige Gewinnzahl zwischen 0000000 und 9999999 gezogen. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.2.2.

Möchte der Mitspieler einen Tipp auf „Spiel 77” abgeben, muss das Feld mit der Bezeichnung Spiel77 auf seinem Virtuellen Tippschein aktiviert sein. Die vollständige siebenstellige Tippschein-Nummer auf dem Virtuellen Tippschein von LOTTO 6aus49 bildet den Spiel77-Tipp. Die Preise der Spiel77-Tipps basieren auf der Anzahl der Ziehungstage und der vom Mitspieler gewählten Laufzeit.
10.2.3.

Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.
10.2.4.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 2 bis 7 auszuzahlende Gewinn entspricht der vom DLTB bezüglich eines DLTB-Gewinnscheins für „Spiel 77” veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.
10.2.5.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen DLTB-Gewinnschein für „Spiel 77” in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Der Gewinn wird entsprechend jeweils derart abgerundet, dass er auf x.x77.777,00 EUR endet. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem DLTB-Jackpot für die jeweilige Ziehung von „Spiel 77“ und wird ggf. aufgeteilt.
10.2.6.

Hat es in dreizehn aufeinanderfolgenden Ziehungen von „Spiel 77” keinen DLTB-Gewinnschein für „Spiel 77” in Gewinnklasse 1 gegeben, mit der Folge, dass der DLTB zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an die DLTB-Gewinnscheine für „Spiel 77” in niedrigeren Gewinnklassen verpflichtet ist, werden die Regelungen in 10.2.4. und 10.2.5. mit der Annahme angewendet, dass es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an DLTB-Gewinnscheine für „Spiel 77” in niedrigeren Gewinnklassen gegeben hätte.
10.2.7.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.1.6. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.2.5., 10.2.6. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.2.5., 10.2.6. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 10.000,00 EUR.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 2.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 60.000,00 EUR.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 3.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 150.000,00 EUR.


Der gemäß 10.2.5., 10.2.6. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. Der Anspruch auf die monatliche Sofortrente ist vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet.

Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 8.333,33 EUR über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 2.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 5.555,55 EUR über 360 Monate.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 3.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 5.000,00 EUR über 600 Monate.

Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 3.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 25.000,00 EUR über 120 Monate.
Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.3. Super6

10.3.1.

Super6 ist ein EU Lotto-Spiel, das nur in Verbindung mit dem EU Lotto-Spiel LOTTO 6aus49 gespielt werden kann. Super6 basiert auf der deutschen Zusatzlotterie „Super 6”, die von den Mitgliedern des DLTB veranstaltet wird. Bei „Super 6” wird vom DLTB per Zufallsgenerator eine sechsstellige Gewinnzahl zwischen 000000 und 999999 gezogen. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.3.2.

Möchte der Mitspieler einen Tipp auf „Super 6” abgeben, muss das Feld mit der Bezeichnung Super6 auf seinem Virtuellen Tippschein aktiviert sein. Die letzten sechs Zahlen der Tippschein-Nummer auf dem Virtuellen Tippschein bilden den Super6-Tipp. Die Preise der Super6-Tipps auf dem Virtuellen Tippschein basieren auf der Anzahl der Ziehungstage und der vom Mitspieler gewählten Laufzeit.
10.3.3.

Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.
10.3.4.

Der auf einen Lottoland-Gewinntipp für eine Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung von „Super 6” veröffentlichten Gewinnquote. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.4. GlücksSpirale

10.4.1.

GlücksSpirale ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der deutschen Lotterie „Glücksspirale“ basiert, die von den Mitgliedern des DLTB veranstaltet wird. Bei der DLTB-Lotterie „Glücksspirale“ wird per Zufallsgenerator eine Gewinnzahl pro Gewinnklasse gezogen, mit Ausnahme für die Gewinnklassen 6 und 7, in denen jeweils zwei Gewinnzahlen für jede Gewinnklasse gezogen werden. Ziehungen finden in der Regel jeden Samstag statt.
10.4.2.

Möchte der Mitspieler einen Tipp auf die „Glücksspirale“ abgeben, muss die Option GlücksSpirale auf dem Virtuellen Tippschein gewählt sein. Die Tippschein-Nummer bildet den GlücksSpirale-Tipp. Die Preise der GlücksSpirale-Tipps basieren auf der vom Mitspieler gewählten Laufzeit.
10.4.3.

Pro Tipp ist nur ein Gewinn möglich. Dieser besteht in der höchsten, für den jeweiligen Tipp verfügbaren und mit dem Tipp erzielten Gewinnklasse.
10.4.4.

Der von Lottoland auf einen Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklassen 1 bis 6 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag der vom DLTB für die jeweilige Ziehung der „Glücksspirale” veröffentlichten Gewinnquote. In Gewinnklasse 7 entspricht der Gewinn einer monatlich zum Monatsende auszuzahlenden Sofortrente von 7.500,00 EUR. Die monatliche Sofortrente wird über 280 Monate geleistet und beginnt mit dem Monat, der auf das entsprechende Ziehungsdatum folgt. Der Anspruch auf die monatliche Sofortrente ist nicht vererbbar. Die Anzeige des Jackpots der GlücksSpirale in Höhe von 2.100.000,00 EUR ist somit als Summe aller monatlichen Auszahlungen zu verstehen. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 7 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 2 höchstens einer monatlichen Sofortrente in Höhe von 15.000,00 EUR bzw. höchstens 4.200.000,00 EUR als Summe aller folgenden monatlichen Auszahlungen und wird ggf. aufgeteilt.
10.4.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.5. EuroJackpot

10.5.1.

EuroJackpot ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der europäischen Lotterie „Euro Jackpot” basiert, die u.a. von dem DLTB mitveranstaltet wird. Bei „Euro Jackpot” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen („Eurozahlen”) aus den Zahlen 1 bis 8 gezogen. Ziehungen finden in der Regel freitags statt.
10.5.2.

Bei EuroJackpot hat der Mitspieler fünf Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen pro Tippfeld zu tippen. Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als mindestens ein gesonderter Tipp.
10.5.3.

Sofern der Mitspieler im „System“ mehr als fünf Gewinnzahlen und/oder mehr als zwei Eurozahlen pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen 5+2-Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen und Eurozahlen entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.5.4.

Die Preise für den Spieleinsatz werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.5.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.5.6.

Es gibt 12 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und einer Eurozahl (Gewinnklasse 12)
bei der Übereinstimmung von einer Gewinnzahl und zwei Eurozahlen (Gewinnklasse 11)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen (Gewinnklasse 10)
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen (Gewinnklasse 9)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und einer Eurozahl (Gewinnklasse 8)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen und einer Eurozahl (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen und einer Eurozahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen und zwei Eurozahlen (Gewinnklasse 1)
10.5.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.5.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklasse 4 bis 12 auszuzahlende Gewinn entspricht den vom DLTB oder einem Mitveranstalter bezüglich eines Euro Jackpot-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Haben der DLTB und seine Mitveranstalter in einer Gewinnklasse für eine Ziehung von „Euro Jackpot” keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden Lottoland-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von EU Lotto auf Basis der vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung von „Euro Jackpot” sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert. Mitspieler mit Lottoland-Gewinntipps in den Gewinnklassen 4 bis 12 werden folglich insofern besser gestellt, als dass die Auszahlung an sie geringer gewesen wäre, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen Euro Jackpot-Gewinnschein gekauft.
10.5.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1, 2 und 3 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der Euro Jackpot-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von DLTB oder seinen Mitveranstaltern auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden Euro Jackpot-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse sowie dem Euro Jackpot-Jackpot ab. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklassen 1,2 und 3 werden folglich insofern gleich gestellt, als dass die Auszahlung an sie jener Quote gleicht, die sie erhalten hätten, hätten sie statt seinem Lottoland-Gewinntipp ein Euro Jackpot-Gewinnschein gekauft.
10.5.10.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten des DLTB oder der Mitveranstalter veröffentlichten Euro Jackpot-Jackpots für die Gewinnklasse 1 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Jackpot” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne der Gewinnklasse 1 entspricht ungeachtet 10.5.9. Satz 2 höchstens dem Euro Jackpot-Jackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Euro Jackpot-Jackpot von 90.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 90.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Euro Jackpot-Jackpot von 90.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Euro Jackpot-Jackpot von 90.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 45.000.000,00 EUR.
10.5.11.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 2 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten des DLTB oder der Mitveranstalter veröffentlichten Quote für die Gewinnklasse 2 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Jackpot“ kalkuliert.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und keine vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 bei einer theoretischen Gewinnquote von 1.000.000,00 EUR für einen einzelnen Euro Jackpot-Gewinnschein. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und zwei vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von jeweils 500.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 333.333,33 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 2 und einen vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von 1.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 500.000,00 EUR.
10.5.12.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den der DLTB oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 3 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 3 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten des DLTB oder der Mitveranstalter veröffentlichten Quote für die Gewinnklasse 3 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Jackpot“ kalkuliert.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 und keine vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 3 bei einer theoretischen Gewinnquote von 500.000,00 EUR für einen einzelnen Euro Jackpot-Gewinnschein. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 500.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 und zwei vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 3 mit einer Gewinnquote von jeweils 250.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 166.666,67 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 3 und einen vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Jackpot-Gewinnschein in Gewinnklasse 3 mit einer Gewinnquote von 500.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 250.000,00 EUR.
10.5.13.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz“, so berechnet sich der gemäß 10.5.9. und 10.5.10. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz“ unter der Annahme, dass es keine vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Jackpot-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz“ wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz“ kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ und mindestens ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz“ vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.5.10. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ werden als erstes und ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz“ als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.5.14.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.5.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.5.9., 10.5.10., 10.5.13. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.5.10., 10.5.13. und 10.18. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 100.000,00 EUR. 



Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 600.000,00 EUR. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 1.500.000,00 EUR.


Der gemäß 10.5.9., 10.5.10., 10.5.13. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet. 



Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate. 



Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 55.555,55 EUR über 360 Monate. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 50.000,00 EUR über 600 Monate. 



Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 250.000,00 EUR über 120 Monate. 


Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.6. EuroMillions

10.6.1.

EuroMillions ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der Lotterie „Euro Millionen” basiert, die u.a. von der LAE mitveranstaltet wird. Bei „Euro Millionen” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen („Sterne”) aus den Zahlen 1 bis 11 gezogen. Ziehungen finden in der Regel dienstags und freitags statt.
10.6.2.

