Emmora UG  -  AGBs  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer 4 Wochen vorab mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter betreibt ein Informationsportal, bei dem Nutzer die Möglichkeit erhalten eine Kostenprüfung für die Bestattungsorganisation und verwandte Dienstleistungen durchzuführen. Er bietet keine Beratung und keine Durchführung von Bestattungen selbst an. (bearbeiten)
(3)
C
Zur Nutzung der Dienstleistung vom Vertragsanbieter ist jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person über 18 Jahren berechtigt. (bearbeiten)
(4)
C
Nach erfolgtem Beratungstermin und abgeschlossener Dienstleistung hat der Nutzer die Möglichkeit den Emmora-Partner zu bewerten. (bearbeiten)
(5)
C
Die Nutzung der Website sowie der von Emmora angebotenen Leistungen ist für Nutzer kostenlos. Zur Finanzierung der Plattform erhält Emmora von den gelisteten Dienstleistern ein Nutzungsentgelt. (bearbeiten)
(6)
C
Nutzungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem ausgesuchten Dienstleister zustande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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30.04.2021 10:04  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer 4 Wochen vorab mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch akzeptiert.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Emmora ist berechtigt diese AGB, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zu ändern. Derartige Änderungen gelten als vom Nutzer genehmigt und werden für laufende Verträge wirksam. Dies ist der Fall, wenn Emmora dem Nutzer die Änderungen in Textform mitteilt und der Nutzer diesen Änderungen nicht widerspricht. Die Frist für den Widerspruch beträgt vier (4) Wochen nach Zugang der Bekanntgabe. Auf diese Folge wird der Nutzer in der Bekanntgabe nochmals gesondert hingewiesen. Änderungen gelten stets für die Zukunft.
Verlauf:keine Änderungen

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