Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU UNSEREN ABOS  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Wird das Abo nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt, verlängert es sich automatisch um einen weiteren Monat. (bearbeiten)
(3)
B
Beim Mini-Abo werden 48 Einheiten für ein 12 Monatsintervall gutgeschrieben, die ohne Unterbrechung des Abos nicht in den Folgejahren verfallen. Mehreinheiten (über die 48 Mal hinaus) werden mit 12,25 Euro nachberechnet. (bearbeiten)
(5)
B
Bescheinigungen, welche die Rechtfertigung einer Ermäßigung belegen, sind immer unaufgefordert vorzulegen. Läuft die Ermäßigung aus oder werden die Bescheinigungen nicht vorgelegt, so steigt der Beitrag automatisch um den ermäßigten Betrag an. Eine Rückerstattung ist nachträglich nicht möglich. (bearbeiten)
(6)
B
Die Mineral-Bar ist Bestandteil jedes Abos und beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von stillem- und Mineralwasser. (bearbeiten)
(1)
C
Der Nutzer ist berechtigt sämtliche Dienstleistungen der Einrichtung für die Vertragsdauer zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. (bearbeiten)
(4)
C
Das Nutzungsentgelt wird in monatlichen Teilbeträgen per SEPA Lastschrift eingezogen. Zugebuchte Optionen werden mit den Monatsbeiträgen zusammen eingezogen. (bearbeiten)

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28.07.2021 14:52  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von Georg (**)


Zusammenfassung: Beim Mini-Abo werden 48 Einheiten für ein 12 Monatsintervall gutgeschrieben, die ohne Unterbrechung des Abos nicht in den Folgejahren verfallen. Mehreinheiten (über die 48 Mal hinaus) werden mit 12,25 Euro nachberechnet.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Zusatzvereinbarungen zum Mini-Abo

Das Mini-Abo berechtigt den Vertragspartner zum eingeschränkten Zutritt je Monat in das Gesundheitszentrum Aktivita. Dem Mini-Abo werden von Beginn an 48 Einheiten je 12-Monatsintervall gutgeschrieben. Die gutgeschriebenen Einheiten verfallen nicht in Folgejahren, sollte eine ununterbrochene Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern bestehen. Somit können nicht genutzte Einheiten in Folgejahren verwendet werden. Bei Kündigung des Mini-Abos erlöschen alle Trainingseinheiten. Sollte das Mitglied öfter als durchschnittlich viermal je Monat trainiert haben und kündigen, werden die Mehreinheiten mit 12,25 € je Einheit nachberechnet.
Verlauf:keine Änderungen

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