Bei EuroMillions hat der Mitspieler fünf Gewinnzahlen und zwei Sterne pro Tippfeld zu tippen. Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als mindestens ein gesonderter Tipp.
10.6.3.

Sofern der Mitspieler im „System“ mehr als fünf Gewinnzahlen und/oder mehr als zwei Sterne pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen 5+2-Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen und Sternen entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.6.4.

Die Preise für den Spieleinsatz werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.6.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.6.6.

Es gibt 13 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen (Gewinnklasse 13)
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und einem Stern (Gewinnklasse 12)
bei der Übereinstimmung von einer Gewinnzahl und zwei Sternen (Gewinnklasse 11)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen (Gewinnklasse 10)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und einem Stern (Gewinnklasse 9)
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und zwei Sternen (Gewinnklasse 8)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und zwei Sternen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen und einem Stern (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen und zwei Sternen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen und einem Stern (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen und zwei Sternen (Gewinnklasse 1)
10.6.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.6.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklasse 4 bis 13 auszuzahlende Gewinn entspricht den von der LAE oder einem Mitveranstalter bezüglich eines Euro Millionen-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Haben die LAE und ihre Mitveranstalter in einer Gewinnklasse für eine Ziehung von „Euro Millionen” keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden Lottoland-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von Lottoland auf Basis der von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung von „Euro Millionen” sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen kalkuliert. Gibt es in einer bestimmten Gewinnklasse zwischen 3 bis 12 für eine jeweilige Ziehung keine Euro Millionen-Gewinnscheine, so wird der Betrag in der nächstniedrigeren Gewinnklasse gemäß Satz 1 und 2 unter der Annahme kalkuliert, dass es einen Euro Millionen-Gewinnschein in der höheren Gewinnklasse gegeben hätte. Mitspieler mit Lottoland-Gewinntipps in den Gewinnklassen 4 bis 13 werden folglich insofern besser gestellt, als dass die Auszahlung an sie geringer gewesen wäre, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen Euro Millionen-Gewinnschein gekauft.
10.6.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 bis 3 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der Euro Millionen-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von der LAE oder ihren Mitveranstaltern auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden Euro Millionen-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse sowie dem Euro Millionen-Jackpot ab. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklasse 1 bis 3 werden folglich insofern gleich gestellt, als dass die Auszahlungen an sie jener Quote gleicht, die sie erhalten hätten, hätten sie statt seinem Lottoland-Gewinntipp ein Euro Millionen-Gewinnschein gekauft.
10.6.10.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die LAE oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der LAE oder der Mitveranstalter veröffentlichten Euro Millionen-Jackpots für die Gewinnklasse 1 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Millionen” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet 10.6.9. Satz 2 höchstens dem Euro Millionen-Jackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Euro Millionen-Jackpot von 120.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 120.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Euro Millionen-Jackpot von 120.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 40.000.000,00 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem EuroMillions-Jackpot von 120.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 60.000.000,00 EUR.
10.6.11.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die LAE oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 2 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der LAE oder der Mitveranstalter veröffentlichten Quote für die Gewinnklasse 2 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Millionen” kalkuliert.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und keine von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 bei einer theoretischen Gewinnquote von 500.000,00 EUR für einen einzelnen Euro Millionen-Gewinnschein. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 500.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 und zwei von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von jeweils 250.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 166.666,67 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 2 und einen von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 2 mit einer Gewinnquote von 500.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn beträgt 250.000,00 EUR.
10.6.12.

Der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die LAE oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 3 statt bei Lottoland zu spielen einen Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 3 gekauft hätte. Dieser Betrag wird von Lottoland auf Basis der von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der LAE oder der Mitveranstalter veröffentlichten Quote für die Gewinnklasse 3 und für die jeweilige Ziehung von „Euro Millionen” kalkuliert. Gibt es in Gewinnklasse 2 für eine jeweilige Ziehung keine Euro Millionen-Gewinnscheine, so wird der Betrag gemäß Satz 1 und 2 unter der Annahme kalkuliert, dass es in Gewinnklasse 2 einen Euro Millionen-Gewinnschein gegeben hätte.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 und keine von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 3 bei einer theoretischen Gewinnquote von 100.000,00 EUR für einen einzelnen Euro Millionen-Gewinnschein. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 100.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 und zwei von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 3 mit einer Gewinnquote von jeweils 50.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 33.333,33 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 3 und einen von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Euro Millionen-Gewinnschein in Gewinnklasse 3 mit einer Gewinnquote von 100.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 3 auszuzahlende Gewinn beträgt 50.000,00 EUR.
10.6.13.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.6.9., 10.6.10. und 10.6.13. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine von der LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Euro Millionen-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte. Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz” wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz „kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden. Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz“ wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz” kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ und mind. ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne der Option „ZahlenSchutz“ vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.6.10. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1).

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz“ zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz“ als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.6.14.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.6.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.6.9., 10.6.10., 10.6.13. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.6.9., 10.6.10., 10.6.13. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt


1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 100.000,00 EUR. 



Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 600.000,00 EUR. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 1.500.000,00 EUR.


Der gemäß 10.6.9., 10.6.10., 10.6.13. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet. 



Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate. 



Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 55.555,55 EUR über 360 Monate. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 50.000,00 EUR über 600 Monate. 



Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 30.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 250.000,00 EUR über 120 Monate. 


Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.7. PowerBall

10.7.1.

PowerBall ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der US-amerikanischen Lotterie „Powerball” basiert, die von der Multi-State Lottery Association (MUSL), einer US-amerikanischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, veranstaltet wird. Bei „Powerball” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 59 und eine Zahl („Powerball”) aus den Zahlen 1 bis 35 gezogen. Ziehungen finden in der Regel donnerstags und sonntags (mitteleuropäischer Zeit) statt.
10.7.2.

Bei PowerBall hat der Mitspieler fünf Gewinnzahlen und ein Powerball pro Tippfeld zu tippen. Gegen Aufpreis kann die Option „PowerPlay” gewählt werden. Bei Aktivierung von PowerPlay erhöhen sich die Gewinnquoten für die Gewinnklassen 2 bis 9 gemäß 10.7.8. Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als mindestens ein gesonderter Tipp.
10.7.3.

Sofern der Mitspieler im „System” mehr als fünf Gewinnzahlen und/oder mehr als einen Powerball pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen 5+1-Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen und Powerballs entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.7.4.

Die Preise für den Spieleinsatz werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.7.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.7.6.

Es gibt 9 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung des Powerballs (Gewinnklasse 9)
bei der Übereinstimmung von einer Gewinnzahl und dem Powerball (Gewinnklasse 8)
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und dem Powerball (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und dem Powerball (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen und dem Powerball (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen und dem Powerball (Gewinnklasse 1)
10.7.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.7.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 2 bis 9 auszuzahlende Gewinn entspricht den von der MUSL bezüglich eines Powerball-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

In der Regel sind das für Lottoland-Gewinntipps ohne die Option „PowerPlay”:
4,00 US-Dollar („USD“) für die Gewinnklasse 9
4,00 USD für die Gewinnklasse 8
7,00 USD für die Gewinnklasse 7
7,00 USD für die Gewinnklasse 6
100,00 USD für die Gewinnklasse 5
100,00 USD für die Gewinnklasse 4
10.000,00 USD für die Gewinnklasse 3
1.000.000,00 USD für die Gewinnklasse 2
Gewinne in den Gewinnklassen 3 bis 9 mit der Option „PowerPlay” werden mit dem Faktor 2,3,4 oder 5 multipliziert, je nachdem welche „multiplier” Zahl gezogen wurde und unterliegen nicht dem Einbehalt gemäß 10.7.10., da sie unter der Bemessungsgrenze liegen. Gewinne in Gewinnklasse 2 mit der Option „PowerPlay” werden mit dem Faktor 2 multipliziert und unterliegen den 35% Einbehalt gemäß 10.7.10.
10.7.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der Powerball-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von der MUSL oder einem Mitveranstalter auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden Powerball-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem Einbehalt, dem Powerball-Jackpot sowie ggf. von dem von Lottoland kommunizierten Lottoland-SpezialJackpot ab.
10.7.10.

Sofern von Lottoland kein Lottoland-SpezialJackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den die MUSL oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Powerball-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte, abzüglich 35% Einbehalt. Dieser Betrag wird von EU Lotto auf Basis des auf den Internetseiten der MUSL veröffentlichten Powerball-Jackpots für die Gewinnklasse 1 und für die jeweilige Ziehung von “Powerball” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht in diesem Fall höchstens dem Powerball-Jackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Sofern von Lottoland ein Lottoland-SpezialJackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den die MUSL oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Powerball-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte und der Powerball-Jackpot dem Lottoland-SpezialJackpot entsprochen hätte, abzüglich 35% Einbehalt. Dieser Betrag wird von EU Lotto auf Basis des Lottoland-Spezialjackpots für die Gewinnklasse 1 kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht in diesem Fall höchstens dem Lottoland-SpezialJackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Der Einbehalt wird von EU Lotto nicht ausgeschüttet, weil der Mitspieler immer so gestellt werden soll als in dem Fall, in dem er die offizielle Lotterie gespielt hat. Normalerweise werden bei einem Lottogewinn von der Regierung bzw. dem Finanzamt in den USA 35% Steuern einbehalten. Somit wird der Mitspieler in beiden Fällen gleichgestellt.

Beispiel 1: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Powerball-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 195.000.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einziger Spieler gewonnen.

Beispiel 2: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Powerball-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 65.000.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einer von drei Spielern gewonnen.

Beispiel 3: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Powerball-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 97.500.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einer von zwei Spielern gewonnen.

Beispiel 4: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Powerball-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 325.000.000,00 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einziger Spieler gewonnen.

Beispiel 5: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Powerball-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 108.333.333,33 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einer von drei Spielern gewonnen.

Beispiel 6: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Powerball-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Powerball-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 162.500.000,00 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Powerball als einer von zwei Spielern gewonnen.
10.7.11.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.7.9. und 10.7.10. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine von der MUSL veröffentlichte Powerball-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz” wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz” kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” und mind. ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.7.10. (Satz 3 und 6) um den Faktor:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.7.12.

