EURONICS Deutschland eG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Käufe  

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Vertragsanalyse

     

Der Vertrag wurde auf kritische Inhalte gesetzt, da einige Klauseln ohne Kennzeichnung vom Vertragsanbieter verändert wurden.
(10.07.2015, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Der Vertragsanbieter ist nicht der Verkäufer sondern nur der Vermittler. Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen Händler zustande. Diese AGB gelten aber auch für den Vertrag mit dem jeweiligen Händler. (bearbeiten)
(3)
B
Gekaufte Software kann der Kunde zum Zwecke der Anfertigung von Sicherungskopien maximal dreimal herunterladen. (bearbeiten)
(2)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung (nicht Bestellbestätigung) durch den Verkäufer innerhalb von 5 Kalendertagen zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Verbraucher. (Neuware 2 Jahre, Gebrauchtware 1 Jahr) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Hat der Kunde den Artikel entgegen seiner Vertragspflicht und trotz Fristsetzung durch den Verkäufer nicht abgenommen und schuldet er dem Verkäufer deswegen Schadenersatz, hat er 15 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen. (bearbeiten)
[1]
C
[]
Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Dafür kann der Kunden am Ende des Bestellvorgangs die Bestellinformationen über die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken. (bearbeiten)
[3]
C
[]
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Es wäre sehr einfach für den Anbieter, den Vertragstext zu speichern. Deshalb sehe ich diese Klausel negativ und kundenunfreundlich.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Die Konsequenzen dieser Markierung sind nicht ganz klar. Beispiel: Ich kaufe einen TV für 1000 Euro und bin dann bei der Lieferung nie zu Hause. Schulde ich dann dem Vertragsanbieter 250 Euro Schadensersatz? Ist der Vertrag über 1000 Euro dennoch gültig?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    Spam melden Pauli (***)  sagt:

Schiefe Rechtslage. Der Anbieter darf Aufrechnen, der Kunde nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

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