GWin AG  -  Internet-Teilnahmebedingungen Einzelreihen GWin AG   (Stand: 31.07.2014)

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Bewertung:

kritische Inhalte!

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Mit der Spielvermittlung über GWin (www.lottowelt.de) schließt der Spielteilnehmer einen Spielvertrag mit der Lottogesellschaft und einen Spielvermittlungsvertrag mit GWin ab. (bearbeiten)
(2)
C
Ein Vertrag kommt nur mit Personen zustande, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (bearbeiten)
(3)
C
Jeder Spieler wird über die Schufa auf seine Volljährigkeit hin überprüft. (bearbeiten)
(4)
C
Jeder Spielteilnehmer ist nur zur Führung eines Einsatzkontos berechtigt. (bearbeiten)
(5)
C
Es gilt ein Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat. (bearbeiten)
(6)
C
Mit der Abgabe des Spielscheins gibt der Kunde ein bindendes Kaufangebot ab. Der Spielvermittlungsvertrag kommt allerdings erst durch die Vertragsbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(7)
C
[]
Es wird kein Widerrufsrecht für eine Spielscheinabgabe gewährt. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden dem registrierten Nutzer ein Monat vorher versendet und gelten ohne Widerspruch als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Es gelten zusätzlich die AGB der Landeslotterien, mit welcher der Spielvertrag zustande kommt bzw. in deren Land der Spielteilnehmer seinen Aufenthaltsort hat. Welche Landeslotterie im Einzelfall gilt, wird dem Kunden nicht vor Kaufabschluss mitgeteilt. (bearbeiten)
[2]
B
Der Gewinnanspruch kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten beim Treuhänder geltend gemacht werden. Wird der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Treuhänder geltend gemacht, erlischt der Anspruch. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Der Vertragsanbieter kann sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Spielvermittlungsvertrag sowie diesen Vertrag selbst Dritten übertragen. (bearbeiten)
[3]
C
[]
Der Vertragsanbieter darf Gegenrechnungen aufrechnen. Dem Nutzer ist dies nicht erlaubt. (bearbeiten)
[5]
C
[]
Mündliche Nebenabreden werden ausgeschlossen und alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzinformationen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Internet-Teilnahmebedingungen Einzelreihen GWin AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet für lottowelt.de
Alle Leistungen auf www.lottowelt.de werden angeboten von der GWin AG, Elwertstraße 3, 70372 Stuttgart (im folgenden "GWin" genannt)

WICHTIG! Lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Nutzung der Website bitte sorgfältig durch bevor Sie sie akzeptieren. Drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig auf mit allen E-Mails und Nachrichten der GWin.

Präambel
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens in Deutschland sind gleichrangig:

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,

3. den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten,

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Spielteilnehmer vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, vermittelt GWin die Spielteilnahme an den Lotterien „LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“ und „GlücksSpirale“ sowie „EuroJackpot“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks.
Unter der Website www.lottowelt.de ermöglicht GWin den Spielteilnehmern, die Teilnahme an den Ziehungen der von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten Lotterien „ LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“ und „GlücksSpirale“ sowie „EuroJackpot“. Weitere Produkte können ergänzt werden.

Hinweis: Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für den Vertriebsweg im Internet.

§ 1 Verbindlichkeit der AGB

Die Inanspruchnahme der von GWin unter www.lottowelt.de angebotenen Spielvermittlungen im Internet richten sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „ Teilnahmebedingungen“ genannt), die der Spielteilnehmer mit der Registrierung, Errichtung und jedem Besuch auf dem Spielerkonto auf www.lottowelt.de sowie bei jeder Tippabgabe, spätestens bei Abgabe eines Spielscheins als verbindlichen Vertragsbestandteil in der jeweils gültigen Fassung anerkennt. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, sowie Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen. Die Teilnahmebedingungen sind auf der Website von GWin www.lottowelt.de einsehbar und ausdruckbar.
Mit der Spielvermittlung über GWin schließt der Spielteilnehmer einen Spielvertrag mit der Lottogesellschaft und einen Spielvermittlungsvertrag mit GWin ab. (1)Für den Spielvertrag mit der jeweiligen Landeslottogesellschaft gelten die Teilnahmebedingungen der Landeslottogesellschaften. Diese sind über die Webseiten der jeweiligen Landeslottogesellschaft abrufbar, die auf www.lotto.de verlinkt sind.
Der Spielteilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen spätestens nach Bezahlung des Produkt- bzw. Servicepreises als verbindlich an bzw. bei jeder Nutzung der von GWin angebotenen Leistungen auf www.lottowelt.de. Dies gilt auch dann, wenn GWin eine gemeinsame Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung mit anderen Unternehmen durchführt.


