Lotto24 AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen Lotto24.de   (Stand: 04.07.2014)

...

Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Zur Teilnahme an den Lotterien schließt der Spielteilnehmer zwei Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern ab. Vertrag Nr. 1 mit der Lotto24 AG zur Vermittlung der Spielscheine. Vertrag Nr. 2 mit der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft zur Teilnahme am jeweiligen Glücksspiel. (bearbeiten)
(2)
C
Mit jedem Spielvermittlungsauftrag stimmt der Nutzer den jeweils gültigen AGB erneut zu. (bearbeiten)
(3)
C
Spielteilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. (bearbeiten)
(4)
C
Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. (bearbeiten)
(5)
C
Es gilt ein Spielkontolimit von 200 Euro pro Woche, dass vom Vertragsanbieter individuell angepasst werden kann. (bearbeiten)
(6)
C
[]
Es wird eine Spielquittung per E-Mail versendet. (Der Vertragstext wird allerdings nicht gespeichert.) (bearbeiten)
(7)
C
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Falls die Spielvermittlung innerhalb der Widerrufsfrist stattfindet, muss der Nutzer dem Vertragsanbieter die bis dahin angefallenen Aufwendungen ersetzen. (Kommentar: Die Umsetzung des Spielvermittlungsauftrages löscht quasi das Widerrufsrecht) (bearbeiten)
(8)
C
Auf der Spielquittung ist ausgewiesen, mit welcher Landeslotteriegesellschaft der Spielvertrag letztlich zustande gekommen ist und welche Gebühren der Vertragsanbieter an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft abgeführt hat. (bearbeiten)
(9)
C
Der Vertragsanbieter wählt einen Treuhänder aus, der etwaige Forderungen an die Lotteriegesellschaften (Gewinne) für den Nutzer einzieht. (bearbeiten)
(10)
C
Sofern ein Spielkonto ein Guthaben von mehr als 250 Euro aufweist, wird Lotto24 den Betrag oberhalb von 250 Euro automatisch auf das vom Spielteilnehmer benannte Bankkonto auszahlen. (bearbeiten)
(11)
C
Bei Gewinnen über 2.500 Euro wird vor der Auszahlung sicherheitshalber eine Identitätsprüfung des Nutzers vorgenommen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, nach freiem Ermessen die konkrete(n) Landeslotteriegesellschaft(en) auszuwählen, an welche er den virtuellen Spielschein zur Teilnahme an der Lotterie übermittelt. (Kommentar: Irreführung...Preisvergleich macht Kundennachteil deutlich) (bearbeiten)
[2]
B
[]
Die Höhe der Gebühren bestimmen sich aus den geltenden Gebühren der jeweiligen Landeslotteriegesellschaften. Der Vertragsanbieter erhebt für die Übermittlung des Spielvermittlungsauftrages keine eigenen Gebühren. (Kommentar: Irreführung, Preisvergleich macht Kundennachteil deutlich) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die AGB der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft verwiesen. (bearbeiten)

AGB
Lotto24 AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Lotto24.de

Letzte Aktualisierung: 04.07.2014
I. Geltungsbereich
1. Inhalt der AGB

Die Lotto24 AG, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg ("Lotto24"), ist Betreiberin der Spielvermittlungsplattform Lotto24.de ("Spielvermittlungsplattform"). Auf dieser Spielvermittlungsplattform können die Spielteilnehmer an den von den Mitgliedern des Deutschen Lotto- und Totoblocks ("Landeslotteriegesellschaften") veranstalteten Lotterien Lotto 6 aus 49, Glücksspirale, Spiel 77 und Super 6 sowie der von verschiedenen europäischen Lotterien in mehreren europäischen Ländern veranstalteten Lotterie Eurojackpot ("Lotterien") teilnehmen.

Lotto24 handelt gegenüber den jeweiligen Landeslotteriegesellschaften namens, für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich im Auftrag der Spielteilnehmer. Zur Teilnahme an den Lotterien schließt der Spielteilnehmer, wie nachfolgend beschrieben, zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern ab.

Zwischen dem Spielteilnehmer und Lotto24 wird zunächst ein Vertrag über die Nutzung der Spielvermittlungsplattform, die Einrichtung und Führung eines Spielkontos auf der Spielvermittlungsplattform ("Spielkonto"), sowie jeweils weitere Einzelverträge über die Vermittlung von Spielscheinen des Spielteilnehmers ("Spielschein") an eine der Landeslotteriegesellschaften ("Spielvermittlung") und die Weiterleitung der bei den Landeslotteriegesellschaften einzuziehenden Gewinne geschlossen ("Spielvermittlungsvertrag"). Der Inhalt des Spielvermittlungsvertrags bestimmt sich dabei nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lotto24 ("AGB").

Darüber hinaus schließt der Spielteilnehmer mit der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft einen Vertrag über die Teilnahme an einer oder mehreren Lotterien ("Spielvertrag"). Der Abschluss des Spielvertrags wird durch Lotto24 lediglich vermittelt.
(1)Der Spielteilnehmer räumt Lotto24 insoweit unter den AGB auch die dafür notwendige Vollmacht ein. Über die Spielvermittlung hinaus bestehen für Lotto24 keine weitergehenden vertraglichen Verpflichtungen aus dem Spielvertrag. Der Inhalt des jeweiligen Spielvertrags bestimmt sich daher ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft, mit der der Spielteilnehmer unter Vermittlung von Lotto24 einen Spielvertrag geschlossen hat und an die der Spielschein von Lotto24 vermittelt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeslotteriegesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Landeslotteriegesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind. <1>
2. Verbindlichkeit und Ausschließlichkeit der AGB

