HOST EUROPE GMBH  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 20.10.2011)

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER HOST EUROPE GMBH
TEIL 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Host Europe GmbH, Welserstraße 14, 51149 Köln (im Folgenden „Provider‘‘ genannt) erbringt
ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting und Domains,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden
unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Leistungspflichten des Providers
(1) Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen
Produkts.
(2) Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt
anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung
erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf
ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei
zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur
noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig
informieren.
(4) Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen
des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Provider dem Kunden keine
kostenlosen Supportleistungen. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden,
sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider
vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder
rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er
verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten
sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt, tagesaktuelle
Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden 20.10.2011 -2-
dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen
Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen
wiederherstellen.
(3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen
eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen
Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen
berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den
Informationen des Kunden zu sperren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene
Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Provider
unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten,
die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Provider
kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde
die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen
Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).
(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für
Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen
und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung
des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider
zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
(7) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum
vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden
entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden
vereinbarte Höchstmenge, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen
entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Providers
zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der
Leistung durch den Provider zu sehen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die
ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend
vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.
Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde 20.10.2011 -3-
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in
Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung
innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übersendung per Telefax
zur Wahrung dieser Form genügt. Die Schriftform wird auch durch eine E-Mail gewahrt, die der
elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Ausdrücklich
klargestellt wird, dass eine Kündigung per E-Mail, die nicht der elektronischen Form des § 126a BGB
entspricht, das Schriftformerfordernis nicht wahrt. Sofern der Provider eine entsprechende
Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des
Kundeninformationssystem (KIS) wirksam gekündigt werden.
(5) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise
abweichende Bestimmungen, die in § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und
zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu
zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.
(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Kundeninformationssystem (KIS)
eingestellt worden ist, bezahlt.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug. Der
Kunde ermächtigt den Provider, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte
einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der
Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum
ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige
Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu
verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich
niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
(5) Der Provider stellt jeweils eine elektronische Rechnung im Kundeninformationssystem (KIS)
bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung
einer Rechnung, kann der Provider hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.
(6) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
(7) Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen
Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur
Datensicherheit zu ergreifen.
(2) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist,
Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet
oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert
nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen
des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-,
fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass
vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter 20.10.2011 -4-
normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß
Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
§7 Haftung
(1) Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden
Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In
diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des
§ 44a TKG in jedem Fall unberührt.
§ 8 Datenschutz
Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer
Datenschutzerklärung.
§ 9 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Der Provider räumt dem Kunden, an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, ein
zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht
ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Providers im Wege der Vertragsübernahme, sowie
die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach
Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach
Vertragsbeendigung löschen.
(2) Für Open Source Programme gelten abweichende Regelungen. Hier finden die jeweils
zugehörigen Lizenzbestimmungen Anwendung.
(3) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn
einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Providers.
§ 10 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder
inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt
insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UNKaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 20.10.2011 -5-
§ 12 Sonstiges
(1) Alle Informationen und Erklärungen des Providers, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen,
können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das KIS oder per E-Mail an die
vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen des
Providers gilt jedoch die Einschränkung des § 4 Abs. 4.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt
im Falle einer Vertragslücke.
TEIL 2 BESONDERE BEDINGUNGEN
§ 13 Besondere Bedingungen für Domains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider
wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten die
Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Beispielsweise für die Denic eG sind
dies deren Domainrichtlinien und Domainbedingungen sowie die Preisliste der Denic eG.
(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf
die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie
bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise
mitzuwirken.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen
gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw.
Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu
beachten.
(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder
gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als
wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die
betreffende Domain unerreichbar zu machen.
(6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder
der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.
(7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine
Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.
(8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem
Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine
Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind
dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und
Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den
Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
(9) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur
gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der
ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und
gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw.
Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als
„schriftlich‘‘ in beiden Fällen die gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1-3 zugelassene Form. 20.10.2011 -6-
(10) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle
Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs
Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei
Monate.
(11) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die
Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag
betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und
sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar
verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
(12) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine
ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen
hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach
ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse
geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 4 Abs. 4 Sätze 1-3) zu den Domains zu
erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen
Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes
gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.
(13) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des
Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem
Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains
in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen
des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick
auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber
nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
§ 14 Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste
(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen
abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu
löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei
Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich
ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück
zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Weiterhin ist der Provider berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten
angemessen zu begrenzen.
(2) Der Provider kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails
ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren,
Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es
sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung
unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem
untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu
verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch
eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden
gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Provider die
betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.
§ 15 Besondere Bedingungen für Webhosting, Online-Speicher und Shops
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der
von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges 20.10.2011 -7-
nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstoßen. Der Provider behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen,
vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird,
Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte
verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter
oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen
Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen
Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§ 16 Besondere Bedingungen für dedizierte und virtuelle Server, sowie WebPacks und Cloud
Hosting
(1) Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:
• Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
• Anonymisierungsdienste
• P2P-Tauschbörsen
(2) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Provider den Server nicht verwalten. Der
Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt
ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken
zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Provider Sicherheits- oder
Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit,
Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des
Providers nicht gefährdet werden.
(4) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen,
andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Providers oder steht der Kunde aufgrund
objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Provider berechtigt, den Server
vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoSAttacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die
schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden
manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den
Provider zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.
(5) Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-MailDienste) versendet, kann der Provider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.
(6) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Provider zur Sicherung von Kundendaten nicht
verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Provider mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom
Provider gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah
und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Provider
unverzüglich mitzuteilen.
(7) Vorstehende Regelungen gelten für WebPacks und Cloud Hosting entsprechend.

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