Kiezbett GbR  -  Verkaufs- und Lieferbedingungen   (Stand: 30.07.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebote ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach durch die Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) per E-Mail oder der Auslieferung der Ware durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Es besteht die Möglichkeit den Artikel Kiezbett auf Kundenkosten im Herstellungslager des Vertragsanbieters abholen zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld bei Beauftragung notwendig. (bearbeiten)
(3)
C
Die Ware wird grundsätzlich in Einzelteilen geliefert. Die Montage kann beim Vertragsanbieter extra beauftragt werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Damit fehlen sämtliche verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Vertragsanbieters.) (bearbeiten)
[1]
C
(Anmerkung: Es wird eine Mindestbestellwert beschrieben, der aber nicht genannt wird.) (bearbeiten)
[3]
C
(Anmerkung: Es wir auf diese AGB verwiesen, was so keinen Sinn ergibt.) (bearbeiten)
[4]
C
(Anmerkung: Es wird wiederholt auf diese AGB verwiesen, was in diesem Vertrag wenig Sinn ergibt.) (bearbeiten)

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09.06.2023 17:18  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Es besteht die Möglichkeit den Artikel Kiezbett auf Kundenkosten im Herstellungslager des Vertragsanbieters abholen zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld bei Beauftragung notwendig.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Sie haben Grundsätzlich die Möglichkeit den Artikel Kiezbett auf Ihre Kosten in unserem Herstellungslager abholen zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld bei Beauftragung mit uns zu schließen.
Verlauf:keine Änderungen

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