Wie in den USA bei Powerball üblich, werden auch Gewinne beim EU Lotto-Spiel PowerBall in der Gewinnklasse 1 über 30 Jahre ausbezahlt („Annuitäten-Option”). Dabei wird die erste Zahlung schnellstmöglich nach der Ziehung, die anderen 29 Zahlungen jeweils im Abstand von einem Jahr ausbezahlt. Die Höhe der jeweiligen Auszahlungen wird so berechnet, dass die Auszahlungen von Jahr zu Jahr um 4% steigen und in der Summe die volle Gewinnquote erreichet wird. Die Option, sich die Auszahlungen in einer Abschlagszahlung abgezinst auszahlen zu lassen (sogenannte „Cash-Option”), besteht noch nicht. Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs des Ziehungstages einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist auch maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren. [6]
10.8. MegaMillions

10.8.1.

MegaMillions ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der US-amerikanischen Lotterie „Mega Millions” basiert, die von dem Mega Millions Consortium bzw. der Multi-State Lottery Association (MUSL), einer US-amerikanischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, mitveranstaltet wird. Bei „Mega Millions” werden fünf Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 75 und eine Zahl („Megaball”) aus den Zahlen 1 bis 15 gezogen. Zusätzlich wird vor jeder Ziehung von „Mega Millions” die „Megaplier”-Zahl (2, 3, 4 oder 5) von einem Computer gezogen. Dabei sind die Megaplier-Zahlen gewichtet: Die Megaplier-Zahl 2 mit 13,3%, die Megaplier-Zahl 3 mit 26,7%, die Megaplier-Zahl 4 mit 20,0% und die Megaplier-Zahl 5 mit 40%. Ziehungen finden in der Regel jeden Mittwoch und Samstag mitteleuropäischer Zeit) statt.
10.8.2.

Bei MegaMillions hat der Mitspieler fünf Gewinnzahlen und einen Megaball pro Tippfeld zu tippen. Zusätzlich kann der Mitspieler die Option „MegaPlier” wählen, mit der die Gewinne der Gewinnklassen 2 bis 9 je nach entsprechend gezogener Megaplier-Zahl verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht oder verfünffacht werden. Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als mindestens ein gesonderter Tipp.
10.8.3.

Sofern der Mitspieler im „System” mehr als fünf Gewinnzahlen und/oder mehr als einen Megaball pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen 5+1-Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen und Megaballs entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.8.4.

Die Preise für den Spieleinsatz werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.8.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.8.6.

Es gibt neun Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung des Megaballs (Gewinnklasse 9)
bei der Übereinstimmung von einer Gewinnzahl und dem Megaball (Gewinnklasse 8)
bei der Übereinstimmung von zwei Gewinnzahlen und dem Megaball (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von drei Gewinnzahlen und dem Megaball (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Gewinnzahlen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von von vier Gewinnzahlen und dem Megaball (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Gewinnzahlen (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von von fünf Gewinnzahlen und dem Megaball (Gewinnklasse 1)
10.8.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.8.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklasse 2 bis 9 auszuzahlende Gewinn entspricht den von dem Mega Millions Consortium, der MUSL bzw. den Mitveranstaltern bezüglich eines Mega Millions-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

In der Regel sind das für Lottoland-Gewinntipps ohne die Option „MegaPlier”:
1,00 USD für die Gewinnklasse 9
2,00 USD für die Gewinnklasse 8
5,00 USD für die Gewinnklasse 7
5,00 USD für die Gewinnklasse 6
50,00 USD für die Gewinnklasse 5
500,00 USD für die Gewinnklasse 4
5.000,00 USD für die Gewinnklasse 3
1.000.000,00 USD für die Gewinnklasse 2
Gewinne in den Gewinnklassen 2 bis 9 mit der Option „MegaPlier” werden entsprechend mit 2,3, 4 oder 5 multipliziert und unterliegen den 35% Einbehalt gemäß 10.8.10., da sie über der Bemessungsgrenze liegen.
10.8.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der Mega Millions-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von dem Mega Millions Consortium, der MUSL bzw. einem Mitveranstalter auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden Mega Millions-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem Einbehalt, dem Mega Millions-Jackpot sowie ggf. von dem von Lottoland kommunizierten Lottoland-SpezialJackpot ab.
10.8.10.

Sofern von Lottoland kein Lottoland-SpezialJackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den das Mega Millions Consortium, die MUSL oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Mega Millions-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte, abzüglich 35% Einbehalt. Dieser Betrag wird von EU Lotto auf Basis der von der MUSL veröffentlichten Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der MUSL veröffentlichten Mega Millions-Jackpots für die Gewinnklasse 1 und für die jeweilige Ziehung von “Mega Millions” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht in diesem Fall höchstens dem Mega Millions-Jackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Sofern von Lottoland ein Lottoland-SpezialJackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn dem Betrag, den das Mega Millions Consortium, die MUSL oder ein Mitveranstalter ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner der Gewinnklasse 1 statt bei Lottoland zu spielen einen Mega Millions-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte und der Mega Millions-Jackpot dem Lottoland SpezialJackpot entsprochen hätte, abzüglich 35% Einbehalt. Dieser Betrag wird von EU Lotto auf Basis des Lottoland-SpezialJackpots für die Gewinnklasse 1 kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht in diesem Fall höchstens dem Lottoland-SpezialJackpot für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Der Einbehalt wird von EU Lotto nicht ausgeschüttet, weil der Mitspieler immer so gestellt werden soll als in dem Fall, in dem er die offizielle Lotterie gespielt hat. Normalerweise werden bei einem Lottogewinn von der Regierung bzw. dem Finanzamt in den USA 35% Steuern einbehalten. Somit wird der Mitspieler in beiden Fällen gleichgestellt.

Beispiel 1: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Mega Millions-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 195.000.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einziger Spieler gewonnen.

Beispiel 2: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Mega Millions-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 65.000.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einer von drei Spielern gewonnen.

Beispiel 3: Es gibt keinen Lottoland-SpezialJackpot, zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Mega Millions-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 97.500.000,00 USD. Dies ist der Höchstbetrag, den der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einer von zwei Spielern gewonnen.

Beispiel 4: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Mega Millions-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 325.000.000,00 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einziger Spieler gewonnen.

Beispiel 5: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Mega Millions-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 108.333.333,33 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einer von drei Spielern gewonnen.

Beispiel 6: Es gibt einen Lottoland-SpezialJackpot in Höhe von 500.000.000,00 USD, zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Mega Millions-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Mega Millions-Jackpot von 300.000.000,00 USD. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt nach dem Einbehalt 162.500.000,00 USD. Dies ist 66,7% mehr als der Mitspieler maximal hätte erhalten können, hätte er die offizielle Lotterie Mega Millions als einer von zwei Spielern gewonnen.
10.8.11.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.8.9. und 10.8.10. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine von dem Mega Millions Consortium, der MUSL oder einem Mitveranstalter veröffentlichte Mega Millions-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz” wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz” kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” und mind. ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.8.10. (Satz 3 und 6) um der Faktor:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1).

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.8.12.

Wie in den USA bei Mega Millions üblich, werden auch Gewinne beim EU Lotto-Spiel MegaMillions in der Gewinnklasse 1 über 30 Jahre ausbezahlt („Annuitäten-Option”). Dabei wird die erste Zahlung schnellstmöglich nach dem Gewinn, die anderen 29 Zahlungen jeweils im Abstand von einem Jahr ausbezahlt. Die Höhe der jeweiligen Auszahlungen wird so berechnet, dass die Auszahlungen von Jahr zu Jahr um 5% steigen und in der Summe die volle Gewinnquote erreichet wird. Die Option, sich die Auszahlungen in einer Abschlagszahlung abgezinst auszahlen zu lassen (sogenannte „Cash-Option”), besteht noch nicht. Gemäß 10.8.12. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs des Ziehungstages einmalig in Euro umgerechnet. Dieser Kurs ist auch maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.9. UK Lotto

10.9.1.

UK Lotto ist ein EU Lotto-Spiel mit Bezug auf die „UK National Lottery”. „UK National Lottery” wird von der Camelot Group (CG) veranstaltet. Bei der „UK National Lottery“ werden sechs Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 49 und eine „Zusatzzahl“ aus den übrigen 43 Zahlen gezogen. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.9.2.

Sofern der Mitspieler im „System” mehr als sechs Gewinnzahlen pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.9.3.

Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als gesonderter Tipp („Normal”) oder als Kombinationen von Tipps („System”).
10.9.4.

Die Preise für die Teilnahme werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.9.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.9.6.

Es gibt 5 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
10.9.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden, welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.9.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in der Gewinnklasse 5 auszuzahlende Gewinn entspricht 25,00 GBP.
10.9.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 2,3 und 4 auszuzahlende Gewinn entspricht der von der CG bezüglich eines UK National Lottery-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Hat die CG in einer Gewinnklasse für eine Ziehung von „UK National Lottery” keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden Lottoland-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von Lottoland auf Basis der Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung von „UK National Lottery” sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen berechnet. Mitspieler mit Lottoland-Gewinntipps in den Gewinnklassen 2,3 und 4 werden folglich insofern besser gestellt, als dass die Auszahlung an sie geringer gewesen wären, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen UK National Lottery-Gewinnschein gekauft.
10.9.10.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der UK National Lottery-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse, dem von der CG auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden UK National Lottery-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse sowie dem UK National Lottery-Jackpot ab. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklasse 1 werden folglich in der Regel insofern gleich gestellt, als dass die Auszahlung an sie jener Quote gleicht, die sie erhalten hätten, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen UK National Lottery-Gewinnschein gekauft.
10.9.11.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die CG ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen UK National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Der Betrag wird von EU Lotto auf Basis der Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der CG veröffentlichten UK National Lottery-Jackpots für die Gewinnklasse 1 der jeweiligen Ziehung von „UK National Lottery” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet 10.9.10. Satz 2 höchstens dem UK National Lottery-Jackpot für die jeweilige Gewinnklasse und Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 5.000.000,00 GBP. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 5.000.000,00 GBP. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 1.666.666,67 GBP.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von der CG veröffentlichten UK National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 5.000.000,00 GBP. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 2.500.000,00 GBP.
10.9.12.

