Kiezbett GbR - AGB (Stand: 30.07.2016)
zurück zur
Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(3) B |
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Artikel im Herstellungslager des Vertragsanbieters nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung abzuholen. (bearbeiten)
|
(1) C |
Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Auftragsbestätigung per E-Mail oder der Lieferung der bestellten Waren durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
|
(2) C |
Es gibt keinen Mindestbestellwert. (bearbeiten)
|
(4) C |
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware.) (bearbeiten)
|
(5) C |
Die Firma Kiezbett bietet dem Kunden Möbel aus Holz zum Kauf an. (bearbeiten)
|
(6) C |
Die Ware wird dem Kunden grundsätzlich in Einzelteilen geliefert und wird vom Kunden zusammengesetzt. Bei vorheriger Vereinbarung übernimmt der Vertragsanbieter oder eine Speditionsfirma die Montage inklusive Rücknahme des Verpackungsmaterials. (bearbeiten)
|
kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] B |
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Damit fehlen wichtige verbindliche Regelungen.) (bearbeiten)
|
[2] C |
(Anmerkung: Im Vertrag wird unter Gewährleistung darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der AGB des Vertragsanbieters gelten. In diesem Vertrag auf diesen Vertrag verwiesen.) (bearbeiten)
|
16.11.2022 11:18 (wichtiger Vertragsbestandteil 4) erstellt von Andreas (**)
Zusammenfassung: | Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware.) |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | C (nennenswert) |
Textmarkierung: | (1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
Verlauf: | keine Änderungen |