FABER Lotto GmbH & Co. KG  -  FABER AGB  

...

Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Zur Abwicklung der Spielaufträge beauftragt der Vertragsanbieter einen Treuhänder (Rechtsanwalt Reiner Depka) mit der Verwahrung der Spielquitttungen für 6 Monate und der Geltendmachung und Überweisung der Gewinne. (bearbeiten)
(2)
B
[]
Die Spielteilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. (bearbeiten)
(7)
B
Zuzüglich zu den Spielscheinpreisen der jeweiligen Lotteriegesellschaft erhebt der Vertragsanbieter eigenen Gebühren. (Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(3)
C
Bis zur vollständigen Identifizierung und Authentifizierung beträgt der maximale Spieleinsatz in den ersten zwei Wochen 150,- Euro. Insgesamt beträgt das Einsatzlimit 1.000 Euro pro Monat. (bearbeiten)
(4)
C
Zur Spielteilname muss sich der Nutzer auf www.faber.de registrieren. Der Vertragsanbieter ist berechtigt, die Registrierungsdaten (Volljährigkeit und Adresse) zu überprüfen. (bearbeiten)
(5)
C
Sämtliche Einsätze und Gebühren werden im Voraus erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Nach erfolgreichem Abschluss des Spielvertrages erhält der Spielteilnehmer per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. (bearbeiten)
(8)
C
Ein Guthaben auf dem Mitspielkonto, welches durch Einzahlungen einen Betrag von 300 Euro und einen Zeitraum von 6 Wochen überschritten hat, muss vom Kunden schnellstmöglich für Mitspieleinsätze verwendet oder zur Auszahlung gebracht werden. (bearbeiten)
(9)
C
Gewinne ab 256 Euro wird der Treuhänder umgehend nach einer Auszahlung durch die Lottogesellschaft auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto zur Gewinnauszahlung überweisen. Gewinne unter 256 Euro können vom Treuhänder auch auf die bei Faber verwalteten Mitspielkonten überwiesen werden. (bearbeiten)
(10)
C
Überweisungen von Gewinnen über 1.500 Euro erfolgen aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und Angabe einer legitimierten Bankverbindung. Der Personenname und das Geburtsdatum müssen dabei mit den registrierten Angaben übereinstimmen. (bearbeiten)
(11)
C
Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie unterliegen dem Spielgeheimnis. Faber sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Spielteilnehmer muss sein Passwort absolut geheim halten und sollte es regelmäßig (spätestens alle 4 Wochen) ändern. Werden diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, geht ein aus dem Bekanntwerden des Passwortes für unbefugte Dritte resultierender Schaden zu Lasten des Spielteilnehmers. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Faber handelt gegenüber der jeweiligen Lottogesellschaft im Auftrag der Spielteilnehmer. Für die Spielverträge sind somit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

FABER AGB

A. Geltende AGB für die Teilnahme per Internet an den Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
1. Die FABER Lotto GmbH & Co. KG, Markstraße 79, 44801 Bochum (im Folgenden "Faber" genannt) vermittelt die Teilnahme an den Veranstaltungen "Lotto 6 aus 49" (inkl. Spiel 77 und Super 6) und "Eurojackpot" an eine Lottogesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Faber handelt gegenüber der jeweiligen Lottogesellschaft namens, für Rechnung und im Auftrag der Spielteilnehmer. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. <1>Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Lottogesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind.
2. Auf den Webseiten von Faber sind die AGB jederzeit einzusehen bzw. auszudrucken. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für Sonderbedingungen.
Beim Abschluss einer Lotto-Spielgemeinschaft oder Eurojackpot-Spielgemeinschaft über Faber gelten für den entsprechenden Vertrag die speziellen Geschäftsbedingungen für Lotto- bzw. Eurojackpot-Spielgemeinschaften.
