Doctena Deutschland GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anwender (Patienten)   (Stand: 25.05.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Weder der Patient, noch der Behandler dürfen im Zusammenhang mit der Videosprechstunde Inhalte aufzeichnen. Zu keinen Zeitpunkt ist des dem Vertragsanbieter oder Dritten möglich, Aufzeichnungen von Videosprechstunden zu speichern. (bearbeiten)
(5)
B
Der Patient hat bei Videosprechstunden dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen dafür (Hardware, Software, Internetverbindung) vorhanden sind. Falls nicht, kann der Behandelnde die Videosprechstunde abbrechen und dem Patienten die Kosten in Rechnung stellen. (bearbeiten)
(6)
B
Mit der Buchung einer kostenpflichtigen Leistung kommt ein Vertrag zwischen dem Patienten und dem Behandelnden ohne den Vertragsanbieter zustande. Für die Buchung fallen auch keine weiteren Kosten für den Service vom Vertragsanbieter für den Patienten an. (bearbeiten)
(1)
C
Die Nutzung der Dienste von Doctena ist ausschließlich Erwachsenen vorbehalten. (bearbeiten)
(2)
C
Die Services vom Vertragsanbieter ermöglichen Patienten, Ärzte zu finden, Termine zu vereinbaren, Videosprechstunden durchzuführen, die Arztleistung zu bewerten, medizinische Patenteninformationen zu speichern u.v.m. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Arzt übermittelten Informationen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Die Firma Doctena S.A. mit Sitz in Luxembourg erbringt Dienstleistungen in mehreren Ländern durch verschiedenen Landesgesellschaften. Für Deutschland ist dies die Doctena Deutschland GmbH. (Anmerkung: Wer der Vertragsanbieter ist, wird nicht eindeutig geklärt!) (bearbeiten)
[2]
B
Diese AGB können sich ändern und werden dann auf der Webseite veröffentlicht. Bei jeder neuen Terminbuchung ohne Doctena-Konto wird der Patient aufgefordert, die aktuellen AGB zu akzeptieren. (Anmerkung: Der registrierte Kunden wird über die Vertragsänderung nicht mehr informiert.) (bearbeiten)
[4]
B
Es gilt luxemburgisches Recht. (bearbeiten)
[3]
C
Der Patient erklärt bei seiner Ehre, dass die Informationen, die er zur Verfügung stellt, echt und aufrichtig sind. Der Vertragsanbieter weist darauf hin, dass die Verwendung einer falschen Identität und die Verbreitung falscher Informationen zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden kann. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen, die integraler Bestandteil dieser AGB sind. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


62   |  58    antworten    - Pauli (***)  sagt:

https://www.doctena.com/de-de/terms/allgemeine-geschaftsbedingungen


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


51   |  47    antworten    - Hajo (***)  sagt:

Es wird nicht klar, ob die Firma in Luxemburg oder die Firma in Deutschland Vertragspartner ist. Später ist geregelt, dass luxemburgisches Recht gelten soll. Das würde ja bei einem Vertrag zwischen zwei deutschen Vertragspartnern wenig Sinn ergeben. Daher kritisch Prio B.


63   |  62    antworten    - Andreas (**)  sagt:

Die Leistungen werden durch die Landesgesellschaften erbracht. Daher ist der Vertragsanbieter für uns hier die Doctena Deutschland GmbH.

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