Deutsche Telekom AG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MUSICLOAD.DE   (Stand: 01.04.2010)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Download von Musikstücken, Musikvideos und Hörbüchern durch den Kunden darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. (bearbeiten)
(6)
B
Das Kopieren oder Brennen von Musikvideos ist nicht erlaubt. Der Nutzer erhält vier Lizenzschlüssel, welche herunter geladen werden können. Die Lizenz wird direkt im Windows Media Player verwaltet. (Das Video kann dann beliebig oft abgespielt werden.) (bearbeiten)
(7)
B
Mit Beendigung des Accounts wird empfohlen, heruntergeladnene Musikstücke oder Hörbücher auf CD zu brennen, da die erworbenen Stücke nicht erneut heruntergeladen werden können. (bearbeiten)
(8)
B
Bei Musicload Nonstop Abonnements hat der Nutzer die Möglichkeit, beliebige Musikstücke aus dem Angebot auszuwählen. Dies gilt jedoch nicht für Hörbücher und Musikvideos. (bearbeiten)
(1)
C
Als Kunden werden nur Verbraucher (private Nutzung) akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Zur Nutzung von musicload ist eine Registrierung notwendig. (im Mobile Musicload Shop reicht eine gültige E-Mailadresse) (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde kann seinen Musikload Account jederzeit kündigen. Bei einem Abo frühestens zum Ende der Laufzeit. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde darf die erworbenen Musikstücke und Hörbücher unbegrenzt anhören, brennen und auf tragbare Abspielgeräte (Mobile Player) kopieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Die Nutzung von Musicload setzt einen Computer mit einem Windows Betriebssystem (ab Windows 2000) sowie einen Internet Explorer (ab Version 9) voraus. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zum Thema Datenschutz wird auf die Webseite www.musicload/Datenschutz hingewiesen. (bearbeiten)

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