§ 2 Nutzungsumfang/ Vermittlung durch GWin und Geschäftsbesorgung

(1) GWin handelt namens und im Auftrag der Spielteilnehmer und vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen die Spielteilnahme an den Lotterien „LOTTO 6aus49“, den Zusatzspielen „ Spiel 77“ und „Super 6“ sowie „GlücksSpirale“ und „EuroJackpot“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks über Normalspiel oder Systemlotto oder Teilnahme im Abonnement. Der vermittelte Spielvertrag für diese Veranstaltung kommt daher über die gewählte Spieldauer ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande, an die der Spielvertrag vermittelt wurde.

(2) Für den Spielvertrag sind ausschließlich die Teilnahmebedingungen der Lottogesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks zum Zeitpunkt der Scheinabgabe maßgeblich, mit welcher der Spielvertrag zustande kommt bzw. in deren Land der Spielteilnehmer seinen Aufenthaltsort hat: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern, Deutsche Klassenlotterie Berlin Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Bremer Toto und Lotto GmbH, LOTTO Hamburg GmbH, Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen, Verwaltungsgesellschaft LOTTO und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Saarland-Sporttoto GmbH, Sächsische LOTTO-GmbH, Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG, Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen. Die Teilnahmebedingungen der Landeslottogesellschaften sind über die Webseiten der jeweiligen Landeslottogesellschaften abrufbar, die über www.lotto.de verlinkt sind. [1]

(3) Der Spielteilnehmer beauftragt GWin, die von ihm im Internet über die Website www.lottowelt.de übermittelten Spielscheine und Spieltipps bei einer Lottogesellschaft einzureichen und bevollmächtigt GWin, zum Abschluss eines Spielvertrages, zur Einziehung der Gewinne und zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher in diesem Zusammenhang notwendigen oder nützlichen Erklärungen und zur Vornahme der erforderlichen Handlungen.

(4) GWin ist im Rahmen der Spielermittlung gesetzlich verpflichtet, die Treuhänderin Frau Steuerberaterin Hannelore Rau, Kanzlei KRF Steuerberatungsgesellschaft, Rotebühlstraße 102, 70178 Stuttgart mit der Verwahrung der Spielquittungen und der Geltendmachung des Gewinnanspruchs gegenüber dem Veranstalter sowie Auszahlung der Gewinne auf das Konto des Spielteilnehmers zu beauftragen.

§ 3 Bedingungen für die Spielteilnahme

(1) Grundsätzlich sind nur Personen zur Spielteilnahme berechtigt, die ihren Aufenthaltsort in Deutschland haben. Zum Schutz der Jugend, sind Minderjährige und gesperrte Spieler von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Ein Vertrag kommt nur mit Personen zustande, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2)

(2) GWin ist gesetzlich verpflichtet durch Identifizierung und Authentifizierung sicherzustellen, dass Minderjährige von der Spielteilnahme ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund durchläuft jeder Spielteilnehmer unmittelbar nach der Registrierung eine Volljährigkeitsprüfung, bei der Name, Adresse und Geburtsdatum an renommierte Auskunfteien, Adressmittler bzw. Kreditschutzgemeinschaften (z.B. Schufa AG) übermittelt und mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen werden. (3)Die Identifizierung erfolgt durch den von GWin eingerichteten „Identitäts-Check Premium“ bei der Schufa Holding AG und/oder durch das (E-)POST-Ident Verfahren und/oder durch Einwohnermeldeanfrage. Zu Nachweiszwecken wird allein die Tatsache der Überprüfung gespeichert. Missbrauch ist somit ausgeschlossen. Das Spielgeheimnis wird gewahrt.

(3) Vor Beendigung des Altersprüfungsverfahrens und Bestätigung der Volljährigkeit des Spielteilnehmers durch die gewählten Verfahren, ist dieser nicht berechtigt, Zahlungen auf das virtuelle Einsatzkonto seines Spielerkontos vorzunehmen und/oder Spielscheine abzugeben und/oder am Spiel teilzunehmen. GWin behält sich die (weitere) Vollziehung des Vertrages von der Abhängigkeit der Bestätigung der Volljährigkeit vor (Zurückbehaltungsrecht).

(4) Der Spielteilnehmer erteilt im Rahmen des Registrierungsprozesses sein Einverständnis mit der Durchführung dieser Altersprüfungsverfahren.

(5) Während des Registrierungsprozesses gibt der Spielteilnehmer seine personenbezogenen Daten ein und vergibt einen Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort, die vor jeder Spielteilnahme zur Authentifizierung eingegeben werden müssen.
(6) GWin stellt sicher, dass ausschließlich der registrierte Spielteilnehmer Aufträge und Spielscheine abgibt. Zu diesem Zweck wird die Handynummer abgefragt, da sich GWin vorbehält, bei jeder Spielteilnahme - gleichgültig wie viele Aufträge oder Spielscheine abgegeben werden sollen - vor dem Bezahlvorgang bzw. vor dem Absenden der Spielscheine die Eingabe einer gesonderten Transaktionsnummer (Einmalpasswort/TAN) erforderlich zu machen. Diese Nummer besteht dann aus vier Ziffern und wird dem Spielteilnehmer sekundenschnell per SMS auf die angegebene Handynummer übermittelt (sog. mTAN-Verfahren).

