FriendScout24 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 27.04.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
Kostenpflichtige Abos können unterschiedliche Laufzeiten haben und verlängern sich jeweils automatisch, wenn der Nutzer seinen Vertrag nicht drei Werktage vor Ablauf der Laufzeit kündigt. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Registrierung verpflichtet sich jeder Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen. (bearbeiten)
(2)
C
Der Zugang zur Nutzung des Datenbanksystems "friendscout24.de" setzt eine Registrierung voraus. (bearbeiten)
(3)
C
Der Nutzer versichert, dass die Informationen für seine Registrierung der Wahrheit entsprechen. (bearbeiten)
(4)
C
Der Nutzer verpflichtet sich, Informationen oder Nachrichten anderer Nutzer vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers, Dritten zugänglich zu machen. (bearbeiten)
(5)
C
Der Nutzer verpflichtet sich u.a. in der Personenbeschreibung (Profil) keine Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen oder URLs zu nennen. (bearbeiten)
(7)
C
Auf der Webseite werden Dienstleistungen von Dritten angeboten, die für die Nutzer kostenpflichtig sein können und zusätzliche Bedingungen (AGB) unterworfen sein können. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden vorab per E-Mail mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 6 Wochen als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)
(9)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
A
[]
Der Vertragsanbieter bietet Kooperationspartnern den Zugang zu seiner Profildatenbank an. Jedes freigeschaltete Profil kann auch außerhalb des nur registrierten Nutzern zugänglichen Bereichs sowohl von Gästen des Portals wie auch teilweise über öffentliche Suchmaschinen eingesehen werden. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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1 Kommentar


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    !! Karl (****)  sagt:

Sehr kritische Klausel, da meine Profildaten damit überall veröffentlicht werden können. Diese Klausel ist sehr negativ für den Nutzer und gleichzeit auch sehr unerwartet. Die Vermarktung oder Offenlegung von Profildaten auf Partnerbörsen sollte nur mit einem opt-in vom Nutzer erlaubt sein.

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