Immobilien Scout GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Immobilien   (Stand: 08.2012)

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Der Anbieter von Immobilien verpflichtet sich, alle wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß anzugeben, nur Angebote in seinem Vermarktungsbestand anzubieten, keine Rechte Dritter zu verletzen und nicht mehr verfügbare Angebote sofort zu deaktivieren. (bearbeiten)
(4)
B
Angebote, bei denen bei Geschäftsabschluss eine Courtage verlangt wird, müssen dies ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Courtageberechtigten ausweisen. (bearbeiten)
(5)
B
ImmobilienScout24 ist zur ergänzenden Verbreitung des Angebotes berechtigt, z.B. über kooperierende Immobilienbörsen und andere Partner. (bearbeiten)
(6)
B
ImmobilienScout24 führt eine Anbieterbewertung durch. Die Anbieter werden dabei von Nachfragern bewertet. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Angeboten wird ImmobilienScout24 die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. (bearbeiten)
(3)
C
Angebotsgestaltung, die ausschließlich dazu dient, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen sind verboten. Z.B. falsche Angaben in der Objektadresse, Exposés werden als Werbefläche für das eigene Unternehmen missbraucht, Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internetdiensten. (bearbeiten)
(7)
C
Die Preise für die einzelnen ImmobilienScout24-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. (bearbeiten)
(8)
C
Zusatzbuchungen sind an ein gültiges Anzeigenkontingentprodukt gekoppelt. Endet die Laufzeit des Anzeigenkontingentproduktes oder wird die Wechseloption in Anspruch genommen, so endet die Laufzeit der Zusatzbuchung automatisch auch zu diesem Zeitpunkt. (bearbeiten)
(9)
C
Es besteht die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Änderungen dieses Vertrages werden lediglich im Internet veröffentlicht. (Anmerkung: Kunden werden nicht direkt informiert) Nach einer 6wöchigen Frist gelten die neuen Regelungen vom Kunden als akzeptiert. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Immobilien
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die Immobilien Scout GmbH (nachstehend „ImmobilienScout24“ genannt) angebotene Immobilienmarketing von Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.
2. ImmobilienScout24 Dienstleistungen
Bei Angeboten wird ImmobilienScout24 die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. (1)Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt ImmobilienScout24. ImmobilienScout24 ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. ImmobilienScout24 behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
ImmobilienScout24 behält sich vor, den Regionszuschnitt jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 6 (sechs) Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Regionen unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Internet auf der Website von ImmobilienScout24 bzw. per E-Mail (bei Online-Buchung) bzw. schriftlich per Post (bei Offline-Buchung). Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Ankündigung, so gelten im Zeitpunkt der automatischen Vertragsverlängerung die geänderten Zuschnitte der Regionen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Anbieters gegen die geänderten Regionszuschnitte ist ImmobilienScout24 unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters berechtigt, den mit dem Anbieter bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt und der Vertrag ordentlich kündbar ist. Entsprechende Inhalte des Anbieters werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Anbieter kann hieraus keine Ansprüche gegen ImmobilienScout24 geltend machen.
3. Angaben der Anbieter
Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen und die an ImmobilienScout24 übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammen¬zustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar (z.B. vermarktet oder reserviert) ist. Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter, nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter ver¬antwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der an¬gebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält ImmobilienScout24 von al¬len Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber ImmobilienScout24 geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. (2)
Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, wird als Missbrauch betrachtet und wird ohne Vorankündigung von ImmobilienScout24 deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:
Falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse,
Exposés werden als Werbefläche für das eigene Unternehmen missbraucht,
Suchende werden durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot aufmerksam gemacht (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.),
Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder Telefondiensten (insb. 0190- oder 0900-Nummern),
Adressdaten von Objekten oder Kontaktdaten werden erst nach kostenpflichtiger Registrierung bekannt gegeben.
Solche Angebotsgestaltungen stellen eine Manipulation der Suchmaschine von ImmobilienScout24 dar.
(3)
4. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden.
Der Anbieter trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.
Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter, seine Objektdaten in der durch ImmobilienScout24 technisch aufbereiteten Form (Exposé) nicht an Dritte weiterzugeben.
5. Rechte
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Daten¬bank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei ImmobilienScout24; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
Der Anbieter hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von ImmobilienScout24 zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen.
Eine automatisierte Abfrage durch Skripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von ImmobilienScout24 dürfen nicht verändert werden. Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise (a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder (b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder (c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
Mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank räumt der Anbieter ImmobilienScout24 das Recht ein, diese Inhalte unbefristet auf die für die Einstellung und Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch durch oder in Form von Werbemitteln von ImmobilienScout24 oder Werbemittel Dritter (Kooperationspartner von ImmobilienScout24).
Des Weiteren erhält ImmobilienScout24 das Recht, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen nach Ziffer 3 dieser AGB entsprechen.