(7) GWin hat das Recht, Spielteilnehmer für die Spielteilnahme zu sperren, wenn z.B. das Einsatzkonto nicht genügend Deckung aufweist, das festgelegte Limit überschritten wird, unrechtmäßig Gewinne erworben, die Volljährigkeit nicht bestätigt wurde oder gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. im Bereich der Geldwäsche oder gegen Spielbedingungen von GWin verstoßen wurde. GWin wird den Spielteilnehmer unverzüglich über die Gründe der Sperre unterrichten. Jeder Spielteilnehmer ist nur zur Führung eines Einsatzkontos durch einmalige Registrierung berechtigt. (4)

(8) Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer darf grundsätzlich einen Betrag von 1.000 EUR pro Monat nicht übersteigen; auf dem Spielkonto darf das Guthaben diesen Betrag ebenfalls nicht überschreiten. GWin hat jederzeit das Recht, das Einsatzlimit individuell oder allgemeingültig zu ändern. (5)

§ 4 Gegenstand des vermittelten Spielvertrages

(1) „LOTTO 6aus49“ ist ein deutsches Glücksspiel, das von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblock, der Gesellschaft der 16 Landes-Lottogesellschaften, veranstaltet wird und derzeit angeboten wird als „LOTTO am Samstag“ mit der Ziehung am Samstag und „LOTTO am Mittwoch“ mit der Ziehung am Mittwoch bzw. „LOTTO 6aus49“ – die Voraussage von sechs Zahlen, die jeweils aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ausgelost werden und den Zusatzspielen „Spiel 77“ und „Super 6“, sog. Nummernlotterien.

(2) Bei der GlücksSpirale werden jede Woche monatliche Rentengewinne ausgespielt. Diese Rente ist eine Sofortrente und gilt ein Leben lang. Darüber hinaus kann Bargeld gewonnen werden. Die Ziehung der „GlücksSpirale“ findet wöchentlich statt. Über das Los der „GlücksSpirale“ können auch die Zusatzlotterien „Spiel 77“ und „Super 6“ gespielt werden.

(3) Der Deutsche Lotto- und Totoblock veranstaltet eine neue große Lotterie „EuroJackpot“ gemeinsam mit mehreren europäischen Partnerländern (Lotteriegesellschaften der Länder: Dänemark, Finnland, Italien, die Niederlande und Slowenien). Es ist geplant, die Kooperation durch zusätzliche Beteiligung weiterer Länder Europas zu erweitern. Ziel dieser Kooperation ist, das Angebot für den Spielteilnehmer um eine attraktive Zahlenlotterie zu erweitern. Durch den Zusammenschluss ist es gewährleistet, wöchentlich einen Mindestgewinn von 10 Millionen EUR in der Gewinnklasse 1 auszuloben. In der Lotterie „EuroJackpot“ werden so Gewinne bis 90 Millionen EUR möglich. Die Lotterie „EuroJackpot“ hat mit 12 Gewinnklassen („LOTTO 6aus49“ = 8 Klassen) viele Möglichkeiten, einen Gewinn zu erzielen. Bei der Lotterie „EuroJackpot“ sind 5 Gewinnzahlen richtig vorauszusagen, die in einer Ziehung aus der Zahlenreihe 1-50 ausgelost werden. Zusätzlich sind aus der Zahlenreihe 1-8 (Eurozahlen), 2 Zahlen vorauszusagen. Insgesamt müssen pro Spiel vom Spielteilnehmer also 7 Zahlen ausgewählt werden. Zusatzlotterien werden nicht angeboten. Es gelten die gültigen Teilnahmebedingungen für die Lotterie „EuroJackpot“ der jeweiligen Landeslottogesellschaft. Die Gewinnzahlen werden in der Regel freitags um 21:00 Uhr (MEZ) in Helsinki, Finnland gezogen. Die Gewinnzahlen werden zeitversetzt in der Regel gegen 23:15 Uhr in Funk und Fernsehen sowie im Internetangebot unter www.lottowelt.de bekannt gegeben.

(4) Die Höhe des Spieleinsatzes und ggf. der Bearbeitungsgebühr wird auf der Internetseite bekannt gegeben.

