HolidayCheck AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolidayCheck AG für die Vermittlung touristischer Leistungen   (Stand: 21.07.2005)

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Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Buchungsbestätigungen vom Vertragsanbieter sind vom Nutzer unverzüglich zu überprüfen. Abweichungen zur ursrpünglichen Buchung (z.B. exakte Namensübereinstimmung) müssen innerhalb von 2 Tagen dem Vertragsanbieter gemeldet werden. Zuspät angezeigten Abweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter tritt ausschließlich als Vermittler touristischer Leistungen auf. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Gewähr über die Richtigkeit der auf der Online Plattform aufgeführten touristischen Leistungsangebote. (bearbeiten)
(3)
C
Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag (z.B. Schadensersatzansprüche) müssen mit einer Frist von 4 Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der touristischen Leistung beim Vertragsanbieter geltend gemacht werden. (bearbeiten)
(5)
C
In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Der Vertragsanbieter behält sich vor, diesen Vertrag zu ändern, ohne den registriereten Nutzer vorher darüber in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
[1]
C
Storni & Umbuchungen können nur über den Vertragsanbieter erfolgen, der diese dann an den Leistungsanbieter weiterleitet. Eine Umbuchung einer bereits bestätigten Leistung ist ausschliesslich durch Rücktritt und erneuten Buchung möglich, falls nicht anders in den AGB des Leistungsanbieters geregelt. (bearbeiten)
[3]
C
Es gilt das materielle Recht der Schweiz, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger verwiesen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolidayCheck AG für die Vermittlung touristischer Leistungen
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer bzw. Anmeldenden/Leistungsnehmer und der HolidayCheck AG in Bezug auf die Vermittlung touristischer Leistungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann für den Vermittlungsvertrag, wenn die Nutzung der Webseiten der HolidayCheck AG bzw. die Anmeldung der Leistungsnehmer von ausserhalb der Schweiz erfolgt, auch ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Anmeldenden/Leistungsnehmers.

I. Vertragsinhalt
Die HolidayCheck AG tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf touristische Leistungen ausschliesslich als Vermittler solcher Leistungen auf. Bei Verfügbarkeit der Leistung und dem Zustandekommen einer Buchung entsteht der die touristische Leistung betreffende Vertrag ausschliesslich zwischen dem Leistungsnehmer und dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter/Leistungsträger, die HolidayCheck AG wird insofern nicht Vertragspartei. (1)

Die vertragliche Pflicht der HolidayCheck AG erschöpft sich in der ordnungsgemäßen Vermittlung der touristischen Leistungen (Buchung, Inkasso, Reservationen). Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche (Transport, Hotel etc., Aufenthalt) ist nicht Teil der Pflichten der HolidayCheck AG. Die HolidayCheck AG ist auch nicht zur Prüfung der dargestellten Angaben der jeweils angegebenen Reiseveranstalter/Leistungsträger verpflichtet.

Diese Bedingungen gelten lediglich für die Vermittlungstätigkeit der HolidayCheck AG und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen/Reisen stattfinden. Kommt ein Reisevertrag zwischen dem Leistungsnehmer und dem jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträger zustande, finden zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters/Leistungsträgers Anwendung. Soweit Leistungen ausländischer Leistungsträger/Reiseveranstalter vermittelt werden, kann für diese Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

II. Vertragsabschluss
Der Auftrag eines Nutzers für die HolidayCheck AG, eine touristische Leistung bei einem Leistungsträger/Reiseveranstalter zu buchen kann mündlich, per Brief, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit dieser Anmeldung bietet der Anmeldende der HolidayCheck AG den Abschluss eines Reise-/Leistungsvermittlungsvertrages verbindlich an. Durch die vorbehaltlose Annahme dieses Vermittlungsauftrages durch das HolidayCheck-Reisebüro kommt zwischen dem Anmeldenden und der HolidayCheck AG ein Vermittlungsvertrag zustande.

Die Annahme des Vermittlungsauftrages durch die HolidayCheck AG kann ebenfalls mündlich, per Brief, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungsnehmer. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Anmeldenden/Leistungsnehmers durch die HolidayCheck AG. Außerdem hat die HolidayCheck keinen Einfluss darauf, ob der jeweilige Leistungsträger/Reiseveranstalter das Vertragsangebot des Anmeldenden/Leistungsnehmers annimmt. Die auf den Webseiten der HolidayCheck AG dargestellten "Angebote" sind keine verbindlichen Vertragsangebote.