Der Spielteilnehmer erkennt die AGB erstmalig mit seiner Registrierung auf der Spielvermittlungsplattform als verbindlich an und bestätigt die jeweils aktuellen AGB erneut im Rahmen einer jeden Erteilung eines Spielvermittlungsauftrags auf der Spielvermittlungsplattform. (2)Diese AGB werden damit in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gültigen Fassung Bestandteil des Spielvermittlungsvertrags. Der Spielteilnehmer kann die AGB jederzeit auf den Internetseiten der Spielvermittlungsplattform einsehen und sich diese ausdrucken. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
II. Spielvermittlung durch Lotto24
3. Spielteilnehmer und Registrierung und Verwaltung des Spielkontos

3.1 Spielteilnehmer

müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
dürfen in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein,
dürfen ihren Wohnsitz nicht in den USA haben und
dürfen sich zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe nicht in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist.
(3)

3.2 Der Spielteilnehmer bestätigt die Richtigkeit der vorstehenden Angaben mit dem Abschluss jedes Spielvermittlungsvertrags.

3.3 Für den Abschluss des Spielvermittlungsvertrags und die Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen muss sich der Spielteilnehmer auf der Spielvermittlungsplattform von Lotto24 auf elektronischem Wege registrieren und ein Spielkonto einrichten. Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. (4)Lotto24 erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Registrierung die für die Abwicklung des Spielvermittlungsvertrags erforderlichen personenbezogenen Daten des Spielteilnehmers, insbesondere dessen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, sowie die Post- und E-Mail-Adresse des Spielteilnehmers sowie seine Mobiltelefonnummer ("Registrierungsdaten"). Der Spielteilnehmer muss die Registrierungsdaten im Rahmen der Registrierung vollständig und richtig angeben und die Registrierungsdaten nach einer Änderung unverzüglich aktualisieren, indem die entsprechenden Angaben im Spielkonto angepasst werden.

3.4 Gibt der Spielteilnehmer die Registrierungsdaten nicht vollständig oder unrichtig an oder aktualisiert er geänderte Registrierungsdaten nicht unverzüglich, kann Lotto24 die Registrierung jederzeit verweigern, sperren oder kündigen.

3.5 Zur Überprüfung der Registrierungsdaten wird Lotto24 diese mit den von der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ("Schufa") geführten Datenbanken abgleichen. Ergibt diese Überprüfung der Registrierungsdaten, dass der Spielteilnehmer im Zeitpunkt der Registrierung nicht voll geschäftsfähig ist, insbesondere weil er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sperrt Lotto24 den Spielteilnehmer und führt seine Spielvermittlungsaufträge nicht aus. Nicht voll geschäftsfähige Spielteilnehmer, insbesondere Spielteilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben keinen Gewinnanspruch.

3.6 Im Übrigen behält sich Lotto24 das Recht vor, die Registrierung von Spielteilnehmern jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine gewährte Registrierung zu entziehen und das Spielkonto aufzulösen.

3.7 Im Rahmen der Registrierung wählt der Spielteilnehmer einen Benutzernamen sowie ein Passwort. Das Passwort kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche Kundennummer ("ID") von Lotto24.

3.8 Jeder Spielteilnehmer muss sein Passwort und die ID an einem sicheren Ort aufbewahren und streng geheim halten (also Dritten nicht zugänglich machen), um eine unbefugte Nutzung dieser Daten zu verhindern. Der Spielteilnehmer wird sein Passwort in regelmäßigen Abständen - also spätestens alle 4 Wochen - ändern. Sollte dem Spielteilnehmer bekannt werden, dass sein Passwort Dritten zugänglich geworden ist, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Sollte dies nicht möglich sein, wird er Lotto24 unverzüglich informieren.

3.9 Spielteilnehmer sind zur Nutzung von Spielkonten Dritter nicht befugt und dürften auch Dritten nicht die Nutzung ihres Spielkontos einräumen. Möglicher Betrug oder eine rechtswidrige Nutzung des Spielkontos sind Lotto24 unverzüglich zu melden. Der Spielteilnehmer muss in einem solchen Fall selbst sämtliche möglichen Schritte unternehmen, die zu einer Einstellung und Aufklärung derart unzulässiger Tätigkeiten führt.

3.10 Verstößt der Spielteilnehmer schuldhaft gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten und werden von einem unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passworts des Spielteilnehmers Verfügungen getroffen, haftet der Spielteilnehmer für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seines Passworts und die damit verbundene Nutzung seines Spielkontos und der Spielvermittlungsplattform von Lotto24.

3.11 Der Spielteilnehmer kann pro Woche Spielvermittlungsaufträge im Gesamtwert von maximal EUR 200,00 (inkl. Gebühren) beauftragen ("Spielkontolimit"). Lotto24 ist berechtigt, dieses Spielkontolimit für jeden Spielteilnehmer individuell zu ändern. Lotto24 wird den Spielteilnehmer über jede Änderung des Spielkontolimits unverzüglich per Email informieren. (5)