B. Spielvermittlung durch Faber
1. Umfang
Faber wird vom Spielteilnehmer beauftragt, von ihm im Internet über die Webseite www.faber.de übermittelte Spielscheine bei einer Lottogesellschaft einzureichen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung betraut Faber den Treuhänder Reiner Depka, Christstr. 25, 44789 Bochum, mit folgenden Aufgaben:
Verwahrung der Spielquittungen für 6 Monate ab Spielteilnahme
Geltendmachung der Gewinne gegenüber der Lottogesellschaft und Überweisung der Gewinne auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto des Spielteilnehmers bzw. Gutschrift der Gewinne auf dem Mitspielkonto des Spielteilnehmers
(1)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Auftragsgestaltung sowie die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch Faber.
2. Gültigkeit der AGB
Die AGB von Faber sind auf der Webseite www.faber.de zur Einsicht frei verfügbar und ausdruckbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Faber sind in der zum Zeitpunkt der Tippabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Der Spielteilnehmer erkennt diese mit seiner Registrierung erstmalig und danach für jede Tippabgabe spätestens mit Abgabe seines Spielscheines als verbindlich an. Dies gilt auch für etwaige bekannt gegebene Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
3. Bedingungen für das Mitspiel
3.1. Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika sind aus rechtlichen Gründen ausdrücklich nicht teilnahmeberechtigt.
3.2 Ausgeschlossen von der Nutzung des Mitspiel-Angebotes von Faber sind zum Schutz der Jugend ebenfalls Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Spielvertrag kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande. (2)
3.3 Faber kann potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, so z.B. wenn das Mitspielkonto nicht gedeckt ist (siehe auch Punkt 7.1 und Punkt 7.2), das festgesetzte Limit des Mitspielkontos überschritten wird, ein Fall des Missbrauchs besteht oder eine Bonitätsprüfung (gemäß Punkt 7.2.6) negativ verlaufen ist. Eine mehrfache Registrierung eines Mitspielers mit entsprechender Führung mehrerer Mitspielkonten ist ebenfalls nicht gestattet.
3.4 Bis zur vollständigen Identifizierung und Authentifizierung beträgt der maximale Spieleinsatz in den ersten zwei Wochen 150,- Euro. Insgesamt beträgt das Einsatzlimit 1.000 Euro pro Monat. Faber behält es sich vor, unter Berücksichtigung dieses Einsatzlimits das Spieleinsatzlimit für jeden Teilnehmer individuell zu ändern und festzulegen. (3)
4. Anmeldung und Auftragserteilung
4.1 Vor dem ersten Mitspiel muss sich ein Spielteilnehmer auf der Webseite www.faber.de registrieren. Faber behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung nicht anzunehmen. Im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens ist das Unternehmen außerdem berechtigt, die Alters- und Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien entsprechender Auskunftsinstitute zu überprüfen. Sollte der Abgleich mit der Referenzdatei oder PostIdent-Verfahren keine Bestätigung der Volljährigkeit und / oder keine Zuordnung des Namens zur angegebenen Adresse ergeben, ist der Spielteilnehmer von der Spielteilnahme vorerst ausgeschlossen. In diesem Fall muss sich der Spielteilnehmer zur Authentifizierung beim Kundenservice melden.
Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt.
(4)Im Zuge der Registrierung wählt der Teilnehmer einen Spielernamen und ein frei wählbares, persönliches Passwort. Diese dienen ihm daraufhin zur An- und Abmeldung, wobei das Passwort vom Spielteilnehmer nach eigenem Wunsch geändert werden kann.
4.2 Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Spielteilnehmer einen an eine Lottogesellschaft zu übermittelnden Spielschein bis zum von Faber festgelegten Annahmeschluss über sein Mitspielkonto bei Faber einreichen. Unabhängig von den Annahmeschlusszeiten der Lottogesellschaft legt Faber einen eigenen Annahmeschluss für Aufträge zur Übermittlung von Spielscheinen fest.
4.2.1 Bei der Abgabe eines Spielscheines für "Lotto 6 aus 49" kann der Spielteilnehmer zwischen Lotto Normal und Lotto System wählen. Ferner muss er den Ziehungstag (Samstag und Mittwoch bzw. Samstag oder Mittwoch), die Anzahl der Lotto-Felder (mindestens eins) und die Geltungsdauer des Spielscheins auswählen. Die Zahlen innerhalb eines Lottofeldes kann der Teilnehmer selbst bestimmen oder per Zufallsgenerator auswählen lassen. Der Einsatz und die Gebühren für einen Spielschein sind abhängig von der Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit. Zusätzlich kann das Angebot des Mitspiels am Lotto-Zusatzspiel Super 6 und / oder Spiel 77 genutzt werden.
