LAWIO GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 26.03.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
A
Sollten die Bemühungen zur Forderungseinziehung nicht erfolgreich sein, entstehen für den Kunden keine Kosten. LAWIO stellt den Kunden auch von den Kosten frei, die bei Beauftragung eines Vertragsanwaltes von LAWIO entstehen. (bearbeiten)
(2)
B
Auf www.lawio.de können Nutzer kostenlos überprüfen, ob ein Anspruch auf Mietminderung bestehen könnte und den Vertragsanbieter mit Abtretung diesbezüglich beauftragen. AWIO bietet allerdings keine Rechtsdienstleistung oder -beratung im Einzelfall an. (bearbeiten)
(3)
B
LAWIO übernimmt für den Kunden entgeltlich die Einziehung der Forderungen. Dabei kommt ein Abtretungsvertrag zustande. Sollten die Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, wird LAWIO bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt auf eigene Kosten einschalten. (bearbeiten)
(4)
B
Folgende Vergütung ist in Form einer Provision vorgesehen: 41,65% bei Mietminderung, 33% der Mietminderung in einem Jahr beim Service Mietpreisbremse, 29,75% beim Service Minderung der Mietkaution. (bearbeiten)
(6)
B
Der Nutzer verpflichtet sich alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Im Falle einer Registrierung sind alle Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. (bearbeiten)
(9)
B
Das Vertragsverhältnis kann vom Vertragsanbieter oder Kunden jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung vom Kunden nach der Beauftragung kann zu Schadensersatzzahlungen vom Kunden an den Vertragsanbieter führen. (Anmerkung: Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(10)
B
Es wird die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen gewährt. Diese erlischt, wenn mit der Dienstleistung bereits begonnen wurde. (bearbeiten)
(11)
B
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 14 Tagen als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(1)
C
LAWIO stellt privaten Nutzern unter www.lawio.de ein Web-Portal zur Verfügung, auf dem die Nutzer sich über das Thema Miete und insbesondere Mietminderungen und Mietsenkungen informieren können. (bearbeiten)
(7)
C
Der Kunde versichert mit der Beauftragung von LAWIO, dass er noch nicht einen Dritten mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt hat. (bearbeiten)
(8)
C
Der Abschluss eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs setzt grundsätzlich die Zustimmung des Kunden voraus. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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05.01.2021 14:07  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von 2001:16b8:2ad7:8f00:31ac:26fd:c966:852


Zusammenfassung: LAWIO übernimmt für den Kunden entgeltlich die Einziehung der Forderungen. Dabei kommt ein Abtretungsvertrag zustande. Sollten die Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, wird LAWIO bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt auf eigene Kosten einschalten.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
LAWIO übernimmt für den Kunden entgeltlich eine Einziehung der Forderungen des Kunden. Ein Auftrag bezieht sich stets auch auf die vollständige Forderung, die vom Kunden eingereicht wurden.

3.2 Der Kunde gibt mit dem Einreichen der Forderung und dem Unterschreiben mit der Maus ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abtretungsvertrages über die Einziehung der vollständigen Forderung ab, die Abtretung erfolgt zum Zweck der Einziehung. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgt durch ausdrückliche Erklärung von LAWIO via E-Mail, nachdem der Nutzer alle notwendigen Dokumente hochgeladen hat. Unbeschadet davon hat LAWIO das Recht, Kunden ohne die Angabe von Gründen als Vertragspartner abzulehnen. Werden die Angaben zum Fall nicht innerhalb von 30 Tagen vervollständigt, löscht LAWIO den Fall und eine Weiterverfolgung der Ansprüche ist ausgeschlossen.

3.3 LAWIO agiert als Inkassounternehmen, weswegen es LAWIO ausschließlich gestattet ist, außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren für den Kunden tätig zu werden. Sollten die Bemühungen von LAWIO zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, wird LAWIO bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen LAWIO-Vertragsanwalt zur ggf. auch gerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragen. LAWIO wird dem LAWIO-Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des von LAWIO beauftragten Vertragsanwalts wird LAWIO die Kosten übernehmen.

3.4 Nur wenn ein Vertragsanwalt beauftragt wird, ist LAWIO zu weiterer Betreuung des Forderungseinzugs verpflichtet.

3.5 Wird ein Vertragsanwalt von LAWIO beauftragt, wird der Kunde durch LAWIO von den Kosten freigestellt. Ferner ist LAWIO verpflichtet, den Kunden von den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich Gerichtskosten und gegnerischer Rechtsanwaltskosten, sofern diese vom Kunden aufgrund gerichtlicher Entscheidung zu tragen sind) freizustellen.

3.6 Nach der Abtretung ist der Kunde zu jeglicher Verfügung über die Ansprüche und Forderung nur mit Zustimmung von LAWIO berechtigt.
Verlauf:keine Änderungen

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