Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU UNSEREN ABOS  

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

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B
Wird das Abo nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt, verlängert es sich automatisch um einen weiteren Monat. (bearbeiten)
(3)
B
Beim Mini-Abo werden 48 Einheiten für ein 12 Monatsintervall gutgeschrieben, die ohne Unterbrechung des Abos nicht in den Folgejahren verfallen. Mehreinheiten (über die 48 Mal hinaus) werden mit 12,25 Euro nachberechnet. (bearbeiten)
(5)
B
Bescheinigungen, welche die Rechtfertigung einer Ermäßigung belegen, sind immer unaufgefordert vorzulegen. Läuft die Ermäßigung aus oder werden die Bescheinigungen nicht vorgelegt, so steigt der Beitrag automatisch um den ermäßigten Betrag an. Eine Rückerstattung ist nachträglich nicht möglich. (bearbeiten)
(6)
B
Die Mineral-Bar ist Bestandteil jedes Abos und beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von stillem- und Mineralwasser. (bearbeiten)
(1)
C
Der Nutzer ist berechtigt sämtliche Dienstleistungen der Einrichtung für die Vertragsdauer zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. (bearbeiten)
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C
Das Nutzungsentgelt wird in monatlichen Teilbeträgen per SEPA Lastschrift eingezogen. Zugebuchte Optionen werden mit den Monatsbeiträgen zusammen eingezogen. (bearbeiten)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU UNSEREN ABOS:
Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG und dem Dienstleistungsempfänger erstellt.

Gegenstand der Dienstleistung

Der Nutzer ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, sämtliche Dienstleistungen der Einrichtung zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. (1)Wird das Abo nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt, verlängert sich dieses automatisch um einen Monat. Die Kündigung ist in Textform an die Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG. Zu richten. (2)Sollte der Nutzer Zweifel an seiner sportlichen Gesundheit haben, so raten wir, vor Trainingsbeginn, einen Arzt zu konsultieren.

Zusatzvereinbarungen zum Mini-Abo

Das Mini-Abo berechtigt den Vertragspartner zum eingeschränkten Zutritt je Monat in das Gesundheitszentrum Aktivita. Dem Mini-Abo werden von Beginn an 48 Einheiten je 12-Monatsintervall gutgeschrieben. Die gutgeschriebenen Einheiten verfallen nicht in Folgejahren, sollte eine ununterbrochene Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern bestehen. Somit können nicht genutzte Einheiten in Folgejahren verwendet werden. Bei Kündigung des Mini-Abos erlöschen alle Trainingseinheiten. Sollte das Mitglied öfter als durchschnittlich viermal je Monat trainiert haben und kündigen, werden die Mehreinheiten mit 12,25 € je Einheit nachberechnet.
(3)

Zahlungsweise:

Das Nutzungsentgelt wird in monatlichen Teilbeträgen per SEPA Basis Bastschriftverfahren eingezogen. Zu gebuchte Optionen werden mit den Monatsbeiträgen zusammen eingezogen. Das Fälligkeitsdatum der wiederkehrenden Mitgliedsbeiträge ist immer der 01. bzw. der 15. eines Monats. Grundlage ist immer das Einstiegsdatum. Der monatliche Beitrag wird auch dann bis zur Kündigung des Vertrages eingezogen, wenn die Leistungen der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG nicht in Anspruch genommen werden. Der Nutzer hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Sollte der Trainingsbeginn im laufenden Monat liegen, so wird der Monat anteilig mit dem 2. Monat berechnet. (4)

Nachweis zur Grundlage etwaiger Ermäßigungen:

Bescheinigungen, welche die Rechtfertigung einer Ermäßigung belegen, sind immer unaufgefordert vorzulegen. Läuft die Ermäßigung aus oder werden die Bescheinigungen nicht vorgelegt, so steigt der Beitrag automatisch um den ermäßigten Betrag an. Eine Rückerstattung der dadurch nicht berücksichtigten Ermäßigung ist ausgeschlossen!
(5)

Firmenfitness Rabatte:

Für Firmen bieten wir auf Grundlage des §8,3 EStG einen Preisvorteil in Höhe von 50% auf das Maxi Abo. Voraussetzung für den Erhalt des Rabatts ist ein Nachweis von mindestens 30 aktiven Mitarbeitern des Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass ein Überschreiten der Freigrenze an Sachbezügen von 44,- € je Monat zur lohnsteuerlichen Verpflichtung sämtlicher Sachbezüge des Monats führt, in welchem die Freigrenze überschritten wird.

Haftung:

Das Fitness-Center haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle. Eine Haftung der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Fitalis & Aktivita GmbH & Co. KG bzw. deren Mitarbeiter zurückzuführen.

Verhaltensrichtlinien:

Durch seine Unterschrift erkennt der Nutzer die Hausordnung des Gesundheitszentrums Aktivita an. Das wiederholte Missachten der Hausordnung wird zunächst mit einer mündlichen Verwarnung benannt. Sollte das Verhalten weiterhin gegen die Hausordnung verstoßen, erfolgt nach einer schriftlichen Verwarnung die fristlose Kündigung.

Bestandteile der Mineral-Bar

Die Mineral-Bar ist Bestandteil jedes Abos und beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von stillem- und Mineralwasser, sowie die Beimischung von Liquiden nach Angaben der Verzehrs- Empfehlung. Der Konsum der Produkte ist ausschließlich innerhalb des Gesundheitszentrums Aktivita gestattet.
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