Sonderwünsche werden von der HolidayCheck AG an den jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter zwecks Prüfung weitergeleitet, der den Anmeldenden/Leistungsnehmer über eine eventuelle Annahme des Sonderwunsches informiert.

Der Vermittlungsvertrag wird seitens der HolidayCheck AG archiviert. Auf Wunsch kann dieser eingesehen werden.

III. Pflichten des Anmeldenden/Leistungsnehmers
Im Falle von Mängeln der Vermittlungsleistung sind diese der HolidayCheck AG unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft, entfallen diesbezügliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als dass eine zumutbare Abhilfe seitens der HolidayCheck AG möglich gewesen wäre.

IV. Haftung
Da die Erbringung der touristischen Leistungen (Hotels, Transporte, Aktivitäten) dem jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter obliegt und nicht Gegenstand des mit der HolidayCheck AG bestehenden Vertragsverhältnisses ist, haftet die HolidayCheck AG nicht für diese, insbesondere nicht für Durchführung und Qualität.

Die verschiedenen Angaben zu den touristischen Leistungen beruhen auf denen der jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter. Sie sind keine Zusicherung der HolidayCheck AG. Die HolidayCheck AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder sonstige Qualität solcher Inhalte und schliesst ihre Haftung insoweit aus. Sämtliche auf den Webseiten dargestellten touristischen Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Die HolidayCheck AG haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Es sei denn, dass der HolidayCheck AG unrichtige Angaben bekannt waren oder unter Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Im letzteren Falle ist die Haftung jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit/des Vorsatzes beschränkt. (2)

Die HolidayCheck AG haftet dem Anmeldenden/Leistungsnehmer gegenüber nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, d.h. für alle mit der Vermittlung in Zusammenhang stehenden Verrichtungen wie z.B. Reservationen, korrekte Buchungen, Inkasso.

Die HolidayCheck AG haftet nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu zählen u.a. Kriege und innere Unruhen, Terroranschläge, Flugzeugentführungen, Arbeitskampfmassnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfälle und Massnahmen von Behörden. Ausserdem ist eine Haftung der HolidayCheck AG ausgeschlossen, soweit die nicht gehörige Erfüllung des Vermittlungsvertrages auf Versäumnissen des Anmeldenden/Leistungsnehmers beruht oder/und durch ein Ereignis und/oder Verhalten Dritter verursacht wird, welches trotz geforderter Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar war.

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages seitens der HolidayCheck AG bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet die HolidayCheck AG im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der nationalen Gesetze und maßgebenden internationalen Abkommen.

Für Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages seitens der HolidayCheck AG bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet die HolidayCheck AG nur für zugesicherte Eigenschaften, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

Soweit es sich nicht um Fälle des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften handelt, ist die Schadensersatzpflicht der HolidayCheck AG auf den zweifachen Preis der gebuchten Reise/Leistung pro Person beschränkt. Des weiteren werden nur unmittelbare, vertragstypische, vorhersehbare Schäden ersetzt. Ein Ersatz für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

Der Anmeldende/Leistungsnehmer hat allfällige Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, insbesondere Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Inanspruchnahme der touristischen Leistung bei der HolidayCheck AG geltend zu machen. Eine spätere Geltendmachung ist nur möglich, wenn der Anmeldende/Leistungsnehmer schuldlos an der Einhaltung der Frist verhindert war. (3)

Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten, Haftungsausschlüsse, Verwirkungen und Verjährungserleichterungen in nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen.

V. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Anmeldenden/Leistungsnehmers gegen die HolidayCheck AG ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.

VI. Zahlung an die jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter
Soweit die HolidayCheck AG die vermittelten touristischen Leistungen in seltenen Fällen in Rechnung stellt und die darauf eingehenden Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des betreffenden Leistungsträgers/Reiseveranstalters. Grundlage der folgenden Regelungen sind daher die seitens der Leistungsträger/Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Informationen.

