E. Breuninger GmbH & Co.  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 02.11.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
[]
Es besteht ein (freiwilliges) Rückgaberecht von 30 Tagen. Ausgenommen hiervon sind kundenspezifische Anfertigungen, Hygieneartikel und entsiegelte Waren. (Anmerkung: Die Rücksendekosten sind dabei nicht geregelt.) (bearbeiten)
(4)
B
Der Kunde kann sich die Ware auch in ein Breuninger Haus seiner Wahl zur Abholung liefern lassen. Hierfür wird der Abholschein und ein Lichtbildausweis benötigt. (bearbeiten)
(1)
C
Diese AGB gelten ausschließlich für den Onlinesshop des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(2)
C
Der Besteller muss volljährig sein und eine Lieferadresse in Deutschland haben. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind kundenspezifische Anfertigungen und entsiegelte Datenträger. (Anmerkung: Die Rücksendekosten werden nicht geregelt.) (bearbeiten)
[1]
C
[]
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst danach mit der Annahmebestätigung innerhalb von max. 7 Tagen durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
[3]
C
(Anmerkung: Diese Passage ist sprachlich nicht nachvollziehbar. Es fehlen Wörter in einem Satz.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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5 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (3)


111   |  103    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Da es sich um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, ist die fehlende Regelung zu den Rücksendekosten aus meiner Sicht an dieser Stelle nicht kritisch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


108   |  104    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Die Rücksendekosten sind vlt. das Einzige, was den normalen Kunden wirklich interessiert. Die sind hier leider nicht geregelt worden. Dafür aber jede Menge unnützer juristischer Quark.


105   |  99    antworten    - Andreas (**)  sagt:

Finde ich grenzwertig. Man könnte ja auch davon ausgehen, dass die Rücksendekosten dann nicht vom Vertragsanbieter geregelt werden. Ist jedenfalls aus meiner Sicht ein Thema für die allgemeine Diskussion zu Bewertungen von Klauseln.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


103   |  100    antworten    - Pauli (***)  sagt:

7 Tage ist etwas lange...


15   |  18    antworten    - Pauli (***)  sagt:

https://www.breuninger.com/de/service/terms-of-service/

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