§ 5 Registrierung bei www.lottowelt.de

(1) Um die Vermittlungsleistungen von GWin nutzen zu können, schließt der Spielteilnehmer zunächst einen Vertrag über die Nutzung der Spielvermittlungsplattform lottwelt.de sowie die Einrichtung und Führung eines Spielerkontos ab. Hierzu muss sich der Spielteilnehmer vor der ersten Spielteilnahme unter www.lottowelt.de registrieren und ein persönliches Konto eröffnen (nachfolgend „Spielerkonto“ genannt). Aus wichtigem Grund kann GWin die Registrierung ablehnen.

(2) Zur Eröffnung des Spielerkontos sind personenbezogene Daten anzugeben wie z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Der Spielteilnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die Angaben der Richtigkeit und stets dem aktuellen Stand entsprechen. Der Spielteilnehmer kann Teile seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum u a.) nicht mehr alleine ändern, andere Daten können im Spielerkonto unter der Rubrik „Stammdaten“ jederzeit geändert werden. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Nutzung und Änderung kann der Spielteilnehmer unter Datenschutz auf www.lottowelt.de einsehen. <1>

(3) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine Bestätigung über die Registrierung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Zur Aktivierung des Spielerkontos wird in dieser E-Mail ein Aktivierungslink übermittelt, den der Spielteilnehmer zur Bestätigung und zum Abschluss der Registrierung anklicken muss.

(4) GWin richtet sodann für den Spielteilnehmer ein individuelles Spielerkonto ein und vergibt eine Kundennummer. Sofern die Volljährigkeit mittels der zugelassenen Verfahren bestätigt und das Einsatzkonto aufgeladen ist, hat der Spielteilnehmer dann die Möglichkeit, einen an eine Lottogesellschaft zu vermittelnden Spielschein über sein Spielerkonto bei GWin einzureichen.

(5) Das Einsatzkonto innerhalb des Spielerkontos ist ein virtuelles Konto, das dazu dient, alle Transaktionen des Spielteilnehmers abzubilden. Auszahlungen vom Einsatzkonto können nicht selbständig durch den Spielteilnehmer vorgenommen werden.

§ 6 Benutzername und Passwort

(1) Bei Registrierung und Eröffnung des Spielerkontos hat der Spielteilnehmer einen individuellen Benutzernamen und persönliches Passwort zur Authentifizierung zu wählen. Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, Benutzername und Passwort geheimzuhalten. GWin empfiehlt im Übrigen, das Passwort regelmäßig, mindestens alle vier Wochen, zu ändern.

(2) Alle Aktivitäten, die über den Benutzernamen und Passwort des Spielteilnehmers im Spielerkonto vorgenommen werden, betrachtet GWin als rechtswirksam. Der Spielteilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Aktivitäten in seinem Spielerkonto. GWin haftet nicht dafür, dass der Spielteilnehmer seine Benutzerdaten Dritten gegenüber offenlegt und diese unbefugt, das Spielerkonto nutzen. Der Spielteilnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, Benutzername und Passwort sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren.

(3) GWin ist unverzüglich über unbefugte Nutzung und jede Sicherheitsverletzung eines Spielerkontos zu informieren. Verliert oder vergisst der Spielteilnehmer Benutzername und/oder Passwort, besteht auf der Website GWin beim Login die Möglichkeit, ein Ersatzpasswort und/oder einen Ersatzbenutzernamen anzufordern. Hierzu hat der Spielteilnehmer die im Rahmen der Registrierung erhobene Passwortfrage richtig zu beantworten. Den Anweisungen ist zu folgen.

§ 7 Auftragserteilung

(1) Nach Eröffnung eines Spielerkontos kann der Spielteilnehmer sein Einsatzkonto aufladen. Ohne Guthaben auf dem Einsatzkonto, kann eine Spielteilnahme nicht erfolgen und Spielscheine werden nicht abgegeben. Sämtliche Einsätze und Gebühren sind im Voraus zur Zahlung fällig.

(2) Der Spielteilnehmer kann bei „6aus49“ zwischen LOTTO Normal und LOTTO System wählen und den Ziehungstag (Samstag oder Mittwoch bzw. Samstag und Mittwoch), Anzahl der LOTTO-Kästchen (Mindestauswahl: ein Kästchen) sowie die Laufzeit des Spielscheins (einmalig, mehrere Wochen, Monate oder unbefristet im Abonnement etc.) selbst bestimmen. Der Spielteilnehmer kann beim „ EuroJackpot“ zwischen Einzelreihen wählen, Anzahl der Spielreihen sowie die Laufzeit des Spielscheins selbst auswählen, der Ziehungstag ist immer Freitag. Einsatz und Gebühren sind abhängig von Laufzeit des Spielscheins und Anzahl der LOTTO-Kästchen.

