Kleiderkreisel GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform Kleiderkreisel   (Stand: 08.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
B
Kleiderkreisel übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der von den Mitgliedern gemachten Angaben. (bearbeiten)
(8)
B
Beim Hochladen eines Artikels muss ein wahrheitsgetreues Foto beigefügt werden. Etwaige Mängel des Artikels müssen auf dem Bildmaterial erkennbar sein. Das Hinzufügen von nicht wahrheitsgetreuem Bildmaterial (bspw. aus dem Internet oder von einem ähnlichen Artikel) ist untersagt. (bearbeiten)
(9)
B
Einigen sich Mitglieder zu gegenseitigen Schenkung von eingestellten Artikeln, obliegt die Durchführung des Vertrages ausschließlich den Mitgliedern und es fallen keine Gebühren durch den Vertragsanbieter an. (Gilt nicht bei gegenseitigem Kauf über vorhandene Bezahlmethoden der Platform.) (bearbeiten)
(10)
B
Solange ein Vertragsschluss noch nicht erfolgt ist, kann ein eingestellter Artikel jederzeit und ohne weiteres gelöscht werden. (bearbeiten)
(15)
B
Der Verkäufer darf ausschließlich diejenigen Kosten auf den Verkaufspreis aufschlagen, die er selbst aufwenden muss. (bearbeiten)
(17)
B
Das Mitglied räumt Kleiderkreisel das Nutzungsrecht der eingestellten Inhalte ein und erlaubt dem Vertragsanbieter dieses Recht zum Weiterverkauf an seine Mitglieder zu übertragen. Im "Profil bearbeiten" kann dieses Nutzungsrecht zum Weiterverkauf widerrufen werden. (bearbeiten)
(1)
C
Minderjährige bedürfen zur Nutzung von Kleiderkreisel des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten. Einige Dienste und Funktionen der Plattform können von einer Nutzung durch Minderjährige ausgeschlossen sein. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter stellt die Plattform zur Verfügung, ist jedoch nicht an den abgeschlossenen Kaufverträgen zwischen den Mitgliedern beteiligt. (bearbeiten)
(3)
C
Mehrfachregistrierungen sind nicht erlaubt. (bearbeiten)
(4)
C
Eine Änderung des Mitgliedsnamens ist nach der Registrierung nicht mehr möglich. (bearbeiten)
(5)
C
Sofern alle noch offenen Transaktionen erfolgreich beendet sind, kann das Mitglied seinen Account jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (bearbeiten)
(6)
C
Die Mitglieder bestätigen, dass es sich bei den im Katalog eingestellten Angeboten um private Gelegenheitsanzeigen handelt und kein gewerblicher Handel vorliegt. (bearbeiten)
(11)
C
Durch Betätigung des Buttons „Kaufen“ gibt das interessierte Mitglied ein verbindliches Angebot zum Kauf eines Artikels ab. Kleiderkreisel setzt einen Annahmezeitraum fest. Der Verkäufer kann ein Kaufangebot während des definierten Annahmezeitraums entweder annehmen oder ablehnen. (bearbeiten)
(12)
C
Versteigerungen an Meistbietende sind auf der Plattform nicht erlaubt. (bearbeiten)
(13)
C
[]
Sowohl Käufer als auch Verkäufer können sich durch Betätigung des "Stornieren"-Buttons solange ohne weiteres vom Vertrag lösen, bis der Verkäufer über die entsprechende Kleiderkreisel-Funktion erklärt hat, dass der Artikel versendet wurde. (bearbeiten)
(14)
C
Ob ein Artikel für die Relisting-Funktion freigegeben wird, liegt im Ermessen des Verkäufers und ist für den Käufer erst nach Erwerb des jeweiligen Artikels erkennbar. (bearbeiten)
(16)
C
Mitglieder auf der Plattform müssen sicherstellen, dass sämtliche von ihnen eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. (bearbeiten)
(18)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 4 Wochen vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Kunden automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<2>
B
Über den Katalog dürfen ausschließlich Kleidung, Accessoires und Kosmetikprodukte angeboten werden. Einzelheiten betreffend den Handel über die Plattform ergeben sich ergänzend aus den Katalogrichtlinien. (bearbeiten)
<3>
B
Es wird auf die jeweils aktuelle Preisliste der Gebühren des Vertragsanbieters für den Kauf und Verkauf von Artikeln auf der Plattform verwiesen. (bearbeiten)
<4>
B
Es wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<1>
C
Es wird auf die AGB der Zahlungsanbieter Paypal und Mangopay verwiesen. (bearbeiten)

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12.04.2016 06:37  (wichtiger Vertragsbestandteil 15) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: Der Verkäufer darf ausschließlich diejenigen Kosten auf den Verkaufspreis aufschlagen, die er selbst aufwenden muss.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Verkäufer darf ausschließlich diejenigen Kosten auf den Verkaufspreis aufschlagen, die er selbst aufwenden muss. Unter Versandkosten fallen die folgenden Posten:

Kosten für Verpackungsmaterial, soweit sie tatsächlich angefallen sind
die tatsächlichen Versandkosten, die der Verkäufer für den Versand an das Transportunternehmen gezahlt hat
zusätzliche Kosten, sofern besondere Versandarten gewählt wurden. In diesem Fall muss der Artikel tatsächlich auf diese Weise versandt worden sein.

Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen und unterliegen nicht der Kommissionsgebühr. Darüberhinausgehende Kosten dürfen nicht als Versandgebühren ausgewiesen werden. Der Verkäufer trägt die Beweislast für die Höhe der tatsächlich angefallenen Versandkosten. Bei auffällig hohen Versandgebühren oder bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen der Höhe des Verkaufspreises und der ausgewiesenen Versandgebühren, ist Kleiderkreisel berechtigt, entsprechende Belege für die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Sofern der Verkäufer den Nachweis nicht erbringt, ist Kleiderkreisel berechtigt, die Kommissionsgebühr gemäß 7.2 neu zu berechnen und entsprechend in Rechnung zu stellen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt Kleiderkreisel im Falle ungewöhnlich hoher Versandkosten unaufgefordert eine Aufschlüsselung der Versandkosten bereitzustellen.
Verlauf:keine Änderungen

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