Hat es in fünf aufeinanderfolgenden Ziehungen von „UK National Lottery” keinen UK National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gegeben, mit der Folge, dass die CG zur Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an die UK National Lottery-Gewinnscheine in niedrigeren Gewinnklassen verpflichtet ist, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.9.8. bis 10.9.11. genannten Regelungen mit der Annahme angewendet, dass es keine Pflichtauszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 1 an UK National Lottery-Gewinnscheine in niedrigeren Gewinnklassen gegeben hätte.
10.9.13.

Wird von der CG kein UK National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 2, aber einer oder mehrere Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 veröffentlicht, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.9.9., 10.9.10.,10.9.11. und 10.9.14. genannten Regelungen mit der Annahme angewendet, dass es keine Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 2 an UK National Lottery-Gewinnscheine in der Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Wird von der CG kein UK National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 3 veröffentlicht, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.9.9. genannten Regelungen mit der Annahme angewendet, dass es keine Auszahlung der Gewinne in Gewinnklasse 3 an UK National Lottery-Gewinnscheine in der Gewinnklasse 4 gegeben hätte.
10.9.14.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.9.10., 10.9.11. und 10.9.12. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz” wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz” kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” und mindestens ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne der Option „ZahlenSchutz” vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.9.11. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes und ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.9.15.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.9.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.9.10. bis 10.9.14. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.9.10. bis 10.9.14. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 GBP. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 10.000,00 GBP.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 3.000.000,00 GBP. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 90.000,00 GBP. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 250.000,00 GBP.


Der gemäß 10.9.10. bis 10.9.14. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet. 



Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 41.666,67 GBP über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 13.888,89 GBP über 360 Monate. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 8.333,33 GBP über 600 Monate.

Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 5.000.000,00 GBP. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 41.666,67 GBP über 120 Monate.


Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.9.16.

Die MillionärsGarantie ist eine Bonuszahlung die für bestimmte Fälle sicherstellen soll, dass jeder Inhaber eines Lottoland-Gewinntipps für das EU Lotto-Spiel “UK Lotto” in Gewinnklasse 1 mindestens 1.000.000,00 GBP erhält.

Ist der Gewinn für einen bestimmten Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 geringer als 1.000.000,00 GBP, so leistet EU Lotto eine zusätzliche „MillionärsGarantie-Bonuszahlung“ in Höhe der Differenz.

Die Summe aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne und MillionärsGarantie-Bonuszahlungen entspricht höchstens dem UK National Lottery-Jackpot und wird ggf. aufgeteilt.

Die MillionärsGarantie gilt nicht, wenn die Option JackPotPot oder ZahlenSchutz aktiviert ist.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 500.000,00 GBP. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 500.000,00 GBP. Die für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende MillionärsGarantie-Bonuszahlung beträgt 500.000,00 GBP. Somit beträgt die Gesamtzahlung für den Lottoland-Gewinntipp 1.000.000,00 GBP.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 GBP. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 666.666,67 GBP. Die für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende MillionärsGarantie-Bonuszahlung beträgt 333.333,33 GBP. Somit beträgt die Gesamtzahlung für den Lottoland-Gewinntipp 1.000.000,00 GBP.

Beispiel 3: Es gibt drei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und drei von der CG veröffentlichte UK National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem UK National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 GBP. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 500.000,00 GBP. Die für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende MillionärsGarantie-Bonuszahlung beträgt 166.666,67 GBP. Somit beträgt die Gesamtzahlung für den Lottoland-Gewinntipp 666.666,67 GBP.
10.10. IrishLotto

10.10.1.

IrishLotto ist ein EU Lotto-Spiel mit Bezug auf die „Irish National Lottery”. Die „Irish National Lottery” wird von der An Post National Lottery Company (APNLC) veranstaltet. Bei der „Irish National Lottery“ werden sechs Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 45 und eine „Zusatzzahl“ aus den übrigen 39 Zahlen gezogen. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.10.2.

Sofern der Mitspieler im „System” mehr als sechs Gewinnzahlen pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.10.3.

Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als gesonderter Tipp („Normal”) oder als Kombinationen von Tipps („System”).
10.10.4.

Die Preise für die Teilnahme werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.10.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.10.6.

Es gibt 8 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen und der Übereinstimmung der vom Mitspieler gewählten Superzahl mit der gezogenen Zusatzzahl (Gewinnklasse „SuperJackpot“); die Gewinnklasse „SuperJackpot“ gibt es nur bei Lottoland und existiert in der „Irish National Lottery“ nicht.
10.10.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden, welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.10.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in der Gewinnklasse 7 auszuzahlende Gewinn entspricht 5,00 Euro.
10.10.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 6 auszuzahlende Gewinn entspricht der von der APNLC bezüglich eines Irish National Lottery-Gewinnscheins veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse. Hat die APNLC in einer Gewinnklasse für eine Ziehung von „Irish National Lottery” keine Gewinnquote veröffentlicht, so wird der auf jeden Lottoland-Gewinntipp in dieser Gewinnklasse auszuzahlende Gewinn von Lottoland auf Basis der Gesamtspieleinsätze für die jeweilige Ziehung von „Irish National Lottery” sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen berechnet. Mitspieler mit Lottoland-Gewinntipps in den Gewinnklassen 3 bis 6 werden folglich insofern besser gestellt, als dass die Auszahlung an sie geringer gewesen wären, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen Irish National Lottery-Gewinnschein gekauft.
10.10.10.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in der Gewinnklasse 2 auszuzahlende Gewinn entspricht 25.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 2 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne in Gewinnklasse 2 entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR für die jeweilige Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.10.11.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und „SuperJackpot“ auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1, dem von der APNLC auszahlbaren Gewinn für die entsprechenden Irish National Lottery-Gewinnscheine in der jeweiligen Gewinnklasse sowie dem Irish National Lottery-Jackpot ab. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklasse 1 werden folglich in der Regel insofern gleich gestellt, als dass die Auszahlung an sie jener Quote gleicht, die sie erhalten hätten, hätten sie statt eines Lottoland-Gewinntipps einen Irish National Lottery-Gewinnschein gekauft. Mitspieler mit einem Lottoland-Gewinntipp für die Gewinnklasse „SuperJackpot“ werden folglich in der Regel insofern besser gestellt, als dass diese Gewinnklasse bei der „Irish National Lottery“ nicht existiert und die Auszahlung daher nur der Quote der Gewinnklasse 1 gleichen würde.
10.10.12.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die APNLC ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen Irish National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 gekauft hätte. Der Betrag wird von EU Lotto auf Basis der Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der APNLC veröffentlichten Irish National Lottery-Jackpots für die Gewinnklasse 1 der jeweiligen Ziehung von „Irish National Lottery” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet 10.10.11. Satz 2 höchstens dem Irish National Lottery-Jackpot für die jeweilige Gewinnklasse und Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und keine von der APNLC veröffentlichte Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 2.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und zwei von der APNLC veröffentlichte Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 666.666,67 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 und einen von der APNLC veröffentlichten Irish National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 auszuzahlende Gewinn beträgt 1.000.000,00 EUR.
10.10.13.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn entspricht dem zehnfachen Betrag, den die APNLC ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen Irish National Lottery-Gewinnschein gekauft und in Gewinnklasse 1 gewonnen hätte. Der Betrag wird von EU Lotto auf Basis der Gesamtspieleinsätze sowie deren Verteilung auf die Gewinnklassen oder auf Basis des auf den Internetseiten der APNLC veröffentlichten Irish National Lottery-Jackpots für die Gewinnklasse 1 der jeweiligen Ziehung von „Irish National Lottery” kalkuliert. Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse „SuperJackpot“ für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht höchstens dem zehnfachen Irish National Lottery-Jackpot für die jeweilige Gewinnklasse und Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ und keine von der APNLC veröffentlichte Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn beträgt 20.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ und zwei von der APNLC veröffentlichte Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn beträgt 6.666.666,67 EUR.

Beispiel 3: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ und einen von der APNLC veröffentlichten Irish National Lottery-Gewinnschein in Gewinnklasse 1 bei einem Irish National Lottery-Jackpot von 2.000.000,00 EUR. Der für jeden einzelnen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR.
10.10.14.

Wird von der APNLC kein Irish National Lottery-Gewinnschein in einer bestimmten Gewinnklasse veröffentlicht, werden die Regelungen in diesen AGB, insbesondere die in 10.10.8. bis 10.10.12. genannten Regelungen mit der Annahme angewendet, dass es keine Auszahlung der Gewinne der Gewinnklasse ohne Irish National Lottery-Gewinnscheine in andere Gewinnklassen gegeben hätte.
10.10.15.

Wählt der Mitspieler die kostenpflichtige Option „ZahlenSchutz”, so berechnet sich der gemäß 10.10.10. bis 10.10.14. auszuzahlende Gewinn für einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 und Gewinnklasse „SuperJackpot“ mit „ZahlenSchutz” unter der Annahme, dass es keine Irish National Lottery-Gewinnscheine in Gewinnklasse 1 gegeben hätte.

Der erste Mitspieler, der die Option „ZahlenSchutz” wählt, erhält diesen. Der „ZahlenSchutz” kann nur einmal pro Tipp-Kombination vergeben werden.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” und mindestens ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 ohne der Option „ZahlenSchutz” vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.10.12. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes und ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 mit der Option „ZahlenSchutz” zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse 1 ohne die Option „ZahlenSchutz” als reguläre Lottoland-Gewinntipps.

Sofern ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ mit der Option „ZahlenSchutz” und mindestens ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ ohne der Option „ZahlenSchutz” vorliegen, steigt der maximale Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse „SuperJackpot“ für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne gemäß 10.10.13. (Satz 3) um:

Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ ohne „ZahlenSchutz” / (Anzahl Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ ohne „ZahlenSchutz” +1)

Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ mit der Option „ZahlenSchutz” werden als erstes und ungeteilt ausbezahlt. Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ mit der Option „ZahlenSchutz” zählen für die Berechnung der Gewinne für Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ ohne die Option „ZahlenSchutz” als reguläre Lottoland-Gewinntipps.
10.10.16.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.10.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.10.11. bis 10.10.13., 10.10.15. und 10.26. erzielte Gewinn wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.10.11. bis 10.10.13., 10.10.15. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt


1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 100.000,00 EUR.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 300.000,00 EUR. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 500.000,00 EUR.