(3) Ausgefüllte Scheine können unter Beachtung des Annahmeschlusses zum nächstmöglichen Ziehungstermin von GWin zur Vermittlung entgegengenommen werden. Durch Betätigen des Buttons „ Abgeben“ erfolgt das Angebot des Spielteilnehmers an GWin zum Abschluss eines Spielvermittlungsvertrages zur Weiterleitung des Spielscheins an die Lottogesellschaft gemäß Auftrag. Hiernach kann der Auftrag nicht mehr widerrufen, storniert oder gekündigt werden (verbindliches Angebot).

(4) Der Spielvermittlungsvertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots von GWin. Die Darstellung der Produkte auf lottowelt.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Spielteilnehmer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Spielscheine ab. Die Bestätigung des Eingangs des Spielvermittlungsauftrags erfolgt zusammen mit der Annahme des Angebots unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mailbestätigung ist der Spielvermittlungsvertrag zustande gekommen. (6)

(5) GWin kann Aufträge aus wichtigem Grund ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn das Spielverhalten Hinweise auf Suchtgefahr birgt oder sich Hinweise auf den Verdacht einer Straftat ergeben.

§ 8 Abschluss eines Spielvertrages

(1) GWin leitet den erteilten Auftrag an die Lottogesellschaft weiter. Diese ist in der Annahme oder Ablehnung eines Spielauftrages frei. Wird der Auftrag angenommen, wird dies GWin mitgeteilt. Der Spielteilnehmer bevollmächtigt GWin mit der Annahme von Erklärungen der Lottogesellschaft.

(2) Der Spielteilnehmer erhält im Spielerkonto unter der Rubrik „Meine Nachrichten“ eine Mitteilung, wenn der Spielschein an die Lottogesellschaft abgegeben wurde. GWin versendet eine weitere Mitteilung, wenn der Spielschein von der Lottogesellschaft angenommen wurde. Erst mit dieser Annahmeerklärung ist der Spielvertrag zwischen Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande gekommen.

(3) Bei der Lottogesellschaft abgegebene und angenommene Scheine können im Spielerkonto unter der Rubrik „Meine Scheine“ eingesehen werden.

§ 9 Einsatzlimit

GWin stellt dem Spielteilnehmer eine Funktion zur Verfügung, mit der er tägliche, wöchentliche und monatliche Einsatzgrenzen festlegen kann. Ein Antrag des Spielteilnehmers auf Festlegung einer Einsatzgrenze tritt unverzüglich nach Eingang in Kraft, GWin bestätigt den Eingang des Antrags. Ein Antrag auf Erhöhung einer festgelegten Einsatzgrenze darf frühestens nach einer Schutzfrist von 7 Kalendertagen nach Eingang in Kraft treten. Ein Antrag auf Verringerung einer festgelegten Einsatzgrenze tritt unverzüglich nach Eingang in Kraft, eine erneute Erhöhung nach erfolgtem Verringerungsantrag kann vor Ablauf einer Frist von einem Monat beantragt werden. Legt der Spielteilnehmer kein Einsatzlimit fest, beträgt der Höchsteinsatz 1.000,00 EUR je Spieler pro Monat. Das Guthaben auf dem Spielerkonto darf diesen Betrag gleichfalls nicht überschreiten. Die Selbstlimitierung ist gesetzlich vorgeschrieben und daher zwingend zu beachten.

§ 10 Preise und Zahlungsverkehr

(1) Die jeweiligen Preise für Spielschein und Gebühren werden dem Spielteilnehmer beim Ausfüllen des Spielscheins mitgeteilt. Ist nichts anderes mitgeteilt, wird der Spieleinsatz und die Scheingebühr vollständig an die Lottogesellschaft weitergeleitet.

(2) Das Einsatzkonto muss vor Weiterleitung des Spielscheins an die Lottogesellschaft über ausreichend Deckung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann GWin die Abgabe der Spielscheine nur soweit ausführen, bis das vorhandene Guthaben des Einsatzkontos aufgebraucht ist. Zahlungen auf das Einsatzkonto können durch folgende Zahlungsarten erfolgen: Überweisung, Kreditkartenzahlung, Paypal, Lastschrift und/oder Sofortüberweisung. Am Wohnsitzort des Spielteilnehmers, könnten Internet-Glücksspiele illegal sein; wenn dies der Fall ist, ist der Spielteilnehmer nicht berechtigt, an den Angeboten von GWin teilzunehmen und/oder Zahlungskarten (EC- / Kreditkarte) zu verwenden, um eine Transaktion abzuschließen. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet zu prüfen, ob die Teilnahme am Internet-Glücksspiele nach an seinem Wohnsitzort anwendbarem Recht legal sind.

