Kiba The Advice Factory GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
A
Angebote des Vertragsanbieters dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der ursprünglich vereinbarten Provision. (bearbeiten)
(5)
A
Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies dem Vertragsanbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. (bearbeiten)
(1)
B
Nach Abschluss eines Kaufvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung des Vertragsanbieters wird eine Provision fällig. (bearbeiten)
(2)
B
Der Vertragsanbieter hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Auftraggeber hat dem Vertragsanbieter bei Vertragsabschluss ohne seine Anwesenheit unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. (bearbeiten)
(3)
B
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Kiba The Advice Factory GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren. (bearbeiten)
(6)
B
Provisionssätze im Erfolgsfalle unterscheiden sich je nach Bundesland und variieren zwischen 3 und 6 Prozent zuzüglich MwSt. (bearbeiten)
(7)
B
Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. wird vom Vertragsanbieter nicht übernommen. (bearbeiten)
(8)
B
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Kiba The Advice Factory GmbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Ein Provisionsanspruch steht der Kiba The Advice Factory GmbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. (bearbeiten)
[2]
B
Die Kiba The Advice Factory GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner, auf Nach- weisbasis und gegebenenfalls auf Vermittlungsbasis, provisionspflichtig tätig zu werden. (bearbeiten)

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