DocMorris N.V.  -  AGB   (Stand: 08.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Bei Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente ist es notwendig, dass der Kunde dem Vertragsanbieter ein gültiges Original-Rezept per Post zuschickt. Auf Wunsch versendet der Vertragsanbieter kostenlose Freiumschläge an den Kunden. (bearbeiten)
(3)
B
Alle Rezeptbestellungen sind versandkostenfrei. Rezeptfreie Produkte können hierbei versandkostenfrei mitbestellt werden. (bearbeiten)
(9)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall des Käufers. (per Retourenetikette nach Anfrage) (bearbeiten)
(10)
B
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind schnell verderbliche Waren, entsiegelte Hygieneartikel und kundenspezifische Anfertigungen. Hierunter fallen auch Arzneimittel! (bearbeiten)
(1)
C
Der Kaufvertrag kommt mit Anklicken des Buttons "Bezahlen & kaufen" zustande. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. (bearbeiten)
(4)
C
Bei ausschließlich rezeptfreien Produktbestellungen wird eine Versandkostenpauschale von 2.95 Euro erhoben, die ab einer Bestellung ab 20 Euro entfällt. (bearbeiten)
(5)
C
Die erfolgreiche Zustellung wird durch Unterschrift quittiert. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit wird die Lieferung nicht an Kinder ausgehändigt. (bearbeiten)
(6)
C
Die Preise auf dem Portal gelten nicht für die stationären Apotheken des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(7)
C
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bietet der Vertragsanbieter bei Vorlage eines Kassenrezeptes die Direktabrechnung mit der Kasse an, sofern diese die Direktabrechnung akzeptiert. (bearbeiten)
(8)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, für bestimmte Medikamente wirkstoffgleiche Austauschprodukte oder Reimporte zu liefern. Solche Lieferungen entsprechen dem Liefervertrag und sind daher insoweit weder als Falschlieferung noch als mangelhafte Lieferung zu werten. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Es gilt das Recht der Niederlande mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde sich aufhält. (bearbeiten)
[3]
C
Der Vertragsanbieter sitzt in den Niederlande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzbestimmung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

In dem Fall müsste der Vertragsanbieter den Kunden vorab informieren oder das entsprechende Produkt nicht im Sortiment führen. Daher kritisch prio B!


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

sehe ich auch so. In der stationären Apotheke an der Ecke werde ich auch vorher informiert, wenn nur ein sehr ähnliches Präparat zur Verfügung steht. Mit dem Ausschluss des Widerrufsrechtes und der Jurisdiktion der Niederlande könnte diese Klausel m.E. sogar auf Prio A gesetzt werden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Weiter vorne wird ausgeführt, dass die Zustellung nur nach Deutschland erfolgt. Damit wird diese Klausel für mich kritisch und Prio B.

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