(3) Zahlungen im (SEPA-)Lastschriftverfahren werden dem Einsatzkonto unmittelbar gutgeschrieben. Erteilt der Spielteilnehmer bzw. Kontoinhaber GWin ein SEPA-Lastschriftmandat auf ein seiner Verfügung unterliegendes Konto („Lastschriftzahlung“), macht GWin bzw. ein von GWin beauftragter Zahlungsdienstleister hiervon hinsichtlich der zu zahlenden Spielbeiträge bzw. zur Einzahlung auf das Einsatzkonto Gebrauch. Der Spielteilnehmer erhält eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin bzw. vor dem Einzug. Der Spielteilnehmer sichert zu, dass er die GWin zum Einzug fälliger Beiträge vom angegebenen und seiner Verfügungsmacht unterliegenden Bankkonto ermächtigt. Er versichert, Inhaber des angegebenen Bankkontos zu sein und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Spielteilnehmers, soweit die Nichteinlösung und Rückbuchung nicht von GWin zu vertreten ist. Der Spielteilnehmer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

(4) Erfolgt die Aufladung des Einsatzkontos durch Sofortüberweisung, besteht die Möglichkeit, einen Spielschein abzugeben erst bei Wertstellung des eingezahlten Betrages auf dem Bankkonto der GWin. GWin teilt dem Spielteilnehmer die für die Bezahlung mittels Überweisung erforderliche Bankverbindung der GWin im Rahmen des Bezahlungsprozesses mit.

(5) Die Einzahlung des Betrages auf das Einsatzkonto kann auch mit Kreditkartenzahlung erfolgen. GWin akzeptiert derzeit folgende Kreditkarten: VISA und MasterCard. Die führenden Kreditkarten-Unternehmen wie z.B. MasterCard und VISA haben sich auf eine Erweiterung der Kreditkartenzahlung geeinigt, die die Zahlung im Internet noch sicherer macht. Durch Eingabe der Kreditkarten-Prüfnummer wird der Sicherheitsstandard für die Bestellung und den Bezahlvorgang noch weiter erhöht. Die Kreditkarten-Prüfnummer ist eine auf der Kreditkarte aufgedruckte drei- oder vierstellige Ziffernfolge, die im Gegensatz zu Name, Gültigkeitsdauer und Kartennummer nicht auf üblichen Zahlungsbelegen zu finden ist. Diese zusätzliche Abfrage stellt sicher, dass keine betrügerisch erlangten Kreditkartendaten, z.B. von einem weggeworfenen Zahlungsbeleg o.ä., missbräuchlich genutzt werden. Die Prüfnummer wird deshalb auch nicht in unserem System gespeichert, sondern muss bei jeder Zahlung neu eingegeben werden. Die Ziffern sind im Unterschriftsfeld auf der Kartenrückseite zu finden. Der Spielteilnehmer versichert, zugleich Karteninhaber zu sein und erklärt mit Nutzung der Angebote von GWin, die Gesetze zum Online-Glücksspiel an seinem Wohnsitzort zu kennen und zu beachten.

(6) Die Bezahlung über Paypal kann neben der Lastschrift-, Sofortüberweisung und Kreditkartenzahlung als Zahlungsweise ausgewählt werden. Der Spielteilnehmer benötigt einen Login für Paypal, der auch während dem Bezahlvorgang bei GWin erstmalig eingerichtet werden kann. Paypal ist ein kostenloses Zahlungsmittel, das eine sichere Bezahlung garantiert. Für die Zahlung kann sich der Spielteilnehmer bei Paypal einloggen und die Zahlung für das Einsatzkonto bei GWin bestätigen. Die Bankverbindung oder Kreditkartennummer des Spielteilnehmers ist in seinem Paypal-Konto hinterlegt und die Daten werden dadurch bei der Zahlung nicht an GWin übertragen.

(7) Einzahlungen auf das Einsatzkonto des Spielteilnehmers können frühestens mit einer Frist von vier Wochen nach Wertstellung auf dem Konto der GWin ausgezahlt werden, sofern der Spielteilnehmer schriftlich einen Antrag auf Auszahlung stellt und diesen begründet.

(8) Als Zahlungsdienstleister hat GWin die Firma PAYONE GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 2-4, 24118 Kiel beauftragt, für die Zahlung per Kreditkarte ist die Firma Elavon Financial Services Ltd., handelnd durch ihre deutsche Niederlassung, Lyoner Str. 36, 604528 Frankfurt beauftragt.

§ 11 Treuhänder

Der Spielteilnehmer beauftragt als Treuhänderin Frau Steuerberaterin Hannelore Rau, Kanzlei KRF Steuerberatungsgesellschaft, Rotebühlstraße 102, 70178 Stuttgart (nachfolgend „Treuhänder“ genannt) zur Verwahrung der Spielquittungen für 6 Monate ab Spielteilnahme und zur treuhänderischen Einziehung bzw. Geltendmachung der auf die Spielscheine bzw. Einzeltipps anfallenden Gewinne bei der jeweiligen Landeslottogesellschaft. Er erteilt dem Treuhänder entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber den Landeslottogesellschaften. GWin ist bezüglich des Treuhandvertrag-Angebots Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrages gleichzeitig den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. GWin ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages entstehen für den Spielteilnehmer keine Kosten. Der abzuschließende Treuhandvertrag umfasst die Pflicht des Treuhänders zur Wahrung der ihm übermittelten Spielerdaten.