Bei allen von der HolidayCheck AG vermittelten Leistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Die möglichen Zahlungsvarianten sind für jede Reise und alle sonstigen buchbaren Leistungen aufgeführt und können variieren. Falls Kreditkarte bzw. Einzug per Lastschrift als Zahlungsmittel möglich ist und gewählt wird, erteilt der Anmeldende/Leistungsnehmer der HolidayCheck AG und/oder dem Leistungsträger/Reiseveranstalter die ausdrückliche Ermächtigung, den geschuldeten Reise-/Leistungspreis über die Kreditkartennummer einzuziehen bzw. die jeweiligen Daten an den Reiseveranstalter/ Leistungsträger weiterzuleiten. Im Falle der Kreditkartenzahlung/Lastschriftverfahren per Internet werden persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Name und Adresse unter Verwendung der SSL-Technologie 128 Bit verschlüsselt. Es wird insoweit auf die Datenschutzerklärung der HolidayCheck AG verwiesen, die auf diesen Webseiten einsehbar ist. <1>Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung der HolidayCheck AG die Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen zuzustellen. Der Anmeldende/Leistungsnehmer bleibt jedoch weiterhin verpflichtet, die mit dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger vereinbarten Beträge für die bestellten touristischen Leistungen zu zahlen.

VII. Reise-/Leistungsunterlagen, Buchungsbestätigung
Der vom Anmeldenden/Leistungsnehmer getätigte Buchungsauftrag ist erst zu dem Zeitpunkt seitens der HolidayCheck AG angenommen, an dem dem Anmeldenden/Leistungsnehmer die Buchungsbestätigung zugegangen ist. Der Anmeldende/Leistungsnehmer ist verpflichtet, die zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und innerhalb 2 Tagen die HolidayCheck AG auf eventuelle Abweichungen oder Unvollständigkeiten im Vergleich zur ursprünglichen Buchung, auch in Bezug auf exakte Namensübereinstimmung hinzuweisen. Zu spät angezeigte Abweichungen und Unvollständigkeiten berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. (4)

Bei Buchungen von Pauschalreisen/Einzelleistungen erhält der Anmeldende/Leistungsnehmer seine Reiseunterlagen per Post oder am Flughafenschalter, je nach Kurzfristigkeit der Reise und nach Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger.

Die Details können den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger entnommen werden. <2>

VIII. Umbuchungen und Storni
Die Modalitäten für Umbuchungen und Storni richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter. Darauf wird insofern verwiesen.

Grundsätzlich kann der Anmeldende/Leistungsnehmer jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei Stornigebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Die genauen Beträge sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Leistungsträger/Reiseveranstalter aufgeführt.

Storni und Umbuchungen können nur über die HolidayCheck AG erfolgen, die diese dann zwecks Prüfung an den entsprechenden Leistungsträger/Reiseveranstalter weiterleitet. Der Rücktritt/die Umbuchung kann per E-Mail an buchung@holidaycheck.de, per Fax oder Brief mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Eine Umbuchung einer bereits gebuchten/bestätigten touristischen Leistung ist ausschliesslich durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuten Buchung einer anderen Leistung möglich. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn der jeweilige Reiseveranstalter/Leistungsträger hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen hat. [1]

IX. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die HolidayCheck AG weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.

Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt die HolidayCheck AG dem Anmeldenden/Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen. Die HolidayCheck AG weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer/Anmeldenden wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen. Auch muss beachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen nicht zu Lasten der HolidayCheck AG. Dasselbe gilt bezüglich etwaiger Kosten für Visa und Gebühren.

X. Versicherungen
In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. (5)Die HolidayCheck AG empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland, einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung und einer Reisegepäckversicherung, die durch die HolidayCheck AG vermittelt werden können.

XI. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die HolidayCheck AG behält sich vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern/ergänzen bzw. zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung/Begründung an den Anmeldenden/Leistungsnehmer besteht. Auf den Seiten der HolidayCheck AG wird die jeweils aktuelle Version ab dem Geltungszeitpunkt bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Webseiten erklärt der Anmeldende/Leistungsnehmer sein Einverständnis zu den Änderungen. [2]

XII. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt das materielle Recht der Schweiz, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. [3]

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reisevermittlers. Dies gilt nicht, wenn Verbraucherschutzvorschriften oder internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorsehen.

XIII. Salvatorische Klausel
Sofern Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Teil soll durch die ggf. vorhandene entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt werden bzw. durch eine Regelung, die dem beiderseitigen Parteiwillen entspricht.

Kreuzlingen, den 21.07.2005

Holidaycheck AG | Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen

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