3.12 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Lotto24 den Spielteilnehmer für die weitere Spielvermittlung sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

wenn ein Spielvermittlungsauftrag das Spielkontolimit überschreitet,
das Spielkontolimit bereits überschritten ist,
das Spielkonto keine hinreichende Deckung aufweist,
wenn eine - insbesondere gemäß Ziffer 3.3 dieser AGB - durchgeführte Überprüfung der Registrierungsdaten ergeben hat, dass (a) die Registrierungsdaten des Spielteilnehmers nicht mit den Daten der Schufa übereinstimmen, (b) der Spielteilnehmer nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig ist, (c) er seinen Wohnsitz in den USA hat oder (d) er sich zum Zeitpunkt der Scheinabgabe in einem Staat oder Bundesland aufhält, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist,
wenn der Spielteilnehmer sich entgegen der Regelung in Ziffer 3.2 dieser AGB mehrfach auf dem Spielvermittlungsportal registriert hat,
wenn der Spielteilnehmer falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit seinem Spielkonto gemacht hat oder er geänderte Registrierungsdaten nicht unverzüglich angepasst hat,
wenn der Spielteilnehmer an betrügerischen oder sonst unzulässigen Handlungen beteiligt ist oder das Spielkonto sonst unzulässigerweise nutzt,
wenn der Spielteilnehmer das Spielkonto eines Dritten benutzt oder einem Dritten die Benutzung seines Spielkontos einräumt,
wenn Lotto24 nach Durchführung einer (internen) Überprüfung von Bonitätsschwierigkeiten des Spielteilnehmers ausgehen muss,
wenn der Lastschrifteinzug eines Spielteilnehmers rückbelastet wird,
oder wenn sonst ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB vorliegt, aufgrund dessen eine weitere Spielvermittlung für Lotto24 im konkreten Fall unzumutbar ist.

3.13 Während der Sperrung eines Spielkontos ist der Spielteilnehmer am Zugriff auf das Spielkonto bzw. an dessen Nutzung gehindert. Lotto24 kann den der Kontosperrung zugrunde liegenden Sachverhalt prüfen. Gelangt Lotto24 nach freiem Ermessen zu der Feststellung, dass ein zur Sperrung berechtigter Sachverhalt vorliegt, ist Lotto24 zur Auflösung des betreffenden Spielkontos berechtigt. Gelangt Lotto24 nach freiem Ermessen zu dem Ergebnis, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt, wird die Sperrung des Spielkontos aufgehoben.

3.14 Ein Spielteilnehmer kann sein Spielkonto mit einer Mindestfrist von einer Woche (per E-Mail an service@Lotto24.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 - 42 42 422 (Kostenlos aus dem deutschen Festnetz) schließen, wenn der Kontostand des Spielkontos einen Betrag von Null aufweist, also nachdem der Spielteilnehmer das verbleibende Restguthaben von seinem Spielkonto überwiesen hat.
4. Spielvermittlungsvertrag und Geschäftsbesorgung durch Lotto24

4.1 Der Spielvermittlungsvertrag ist eine Geschäftsbesorgung für den Spielteilnehmer durch Lotto24. Abgeschlossen wird dabei ein Grundvertrag im Hinblick auf die Einrichtung, Führung und Verwaltung des Spielkontos sowie spezifische Einzelgeschäftsbesorgungen im Hinblick auf die konkrete Spielvermittlung - also die Einreichung von Spielscheinen bei den Landeslotteriegesellschaften.

4.2 Der Spielvermittlungsvertrag stellt dabei eine Geschäftsbesorgung mit Dienstleistungscharakter bzw. einen Dienstleistungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter dar. Ausgeschlossen ist eine Anwendung der werkvertraglichen Vorschriften; ein Erfolg ist von Lotto24 unter diesem Vertrag ausdrücklich nicht geschuldet.

4.3 Wir speichern den Vertragstext nicht, senden Ihnen aber eine Spielquittung per EMail zu. (6)Die AGB können Sie jederzeit hier https://www.lotto24.de/webshop/common/terms_and_conditions.htm einsehen. Vergangene Spielscheine können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.
5. Widerrufsrecht

Bei Abgabe eines Scheins geben Sie gegenüber Lotto24 ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags haben Sie ein Widerrufsrecht, über das wir Sie hier näher informieren. Gleichzeitig erteilen Sie Lotto24 eine Vollmacht zum Abschluss eines Lotteriespielvertrags mit einer Landeslotteriegesellschaft. Für diesen Spielvertrag ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sodass insbesondere nach einer Lottoziehung die Einsätze und Gebühren der Landeslotteriegesellschaften nicht zurückgefordert werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lotto24 AG, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, Tel.: 0800 - 42 42 422, Fax: 040 – 82 22 39 770, E-Mail: service@lotto24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(7)
6. Umfang des Spielvermittlungsauftrags und Vollmachterteilung

6.1 Der Spielteilnehmer beauftragt Lotto24 auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen, den auf der Spielvermittlungsplattform bereitgestellten virtuellen Spielschein, der vom Spielteilnehmer ausgefüllt und gegenüber Lotto24 endgültig abgegeben wird, bei einer oder mehreren Landeslotteriegesellschaften namens, für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich in seinem Auftrag einzureichen ("Spielvermittlungsauftrag"), damit ein Spielvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der entsprechenden Landeslotteriegesellschaft zustande kommt. Weiterhin wird Lotto24 ermächtigt, die auf die eingereichten Spielscheine anfallenden Gewinne über einen Treuhänder bei der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft einzuziehen. Lotto24 ist berechtigt, nach freiem Ermessen die konkrete(n) Landeslotteriegesellschaft(en) auszuwählen, an die Lotto24 den Spielvermittlungsauftrag zur Teilnahme an der Lotterie übermittelt. Lotto24 wird den Spielvertrag dabei auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der konkret im Einzelfall ausgewählten Landeslotteriegesellschaft abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeslotteriegesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Landeslotteriegesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind.

6.2 Der Spielteilnehmer bevollmächtigt hiermit Lotto24 zum Abschluss des Spielvertrags, zur Einziehung seiner Gewinne sowie dazu, sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen oder nützlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

6.3 Spielvermittlungsaufträge nehmen nur dann an Sonderverlosungen teil, wenn diese einheitlich von allen Landeslotteriegesellschaften im Zeitpunkt der Ausführung des Spielvermittlungsauftrags angeboten werden.

