Grünlandstaudenhof  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Vertragsanbieter ist Walter Reißner. (bearbeiten)
(2)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Versendung der Auftragsbestätigung oder Warenlieferung innerhalb von 5 Tagen zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Bei Speditionsware liefert der Vertragsanbieter "frei Bordsteinkante", sofern nichts anderes vereinbart ist. (bearbeiten)
(4)
C
Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Warenlieferung, es sei denn der Käufer hat selbst das Transportunternehmen beauftragt. (bearbeiten)
(5)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für gebrauchte Ware.) (bearbeiten)
(6)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Es wird auf die Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers verwiesen. (Anmerkung: Verbindliche Regelungen hierzu werden daher nicht in diesem Vertrag geschlossen.) (bearbeiten)
[2]
C
[]
Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu verantworten hat. (bearbeiten)

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16.02.2021 12:27  (wichtiger Vertragsbestandteil 4) erstellt von 2001:16b8:2ab0:ac00:1d93:59a9:596:384a


Zusammenfassung: Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Warenlieferung, es sei denn der Käufer hat selbst das Transportunternehmen beauftragt.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
Verlauf:keine Änderungen

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