4.2.2 Bei der Abgabe eines Spielscheines für die Lotterie "Eurojackpot" muss der Spielteilnehmer die Anzahl der Lotto-Felder (mindestens eins) und die Geltungsdauer des Spielscheins auswählen. Die Zahlen innerhalb eines Lottofeldes kann der Teilnehmer selbst bestimmen oder per Zufallsgenerator auswählen lassen. Der Einsatz und die Gebühren für einen Spielschein sind abhängig von der Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit.
4.2.3 Der Spielteilnehmer kann die Laufzeit eines Spielscheines frei wählen zwischen einer bis fünf Wochen.
4.2.4 Sämtliche Einsätze und Gebühren werden im Voraus erhoben. (5)
4.2.5 Ein ausgefüllter Spielschein wird in den Warenkorb gelegt. Dort gesammelte Scheine können bis zur endgültigen Abgabe des Scheins an Faber verändert werden. Die endgültige Abgabe erfolgt mit dem Auftrag der Weiterleitung des Spielscheines von Faber an eine Lottogesellschaft. Neben den Lotto- bzw. Eurojackpotziehungen nehmen bei Faber abgegebene Spielscheine an allen Sonderverlosungen teil, die einheitlich von allen Lottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks und damit bundesweit angeboten werden.
4.2.6 Ein Auftrag wird durch Faber angenommen, wenn das Mitspielkonto einen für Spieleinsatz und Gebühren ausreichenden Betrag aufweist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Zudem kann Faber einen Auftrag ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn das Spielverhalten Anhaltspunkte für das Bestehen einer Suchtgefährdung erkennen lässt.
5. Abschluss eines Spielvertrages
5.1 Faber wird einen erteilten Auftrag an eine Lottogesellschaft weiterleiten. Diese ist zur Annahme von Spielscheinen nicht verpflichtet und muss daher eine Entscheidung über die Annahme Faber mitteilen. Im Rahmen seiner Aufgabe als Stellvertreter des Spielteilnehmers ist Faber zur Annahme von Erklärungen ermächtigt.
5.2 Nach erfolgreichem Abschluss des Spielvertrages erhält der Spielteilnehmer per E-Mail eine Teilnahmebestätigung, welche die vom Spielteilnehmer gemachten Angaben, die Spieltipps, den Spieleinsatz sowie eine eindeutig zuordenbare Kundennummer enthält. Diese Informationen kann der Spielteilnehmer ebenfalls in seinem Mitspielkonto einsehen. Per E-Mail wird ihm zusätzlich mitgeteilt, mit welcher Lottogesellschaft der Vertrag abgeschlossen wurde.
Sollte die Lottogesellschaft den von Faber übermittelten Spielschein nicht annehmen, so wird der Spielteilnehmer informiert und der Spieleinsatz und die Scheingebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
(6)
6. Preise
6.1 Faber erhebt für die Weiterleitung keine eigenen Gebühren. Faber informiert die Spielteilnehmer über die Einsätze und Scheingebühren, die bei Scheinabgabe jeweils gültig sind.
6.2 Für die Abgabe eines Spielscheines für "Lotto 6 aus 49" entstehen folgende Kosten (Stand 04.05.2013):
Lotto-Tippreihe: 1,00 Euro
Spiel 77: 2,50 Euro
Super 6: 1,25 Euro
Zuzüglich je Schein die jeweils angegebene Scheingebühr.
6.3 Für die Abgabe eines Spielscheines für die Lotterie "Eurojackpot" entstehen folgende Kosten (Stand 01.03.2012):
Eurojackpot-Tippreihe: 2,00 Euro
Zuzüglich je Schein die jeweils angegebene Scheingebühr.