6.4 Mit der Ausführung des Spielvermittlungsauftrags kann Lotto24 auch mit ihr im Sinne des § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen beauftragen.
7. Teilnahme an den Lotterien

7.1 Die Teilnahme an den Lotterien setzt eine erfolgreiche Registrierung des Spielteilnehmers voraus.

7.2 Zur Teilnahme an der Lotterie Lotto 6aus49 muss der Spielteilnehmer auf dem Spielschein die jeweilige Spielart, nämlich Lotto Normal bzw. Lotto System (Lotto Vollsystem oder Lotto Teilsystem), den Ziehungstag (Samstag, Mittwoch oder beide) und die Anzahl der Ziehungen auswählen sowie die Anzahl der Lottofelder festlegen, die an den entsprechenden Ausspielungen der Lotterien teilnehmen sollen. Wählt der Spielteilnehmer die Spielart Lotto Normal, muss mindestens ein Lottofeld je virtuellem Spielschein ausgefüllt werden, wobei in jedem ausgefüllten Lottofeld sechs Zahlen auszuwählen sind. Wählt der Spielteilnehmer die Spielart Lotto System, muss auf dem Spielschein ebenfalls mindestens ein Lottofeld ausgefüllt werden, wobei in der Variante Lotto Vollsystem in einem Lottofeld sieben, höchstens jedoch zehn Zahlen und in der Variante Lotto Teilsystem hingegen mindestens neun, höchstens jedoch zwölf Zahlen in einem Lottofeld des Spielscheins ausgewählt werden dürfen. Jedes ausgefüllte Lottofeld gilt als gesonderter Tipp. Die letzte Ziffer der Nummer des Spielscheins stellt die jeweilige Superzahl für jeden mit dem jeweiligen Spielschein abgegeben Lottotipp dar. Der Spielteilnehmer kann diese Ziffer im Rahmen der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags beliebig ändern. Die Auswahl der Zahlen in den Zahlenfeldern des Spielscheins kann nach Wahl des Spielteilnehmers durch ihn selbst oder durch den auf der Spielvermittlungsplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Höhe der Spieleinsätze und Gebühren richtet sich nach Anzahl der gewählten Zahlenfelder und der Anzahl der Ziehungen, an der der Spielschein teilnimmt. Optional kann der Spielteilnehmer mit dem Spielschein auch an der Lotterie Glücksspirale und/oder an den Lotto-Zusatzspielen Spiel 77 und Super 6 teilnehmen.

7.3 Zur Teilnahme an der Lotterie Glücksspirale wählt der Spielteilnehmer auf dem von Lotto24 im Spielvermittlungsportal bereitgestellten Glücksspirale-Spielschein mindestens eine bis maximal 14 Losnummern aus. Jede Losnummer stellt ein gesondertes Glücksspiralelos dar. Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer durch Auswahl der entsprechenden Option auf einem Lotto-Spielschein an der Glücksspirale teilnehmen. In diesem Fall stellt die auf dem jeweiligen Lotto-Spielschein angegebene Scheinnummer die Losnummer des Glückspiraleloses dar. Die Auswahl der Losnummern auf dem Glückspirale-Spielschein kann nach Wahl des Spielteilnehmers durch ihn selbst oder durch den auf der Spielvermittlungsplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Die Höhe der Spieleinsätze und Gebühren richtet sich nach Anzahl der Lose und der Anzahl der Ziehungen, an der der Glückspirale-Spielschein teilnimmt. Optional kann der Spielteilnehmer mit dem Glückspirale-Spielschein auch an den Lotto-Zusatzspielen Spiel 77 und Super 6 teilnehmen. Ziehungen der Glücksspirale finden nur samstags statt, so dass eine Teilnahme an der Lotterie Glücksspirale ausschließlich an Samstagen möglich ist.

7.4 Eine Teilnahme des Spielteilnehmers am Lotto-Zusatzspiel Spiel 77 ist nur möglich, wenn der Spielteilnehmer an der Lotterie Lotto 6aus49 oder an der Lotterie Glücksspirale teilnimmt und das Feld "Spiel 77" des Lotto- oder des Glückspirale-Spielscheins ankreuzt. Das Feld "Spiel 77" ist auf jedem Lotto- und Glückspirale-Spielschein in der Standardeinstellung angekreuzt und der Spielteilnehmer kann diese Voreinstellung durch Auswahl aufheben. Die vollständige siebenstellige Scheinnummer des Lotto- oder Glückspirale-Spielscheins stellt die Nummer für das Spiel 77 dar, mit der der Spielteilnehmer am Lotto-Zusatzspiel Spiel 77 teilnimmt. Die Spiel 77 Losnummer kann nach Wahl des Spielteilnehmers durch ihn selbst oder durch den auf der Spielvermittlungsplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

7.5 Eine Teilnahme des Spielteilnehmers am Lotto-Zusatzspiel Super 6 ist nur möglich, wenn der Spielteilnehmer an der Lotterie Lotto 6aus49 oder an der Lotterie Glücksspirale teilnimmt und das Feld "Super 6" des Spielscheins ankreuzt. Das Feld "Super 6" ist auf jedem Spielschein in der Standardeinstellung angekreuzt und der Spielteilnehmer kann diese Voreinstellung durch Auswahl aufheben. Die letzten sechs Zahlen der siebenstelligen Scheinnummer auf dem Spielschein stellt die Losnummer für Super 6 dar, mit der der Spielteilnehmer am Lotto-Zusatzspiel Super 6 teilnimmt ("Super 6 Losnummer"). Die Super 6 Losnummer kann auf dem Spielschein nach Wahl des Spielteilnehmers durch ihn selbst oder durch den auf der Spielvermittlungsplattform integrierten Zufallsgenerator festgelegt werden. Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

