FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH sowie der FVG FINANZCHECK Versicherungsvergleiche GmbH  

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Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Bei Kündigungen von Verischerungsverträgen gilt: Der Vertragsanbieter muss vom Versicherungsnehmer darüber informiert werden, wenn er selbst Änderungen an bestehenden Verträgen durchgeführt hat. (bearbeiten)
(1)
C
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Inhalten auf der Webseite nicht um Beratungsleistungen handelt. Die dargestellten Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der einbezogenen Angebote begrenzt ist. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter fungiert als Versicherungsmarkler, der u.a. bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen bzw. Versicherungsfällen mitwirkt. Die Leistungsvergütung erhält der Vertragsanbieter hierfür ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften. (bearbeiten)
(4)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Darlehen. Über die Kreditvergabe entscheidet die jeweilige Bank. Ein Kreditvertrag mit Finanzcheck kommt nicht zustande. Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Darlehensgeber in Höhe von bis zu max. 2,00% des Nettokreditbetrages. (bearbeiten)
(5)
C
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzcheck nicht verpflichtet ist eine Mindestanzahl an Kreditanbietern zu berücksichtigen. Außerdem wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der berücksichtigten Anbieter übernommen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH sowie der FVG FINANZCHECK Versicherungsvergleiche GmbH

Vor der Nutzung unserer Internetseite bitten wir unsere Websitennutzer („Nutzer“ bzw. „Sie“), sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) durchzulesen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungsangebot von der


(1) FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH
und der
(2) FVG FINANZCHECK Versicherungsvergleiche GmbH

- (1) und (2) werden nachstehend als „Finanzcheck“ bezeichnet.

Auch Dienste der telefonischen Beratung sind hier mit eingeschlossen. Die Anschrift beider Gesellschaften lautet „Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg“.

§ 1 ALLGEMEINES

Die Informationen hinsichtlich der Themen Versicherungen und Kredite, die von Finanzcheck auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für Endverbraucher und sind für diese kostenlos und unverbindlich. Sowohl das Kopieren dieser Daten und Programme, als auch deren Weitergabe oder die gewerbliche / kommerzielle Nutzung dieser Informationen ist nicht gestattet. Eine nicht kommerzielle Nutzung durch den Endverbraucher ist allerdings erlaubt.

Finanzcheck ist immer bestrebt, dass die Datengrundlage für die hier zur Verfügung gestellten Informationen aktuell und richtig ist. Finanzcheck kann vor diesem Hintergrund aber keine Haftung und oder Gewähr für diese Informationen übernehmen, es sei denn, Finanzcheck bzw. die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Informationen auf den Seiten von Finanzcheck keinesfalls als Beratungsleistung zu verstehen sind. Das bedeutet, dass die hier dargestellten Angebote kostenfrei und unverbindlich sind. Sie können also niemals im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss oder einer anderen rechtsbindenden Vereinbarung geltend gemacht werden. Weiterhin weist Finanzcheck jeden Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Anzahl von einbezogenen Finanzunternehmen in den jeweiligen Vergleichen / Angeboten begrenzt ist, sodass die Möglichkeit besteht, dass es eventuell andere Finanzunternehmen gibt, die sowohl teurere als auch günstigere Tarife / Konditionen anbieten. (1)

§ 2 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

1.
Der nachfolgende Einzelmaklervertrag gilt ab dem Datum des Eingangs mit dem jeweiligen Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller als vereinbart, sobald ein Versicherungsantrag bzw. Deckungsauftrag bei Finanzcheck eingeht:

a. Finanzcheck ist für die Dauer dieser Vereinbarung sowohl berechtigt als auch verpflichtet, ausschließlich die jeweilig beantragten Versicherungen zu pflegen und zu verwalten.

b. Von Finanzcheck werden diesbezüglich die laufenden Verträge hinsichtlich Deckungskonzept und –umfang sowie die preislichen Relationen geprüft, wobei gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreitet werden.

c. Finanzcheck wird den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller darüber informieren, sobald eine Änderung (Kündigung, Umdeckung) für einen bestehenden Versicherungsvertrag notwendig werden.

d. Des Weiteren wirkt Finanzcheck bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen bzw. Versicherungsfällen mit.

e. Finanzcheck erhält seine Leitungsvergütung ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften.