(7)
7. Zahlungsverkehr
7.1 Das eingerichtete Mitspielkonto muss vor der Weiterleitung des Spielscheins über eine ausreichende Deckung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Faber eine Abgabe von Scheinen in ihrer zeitlichen Reihenfolge nur so weit ausführen, bis das vorhandene Guthaben des Mitspielkontos aufgebraucht ist.
7.2 Spielscheine können bei Faber im Lastschriftverfahren oder vom Mitspielkonto, auf dem Überweisungen und Gewinne gutgeschrieben werden, bezahlt werden.
7.2.1 Zahlungen per Lastschrift werden dem Mitspielkonto unmittelbar gutgeschrieben. Faber ist berechtigt, vor Freischaltung des Lastschriftverfahrens und im Rahmen eines jeden Bezahlvorgangs eine Bonitätsprüfung des Spielteilnehmers durchzuführen und bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift die Möglichkeit der Bezahlung durch Lastschrift zu sperren. Faber kann dann eine alternative Zahlungsart anbieten und ggf. auch das gesamte Mitspielkonto sperren. Die hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Lastschriftverfahrens verwendet und nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
Soweit aufgrund vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen (wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung des angegebenen Kontos) Rücklastschriften oder andere kostenverursachende Probleme im Zahlungsverkehr entstehen, muss der Spielteilnehmer die daraus entstehenden Kosten tragen. Ferner behält sich Faber vor, die daraus resultierenden offenen Forderungen inklusive der entstandenen Bank- und Bearbeitungsgebühren an ein Inkassounternehmen abzutreten.
7.2.2 Durch Angabe seines Girokontos bei einem deutschen Kreditinstitut erteilt der Spielteilnehmer mit jedem Lastschriftauftrag die Ermächtigung, den entsprechenden Betrag von seinem angegebenen Konto abzubuchen. Auf das Mitspielkonto kann mittels Lastschrift zunächst maximal 110 Euro pro Woche eingezahlt werden. Dieser Betrag kann durch Faber geändert werden.
7.2.3 Soll ein Geldbetrag, der per Lastschrift dem Mitspielkonto gutgeschrieben wurde, auf ein anderes Konto ausgezahlt werden, so kann dieser Auftrag von Faber erst durchgeführt werden, wenn der Betrag bereits sechs Wochen auf dem Mitspielkonto gutgeschrieben war.
7.2.4 Die Bankverbindung für die Bezahlung mittels Überweisung lautet: Sparkasse Bochum, BLZ 43 050 001, Kontonummer 33 420 340, IBAN DE02 4305 0001 0033 4203 40, BIC WELADED1BOC. Im Verwendungszweck ist der Spielername anzugeben. Banküberweisungen können erst nach dem Eintreffen des Geldbetrages auf dem Sammelkonto von Faber dem Mitspielkonto gutgeschrieben werden.
Ein Guthaben auf dem Mitspielkonto, welches durch Einzahlungen einen Betrag von 300 Euro und einen Zeitraum von 6 Wochen überschritten hat, muss vom Kunden schnellstmöglich für Mitspieleinsätze verwendet oder zur Auszahlung gebracht werden. (8)
7.2.5 Loggt sich ein Spielteilnehmer für den Zeitraum von 2 Jahren nicht mehr auf seinem Mitspielkonto ein, so ist Faber berechtigt, dieses zu löschen. Auf diesen Vorgang wird vorher in Form mehrfacher E-Mail-Benachrichtigungen aufmerksam gemacht. Ein mögliches Guthaben wird umgehend per Überweisung auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto überwiesen. Sollte solch ein Bankkonto nicht bekannt sein, wird der Spielteilnehmer per E-Mail zur Nennung einer Bankverbindung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nicht nach, wird das Guthaben von Faber nach Löschung des Mitspielkontos auf einem Sammelkonto verwahrt.
7.2.6 Sollten Forderungen gegen einen Spielteilnehmer aufgrund von Rücklastschriften oder Rückbuchungen entstehen, so behält sich Faber das Recht vor, diese an ein Inkassounternehmen abzutreten und / oder zu veräußern. Die Abtretung/Veräußerung umfasst auch die durch die Rücklastschrift oder Rückbuchung bei Faber entstandenen Kosten.