7.6 Zur Teilnahme an der Lotterie EuroJackpot wählt der Spielteilnehmer auf dem virtuellen EuroJackpot-Spielschein die Anzahl der gewünschten Tippfelder für den Tipp. Auf einem EuroJackpot-Spielschein befinden sich 8 Felder, von denen mindestens eines ausgefüllt werden muss. Jedes ausgefüllte Feld gilt als gesonderter Tipp. Die Felder bestehen aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen (Feld A) sowie einem weiteren Zahlenfeld mit acht Zahlen (Feld B). Für jedes Feld sind fünf der 50 Zahlen aus Feld A und zwei Zahlen der acht Zahlen aus dem Feld B auszuwählen. Die Zahlen können vom Spielteilnehmer entweder selbst manuell ausgewählt oder aber von einem Zufallsgenerator bestimmt werden. Auch eine Kombination beider Methoden (Auswahl eines Teils der Zahlen und Auffüllung per Zufallsgenerator) ist möglich. Optional kann der Spielteilnehmer auf dem virtuellen „EuroJackpot”-Spielschein auch an der Lotterie „Glücksspirale” sowie den dazu gehörigen Zusatzlotterien „Spiel 77” und „Super 6” teilnehmen. Diesbezüglich wird auf Ziffer 7.3 bis 7.5 verwiesen. Spieleinsätze und Gebühren richten sich nach der Anzahl der Felder, dem Ziehungstag und der vom Spielteilnehmer gewählten Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.
8. Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen

8.1 Der Spielteilnehmer kann einen Spielvermittlungsauftrag bis zu dem von Lotto24 festgelegten Annahmeschluss gemäß Ziffer 9 dieser AGB auf der Spielvermittlungsplattform erteilen.

8.2 Ist ein virtueller Spielschein ausgefüllt, muss der Spielteilnehmer ihn in den virtuellen Warenkorb legen. Dort werden alle ausgefüllten, aber noch nicht abgegebenen virtuellen Spielscheine des registrierten Spielteilnehmers gesammelt. Der Spielteilnehmer kann jeden einzelnen virtuellen Spielschein dort bis zur endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags ändern. Der Spielteilnehmer erklärt die endgültige Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gegenüber Lotto24, indem er das Feld "Jetzt bezahlen" innerhalb des Spielvermittlungsportals anklickt. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

8.3 Lotto24 nimmt Spielvermittlungsaufträge nur an, wenn das Spielkonto eine Deckung in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren aufweist.

8.4 Lotto24 behält sich das Recht vor, den Spielteilnehmer nach seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der endgültigen Abgabe des Spielvermittlungsauftrags zu fragen. Lotto24 ist berechtigt, Spielvermittlungsaufträge von Spielteilnehmern abzuweisen, die sich in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist.
9. Abschluss des Spielvertrags

9.1 Mit der endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags wird Lotto24 den virtuellen Spielschein namens, auf Rechnung, im Auftrag und mit Vollmacht des Spielteilnehmers an eine Landeslotteriegesellschaft oder eine in dem jeweiligen Bundesland tätige Annahmestelle übermitteln. Die Übermittlung des virtuellen Spielscheins an eine Landeslotteriegesellschaft oder eine in dem jeweiligen Bundesland tätige Annahmestelle stellt das Angebot des Spielteilnehmers an die Landeslotteriegesellschaft auf Abschluss eines Spielvertrags unter Einbeziehung von Lotto24 als Vertreter dar. Nimmt die Landeslotteriegesellschaft dieses Angebot an, erklärt sie dies gegenüber Lotto24, die vom Spielteilnehmer zur Entgegennahme von derartigen Erklärungen gemäß Ziffer 6.2 ermächtigt ist. Lotto24 ist berechtigt, nach freiem Ermessen die konkrete(n) Landeslotteriegesellschaft(en) auszuwählen, an welche Lotto24 den virtuellen Spielschein zur Teilnahme an der Lotterie übermittelt. [1]Lotto24 wird den Spielvertrag dabei auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der konkret im Einzelfall ausgewählten Landeslotteriegesellschaft abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeslotteriegesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Landeslotteriegesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind. Der Spielteilnehmer erklärt sich mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft, mit der der Spielteilnehmer einen Spielvertrag schließt einverstanden. Wird an mehreren Lotterien gleichzeitig teilgenommen, gelten für die jeweils geschlossenen Spielverträge die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Landeslotteriegesellschaften nebeneinander.

9.2 Lotto24 übersendet dem Spielteilnehmer nach Abschluss des Spielvertrags eine Spielquittung per E-Mail ("Spielquittung"). Die Spielquittung enthält die persönlichen Angaben des Spielteilnehmers, Angaben zum konkreten Spielvermittlungsauftrag, die Bezeichnung der Lotterien und die Nummer des Spielscheins. Im Rahmen der Spielquittung wird Lotto24 dem Spieler auch mitteilen, mit welcher Landeslotteriegesellschaft der Spielvertrag letztlich zustande gekommen ist und welche Gebühren für den Abschluss des Spielvertrags von Lotto24 an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft im konkreten Fall abgeführt wurden. (8)

9.3 Sollte die Landeslotteriegesellschaft das von Lotto24 übermittelte Angebot nicht annehmen, wird Lotto24 den Spielteilnehmer hierüber unverzüglich per E-Mail informieren.

9.4 Gleiches gilt, wenn der Abschluss eines Spielvertrags aus anderen Gründen nicht erfolgt ist. Darunter fällt insbesondere, wenn eine Übermittlung des Spielscheins an eine Landeslotteriegesellschaft - z.B. aus technischen aber auch aus anderen Gründen - nicht oder nur fehlerhaft erfolgt ist.