f. Bezüglich der Erfüllung der wesentlichen Versicherungsmaklerpflichten haftet Finanzcheck innerhalb der Berufshaftpflicht bis maximal 500.000 €. Hinsichtlich der Erfüllung von Nebenleistungen, auch solche die von Erfüllungsgehilfen erbracht werden, ist die Haftung von Finanzcheck auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

g. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDS) werden von Finanzcheck beachtet. Falls es in diesem Zusammenhang nötig ist einen Versicherungsschutz zu beschaffen sowie Verträge durchzuführen, werden die notwendigen Daten von Finanzcheck gespeichert, an Versicherungsunternehmen weitergeleitet bzw. geändert und / oder gelöscht.
(2)

2.
Das Nachstehende gilt für die Kündigung von Verträgen als vereinbart:

a. Die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Finanzcheck und dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist und oder ohne Angabe von Gründen beendet werden.

b. Finanzcheck muss darüber informiert werden, sobald durch den Versicherungsmakler bzw. den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller selbst Änderungen an bestehenden Verträgen durchgeführt werden.

c. Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen sind jedoch die Fristen der jeweiligen Vereinbarung einzuhalten
(3)

§ 3 KREDITVERMITTLUNG

1. Finanzcheck vermittelt für die kreditsuchenden Nutzer ihrer Portale Darlehen. Die Erlaubnis gewerbsmäßig Darlehen/Kredite zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (§ 34 c GewO) wurde erteilt.

2. Ziel von Finanzcheck ist es, den kreditsuchenden Nutzern einen potentiellen Kreditgeber (z.B. Banken oder andere Kreditinstitute) zu vermitteln. Ein Vermittlungserfolg ist aber weder versprochen noch geschuldet. Über die Kreditvergabe und des damit verbundenen Vertrages entscheidet schließlich immer die jeweilige Bank bzw. das Kreditinstitut. Ein Kreditvertrag mit Finanzcheck kommt nicht zustande.

3. Finanzcheck beansprucht für seine Dienste vom Nutzer (Darlehensnehmer) keine Vergütung und keine Nebenentgelte. Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch das jeweilige Kreditinstitut (Darlehensgeber) in Höhe von bis zu max. 2,00% des Nettokreditbetrages. Darüber hinaus erhält Finanzcheck in Abhängigkeit vom pro Jahr neu vermittelten Kreditvolumen für diese Kreditvermittlung gegebenenfalls ein zusätzliches Entgelt (Umsatzprovision/Bonifikation). Der Anspruch auf Entgelt entsteht nur, wenn in der Folge der Vermittlung der Nutzer mit dem Kreditgeber einen Kreditvertrag abschließt und diesen, soweit ein Widerrufsrecht besteht, nicht widerruft.
(4)

4. Finanzcheck übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Kreditvertrag bzw. eines Kreditvertrag zu bestimmten Konditionen zustande kommt. Ob und zu welchen Bedingungen ein Kreditvertrag zustande kommt, richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Nutzer (Darlehensnehmer) und dem jeweiligen Kreditinstitut.

5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzcheck nicht verpflichtet ist eine Mindestanzahl an Kreditanbietern zu berücksichtigen. Außerdem wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der berücksichtigten Anbieter übernommen. (5)

6. Die auf den Internetseiten dargestellten Angebote werden Finanzcheck von den jeweiligen Banken / Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Daher haftet Finanzcheck weder für deren Richtigkeit und/oder deren Vollständigkeit.

7. Mit der Darstellung der Angebote auf den Portalen ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Angebot verbunden.

§ 4 LINKS ZU INTERNETSEITEN DRITTER

Hyperlinks, die auf der Finanzcheck Internetseite dargestellt werden, stehen den Nutzern ausschließlich als Hinweise zur Verfügung. Diese hierdurch verbundenen Internetseiten werden von Finanzcheck selbst nicht kontrolliert und Finanzcheck ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Die Darstellung von Hyperlinks zu solchen Internetseiten auf den Internetseiten von Finanzcheck impliziert weder eine Billigung des Materials auf solchen Internetseiten noch eine Verbindung mit deren Betreibern.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sofern der Vertragspartner ein Kaufmann gemäß Handelsgesetzbuch ist, wird für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz der von Finanzcheck als Gesellschaft vereinbart.

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