DreiTrade GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
[]
Der Kaufvertrag erfolgt direkt mit der Bestellung der Ware durch den Kunden. (bearbeiten)
(2)
C
Es wird eine Sofortüberweisung in Kooperation mit einem externen Dienstleister (Sofort AG) angeboten, bei der der Überweisungsbetrag unmittelbar dem Vertragsanbieter zur Verfügung gestellt wird. (Kommentar: zur Beschleunigung der Warenversendung.) (bearbeiten)
(3)
C
Eine Selbstabholung beim Vertragsanbieter ist möglich. Der Kunde wird dabei gebeten, spätestens zwei Werktage den Vertragsanbieter zu informieren. (bearbeiten)
(4)
C
Bei offensichtlichen Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese beim Zusteller sofort zu reklamieren und den Vertragspartner zu informieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Kommentar: Es fehlen die Regelungen zum Widerruf. Frist, Rücksendekosten und Ausnahmen? Diese werden leider nicht in diesen AGB verbindlich für den Verbraucher geregelt. (bearbeiten)
[2]
C
(Kommentar: Der Zeitpunkt des Vertragsabschluss ist nicht eindeutig geregelt. Mal bei Bestellung und mal bei Bezahlung des Käufers.) (bearbeiten)
[3]
C
Zitat: "Bei Auswahl der Zahlungsart Paypal/Paypal Express fallen zzgl. Euro als Kosten an." (Kommentar: fehlende Preisangabe?) (bearbeiten)
[4]
C
Zitat: "Bei Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung fallen zzgl. Euro als Kosten an." (Kommentar: Wieder fehlende Preisangabe) (bearbeiten)
[5]
C
Zitat: "Bei Auswahl der "Rechnung über Klarna" fallen zzgl. Euro als Kosten an." (Kommentar: Und wieder eine fehlende Kostenangabe.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Kauf auf Rechnung wird mit einem externen Dienstleister (Klarna) gearbeitet. In diesem Zusammenhang wird auf die AGB des Dienstleisters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


127   |  127    antworten    - 178.2024.63  sagt:

Es handelt sich um die AGB auf www.chronoline.de


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (1)


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Wäre eigentlich nicht erwähnenswert, wenn nicht viele andere E-Commerce Anbieter diese ganz anders regeln würden. (Der Kaufvertrag kommt dort erst mit der Vertragsannahme des Verkäufers zustande.)


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]