9.5 Eine Verpflichtung von Lotto24 zur Übermittlung eines virtuellen Spielscheins an eine Landeslotteriegesellschaft und/oder zum Abschluss eines Spielvertrags bei Erteilung eines Spielvermittlungsauftrags durch den Spielteilnehmer im Rahmen der Geschäftsbesorgung besteht insoweit ausdrücklich nicht. Vielmehr ist jegliche Haftung von Lotto24 für eine Übermittlung des virtuellen Spielscheins vor einer Übersendung der Spielquittung an den Spielteilnehmer ausdrücklich ausgeschlossen.

9.6 Ist kein Spielvertrag gemäß Ziffer 9.4 oder 9.5 zustande gekommen, so werden nur der Spieleinsatz und die Gebühren vollumfänglich an den Spielteilnehmer erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesen Fällen nicht.
10. Annahmeschluss

Unabhängig von Annahmeschlusszeiten der Landeslotteriegesellschaften legt Lotto24 einen eigenen Annahmeschluss für die endgültige Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen in Bezug auf die jeweiligen Lotterien fest ("Annahmeschluss"). Spielvermittlungsaufträge, die erst nach dem Annahmeschluss endgültig erteilt werden, sind ungültig und nehmen nicht mehr an der jeweiligen Ausspielung bzw. Ziehung teil. Der Spielvermittlungsauftrag nimmt allerdings an der nächsten stattfindenden Ausspielung oder Ziehung der Lotterie teil, soweit der Spielvermittlungsauftrag vor dem für diese Ausspielung oder Ziehung geltenden Annahmeschluss erteilt wurde.
11. Dauer der Spielteilnahme

11.1 Der Spielteilnehmer legt im Rahmen der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gegenüber Lotto24 die Dauer der Spielteilnahme fest. Der Spielteilnehmer kann hierbei eine Laufzeit von einer bis fünf bzw. acht Wochen wählen. Lotto24 belastet das Spielkonto des Spielteilnehmers mit den anfallenden Spieleinsätzen und Gebühren ("Gebühren") für die für die gewünschte Laufzeit endgültig erteilten Spielvermittlungsaufträge. Die Belastung des Spielkontos erfolgt im Voraus und zu Beginn des jeweiligen Zeitraums.

11.2 Der Spielteilnehmer kann die zeitliche Dauer eines Spielvermittlungsauftrags für die Teilnahme an den Lotterien durch Markierung des Kästchens "Dauerschein" im virtuellen Spielschein automatisch verlängern. Wählt der Spielteilnehmer diese Option Dauerschein, verlängert sich nach Ablauf der gewählten Laufzeit der Spielschein automatisch jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn der Spielteilnehmer diesen nicht spätestens drei Kalendertage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit auf der Spielvermittlungsplattform unter der Rubrik "Spielscheine" gekündigt hat. Der Spielteilnehmer kann durch Anklicken des Mülleimersymbols den Spielschein kündigen. Lotto24 wird in diesem Fall dem Spielteilnehmer eine E-Mail als Kündigungsbestätigung übersenden, die zudem das Datum der letzten Spielteilnahme ausweist.

11.3 Der Spielteilnehmer kann seinen Spielvermittlungsauftrag für die Teilnahme an den Lotterien durch Markierung des Kästchens "Jackpot-Jäger-Abo" im virtuellen Spielschein automatisch von der jeweils erreichten Jackpotgewinnsumme abhängig machen. Wählt der Spielteilnehmer die Option „Jackpot-Jäger-Abo“, übermittelt Lotto24 den Spielvermittlungsauftrag automatisch für die jeweilige Ziehungsperiode, soweit die gewählte Jackpotgewinnsumme erreicht oder überschritten wird, wenn der Spielteilnehmer diesen nicht spätestens drei Kalendertage vor dem nächsten Ziehungstag auf der Spielvermittlungsplattform unter der Rubrik "Spielscheine" gekündigt hat. Der Spielteilnehmer kann durch Anklicken des Mülleimersymbols den Spielschein kündigen. Lotto24 wird in diesem Fall dem Spielteilnehmer eine E-Mail als Kündigungsbestätigung übersenden, die zudem das Datum der letzten Spielteilnahme ausweist.

11.4 Die fälligen Gebühren zieht Lotto24 im Voraus für jede nachfolgende Laufzeit vom Spielkonto des Spielteilnehmers ein, bis der jeweilige Dauerschein gekündigt wird.
12. Gebühren der Landeslotteriegesellschaften

12.1 Vor Erteilung des endgültigen Spielvermittlungsauftrags informiert Lotto24 die Spielteilnehmer über die jeweiligen zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebühren der Landeslotteriegesellschaft(en), mit der/denen der Spielvertrag geschlossen wird. Soweit zum Zeitpunkt der endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags an Lotto24 noch nicht fest steht, an welche Landeslotteriegesellschaft Lotto24 den Spielvermittlungsauftrag übermitteln wird, informiert Lotto24 den Spielteilnehmer über die Gesamtheit der möglichen anwendbaren Gebühren der Landeslotteriegesellschaft(en).

12.2 Grundlage der Ermittlung der Höhe der Gebühren sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der endgültigen Erteilung des Spielvermittlungsauftrags geltenden Gebühren der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft(en). Diese können hier nochmals zusammengefasst eingesehen werden.