Der gemäß 10.10.11. bis 10.10.13., 10.10.15. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet. 



Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 27.777,77 EUR über 360 Monate. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 16.666,67 EUR über 600 Monate.



Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 10.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate.


Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.11. IrishLotto+1

10.11.1.

IrishLotto+1 ist ein EU Lotto-Spiel, das nur in Verbindung mit den EU Lotto-Spielen IrishLotto und IrishLotto+2 gespielt werden kann. IrishLotto+1 basiert auf der Lotterie „Irish Lotto Plus 1“, die von der APNLC veranstaltet wird. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.11.2.

Möchte der Mitspieler IrishLotto+1 spielen, muss das Feld mit der Bezeichnung IrishLotto+ auf seinem Virtuellen Tippschein aktiviert sein. Jeder auf dem Virtuellen Tippschein für IrishLotto abgegebener Tipp bildet den IrishLotto+1-Tipp.
10.11.3.

Sofern der Mitspieler das Systemspiel für IrishLotto ausgewählt hat, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Zahlen in einem Tippfeld als jeweils eigener IrishLotto+1-Tipp teil.
10.11.4.

Die Preise für den Spieleinsatz für IrishLotto+1 und IrishLotto+2 werden als ein Preis auf dem Tippschein angezeigt.
10.11.5.

Es gibt 7 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
10.11.6.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.11.7.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn entspricht:
1,00 EUR für die Gewinnklasse 7
9,00 EUR für die Gewinnklasse 6
15,00 EUR für die Gewinnklasse 5
35,00 EUR für die Gewinnklasse 4
350,00 EUR für die Gewinnklasse 3
3.500,00 EUR für die Gewinnklasse 2
350.000,00 EUR für die Gewinnklasse 1
Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR pro Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.12. IrishLotto+2

10.12.1.

IrishLotto+2 ist ein EU Lotto-Spiel, das nur in Verbindung mit den EU Lotto-Spielen IrishLotto und IrishLotto+1 gespielt werden kann. IrishLotto+2 basiert auf der Lotterie „Irish Lotto Plus 2“, die von der APNLC veranstaltet wird. Ziehungen finden in der Regel mittwochs und samstags statt.
10.12.2.

Möchte der Mitspieler IrishLotto+2 spielen, muss das Feld mit der Bezeichnung IrishLotto+ auf seinem Virtuellen Tippschein aktiviert sein. Jeder auf dem Virtuellen Tippschein für IrishLotto abgegebener Tipp bildet den IrishLotto+2-Tipp.
10.12.3.

Sofern der Mitspieler das Systemspiel für IrishLotto ausgewählt hat, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen als jeweils eigener IrishLotto+2-Tipp teil.
10.12.4.

Die Preise für den Spieleinsatz für IrishLotto+1 und IrishLotto+2 werden als ein Preis auf dem Tippschein angezeigt.
10.12.5.

Es gibt 7 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
10.12.6.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.12.7.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn entspricht:
1,00 EUR für die Gewinnklasse 7
5,00 EUR für die Gewinnklasse 6
10,00 EUR für die Gewinnklasse 5
25,00 EUR für die Gewinnklasse 4
250,00 EUR für die Gewinnklasse 3
2.500,00 EUR für die Gewinnklasse 2
250.000,00 EUR für die Gewinnklasse 1
Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR pro Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.13. DailyMillions

10.13.1.

DailyMillions ist ein EU Lotto-Spiel mit Bezug auf die irische Lotterie „Daily Million”. „Daily Million” wird von der An Post National Lottery Company (APNLC) veranstaltet. Bei „Daily Million“ werden sechs Zahlen („Gewinnzahlen”) aus den Zahlen 1 bis 39 und eine „Zusatzzahl“ aus den übrigen 33 Zahlen gezogen. Ziehungen finden in der Regel täglich statt.
10.13.2.

Sofern der Mitspieler im „System” mehr als sechs Gewinnzahlen pro Tippfeld wählt, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen entsprechend als jeweils eigener Tipp teil.
10.13.3.

Pro Tippschein ist mindestens ein Tippfeld auszufüllen. Jedes Tippfeld gilt als gesonderter Tipp („Normal”) oder als Kombinationen von Tipps („System”).
10.13.4.

Die Preise für die Teilnahme werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.13.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.13.6.

Es gibt 8 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen und der Übereinstimmung der vom Mitspieler gewählten Superzahl mit der gezogenen Zusatzzahl (Gewinnklasse „SuperJackpot“)
10.13.7.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden, welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.13.8.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 bis 7 auszuzahlende Gewinn entspricht:
1,00 EUR für die Gewinnklasse 7
5,00 EUR für die Gewinnklasse 6
10,00 EUR für die Gewinnklasse 5
100,00 EUR für die Gewinnklasse 4
500,00 EUR für die Gewinnklasse 3
10.000,00 EUR für die Gewinnklasse 2
1.000.000,00 EUR für die Gewinnklasse 1
Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR pro Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.13.9.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszahlbare Gewinn hängt wie nachfolgend beschrieben von der Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in der Gewinnklasse „SuperJackpot“ und von dem DailyMillions-SuperJackpot ab.
10.13.10.

Sofern von Lottoland kein DailyMillions-Jackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich eines Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn dem Betrag für die Gewinnklasse 1.

Sofern von Lottoland ein DailyMillions-Jackpot kommuniziert wurde, entspricht der hinsichtlich eines Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn dem DailyMillions-SuperJackpot geteilt durch die Anzahl der Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“.

Beispiel 1: Es gibt nur einen Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ und der von Lottoland veröffentlichte DailyMillions-Jackpot entspricht 25.000.000,00 EUR. Der für den Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn beträgt 25.000.000,00 EUR.

Beispiel 2: Es gibt zwei Lottoland-Gewinntipps in Gewinnklasse „SuperJackpot“ und der von Lottoland veröffentlichte DailyMillions-Jackpot entspricht 25.000.000,00 EUR. Der für jeden Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse „SuperJackpot“ auszuzahlende Gewinn beträgt 12.500.000,00 EUR.
10.13.11.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.13.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.13.8. und 10.26. erzielte Gewinn in Gewinnklasse 1 und der gemäß 10.13.10. und 10.26. erzielte Gewinn in Gewinnklasse „SuperJackpot“ wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.13.8., 10.13.10. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

10.000,00 EUR bei der Einstellung „10 Jahre“
20.000,00 EUR bei der Einstellung „20 Jahre“
30.000,00 EUR bei der Einstellung „30 Jahre“
50.000,00 EUR bei der Einstellung „Dein Leben lang“


Der gemäß 10.13.8., 10.13.10. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet.

Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 25.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 208.333,33 EUR über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 25.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 69.444,44 EUR über 360 Monate.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 25.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 41.666,67 EUR über 600 Monate.

Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 25.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 208.333,33 EUR über 120 Monate.
Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.14. DailyMilllions+

10.14.1.

DailyMillions+ ist ein EU Lotto-Spiel, das nur in Verbindung mit dem EU Lotto-Spiel DailyMillions gespielt werden kann. DailyMillions+ basiert auf der Lotterie „Daily Million Plus“, die von der APNLC veranstaltet wird. Ziehungen finden in der Regel täglich statt.
10.14.2.

Möchte der Mitspieler DailyMillions+ spielen, muss das Feld mit der Bezeichnung DailyMillions+ auf seinem Virtuellen Tippschein aktiviert sein.

Jeder auf dem Virtuellen Tippschein für DailyMillions abgegebener Tipp bildet den DailyMillions+-Tipp.
10.14.3.

Sofern der Mitspieler das Systemspiel für DailyMillions ausgewählt hat, nehmen alle möglichen Kombinationen aus den gewählten Gewinnzahlen entsprechend als jeweils eigener DailyMillions+-Tipp teil.
10.14.4.

Die Preise für den Spieleinsatz für DailyMillions+ werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.14.5.

Es gibt 7 Möglichkeiten zu gewinnen:
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen (Gewinnklasse 7)
bei der Übereinstimmung von drei Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 6)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen (Gewinnklasse 5)
bei der Übereinstimmung von vier Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 4)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen (Gewinnklasse 3)
bei der Übereinstimmung von fünf Zahlen und der Zusatzzahl (Gewinnklasse 2)
bei der Übereinstimmung von sechs Zahlen (Gewinnklasse 1)
10.14.6.

Pro Tipp kann maximal nur eine Gewinnklasse gewonnen werden welche automatisch die höchste aller gewonnen Gewinnklassen für den entsprechenden Tipp ist.
10.14.7.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 bis 7 auszuzahlende Gewinn entspricht:
1,00 EUR für die Gewinnklasse 7
5,00 EUR für die Gewinnklasse 6
15,00 EUR für die Gewinnklasse 5
50,00 EUR für die Gewinnklasse 4
250,00 EUR für die Gewinnklasse 3
5.000,00 EUR für die Gewinnklasse 2
500.000,00 EUR für die Gewinnklasse 1
Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 1.000.000,00 EUR pro Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.15. Spanische Weihnachtslotterie (El Gordo)

10.15.1.

Die „Spanische Weihnachtslotterie“ (oder „El Gordo“) ist ein EU Lotto-Spiel, das auf der jährlich stattfindenden spanischen Lotterie „Lotería de Navidad“ (oder „Sorteo Extraordinario de Navidad“) basiert. Die „Lotería de Navidad“ wird von der spanischen Staatslotterie Loterías y Apuestas del Estado veranstaltet. Die „Lotería de Navidad“ basiert auf Lotterielosen mit fünfstelligen Losnummern. Die Nummern werden mehrfach in so genannten „Serien“ verkauft. Die genaue Anzahl der Serien, die genaue Anzahl an Losnummern, die Gewinne, die genaue Anzahl der Gewinne sowie deren Verteilung sind von Jahr zu Jahr verschieden. 2012 wurden ca. 100.000 verschiedene Losnummern verkauft. Lotterielose der „Lotería de Navidad“ werden in der Regel als Zehntellose verkauft. Die Ziehung findet in der Regel einmal im Jahr am 22. Dezember statt.

In einer Ziehung werden zwei Trommeln verwendet. Eine Trommel enthält die Kugeln mit den verschiedenen fünfstelligen Losnummern; die andere Trommel enthält Kugeln, die mit einem Geldgewinn in Euro beschriftet sind.
10.15.2.