§ 12 Gewinnfall/Verlustrisiko

(1) GWin informiert den Spielteilnehmer im Gewinnfall. Der Treuhänder ist abschließend und ausschließlich berechtigt, die Gewinne für den Spielteilnehmer gegenüber der jeweiligen Lottogesellschaft geltend zu machen und diese treuhänderisch einzuziehen. Gewinnzahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Konto des Treuhänders. Ausschließlich zu diesem Zweck ist er berechtigt, der Lottogesellschaft Daten des Spielteilnehmers (Namen, Kontaktdaten, Gewinngrundlagen) bekanntzugeben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. Der Spielteilnehmer beauftragt GWin, dem Treuhänder alle zur Einziehung der Gewinne erforderlichen Daten zu übermitteln.

(2) Die Auszahlung der Gewinne erfolgt durch den Treuhänder in voller Höhe in Form von Wertstellung auf dem letzten benannten Konto des Spielteilnehmers. Eine Verwendung des Gewinns für Spieleinsätze ist nicht möglich (Verrechnung). Das maximale Verlustrisiko ist der Spieleinsatz.

(3) Der Spielteilnehmer erhält den Gewinn per Banküberweisung auf eine von ihm angegebene inländische Bankverbindung überwiesen, sofern er GWin eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt. Sämtliche Überweisungen sind für GWin und den Treuhänder mit schuldbefreiender Wirkung bewirkt. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht für GWin nicht. Eine Gewinnausschüttung erfolgt ab einer Gewinnsumme in Höhe von 5,00 EUR (kumuliert).

(4) Der Gewinnanspruch kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten beim Treuhänder geltend gemacht werden. Wird der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Treuhänder geltend gemacht, erlischt der Anspruch. In diesem Fall ist der Treuhänder gesetzlich verpflichtet, den Gewinnbetrag an den Veranstalter abzuführen. Die Bekanntgabe der Gewinnzahlen kann bei den GWin und dem Treuhänder erfragt werden. [2]

(5) GWin ist berechtigt, angefallene Gewinne mit Ansprüchen der GWin gegen den Spielteilnehmer aufzurechnen (bspw. aus Rücklastschriften des Spielteilnehmers). GWin erklärt hiermit die Aufrechnung derartiger Ansprüche. Der Treuhänder wird ermächtigt, offene Forderungen der GWin gegen den Spielteilnehmer mit Gewinnen des Spielteilnehmers aufzurechnen. Der Spielteilnehmer kann nur mit anerkannten bzw. unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. GWin kann die Auszahlung zurückbehalten, wenn die Volljährigkeit des Spielteilnehmers nicht bestätigt ist. [3]

(6) Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten und Ziehungsergebnisse werden auf der Website www.lottowelt.de veröffentlicht.

§ 13 Rücktritt/Zurückbehaltung/Vertragsübernahme

(1) Die jeweilige Landeslottogesellschaft wie auch GWin sind berechtigt, hinsichtlich ihrer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, d. h. den jeweiligen Spielteilnehmer von einer Spielteilnahme bzw. deren Vermittlung auszuschließen, soweit der Spielteilnehmer fällige Spieleinsätze und Gebühren nicht geleistet, insbesondere Zahlungen rückgängig gemacht hat.

(2) Aus wichtigem Grund kann der Rücktritt vom Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft bzw. dem Spielteilnehmer und GWin erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn (i) der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, (ii) die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder (iii) die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist.

(3) GWin kann sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Spielvermittlungsvertrag sowie den Vertrags selbst auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Spielteilnehmer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. [4]

§ 14 Pflichten des Spielteilnehmers

(1) Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Seite www.lottowelt.de geheimzuhalten und dieses in keinem Fall Dritten zur Einsicht oder gar Nutzung zur Verfügung zu stellen. Das Passwort sollte regelmäßig mind. alle vier Wochen geändert werden.

(2) Zahlungen dürfen ausschließlich über ein Konto abgewickelt werden, das bei einem deutschen Kreditinstitut im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KGW) geführt wird. Der registrierte Spielteilnehmer muss Kontoinhaber sein. Bargeldeinzahlungen oder Bargeldauszahlungen sind nicht möglich.

(3) Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflichten und wird einem unbefugten Dritten Zugang ermöglicht, so ist ein etwa daraus entstehender Schaden vom Spielteilnehmer zu tragen.