12.3 Aufgrund der unterschiedlichen Gebühren der Landeslotteriegesellschaften kann es bei der Weiterleitung des Spielvermittlungsauftrags an eine Landeslotteriegesellschaft zu Differenzen zwischen den vom Spielteilnehmer an Lotto24 gezahlten Gebühren und den von Lotto24 an die konkret ausgewählte(n) Landeslotteriegesellschaft(en) weitergeleiteten Gebühren kommen. Die Gebühren können dabei auch von den Gebühren abweichen, die die im Bundesland des Wohnsitzes des Spielers ansässige Landeslotteriegesellschaft für die Teilnahme an der gleichen Lotterie erheben würde. Die derart in manchen Fällen entstehenden Gebührendifferenzen sind aus betriebstechnischen Gründen unvermeidbar und gehen zu Lasten oder zu Gunsten von Lotto24.

12.4 Lotto24 erhebt für die Übermittlung des Spielvermittlungsauftrags an die Landeslotteriegesellschaft(en) von den Spielteilnehmern keine eigenen Gebühren. Auf die Möglichkeit des Entstehens von Gebührendifferenzen wurde soeben in Ziffer 12.3 hingewiesen.
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13. Zahlungsverkehr

13.1 Das von Lotto24 im Rahmen der Registrierung des Spielteilnehmers auf der Spielvermittlungsplattform eingerichtete Spielkonto muss vor der Übermittlung des Spielvermittlungsauftrags an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft eine Deckung mindestens in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren aufweisen. Soweit Teilzahlungen erfolgen sollen oder Zahlungen zum Teil nicht ausgeführt werden, wird Lotto24 im Rahmen der vorhandenen Deckung des Spielkontos die virtuellen Spielscheine in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Abgabe an die Landeslottogesellschaften zum Abschluss eines Spielvertrags übermitteln.

13.2 Spielteilnehmer können Zahlungen auf ihr Spielkonto per Kreditkarte oder per Lastschrifteinzugsverfahren übermitteln. Jede Einzahlung auf das Spielkonto erfolgt zweckgebunden zur Übermittlung von Spielvermittlungsaufträgen an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft.

13.3 Beträge, die vom Spielteilnehmer mittels Kreditkarte auf das Spielkonto gezahlt werden ("Kreditkartenzahlungen"), werden diesem unmittelbar gutgeschrieben. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt regelmäßig nach einem Bankarbeitstag. Kreditkartenzahlungen müssen für Spielvermittlungsaufträge bei Lotto24 verwendet werden und können allenfalls in absoluten zwingenden Ausnahmefällen auf ein Bank- oder Kreditkartenkonto des Spielteilnehmers zurücküberwiesen werden. Für Kreditkartenzahlungen gilt ein Mindestbetrag in Höhe von EUR 1,25. Soweit in Ausnahmefällen Kreditkartenzahlungen auf ein Bankkonto des Spielteilnehmers überwiesen werden, belastet Lotto24 das Bankkonto des Spielteilnehmers mit Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3 % des zu überweisenden Betrages, mindestens jedoch mit EUR 5,00.

13.4 Beträge, die vom Spielteilnehmer mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden dem Spielkonto unmittelbar gutgeschrieben ("Lastschrifteinzahlung"). Die Belastung Ihres Kontos erfolgt regelmäßig innerhalb eines Bankarbeitstages. Offene Forderungen aufgrund von Rücklastschriften gegen den Spielteilnehmer (gegebenenfalls inklusive entstandener Gebühren) können von Lotto24 an Inkassounternehmen abgetreten werden.

13.5 Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer Lotto24 die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrags von seinem angegebenen Bankkonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschrifteinzugsverfahren durchzuführen.

13.6 Soweit der Spielteilnehmer Lotto24 anweist, das per Lastschrift auf das Spielkonto eingezahlte Guthaben auf ein anderes Bankkonto zu überweisen, führt Lotto24 die Anweisung erst zu dem Zeitpunkt aus, zu dem der Lastschriftbetrag sechs Wochen auf dem Spielkonto gutgeschrieben war. Wird eine Lastschrifteinzahlung aus vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder mangels Deckung auf dem Bankkonto des Spielteilnehmers, nicht ausgeführt, wird der Spielteilnehmer mit den anfallenden Kosten belastet.

13.7 Grundsätzlich behält sich Lotto24 vor, zur Durchsetzung eventueller Forderungen ein Inkassoinstitut zu beauftragen.

13.8 Lotto24 übernimmt die verkehrsüblichen Kosten des Zahlungsverkehrs. Für Kosten der Kreditkartenzahlung gilt Ziffer 13.3. Zusätzlich vom Spielteilnehmer verursachte Sonderkosten im Zahlungsverkehr werden dem Spielkonto des Spielteilnehmers belastet.

13.9 Lotto24 ist berechtigt, das Spielkonto eines Spielteilnehmers aufzulösen, wenn seit der letzten Anmeldung des Spielteilnehmers auf der Spielvermittlungsplattform ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen ist. Bevor das Spielkonto aufgelöst wird, wird der Spielteilnehmer, sofern eine E-Mail-Adresse bei Lotto24 gespeichert ist, durch zwei E-Mails und soweit erfolglos durch Posteinschreiben, die im Abstand von mindestens einem Monat versandt werden, an die gespeicherte Adresse über die anstehende Auflösung informiert und zur Mitteilung einer Kontoverbindung aufgefordert. Wenn innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Versendung des Posteinschreibens eine Kontoverbindung noch nicht mitgeteilt wurde, wird Lotto24 ein nicht ausgezahltes Guthaben des Spielkontos auf ein Sammelkonto überweisen und dem Spieler - sofern dies möglich ist - per E-Mail die Auflösung des Spielkontos mitteilen. Der Spieler ist nach einer Auflösung des Spielkontos verpflichtet, unverzüglich gegenüber Lotto24 einen etwaigen Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Guthabens unter Angabe seiner Kontoverbindung geltend zu machen.
14. Treuhänderische Auszahlung der Gewinne

