Löwenstark Online-Marketing GmbH  -  AGB   (Stand: 06.03.2012)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Soweit Mitarbeitern von Löwenstark keine gesetzliche Vertretungsmacht zukommt, sind sie nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen herbeizuführen. (bearbeiten)
(5)
B
Sämtliche notwendigen Aufwendungen, wie Reise-, Unterbringungskosten und sonstige Spesen (z.B. Verpflegungsaufwand), sind auf Nachweis gesondert und zusätzlich zu erstatten. (bearbeiten)
(9)
B
Offensichtliche Mängel (insbesondere das Fehlen vereinbarter Funktionalitäten) sind spätestens 7 Tage nach Lieferung der Leistung schriftlich vom Kunden zu rügen. (bearbeiten)
(10)
B
Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate, beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks vom Kunden. (bearbeiten)
(13)
B
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vertragsanbieter ihn in angemessenem Umfang zu eigenen Werbezwecken benennt und entsprechende Referenzangaben tätigt. Bei Internetpräsenzen darf der Vertragsanbieter im Impressum und Quellcode auf Ihn selbst verlinken. (bearbeiten)
(14)
B
Überlassene Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über die Vertragsdetails. (bearbeiten)
(15)
B
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. (bearbeiten)
(16)
B
Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Löwenstark abtreten. (bearbeiten)
(1)
C
Verträge kommen ausschliesslich durch Textform zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Die Zurverfügungstellung von Inhalten ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(4)
C
Kosten für die Installation, Schulung usw., die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, sind gesondert zu vergüten. (bearbeiten)
(6)
C
Bei Pauschalvergütungen können für erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen vom Vertragsanbieter verlangt werden. Vergütungen nach Aufwand können monatlich abgerechnet werden. (bearbeiten)
(7)
C
Der Kunde verpflichtet sich dem Vertragsanbieter die Unterlagen und Materialien (z.B. Zugangsdaten), Personalressourcen, Termine usw. vorzuhalten bzw. zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. (bearbeiten)
(8)
C
Bei Teilabnahmen und Gesamtabnahmen muss der Kunden die Funktionsprüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen beginnen. Ohne Erklärung der Teilabnahme kann der Vertragsanbieter dem Kunden eine diesbezügliche Frist von 4 Wochen geben. Nach deren Ablauf ohne Mängelbscheid gilt die Abnahme als erfolgt. (bearbeiten)
(11)
C
Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht einräumt. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(12)
C
Beide Vertragsparteien erklären, dass sämtliche von ihnen eingebrachte Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Rechte von Dritten eingeholt wurden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Kunde darf keine Mitarbeiter oder eingesetzte Dritte abwerben oder mit Ihnen in direkte Vertragsbeziehungen treten. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro fällig. (bearbeiten)

(zurück)

31.08.2020 17:12  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Offensichtliche Mängel (insbesondere das Fehlen vereinbarter Funktionalitäten) sind spätestens 7 Tage nach Lieferung der Leistung schriftlich vom Kunden zu rügen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Kunde ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind insbesondere das Fehlen vereinbarter oder erforderlicher Funktionalitäten, deren erhebliche Fehlerhaftigkeit und das Fehlen von Handbüchern. Solche offensichtlichen Mängel sind bei Löwenstark unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Teillieferung, schriftlich zu rügen.
Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei Löwenstark ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Verlauf:keine Änderungen

loading..