ETERNA Mode GmbH  -  AGB Kundenkonto   (Stand: 20.03.2018)

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AGB Kundenkonto

Teilnahmebedingungen



§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an dem Programm „ETERNA FANCARD“, deren Betreiberin die ETERNA Mode GmbH, Medienstraße 12, 94036 Passau, Tel. +49 (0)851/9816-0, Fax: +49 (0) 851/9816-465, E-Mail: contact@eterna.de (nachfolgend „ETERNA“ genannt) ist.



§ 2 Programmbeschreibung

(2.1) Die „ETERNA FANCARD“ eröffnet Kunden der stationären ETERNA Brand-Stores sowie der von ETERNA betriebenen Online-Shops für Deutschland (www.eterna.de) und Österreich (https://at.eterna.de)die Möglichkeit, Treuepunkte zu sammeln und bei (jeweils) zehn gesammelten Treuepunkten (sog. „Schwellenwert“) einen Einkaufsgutschein in Höhe von € 50,00 zu erhalten. Der Kunde erhält pro vollen € 65,00 Umsatz je einen Treuepunkt. Maßgebend für den Erhalt der Treuepunkte ist ausschließlich der getätigte Umsatz aus dem Kauf von Waren (und somit nicht aus dem Kauf von Gutscheinen) in einem stationären ETERNA Brand-Store sowie in den von ETERNA betriebenen Online-Shops für Deutschland und Österreich. Eine Liste der teilnehmenden Brand-Stores liegt in den jeweiligen Ladengeschäften aus und kann zudem auch online unter https://www.eterna.de/fancard abgerufen werden.

(2.2) An der „ETERNA FANCARD“ kann sich – mit Ausnahme der Mitarbeiter von ETERNA sowie der teilnehmenden Brand-Stores – jede natürliche Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) in Papierform oder digital anmelden. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Angabe des Namens samt Anrede, der Anschrift, des Geburtsdatums (zur Überprüfung der Volljährigkeit als auch zur Identifikation) sowie der E-Mail-Adresse des jeweiligen Teilnehmers (sog. „Basisdaten“). Die Teilnahme ist kostenfrei. Ein Rechtsanspruch an der Teilnahme besteht nicht.

(2.2.1) Bei einer Antragstellung in Papierform ist die eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers auf dem Antragsformular erforderlich. ETERNA steht es frei, innerhalb von zehn Werktagen nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Antragsformulares in einem stationären ETERNA Brand-Store eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu senden und darin die Annahme zu erklären. Erhält der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Annahmeerklärung, ist dieser an seinen Antrag nicht mehr gebunden.

(2.2.2) Eine Antragstellung ist zudem digital über dazu in den stationären ETERNA Brand-Stores bereit gestellten Tablet-PCs oder über die Website http://fancard.eterna.de möglich. In diesem Fall registriert sich der Kunde unter Angabe der o.g. Basisdaten sowie eines Passwortes und stößt durch Absenden des digitalen Antragsformulares das Anlegen eines personalisierten passwortgeschützten Kundenkontos an. Bei einer solchen Antragstellung verwendet ETERNA das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Das heißt, dass ETERNA zunächst eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse sendet, in welcher der Teilnehmer um Bestätigung gebeten wird, dass tatsächlich die Erstellung eines Kundenkontos gewünscht wird. Bestätigt der Kunde daraufhin ausdrücklich die Anmeldung, versendet ETERNA im Anschluss daran unverzüglich eine weitere E-Mail an den Kunden, mit welcher die Annahme erklärt und somit das passwortgeschützte Kundenkonto frei gegeben wird.

(2.2.3) Teilnehmern, welche sich entsprechend (2.2.1) zunächst in Papierform angemeldet haben, steht es frei, ein passwortgeschütztes Kundenkonto unter dem in (2.2.2) dargestellten Verfahren anzulegen. Ein solch passwortgeschütztes Kundenkonto ermöglicht dem Kunden u.a. nachfolgende Funktionen: Verwaltung der Basisdaten sowie Angabe zusätzlicher freiwilliger Angaben (z.B. Angabe von Präferenzen), Überblick über gesammelte Treuepunkte, Übersicht über Warenumsätze („Kaufhistorie“). Um dem Kunden den Einkauf in den von ETERNA betriebenen Online-Shops für Deutschland und Österreich zu erleichtern, werden die im Rahmen des Bestellvorganges abgefragten Informationen mit den im Kundenkonto hinterlegten Daten automatisch vorausgefüllt, sofern der Kunde während des Einkaufs im Kundenkonto eingeloggt ist.