6. Verwendung der durch ImmobilienScout24 vermittelten Informationen
Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.

7. Ausdrücklicher Hinweis bei Courtageverlangen
Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Courtageberechtigten nennen. (4)
8. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung
ImmobilienScout24 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern und Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die u.a. im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf/Ankauf oder der beabsichtigten Vermietung/Anmietung stehen, zu übermitteln. ImmobilienScout24 ist ebenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Anbieter kostenlose ergänzende Verbreitung des Angebots über kooperierende Immobilienbörsen und andere Partner vorzunehmen. (5)
9. Speicherung von Daten
Die von dem Kunden an ImmobilienScout24 gegebenen Daten werden von ImmobilienScout24 zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. ImmobilienScout24 wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.
ImmobilienScout24 führt eine Anbieterbewertung durch. Die Anbieter werden dabei von Nachfragern bewertet. Die eingehenden Bewertungen wird ImmobilienScout24 ohne das Einverständnis des jeweiligen Anbieters nicht veröffentlichen und lediglich für interne Zwecke speichern. Der Anbieter kann die einzelnen Kundenstimmen jedoch zukünftig in seinem ScoutManager öffentlich zugänglich machen. (6)

10. Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche gegenüber ImmobilienScout24 sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr. 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von ImmobilienScout24 zur Verfügung gestellten Softwaretools für den Immobilienanbieter auf regulärem Wege möglich ist. ImmobilienScout24 haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ImmobilienScout24 oder seiner Er¬füllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von ImmobilienScout24 für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ImmobilienScout24 nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit ImmobilienScout24 hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von ImmobilienScout24 auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
ImmobilienScout24 haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen
von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
11. Vergütung/Leistungszurückhaltung
Die Preise und Produkte für die einzelnen ImmobilienScout24-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. (7)Bei Anzeigenkontingentüberschreitung durch Auslösen von Zusatzbuchungen wie z.B. einer Zusatzanzeige, eines FlexPlus und/oder einer Regioerweiterung (Stellplatz-Upgrade) gelten die Preise nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem jeweiligen Produktangebot. Die Zusatzbuchungen sind an ein gültiges Anzeigenkontingentprodukt gekoppelt. Endet die Laufzeit des Anzeigenkontingentproduktes oder wird die Wechseloption in Anspruch genommen, so endet die Laufzeit der Zusatzbuchung automatisch auch zu diesem Zeitpunkt. Bei nicht übereinstimmenden Laufzeiten des Anzeigenkontingentproduktes und der Zusatzbuchung erfolgt hinsichtlich der Zusatzbuchung dann lediglich eine pro rata-Berechnung. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für den Kunden Gültigkeit hat. (8)

Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich ImmobilienScout24 vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften ImmobilienScout24 entstehen, werden weiter belastet.
12. Kündigung
Kündigungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) zu erfolgen.
13. Widerruf
Verbraucher haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. (9)

Der Widerruf ist zu richten an:
Immobilien Scout GmbH
Abteilung Customer Service & Support
Andreasstraße 10
10243 Berlin
Fax-Nr.: 030 - 24 301 1110
support@ImmobilienScout24.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ImmobilienScout24 behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von ImmobilienScout24. Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen. [1]
Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Anbieters gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist ImmobilienScout24 unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters berechtigt, den mit dem Anbieter bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Anbieters werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Anbieter kann hieraus keine Ansprüche gegen ImmobilienScout24 geltend machen.

15. Schlussbestimmungen
Bei Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und ImmobilienScout24 findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien Berlin, sofern der Anbieter Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Stand: August 2012

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