Kiezbett GbR  -  AGB   (Stand: 30.07.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Artikel im Herstellungslager des Vertragsanbieters nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung abzuholen. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Auftragsbestätigung per E-Mail oder der Lieferung der bestellten Waren durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
[]
Es gibt keinen Mindestbestellwert. (bearbeiten)
(4)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware.) (bearbeiten)
(5)
C
Die Firma Kiezbett bietet dem Kunden Möbel aus Holz zum Kauf an. (bearbeiten)
(6)
C
Die Ware wird dem Kunden grundsätzlich in Einzelteilen geliefert und wird vom Kunden zusammengesetzt. Bei vorheriger Vereinbarung übernimmt der Vertragsanbieter oder eine Speditionsfirma die Montage inklusive Rücknahme des Verpackungsmaterials. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Damit fehlen wichtige verbindliche Regelungen.) (bearbeiten)
[2]
C
(Anmerkung: Im Vertrag wird unter Gewährleistung darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der AGB des Vertragsanbieters gelten. In diesem Vertrag auf diesen Vertrag verwiesen.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


95   |  91    antworten    - Georg (**)  sagt:

https://shop.kiezbett.com/agb


14   |  16    antworten    - Hans (****)  sagt:

https://www.kiezbett.com/shop-und-service/agb/


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (2)


72   |  81    antworten    Spam melden Andreas (**)  sagt:

Offensichtlich gab es mal einen Mindestbestellwert und die Änderungen der AGB im Laufe der Zeit wurden vlt. zu einfach geändert. Damit ein zukünftiger Mindestbestellwert auffällt, habe ich diese eigentlich unwichtige Klausel markiert.

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