Möchte ein Mitspieler einen Tipp auf die „Lotería de Navidad“ abgeben, wählt der Mitspieler auf einem virtuellen Tippschein eine fünfstellige Zahl. Tipps können in Form von Zehntel-Losen (10%), Fünfzigstel-Losen (2%), Zwanzigstel-Losen (5%), Viertel Losen (25%), Halben Losen (50%) oder Ganzen Losen (100%) abgegeben werden. Die Zahlen können vom Mitspieler oder per Zufallsgenerator gewählt werden.
10.15.3.

Die Preise für die Teilnahme werden auf dem Tippschein angezeigt.
10.15.4.

Ein Mitspieler kann pro Tipp in mehreren Gewinnklassen gewinnen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Gewinn pro Tipp in einer der ersten vier Gewinnklassen, auf deren Grundlage andere Gewinnklassen kalkuliert werden, gewonnen wird.
10.15.5.

Der Annahmeschluss wird für jedes entsprechende Ziehungsdatum festgelegt und auf der Website bekanntgegeben.
10.15.6.

Der im Hinblick auf einen Lottoland-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn entspricht dem Betrag, den die Loterías y Apuestas del Estado ausbezahlt hätte, wenn der jeweilige Lottoland-Gewinner statt bei Lottoland zu spielen einen Lotería de Navidad -Gewinnschein in der jeweiligen Gewinnklasse gekauft hätte, multipliziert mit der Prozentzahl, die auf dem Virtuellen Lotto Ticket gewählt wurde.

Der Gesamtbetrag aller von EU Lotto für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne entspricht ungeachtet Satz 1 höchstens 10.000.000,00 EUR pro Ziehung und wird ggf. aufgeteilt.
10.15.7.

Die Ergebnisse der Ziehung der „Lotería de Navidad“ können auf der offiziellen Website von Loterías y Apuestas del Estado eingesehen werden.
10.15.8.

Hat der Mitspieler zum gemäß 10.15.5. festgelegten Zeitpunkt des Annahmeschlusses der entsprechenden Ziehung die Option „CashKuh“ aktiviert, so wird der in dieser Ziehung gemäß 10.15.6. und 10.26. erzielte Gewinn für Gewinne über 1.000.000,00 EUR wie folgt ausgezahlt:

Eine zusätzliche, einmalige Bonuszahlung des gemäß 10.15.6. und 10.26. auszuzahlenden Gewinns ist unmittelbar fällig. Die Höhe der Bonuszahlung beträgt

1% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „10 Jahre“
2% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „20 Jahre“
3% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „30 Jahre“
5% des auszuzahlenden Gewinns bei der Einstellung „Dein Leben lang“
Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 40.000,00 EUR.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 120.000,00 EUR. 



Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die Bonuszahlung beträgt 200.000,00 EUR.


Der gemäß 10.15.6. und 10.26. auszuzahlende Gewinn wird in monatlichen Zahlungen mit gleichen Raten in Abhängigkeit des vom Mitspieler gewählten Zeitraumes über 120 Monate, 240 Monate, 360 Monate oder bis zu seinem Tod ausgezahlt. Die erste monatliche Zahlung erfolgt einen Monat nach der Bonuszahlung. CashKuh-Zahlungen sind vererbbar.

Hat der Mitspieler in den CashKuh-Einstellungen den Zeitraum „dein Leben lang“ gewählt, wird die Höhe der monatlichen Zahlungen auf Basis des Zeitraumes zwischen der jeweiligen Ziehung und dem 85. Geburtstag des Mitspielers berechnet. Sofern der Mitspieler zum Zeitpunkt der Ziehung mindestens 75 Jahre oder älter ist, werden die monatlichen Zahlungen auf Basis eines Auszahlungszeitraumes von 10 Jahren berechnet. Diese monatlichen Zahlungen werden unabhängig vom Alter des Mitspielers bis zu dessen Tod geleistet.

Beispiel 1: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „10 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate.

Beispiel 2: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „30 Jahre“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 11.111,11 EUR über 360 Monate.

Beispiel 3: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 35 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 6.666,67 EUR über 600 Monate.

Beispiel 4: der auszuzahlende Gewinn beträgt 4.000.000,00 EUR. Der Mitspieler ist zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses genau 80 Jahre alt, hat die CashKuh-Option aktiviert und die Einstellung „Dein Leben lang“ gewählt. Die monatliche Zahlung beträgt 83.333,33 EUR über 120 Monate.
Der Mitspieler ist für eine wahrheitsgemäße Angabe seines Alters in seinem Spielerkonto selbst verantwortlich. EU Lotto kann die Auszahlung verweigern, wenn der Mitspieler falsche Angaben über sein Alter macht oder gemacht hat.

Gemäß 10.16. werden alle zukünftigen Zahlungen zum Referenzkurs einmalig in die Referenzwährung umgerechnet. Dieser Kurs ist maßgeblich für die Zahlungen in den Folgejahren.
10.16.

Gewinne werden in der Währung ermittelt und überwiesen, in der der Mitspieler seine Tipps abgegeben hat („Referenzwährung“). Als Umrechnungskurs gilt der offizielle Referenzkurs (Mittelwert, Mengennotierung) der europäischen Zentralbank für den jeweiligen Ziehungstag.
10.17.

Die genauen bzw. annähernden Gewinnmöglichkeiten für jeden Tipp sind für die Mitspieler auf der Website abrufbar.
10.18.

EU Lotto bemüht sich sicherzustellen, dass die auf der Website bereitgestellten Ergebnisse, Gewinnquoten und Gewinne korrekt sind.
10.19.

EU Lotto haftet nicht für Fehler in den gemachten Angaben.
10.20.

EU Lotto bemüht sich sicherzustellen, dass die auf der Website bereitgestellten Jackpots der Lotterien, auf denen die EU Lotto-Spiele Bezug nehmen, korrekt sind, übernimmt jedoch keine Haftung für in diesen Angaben enthaltenen Fehler. EU Lotto kann die Höhe zukünftiger Jackpots unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise unter der Annahme, dass der aktuelle bzw. letzte Jackpot nicht geknackt wird oder wurde, prognostizieren, haftet aber nicht für falsche Annahmen, Berechnungen und Prognosen.
10.21.

Je nach ausgewähltem EU Lotto-Spiel kann der Mitspieler Tipps für einen bestimmten Zeitraum abgeben („Laufzeit-Tipps”) und automatisch für weitere Zeiträume verlängern. Spieleinsätze für Laufzeit-Tipps werden im Voraus zu Beginn des jeweiligen Zeitraums für alle für die gewünschte Laufzeit gewählten Ziehungen eingezogen.
10.22.

Ein Mitspieler kann durch Auswahl der Option „Abo” (oder „Abonnement” oder „automatisch verlängern“) Tipps automatisch verlängern. Abhängig vom ausgewählten EU Lotto-Spiel kann der Mitspieler dabei ein bestimmtes Abbuchungsintervall wählen. Nach Ablauf des gewählten Abbuchungsintervalls verlängert sich der Tippschein automatisch jeweils um das gewählte Abbuchungsintervall, wenn der Mitspieler das Abonnement nicht unter Meine Spiele gekündigt hat. Die Kündigung eines Abonnements ist bis 23:59 Uhr des Tages vor dem Ablauf des jeweils gewählten Abbuchungsintervalls möglich („Kündigungsfrist”). Spieleinsätze werden im Voraus für jedes nachfolgende Abbuchungsintervall vom Mitspieler abgebucht.
10.23.

Ein Mitspieler kann durch Auswahl der Option „JackpotJagd” seinen Tippschein solange verlängern, bis der aktuelle Jackpot der Gewinnklasse 1 der dem EU Lotto-Spiel zugrunde liegenden Lotterie gewonnen wurde. Das Abbuchungsintervall umfasst dabei immer nur das nächste Ziehungsdatum.
10.24.

Gültige Tipps werden auf die nächste stattfindende Ziehung abgegeben, soweit die Abgabe vor Annahmeschluss für diese Ziehung erfolgt und der Mitspieler nichts anderes festlegt. Der Annahmeschluss wird auf der Website angezeigt. Für die Abgabe des Tipps vor dem jeweiligen Annahmeschluss ist der Mitspieler verantwortlich. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass ein Tipp, der nach tatsächlich erfolgter Ziehung oder deren Beginn abgegeben wurde, ungeachtet einer mittels E-Mail oder der Website erstellten automatischen Bestätigung bzw. eines auf der Website falsch angezeigten Annahmeschlusses, ungültig ist.
10.25.

Bei Auswahl der Option „Ab Jackpot von” nimmt der Tippschein eines Mitspielers erst teil, sobald der Jackpot der dem jeweiligen Spiel zur Basis liegenden offiziellen Lotterie in Gewinnklasse 1 mindestens den angegeben Betrag erreicht hat.
10.26.

Hat ein Mitspieler die kostenpflichtige Option „JackPotPot“ gewählt, so verdoppelt sich sein auszuzahlender Gewinn
gemäß 10.1.11., 10.1.12., 10.1.14. bis 10.1.17. für LOTTO 6aus49
gemäß 10.4.4 für GlücksSpirale
gemäß 10.5.9., 10.5.10.,10.5.13. und 10.5.14. für EuroJackpot
gemäß 10.6.9., 10.6.10., 10.6.13. und 10.6.14. für EuroMillions
gemäß 10.7.9 bis 10.7.12. für PowerBall
gemäß 10.8.9. bis 10.8.12. für MegaMillions
gemäß 10.9.10., 10.9.11. und 10.9.14. bis 10.9.16. für UK Lotto
gemäß 10.10.11. bis 10.10.16. für IrishLotto
gemäß 10.13.8. bis 10.13.11. für DailyMillions
für seine Lottoland-Gewinntipps in der jeweils höchsten Gewinnklasse.

Hat ein Mitspieler die kostenpflichtige Option „JackPotPot” gewählt, so verdoppelt sich sein auszuzahlender Gewinn gemäß 10.15.6. und 10.15.9. für die Spanische Weihnachtlotterie für seine Lottoland-Gewinntipps in den jeweils drei höchsten Gewinnklassen.

Für Lottoland-Gewinntipps für Spiel77 mit der Option „JackPotPot” in der höchsten Gewinnklasse wird der auszuzahlende Gewinn gemäß 10.2.5. bis 10.2.7. zunächst verdoppelt und anschließend erneut jeweils derart abgerundet, dass der Gewinn auf x.x77.777,00 Euro endet.