(2.3) Die Warenumsätze des an der „ETERNA FANCARD“ teilnehmenden Kunden und die daraus resultierenden Treuepunkte (sog. „E-Shirts“) werden im EDV-System von ETERNA digital gespeichert. Erklärt der Kunde den Widerruf oder kommt es zu einer anderweitigen Rückabwicklung des Kaufvertrages, werden ursprünglich vergebene Treuepunkte wieder in Abzug gebracht. Die Treupunkte sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Kunde kann das tagesaktuelle Punkteguthaben beim Storepersonal vor Ort erfragen, sich direkt an ETERNA unter den in § 1 aufgeführten Kontaktdaten wenden oder – sofern vorhanden – in dem passwortgeschützten Kundenkonto abrufen. Zudem wird der Kunde von ETERNA in regelmäßigen Abständen per E-Mail über dessen Punkteguthaben informiert.

(2.4) Hat der Kunde zehn Treuepunkte gesammelt, so wird dieser von ETERNA darüber per E-Mail informiert und erhält innerhalb von sechs Wochen (beginnend ab dem Zeitpunkt des Erreichens des „Schwellenwertes“) einen Einkaufsgutschein in Höhe von € 50,00. Der Einkaufsgutschein wird von ETERNA per E-Mail oder per Post an den Kunden versendet. Ein anteiliger Gutschein bei z.B. lediglich acht gesammelten Treuepunkten ist ausgeschlossen.

(2.5) Der Einkaufsgutschein kann von dem Kunden in jedem teilnehmenden stationären ETERNA Brand-Store sowie in den von ETERNA betriebenen Online-Shops für Deutschland und Österreich für den Kauf von Waren (und somit nicht für den Kauf von Gutscheinen) eingelöst werden. Eine teilweise Einlösung des Gutscheins ist nicht möglich, d.h. der Kunde muss den Gutschein im Rahmen eines einzigen Einkaufs verbrauchen. Sollte ein etwaiges Restguthaben verbleiben, so verfällt dieses. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Macht der Kunde von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch oder kommt es zu einer anderweitigen Rückabwicklung des Kaufvertrages, wird dem Kunden der im Rahmen des betroffenen Einkaufs zunächst eingelöste Gutschein wieder gutgeschrieben.



§ 3 Laufzeit der „ETERNA FANCARD“; Gültigkeit der Einkaufsgutscheine

(3.1) Das Programm „ETERNA FANCARD“ läuft auf unbestimmte Zeit.

(3.2) Die Gültigkeit der Einkaufsgutscheine entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.



§ 4 Kündigung der Teilnahme



(4.1) Kündigung durch den Kunden

(4.1.1) Der Kunde kann seine Teilnahme an der „ETERNA FANCARD“jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann in Textform erfolgen (z.B. per E-Mail).

(4.1.2) Sollte das Punkteguthaben des Kunden zum Beendigungszeitpunkt den „Schwellenwert“ von zehn Treuepunkte erreicht haben, erhält der Kunde – entsprechend (2.4) der Teilnahmebedingungen – trotz Kündigung einen Einkaufsgutschein, es sei denn, der Kunde hat dem Erhalt des Einkaufsgutscheines gegenüber ETERNA widersprochen.



(4.2) ordentliche Kündigung durch ETERNA

(4.2.1) ETERNA kann die Teilnahme des Kunden an der „ETERNA FANCARD“unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung kann in Textform erfolgen (z.B. per E-Mail).

(4.2.2) Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist steht es dem Kunden frei, das Sammeln der Treuepunkte fortzusetzen. (4.1.2) der Teilnahmebedingungen gilt entsprechend.



(4.3) außerordentliche Kündigung

(4.3.1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ETERNA die Teilnahme des Kunden an der „ETERNA FANCARD“ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Auch dem Kunden steht ein solches außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wobei dieser dessen Teilnahme ohnehin gemäß (4.1) an der „ETERNA FANCARD“jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann. Die Kündigung kann in Textform erfolgen (z.B. per E-Mail).

(4.3.2) Nach einer außerordentlichen Kündigung durch ETERNA verfällt das Punkteguthaben des Kunden zum Beendigungszeitpunkt unwiderruflich und die erneute Teilnahme des gekündigten Kunden ist unzulässig.



§ 5 Änderung oder Ergänzung der Teilnahmebedingungen; Widerspruchsrecht des Kunden

(5.1) ETERNA behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn dies auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich oder zur Verbesserung der Abwicklung oder der Unterbindung von Missbrauch notwendig wird. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in Textform (d.h. per E-Mail) an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach deren Bekanntgabe gegenüber ETERNA in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich widerspricht. ETERNA wird den Kunden in jedem einzelnen Fall einer Änderung oder Ergänzung der Teilnahmebedingungen auf dessen Widerspruchsrecht sowie auf die Folgen eines unterbliebenen bzw. verspäteten Widerspruchs hinweisen.

(5.2) Widerspricht der Kunde der Änderung oder Ergänzung der Teilnahmebedingungen, so wird dessen Teilnahme an der „ETERNA FANCARD“ auf Grundlage der bisher geltenden Teilnahmebedingungen fortgeführt. In diesem Fall wird ETERNA jedoch von dem in (4.2) dieser Teilnahmebedingungen vereinbarten ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.



§ 6 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.









Stand: 20.03.2018

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