Jobware Online-Service GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

...

Bewertung:

- fair -

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Diese AGB regeln die Schaltung von Anzeigen beim Vertragsanbieter. (Kommentar: Für Verbraucher / Internetnutzer finden sich keine relevanten Regelungen.) (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jobware Online-Service GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Jobware. Der
Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn ihre Geltung
wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Stellenmarkt
Marken und Urheberrechte - Jobware und das Jobware-Logo sind eingetragene Markenzeichen der Jobware OnlineService
GmbH, Paderborn, Bundesrepublik Deutschland. Alle im Rahmen von Jobware veröffentlichten Informationen
(Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der Jobware Online-Service GmbH. Ausgenommen hiervon
sind veröffentlichte Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes –
vom Auftraggeber selbst bzw. einer für ihn tätigen Agentur übernommen wurde. In diesen Fällen liegt das Urheberrecht
nicht bei Jobware, sondern beim jeweiligen Kunden oder der für ihn tätigen Agentur.
Anzeigenauftrag
Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Rahmen von Jobware ist ein vom Kunden übermittelter
verbindlicher Anzeigenauftrag.
(1)Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang
der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Anzeige
zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- Nutzungsrechten, Lizenzen
oder sonstigen Rechten an der Software von Jobware verbunden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine
Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung
von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen
und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers
können von Jobware nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung,
dass ihm alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen
Rechte zustehen.
Bearbeitung und Fristen
Jobware veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten
Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum
von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt,
so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.
Ablehnungsrecht
Jobware behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von Jobware
gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für Jobware
unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann Jobware die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung
bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den
Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
Verantwortung für Inhalte
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber. Jobware ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jobware
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen
und ersetzt Jobware alle entstandenen Kosten. Jobware wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen
Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
Reklamationsfrist
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber
hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung
des Zeitraums, in dem die Anzeige online vorgehalten wird. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Gewährleistung
Die Vorhaltung von Anzeigen erfolgt, ohne dass Jobware dem jeweiligen Auftraggeber gegenüber eine Gewähr für
eine bestimmte Zahl von Online-Zugriffen (oder Bewerbungen) übernimmt.
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Aufbewahrungsfrist
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt Jobware zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens
drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.
Zahlungsfrist
Die Rechnung wird von Jobware unverzüglich nach Online-Schaltung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt.
Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.
Verlängerung der Vorhaltefrist
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch
auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar
war. Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Kündigungsrecht
Soweit Jobware bei seiner Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit
der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht Jobware ein Kündigungsrecht zu. In
einem solchen Fall informiert Jobware den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet das
anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.
Schadensersatz
Jobware haftet nur für Schäden, die Jobware, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben. Im Falle grober Fahrlässigkeit sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf
den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung von Jobware, eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet Jobware ohne Beschränkung auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann Jobware Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten
berechnen. Jobware ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden
Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen
Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
Schriftformerfordernisse
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten. Sollte es zwischen
der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingung und anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte
unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 33098 Paderborn.
Salvatorische Klausel
Sollten Teile der hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
nicht berührt.

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