Sofern mind. ein Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit der Option „JackPotPot” vorliegt, steigt der Gesamtbetrag aller von Lottoland für Gewinnklasse 1 für eine Ziehung auszuzahlenden Gewinne
gemäß 10.1.12. (Satz 3), 10.2.5. (Satz 2), 10.4.4. (Satz 4), 10.5.10. (Satz 3), 10.6.10. (Satz 3), 10.7.10. (Satz 3),10.8.10. (Satz 3), 10.9.11. (Satz 3), 10.10.12. (Satz 3), 10.10.13. (Satz 3), 10.13.8. (Satz 2) bzw. 10.15.6. (Satz 2) um den Betrag, den alle Gewinner mit einem Lottoland-Gewinntipp in Gewinnklasse 1 mit „JackPotPot” und ohne „ZahlenSchutz” zusammen erhalten hätten, hätten sie „JackPotPot” nicht angekreuzt sowie
gemäß 10.1.16. (Satz 3 und 4), 10.5.13. (Satz 3 und 4), 10.6.13. (Satz 3 und 4), 10.7.11. (Satz 3 und 4), 10.8.11. (Satz 3 und 4), 10.9.14. (Satz 3 und 4) bzw. 10.10.15 (Satz 3 und 4) um den Betrag, den der Gewinner mit einem Lottoland-Gewinntipp in Klasse 1 mit „JackPotPot” und mit „ZahlenSchutz” erhalten hätte, hätte er „JackPotPot” nicht angekreuzt.
10.27.

Finden im Rahmen einer Lotterie mehrere Ziehungen am selben Tag statt, gilt der Tipp eines Mitspielers, sofern von Lottoland nicht abweichend festgelegt, ausschließlich für die an diesem Tag stattfindende Hauptziehung (bzw. der ersten Ziehung, falls keine Hauptziehung stattfindet), und zwar unter Ausschluss aller anderen von der betreffenden Lotterie durchgeführten Ziehungen.
10.28.

Findet keine Lotterieziehung statt oder wird kein Ziehungsergebnis veröffentlicht oder offiziell bekannt gemacht, gelten alle für die jeweilige Ziehung gültigen Tipps für die neu angesetzte Ziehung (bzw. die nächste verfügbare Ziehung, falls keine neue Ziehung angesetzt wird).

11. Rechte von EU Lotto

11.1.

Der Mitspieler hat gegenüber EU Lotto keinen Anspruch auf einen Gewinn und dessen Auszahlung in den folgenden Fällen:
für Tipps nach dem jeweiligen Annahmeschluss oder nach dem Beginn der jeweiligen Ziehung abgegeben wurden;
für Tipps, die irrtümlich nach Annahmeschluss für die jeweilige Ziehung bzw. das jeweilige Spiel oder bezüglich einer Ziehung oder eines Spiels angenommen wurden, das zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps bereits begonnen oder stattgefunden hat;
wenn EU Lotto Kenntnis von einem Irrtum oder ein Fehler in Bezug auf einen Tipp oder eine Ziehung erlangt und den Mitspieler zur Berichtigung des Irrtums und Bestätigung des Tipps vor Annahmeschluss für die jeweilige Ziehung nicht erreichen kann;
wenn ein Tipp von einem Mitspieler abgegeben wurde, der Angaben in Bezug auf sein Spielerkonto oder andere in Verbindung mit den angebotenen Leistungen gemacht hat, die falsch sind;
für Tipps, die von einem Mitspieler abgegeben wurden, der an betrügerischen Handlungen in Bezug auf die Abgabe von Tipps, die Führung seines Spielerkontos oder anderweitig in Verbindung mit angebotenen Services beteiligt gewesen ist;
wenn der Tipp von einem Mitspieler getätigt wurde, der minderjährig oder ein Angestellter eines der Unternehmen der Lottoland Gruppe ist;
wenn der Mitspieler mehr als ein Spielerkonto unterhält;
wenn in Zusammenhang mit der entsprechenden Ziehung Betrug, technische und/oder menschliche Fehler oder ungerechtfertigte Einflußnahme festgestellt wurde; oder
wenn die Ziehung von einem Veranstalter und/oder Mitveranstalter für ungültig erklärt wird.
11.2.

Bei der Entscheidung, ob Gewinne nach Ziffer 11.1. auszahlbar sind, ist EU Lotto berechtigt, sich auf Informationen zu stützen, die von Lottoland erhoben und EU Lotto zur Verfügung gestellt wurden. EU Lotto ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen anzustellen.
11.3.

Die Überweisung eines Gewinns durch EU Lotto auf das von Lottoland verwaltete Spielerkonto oder die Überweisung eines Gewinns von Lottoland an einen Mitspieler führt nicht zur Entstehung eines tatsächlich bestehenden Gewinnanspruchs. Vielmehr kann EU Lotto auch ausgezahlte Gewinne jederzeit zurückfordern, soweit diese tatsächlich - insbesondere gemäß dieser Ziffer 11.1. - nicht bestehen.
11.4.

Wird ein Tipp nach Ziffer 11.1. (i), (ii) oder (iii) für ungültig erklärt, bietet EU Lotto dem Mitspieler die Option, einen derartigen Tipp für die nächste Ziehung abzugeben oder den Spieleinsatz dem Spielerkonto des Mitspielers gutzuschreiben. Wird ein Tipp von EU Lotto gemäß dieser Ziffer 11.1. aus anderen Gründen für ungültig erklärt, kann der mit diesem Tipp verbundene Spieleinsatz - nach freiem Ermessen von EU Lotto - verfallen (soweit der Spieleinsatz nicht von einem Mitspieler unter 18 Jahren geleistet wurde) oder dem Spielerkonto dieser Person gutgeschrieben oder auf einem anderen, zur Verfügung stehenden Weg erstattet werden.
11.5.

Ferner behält sich EU Lotto das Recht vor:
die Gewinne eines Mitspielers gegen unbezahlte, von diesem Mitspieler für zuvor abgegebene Tipps geschuldete Spieleinsätze aufzurechnen;
die Bereitstellung der angebotenen Produkte mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen, abzuändern oder auszusetzen; und
den betreffenden Mitspieler zur Vorlage von gültigen Ausweisdokumenten aufzufordern, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, damit EU Lotto die Gültigkeit der Angaben des Spielerkontos sowie den Anspruch des Mitspielers auf die Gewinne gemäß diesen AGB feststellen kann. EU Lotto kann die Auszahlung von Gewinnen über 2.500 Euro für eine Ziehung oder ein Spiel bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückhalten.




DRITTER ABSCHNITT – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

11.6.

EU Lotto entscheidet bis zum Zeitpunkt der Ziehung über die Annahme. Nimmt EU Lotto einen Auftrag zur Abgabe eines Tipps nicht an, wird der jeweilige Spieleinsatz erstattet.
12. Beschwerden

12.1.

Der Lottoland-Beschwerdeprozess ist dreistufig. Für die Stufen 1 bis 3 kann der Mitspieler den Spielerservice von Lottoland telefonisch unter der im Bereich Kontakt angegeben Telefonnummer, per Fax oder per E-Mail (service@lottoland.com) kontaktieren. Jedwede Korrespondenz sollte als „Beschwerde” ausgezeichnet sein und die Bearbeitungsnummer enthalten, sofern Lottoland der entsprechenden Beschwerde eine Bearbeitungsnummer zugwiesen hat.
12.2.

In Stufe 1 wird die Beschwerde von einem Mitarbeiter aus dem Spielerservice bearbeitet. In Stufe 2 wird die Beschwerde vom Leiter des Spielerservices bearbeitet. In Stufe 3 wird die Beschwerde von einem Geschäftsführer von Lottoland bearbeitet.
12.3.

Sofern ein Mitspieler mit dem Ergebnis einer Beschwerde unzufrieden ist, kann der Mitspieler um Überprüfung der Beschwerde in der nächsthöheren Stufe bitten.

13. Verbindlichkeit von Entscheidungen

13.1.

Bei Streitigkeiten bezüglich eines Tipps oder der Auszahlung oder Zuerkennung eines Gewinns kann EU Lotto die Auszahlung des Gewinns zurückhalten.
13.2.

Trifft EU Lotto eine endgültige Entscheidung oder übt ein vorstehend erwähntes Ermessen aus, kann EU Lotto - unbeschadet der Regelung in Ziffer 15 - nach freier Wahl die vom Mitspieler für das jeweilige Spiel gezahlten Spieleinsätze und Gebühren erstatten oder den strittigen Tipp mit einem gleichwertigen Tipp für die nächste Ziehung ersetzen.
[7]

14. Allgemeine Haftung und höhere Gewalt

14.1.

Lottoland und EU Lotto haften dem Mitspieler oder Dritten weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen) noch aus anderem Rechtsgrund für
entgangene Einnahmen, Geschäftsverlust, erwartete (mittelbare oder unmittelbare) Einsparungen oder Gewinne; oder
unmittelbare, besondere Schäden oder Folgeschäden, Verluste, Kosten oder sonstige Forderungen, ungeachtet ihres Entstehungsgrundes, ob aufgrund Nichtbereitstellung oder verspäteter Bereitstellung der Website oder aufgrund einer anderen erhältlichen Leistung, der Nichterfüllung dieser AGB oder aus einem sonstigen Grund.
[8]
14.2.

Diese AGB lassen die Haftung von Lottoland und EU Lotto für Todesfälle oder Personenschäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten oder für Betrug von Lottoland oder von EU Lotto unberührt.
14.3.

Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen übernehmen Lottoland und EU Lotto keine Haftung für
Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, unter anderem Naturereignisse, ausgebrochene oder bevorstehende Kriege, oder andere Bedrohungen oder Behinderungen einer staatlichen Behörde, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Requisition oder Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum durch eine Regierung, staatliche oder kommunale Behörde oder auf deren Anordnung, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskonflikte, Brand, Überschwemmung, Dürre, Unwetter, Stromausfall und/oder Ausfall oder Behinderung von Netzwerken, Fernseh-, Rundfunk- oder Telekommunikationsdiensten;
den Ausfall oder die Zerstörung bzw. Schäden oder bezüglich Computersystemen oder Unterlagen (einschließlich der Website) oder ähnliche Störungen;
den Ausfall von Telefon- oder Faxleitungen;
den Ausfall von Telefon- oder SMS-Empfang;
Verzögerungen, Verluste, Fehler oder Versäumnisse im Rahmen der Postzustellung oder eines anderen Zustelldienstes oder seitens des Bankensystems;
andere Handlungen oder Ereignisse, die eine Tippannahme ver- oder behindern;
die Weigerung, einen Tipp an eine Person zu verkaufen oder einer Person die Abgabe eines Tipps zu gestatten; oder
Mitspielern verursachte Verluste, einschließlich des Missbrauchs oder unbefugten Gebrauchs von Passwörtern, für Geldverlust durch Abgabe von Tipps oder Fehlfunktionen von Geräten oder Technologie des jeweiligen Mitspielers oder dessen Internetproviders.


15. Haftung von Lottoland

15.1.

Lottoland bemüht sich sicherzustellen, dass die Website und die erhältlichen Leistungen den Mitspielern im jeweils möglichen Umfang zur Verfügung gestellt werden, leistet jedoch keine Garantie dafür, dass
die Website und die Leistungen zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zeiträume verfügbar sind;
die Merkmale, die Funktionalität oder Leistungsfähigkeit der Website und der angebotenen Leistungen den Anforderungen des Mitspielers oder Dritter entspricht; oder
die die Website, die Apps und deren Merkmale und Funktionalität mit dem vom Mitspieler für den Zugriff auf die Website verwendeten Gerät oder System kompatibel sind oder auf einem solchen Gerät oder System verfügbar sind. Ferner gewährleistet Lottoland nicht, dass die vom Mitspieler gewählten Erinnerungen oder Meldungen vor Annahmeschluss zur Abgabe von Tipps für eine bestimmte Ziehung oder ein bestimmtes Spiel erfolgen, und haftet gegenüber dem Mitspieler nicht für inkorrekte oder verspätete, nicht gesendete oder dem Mitspieler nicht zugegangene Erinnerungen oder Meldungen.
15.2.

Lottoland bemüht sich weiterhin sicherzustellen, dass die auf der Website angezeigten Ergebnisse einschließlich der Quoten und Gewinne richtig sind. Trotz aller Bemühungen um die Gewährleistung der Genauigkeit dieser Angaben haftet Lottoland nicht für in diesen Angaben enthaltene Fehler, die erst nach Auszahlung der Gewinne bekannt werden, sofern diese durch offizielle oder verwandte Websites mit Bezug auf diese Gewinne veröffentlicht wurden.
15.3.

Lottoland haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich EU Lotto oder Banken. [9]
15.4.

Die Haftung von Lottoland gegenüber einem Mitspieler ist auf den Gesamtbetrag beschränkt, der vom Mitspieler für bevorstehende Ziehungen oder Tipps geleistet wurde.

16. Haftung von EU Lotto

16.1.

EU Lotto haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund der Insolvenz Dritter, einschließlich der Insolvenz von Lottoland oder Banken, bei denen EU Lotto Konten unterhält.
16.2.

Die ausschließliche Haftung von EU Lotto gegenüber dem Mitspieler und bezüglich der Auszahlung von Gewinnen erlöscht vollständig mit der Zahlung der Gewinne von EU Lotto an Lottoland. Zur Klarstellung: EU Lotto haftet unter keinen Umständen für die direkte Auszahlung von Gewinnen an die Mitspieler. [10]Darüber hinaus ist EU Lotto nicht zur Auszahlung von Gewinnen verpflichtet, sofern der Mitspieler keinen Anspruch auf Auszahlung nach diesen AGB hat.
16.3.

Die folgenden Bestimmungen lassen die Pflicht von EU Lotto zur Auszahlung von Gewinnen an Lottoland für erfolgreiche und gültige Tipps, die gemäß diesen AGB abgegeben und angenommen wurden, unberührt:

Abgesehen von der Zahlung von Gewinnen, ist die Haftung von EU Lotto gegenüber einem Mitspieler beschränkt auf:
soweit sich die Haftung von EU Lotto auf einen Tipp bezieht, auf den Gesamtbetrag des Spieleinsatzes/der Spieleinsätze, der vom Mitspieler im Zusammenhang mit dem Tipp gesetzt worden ist, der die Haftung von EU Lotto auslöst;
in allen sonstigen Fällen auf einen Gesamtbetrag von GBP 5.000,00 (fünftausend Pfund Sterling).
Die Beschränkung der Haftung bezieht sich auf jedwede Art von Haftung, inklusive Vertragsbruch und Fahrlässigkeit.
17. Umfang der Vereinbarung

17.1.

Die Vereinbarung zwischen (i) dem Mitspieler und Lottoland und (ii) dem Mitspieler und EU Lotto (als Buchmacherin) in Bezug auf die von Lottoland und EU Lottoland angebotenen Leistungen beinhaltet:
diese AGB;
die Datenschutzerklärung; und
die auf der Website erscheinenden Erklärungen und Erläuterungen.
Lottoland und EU Lotto halten die Vereinbarung und ihre Bestandteile für angemessen und fair.
17.2.

Lottoland bewahrt die von Mitspielern bei Anmeldung eingegangenen Geschäftsbedingungen nicht einzeln auf. Diese AGB können von Mitspieler unter der Website eingesehen werden. Mitspieler können eine Kopie dieser AGB ausdrucken und/oder ein Exemplar als Download auf ihrem Computer speichern.

18. Anwendbares Recht

18.1.

Alle zwischen Mitspielern und Lottoland oder EU Lotto geschlossenen Rechtsgeschäfte und sonstigen Transaktionen wie die Auszahlungen von Gewinnen gelten als in Gibraltar, wo sich die Server von Lottoland und EU Lotto befinden, geschlossen und erfolgt.
18.2.

Diese AGB, das Rechtsverhältnis zwischen Mitspieler und Lottoland sowie EU Lotto sowie alle Tipps unterliegen dem geltenden Recht in Gibraltar. [11]Jeder Tipp geht in Gibraltar ein und gilt als dort abgegeben.
18.3.

Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die englische Fassung maßgeblich.
18.4.

Der Mitspieler unterwirft sich hiermit bezüglich aller Streitigkeiten in Verbindung mit diesen AGB oder mit den abgegebenen Tipps der exklusiven Zuständigkeit der Gerichte in Gibraltar.
18.5.

Online Lotto kann in einigen Ländern bzw. Rechtsräumen unerlaubt oder dessen Legalität ungeklärt sein. Jeder Mitspieler erkennt hiermit an, dass Lottoland und EU Lotto bezüglich der Legalität der Inanspruchnahme der von ihnen angebotenen Services in den Ländern bzw. Rechtsräumen, in denen die Mitspieler wohnhaft sind oder sich aufhalten, weder juristischen Rat erteilen noch diesbezügliche Zusicherungen oder Gewährleistungen abgeben.
18.6.

Die von Lottoland und EU Lotto angebotenen Services richten sich ausschließlich an Mitspieler, die durch das jeweils anwendbare Recht nicht an der Teilnahme an Glücksspielen im Internet gehindert sind. EU Lotto gibt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Tipps oder zur Inanspruchnahme von Tippangeboten in einem Land ab, in dem derartige Aktivitäten gesetzlich verboten sind.
[12]
18.7.

Lottoland und EU Lotto haften nicht für die illegale oder unbefugte Nutzung der Website oder der angebotenen Services.
19. Allgemeines

19.1.

Wird eine Bestimmung dieser AGB von einer zuständigen Justiz- oder anderen zuständigen Behörde für ungültig oder undurchsetzbar erklärt, bleibt die Wirksamkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.
19.2.

Wird eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt, die bei Streichung eines Teils der Bestimmung jedoch wirksam oder einklagbar wäre, gilt die betreffende Bestimmung mit den geringsten Änderungen, um die Bestimmung wirksam und durchsetzbar zu machen.
19.3.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Mitteilungen nach diesen AGB per E-Mail gesendet und empfangen werden. Für Mitteilungszwecke sind Mitteilungen der Mitspieler für Lottoland an service@lottoland.com zu senden. Mitteilungen an Mitspieler werden an die im Spielerkonto des Mitspielers angegebene E-Mail Adresse geschickt.
19.4.

Alle gemäß diesen AGB von Lottoland und EU Lotto geleisteten und eingegangenen Zusicherungen und Gewährleistungen, Zusagen, Versprechen, Vereinbarungen und Pflichten erfolgen einzeln und gesondert seitens Lottoland bzw. EU Lotto. Die Haftung von Lottoland und EU Lotto bezüglich einer Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen, Zusagen, Versprechen, Vereinbarungen und Pflichten erstreckt sich lediglich auf Verluste oder Schäden aus der Lottoland bzw. EU Lotto einzeln zurechenbaren Verletzung.
19.5.

Im Gegensatz zu den Mitspielern können Lottoland oder EU Lotto Rechte abtreten und/oder seine jeweiligen Pflichten nach diesen AGB übertragen, in Unterbeauftragung vergeben oder abtreten und/oder Verträge, die nach diesen Bedingungen geschlossen wurden, sowie die jeweiligen Rechte oder Pflichten von Lottoland und EU Lotto oder der Mitspieler auf sonstige Weise ausführen oder handhaben. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Lottoland und EU Lotto Verträge zwischen Lottoland bzw. EU Lotto und einem Mitspieler auf Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen von Lottoland) in Verbindung mit der Übertragung des gesamten oder eines Teils des Geschäfts und Vermögens von Lottoland bzw. EU Lotto übertragen bzw. abtreten können.
[13]
19.6.

Versuchte Übertragungen, Abtretungen, Unterbeauftragungen, Beauftragungen, Aufrechnungen oder sonstige Handlungen des Mitspielers, die Zuwiderhandlungen gegen die AGB darstellen, sind unwirksam. Diese AGB sind an die Person des Mitspielers gebunden und werden zu dessen eigenen Gunsten und nicht mit Wirkung für Dritte abgeschlossen.
19.7.

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach diesen AGB stellt keinen diesbezüglichen oder sonstigen Verzicht dar. Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe aufgrund dieser AGB seitens Lottoland oder EU Lotto stellt keinen fortgesetzten Verzicht auf derartige oder sonstige Rechte oder Rechtsbehelfe dar.

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