8. Gewinnfall
8.1 Der bei Vertragsabschluss beauftragte Rechtsanwalt Reiner Depka, Christstr. 25, 44789 Bochum (im Folgenden "Treuhänder" genannt) hat die Ermächtigung zur treuhänderischen Einziehung der anfallenden Gewinne bei der ausgewählten Lottogesellschaft (vgl. zum Gegenstand des Treuhandvertrages die nachfolgenden Bedingungen, insbesondere Ziff. 8.4 und 8.5.). Er ist vom Spielteilnehmer mit einer Einziehungsvollmacht bevollmächtigt und zur Verwahrung der ihm übermittelten Spieldaten (Namen der Spielteilnehmer, Kontakt- und Gewinndaten) beauftragt. Bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots ist Faber Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags zugleich den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Dadurch entstehen dem Spielteilnehmer keine Kosten.
8.2 Der Spielteilnehmer wird durch Faber im Falle eines Gewinnes informiert. Faber ist vom Spielteilnehmer ermächtigt, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten (Name des Spielteilnehmers, Kontakt- und Gewinndaten) zu übermitteln.
8.3 Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt. Entsprechend erfolgt die Auszahlung der Gewinne ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders.
8.4 Gewinne ab 256 Euro wird der Treuhänder umgehend nach einer Auszahlung durch die Lottogesellschaft auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto zur Gewinnauszahlung überweisen. Gewinne unter 256 Euro können vom Treuhänder auch auf die bei Faber verwalteten Mitspielkonten überwiesen werden. (9)Der Spielteilnehmer kann diesen Betrag für das weitere Mitspiel bei Faber verwenden oder durch eine entsprechende Mitteilung an Faber eine Überweisung auf sein zur Auszahlung bestimmtes Bankkonto verlangen. Auszahlungen sind erst nach der vollständigen Identifikation des Mitspielers möglich. Der Anspruch auf Gewinnauszahlung erlischt gegenüber dem Treuhänder, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten beim Treuhänder schriftlich geltend gemacht wurde. In einem solchen Fall ist der Treuhänder nach § 19 Nr. 3 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Fristablauf an den Veranstalter abzuführen.
8.5. Alle Überweisungen gemäß Ziffer 8.4. haben für den Treuhänder und Faber eine schuldbefreiende Wirkung. Sollte der Spielteilnehmer noch keine Bankverbindung zur Gewinnauszahlung benannt haben, so wird er zu einer entsprechenden Mitteilung aufgefordert. Es besteht dabei keine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu überprüfen. Die Überweisung von Beträgen über 1.500 Euro erfolgt aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und Angabe einer legitimierten Bankverbindung. Der Personenname und das Geburtsdatum müssen dabei mit den registrierten Angaben übereinstimmen. (10)
9. Pflichten des Spielteilnehmers
Der Spielteilnehmer muss das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Webseite www.faber.de absolut geheim halten und sollte es in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) ändern. Werden diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, geht ein aus dem Bekanntwerden des Passwortes für unbefugte Dritte resultierender Schaden zu Lasten des Spielteilnehmers. [1]
10. Haftung
Faber steht gegenüber den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. Faber haftet für alle Schäden, die Faber selbst, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sofern eine wesentliche Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt, verletzt wurde.
In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Faber bis zu einem Betrag von 250.000 Euro. In Fällen einer schuldhaften Verletzung sonstiger Verpflichtungen haftet Faber bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Faber haftet demnach nicht für aus den schadensstiftenden Ereignissen entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Faber oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Faber oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.
11. Spielgeheimnis/ Datenschutz
Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie unterliegen dem Spielgeheimnis. Faber sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. (11)Die im Rahmen der Registrierung und konkreten Beauftragung der Vermittlung von Spielaufträgen durch den Spielteilnehmer anzugebenden Daten werden von Faber nach geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) werden gewährleistet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informiert Faber zusätzlich und ausführlich in der Datenschutzerklärung auf www.faber.de. <2>
12. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mitspieler Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
13. Informationen zur Spielsucht
Faber weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko der Spielsucht besteht! Nähere Informationen dazu, über Prävention und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter www.faber.de/spielsucht.

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