§ 15 Sperrung des Spielerkontos/Kündigung

(1) GWin ist jederzeit berechtigt, das Spielerkonto aus wichtigem Grund zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn der Spielteilnehmer Anzeichen von Spielsucht erkennen lässt, Zahlungsunfähigkeit vorliegt, keine Geldmittel vorhanden sind, gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen wurde, der Spielteilnehmer unvollständige oder falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung der GWin die erforderlichen Nachweise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vorlegt, der Verdacht einer Straftat besteht (z.B. Betrug, Geldwäsche) und/oder der Verdacht besteht, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen oder bereits verstoßen wurde. Der Spielteilnehmer wird in jedem Fall über die Sperrung unterrichtet.

(2) GWin stellt dem Spielteilnehmer eine Funktion zur Verfügung, mit der er eine kurzzeitige Spielpause, eine vorübergehende oder eine endgültige Sperre für Spiele beantragen kann. Diese Funktion ist für den Spielteilnehmer direkt wählbar über die Rubrik „Mein Konto“. Einem Antrag auf Sperre wird unmittelbar nach dem Antrag nachgekommen. Eine kurzzeitige Spielpause (Abkühlzeit) hat die Dauer von 24 Stunden, eine vorübergehende Sperre dauert mindestens einen Monat. Eine vorübergehende Sperre und eine kurzzeitige Spielpause haben eine Deaktivierung des Spielerkontos während dieses Spielraums zur Folge. Eine endgültige Sperre des Spielteilnehmers hat zur Folge, dass GWin das Spielerkonto des Spielteilnehmers dauerhaft schließen muss. Der Spielteilnehmer hat bei Schließung des Spielerkontos seine Bankverbindung anzugeben, um etwaige Guthaben aus Gewinnen und/oder Einzahlungen zurück zu erhalten. Der Spielteilnehmer kann nach Schließlung erst wieder neu registriert werden, wenn mindestens ein Jahr nach dem Schließen des Spielerkontos verstrichen ist. In jedem Fall wird der Spielteilnehmer über die Möglichkeiten einer Beratung und Behandlung von Spielsucht unterrichtet.

(3) Beide Vertragsparteien können den Spielvermittlungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Im Falle bereits abgegebener Spielaufträge wird die Kündigung erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der letzte Spielauftrag ausgeführt wird.

§ 16 Widerrufsrecht

Der Spielteilnehmer gibt bei Abgabe eines Spielscheins ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrages gegenüber GWin ab. GWin räumt dem Spielteilnehmer ein Widerrufsrecht ein bzgl. des Spielvermittlungsvertrages. Mit der Angebotsabgabe durch den Spielteilnehmer erteilt dieser GWin gleichzeitig eine Vollmacht zum Abschluss eines Spielvertrages mit einer Landeslottogesellschaft. Für diesen Spielvertrag ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 4 BGB, so dass der Spielteilnehmer nicht berechtigt ist, nach der jeweiligen Lottoziehung die Einsätze und Gebühren der Landeslottogesellschaft zurückzufordern. (7)

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GWin AG, Elwertstr. 3, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 9541 890, Telefax 0711 9541 509,
info@lottowelt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung


§ 17 Haftung

(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet GWin Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die GWin eine Garantie übernommen hat;
b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf 250.000,00 EUR– pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens 500.000,00 EUR– aus diesem Vertrag;
d) darüber hinaus, soweit GWin gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) GWin bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z.B. aus § 12) unbenommen.

(4) Die Vorschriften § 17 Absätze 1 – 4 gelten für den Treuhänder entsprechend.

§ 18 Spielsucht

GWin informiert, dass bei den angebotenen Leistungen die Gefahr der Spielsucht besteht. Alle Informationen hierzu sind unter www.lottowelt.de/spielsucht einseh- und ausdruckbar sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de.

§ 19 Geheimhaltung und Datenschutz

GWin erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer im Rahmen der Registrierung und den einzelnen Aufträgen zur Vermittlung von Spielaufträgen angegebenen Daten ausschließlich unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen können in der Datenschutzerklärung unter www.lottowelt.de/datenschutz eingesehen werden. GWin wahrt das Spielgeheimnis.

§ 20 Änderung der Teilnahmebedingungen

GWin ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ersetzen, insbesondere wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen erforderlich wird. Die Änderung der Teilnahmebedingungen wird gegenüber dem Spielteilnehmer wirksam, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung gegenüber GWin Widerspruch erhebt. Auf das Widerspruchsrecht des Spielteilnehmers sowie dessen Folgen im Falle eines unterlassenen Widerspruchs wird bei Änderung der Teilnahmebedingungen hingewiesen. (8)

§ 21 Schlussvorschriften

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. [5]

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist oder betragsmäßigen Begrenzung gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 31.07.2014 GWin AG

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