14.1 Der Spielteilnehmer beauftragt und bevollmächtigt Lotto24 im Rahmen des Spielvermittlungsvertrags im Namen des Spielteilnehmers einen für den Spielteilnehmer unentgeltlichen Vertrag über die treuhänderische Einziehung der Gewinne aus dem Spielvertrag mit einem von Lotto24 auszuwählenden Treuhänder abzuschließen ("Treuhandvertrag"). Lotto24 gilt im Hinblick auf das Angebot des Spielteilnehmers auf Abschluss des Treuhandvertrags ("Treuhandvertragsangebot") als Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Wirksamwerden des Spielvermittlungsvertrags gleichzeitig das Treuhandvertragsangebot im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Der Treuhandvertrag ermächtigt den Treuhänder die Gewinne des Spielteilnehmers aus dem Spielvertrag bei der betreffenden Landeslotteriegesellschaft einzuziehen. Der Spielteilnehmer erteilt dem Treuhänder mit Abschluss des Treuhandvertrags entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber der Landeslotteriegesellschaft und beauftragt ihn zur Verwahrung der von der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft ausgestellten elektronischen Quittung über den Abschluss eines Spielvertrags. Diese enthält u.a. den Namen des Spielteilnehmers, dessen Kontaktdaten sowie Angaben zu den abgeschlossenen Spielverträgen. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrags entstehen dem Spielteilnehmer keine Kosten. (9)

14.2 Im Gewinnfall informiert Lotto24 den Spielteilnehmer unverzüglich über den jeweiligen Gewinn. Der Spielteilnehmer ermächtigt Lotto24, alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten - also Namen der Spielteilnehmer, Kontaktdaten und Gewinndaten - an den Treuhänder zu übermitteln.

14.3 Gewinnzahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt.

14.4 Der Treuhänder ist berechtigt, im Rahmen des Treuhandvertrags mit dem Spielteilnehmer eingezogene Gewinne auf die bei Lotto24 geführten Spielkonten zu überweisen. Ein Spielteilnehmer kann diese dann als Guthaben für zukünftige Spieleinsätze verwenden oder eine Auszahlung des Betrags von Lotto24 auf ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Bankkonto verlangen. Lotto24 ist berechtigt, vor einer Auszahlung von Gewinnen einen entstandenen negativen Saldo des Spielkontos mit einem Gewinnauszahlungsanspruch aufzurechnen, soweit der negative Saldo durch eine nach der Spielteilnahme erfolgte Rücklastschrift bereits eingezogener Lastschriften von Spielteilnahmeentgelten verursacht wurde. Eine Übersicht über die entstandenen Salden, sowie den aufgerechneten Gewinnbetrag kann der Spielteilnehmer nach Anmelden über die „Kontoauszugsfunktion“ im Bereich „Spielkonto“ unter „Mein Lotto24.de“ einsehen. Sofern ein Spielkonto ein Guthaben von mehr als EUR 250,00 aufweist, wird Lotto24 den Betrag oberhalb von EUR 250,00 automatisch auf das vom Spielteilnehmer benannte Bankkonto auszahlen. (10)Überweisungen vom Spielkonto des Spielteilnehmers auf dessen Bankkonto haben jeweils für den Treuhänder und Lotto24 schuldbefreiende Wirkung. Sofern er nicht bereits im Rahmen der Registrierung ein Bankkonto benannt hat, wird Lotto24 den Spielteilnehmer um Angabe seiner Bank- und Kontoverbindung zur Gewinnauszahlung bitten. Dabei besteht für Lotto24 keine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen.

14.5 Aus Sicherheitsgründen werden Beträge über EUR 2.500,00 erst nach Eingang der nachfolgenden Unterlagen bei Lotto24 auf das Bankkonto des Spielteilnehmers überwiesen: (i) vollständige Kopien eines gültigen Ausweisdokuments (z.B. Bundespersonalausweis oder Reisepass), bei dem der Name und das Geburtsdatum des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunsches bei Lotto24 registrierten Angaben übereinstimmen, und (ii) eine schriftliche Anweisung des Spielteilnehmers mit Angabe der Kontoverbindung für das Bankkonto, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll. Kommt der Spielteilnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach, so ist Lotto24 verpflichtet, den Gewinnbetrag an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft abzuführen. Für den Fall einer fehlenden Übereinstimmung des Ausweisdokuments mit den registrierten Angaben des Spielkontos kann dieser Fehler dadurch geheilt werden, dass der Spielteilnehmer auf anderem Wege eindeutig nachweist, dass er der Inhaber des Spielkontos ist, wobei innerhalb der Frist von 3 Monaten erfolgen muss. (11)
III. Allgemeine Regelungen
15. Haftungsbestimmungen, Umfang und Ausschluss der Haftung

15.1 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet Lotto24 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden von Lotto24 selbst (d.h. von gesetzlichen Vertretern von Lotto24) oder von leitenden Angestellten von Lotto24 verursacht werden oder auf einem schwerwiegenden Organisationsverschulden von Lotto24 beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lotto24 nur für die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Spielvermittlungsauftrags typischerweise gerechnet werden muss.
Lotto24 haftet bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, ohne dass die oben stehenden Haftungsbeschränkungen eingreifen.

15.2 Das Vorstehende gilt entsprechend für Handlungen eines Erfüllungsgehilfen von Lotto24 sowie für den Treuhänder bezüglich seiner Pflichten aus dem Treuhandvertrag.
16. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, soweit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305-310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
18. Information über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten

Lotto24 weist darauf hin, dass es bei aller Faszination und Freude am Spiel auch Risiken gibt.

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